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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Auskunft über Erschließungs-/Abwasserbeiträge oder Kostenerstattungsbeträge beantragen

Für ein Grundstück können Erschließungs- und Abwasserbeiträge sowie Kostenerstattungsbeträge anfallen. Als Eigentümer*in oder bevollmächtigte Person können Sie Auskünfte über bereits gezahlte oder noch zu zahlende Beiträge beantragen ("Anliegerbescheinigung").

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer*in des Grundstücks oder wurden von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer dazu bevollmächtigt, die Auskünfte einzuholen.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskünfte formlos oder mithilfe des (bald verfügbaren) Onlineantrags beantragen

Fristen

keine

Unterlagen

ggf. Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers

Kosten

Von der zuständigen Stelle erhalten Sie nach der Antragsbearbeitung einen Kostenbescheid. Dieser richtet sich nach Ihrem Einzelfall

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

06.10.2023 Stadt Weilheim

http://www.weilheim-teck.de//rathaus-gemeinderat/buergerservice/dienstleistungen-service-bw