Hauptbereich
Öffentliche Bekanntmachung
Artikel vom
11.02.2021
Der Gemeinderat der Stadt Weilheim an der Teck hat am 10. Dezember 2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Gänsweide III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Geltungsbereich ist der städtebauliche Entwurf vom 8. Februar 2021 maßgebend: