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Bundestagswahl: Sonntag, 23. Februar 2025
Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
- Zustellung der Wahlbenachrichtigungen-
Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zugestellt, die spätestens in der nächsten Woche (KW. 5/2025) bei Ihnen eintreffen werden. Nach Vorliegen Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie
- persönlich am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen oder
- persönlich sowie auf dem Postweg Briefwahlunterlagen beantragen
oder Sie fordern Ihre Briefwahlunterlagen in elektronischer Form wie folgt an: - in Weilheim über die Homepage der Stadt unter www.weilheim-teck.de
- in Holzmaden über die Homepage der Gemeinde www.holzmaden.de
- in Ohmden über die Homepage der Gemeinde www.gemeinde-ohmden.de.
- Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Smartphone über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen.
Wenn Sie persönlich wählen wollen, bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag in Ihr Wahllokal mit.
Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten sich umgehend
•in Weilheim mit dem Bürgerbüro im Rathaus, Marktplatz 6,
•in Holzmaden mit dem Einwohnermeldeamt, Zimmer 2, Bahnhofstraße 2,
•in Ohmden mit dem Bürgerbüro, Hauptstraße 18
in Verbindung zu setzen.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen erst nach Vorliegen der Stimmzettel zugesandt werden können, die wir voraussichtlich in der ersten Februarwoche erhalten. Aufgrund der Kürze der dann verbleibenden Zeit empfehlen wir, die Briefwahlunterlagen nach Erhalt möglichst umgehend auszufüllen und zurückzusenden, um einen rechtzeitigen Eingang Ihrer Stimmen sicherzustellen.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Wahlamt gerne unter der Telefonnummer 07023/106-0 zur Verfügung.
- Hinweise zu Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen -
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-schablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
- elektronische Wahlscheinbeantragung (Briefwahl) -
Die elektronische Wahlscheinbeantragung ist bis zum 16. Februar 2025 freigeschaltet.