# Analytics ID: UA-54734766-1

Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Weilheim an der Teck
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jobs
Digitale Prozesse

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 19.01.2017

Einbringung Haushaltsplan 2017

– Haushaltsrede Bürgermeister Züfle

– Erläuterungen Stadtkämmerin Schön

Bürgermeister Johannes Züfle hielt anlässlich der Einbringung des Haushaltes die Haushaltsrede. Die Titel aus Vorjahren „Gemeinsam viel erreicht, gemeinsam viel vor“ und „Zukunft mutig gestalten“ treffen nach Ansicht des Stadtoberhauptes auch für den Haushalt 2017 zu (vgl. hierzu den nachfolgenden Bericht).

Danach führte Stadtkämmerin Bettina Schön mithilfe einer Power­Point-Präsentation in den kommenden Haushalt 2017 ein. Sie benannte hierbei die wesentlichen Einnahmen und Aus­gaben, gab kurze ergänzende Erläuterungen zu den Planzahlen und stellte einen Bezug zum Haushaltsjahr 2016 her.

Nach aktuellem Sachstand zu urteilen, wird der Rechnungsabschluss 2016 im Vergleich zum Haushaltsplan 2016 ein wesentlich besseres Ergebnis ausweisen. Die Gründe hierfür liegen u. a. in einer verbesserten Einnahmesituation bei der Gewerbe­steuer. Auf der Ausgabenseite konnten bei größeren Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen Einsparungen erreicht werden bzw. wurden diese ins kommende Jahr verschoben. Die eingeplante Reduzierung des Zahlungsmittelbestandes von ca. 3,4 Mio. € wird sich daher auf ein vorläufiges Minus von ca. 0,3 Mio. € belaufen. Der „Sparstrumpf“ der Stadt Weilheim zum Jahresende 2016 wird aufgrund des vorläufigen Jahresergebnisses 2016 einen Stand von ca. 7,3 Mio. € erreichen.

Die Einnahmen 2017 erhöhen sich insbesondere bei der Gewerbe­steuer, den Beteiligungen an der Einkommens- und Umsatzsteuer, den Schlüsselzuweisungen sowie der Investitions­pauschale. Hier ist mit Mehrerträgen in Höhe von rund 1,0 Mio. € zu rechnen.

Die investiven Ausgaben des kommenden Jahres sind gekennzeichnet durch einzelne größere Maßnahmen wie die Fertigstellung der Außenanlagen des Kindergartens Lerchenstraße (325.000 €), die Erneuerung des Wohn- und Geschäfts­gebäudes Kirchheimer Straße 95 (700.000 €), die Sanierung der Wehr-, Mörike-, und Malistraße (680.200 €) und die Erneuerung der Dachdämmung beim Kindergarten Egelsberg (150.000 €). Für die wichtigen Infrastrukturprojekte Limburgschulturnhalle und Freibadsanierung stehen Planungsmittel von zusammen 300.000 € bereit.

Abschließend gab Frau Schön einen kurzen Überblick über die beiden Eigenbetriebe der Stadt, welche ohne nennenswerte Einzelmaßnahmen in 2017 geplant worden sind.

Sowohl bei den Steuerhebesätzen als auch den Gebühren sind derzeit keine Erhöhungen vorgesehen, so die Kämmerin.

Im Laufe des nächsten Monats werden die Haushaltpläne der Stadt und die der Eigenbetriebe im Gemeinderat und im Ortschaftsrat weiter beraten und voraussichtlich am 21. März 2017 beschlossen.

Ganztagsbetreuung am Bildungszentrum Wühle

– Flexibilisierung des Angebots

– Mensanutzung für alle Schüler

Bürgermeister Züfle erläuterte zunächst, dass derzeit landesweit über eine Flexibilisierung der Ganztagsbetreuung ­diskutiert werde. Die gesetzlichen Vorgaben für die Ganztagsschule sehen in der bestehenden offenen Angebotsform eine Mindest­betreuung von drei oder vier Tagen vor. Nur bei Einhaltung ­dieser Kriterien werden vom Land zusätzliche Lehrerwochenstunden sowie Rektorenstunden zur Verfügung gestellt. Aus ­diesem Grund wurde das bisherige Modell gewählt. Trotz Öffnung bereits im ersten Jahr für die Klasse 6 konnte der qualifizierte Ganztagsschulbetrieb sehr gut starten, aber mit verhältnismäßig wenig Kindern. Dadurch werden die vom Land für Zuschüsse vorgeschriebenen Mindestzahlen nicht erreicht. Ein Hauptgrund vieler Eltern, die Kinder nicht zur Ganztagsschule anzumelden, ist nach gemeinsamer Einschätzung von Schule, Schulträger, Elternvertreter und Familienbildungsstätte die Mindestbuchung von drei Tagen pro Woche.

Aus diesen Gründen ist die Verwaltung sowohl mit den ­Rektoren als auch mit dem externen Träger, der FBS in Kirchheim, in Überlegungen eingestiegen, wie der Bedarf von Weilheim und Umgebung im Rahmen des funktionierenden Ganztagsbetriebs integriert werden könnte. Als Ergebnis der gemeinsamen Überlegungen schlug Bürgermeister Johannes Züfle vor, die Ganztagsbetreuung auch an einzelnen Tagen buchen zu können. Dies bedeute allerdings den Ausstieg aus dem Landes­programm.

Darüber hinaus soll auf vielfachen Wunsch der Eltern die bloße Buchung eines Mittagessens ohne anschließendes Betreuungs­angebot ermöglicht werden. Alle Schüler von Klasse 5 bis 10 ­sollen damit in der attraktiven Mensa ein Mittagessen ein­nehmen können. Da hierfür jedoch ausreichend Aufsichts­personal gewährleistet werden muss und auch bei den Küchen- und Reinigungskräften Mehraufwendungen entstehen, schlugen Schule und Schulträger in Abstimmung mit Familienbildungsstätte und Elternvertreter vor, auf den reinen Essenbezugspreis von 3,70 € ein Betrag mit 0,80 Cent auf 4,50 € zuzuschlagen.

Im Rahmen dieses beaufsichtigten Mittagessens können die Schüler frei entscheiden, ob sie nach dem Essen die Schule verlassen, in Stillräumen Hausaufgaben erledigen oder das Schüler-Cafe, welches vom Schulsozialarbeiter angeboten wird, besuchen. Bei der Buchung des Mittagessens war es Wunsch von Seiten der Schule und Eltern, dies relativ kurzfristig buchen zu können. Um Essensbestellungen auch noch einen Tag vor der Einnahme abgeben zu können, soll ein elektronisches Buchungs-, Bezahl- und Ausgabesystem eingeführt werden. Da dieses zunächst ausgesucht, beschafft und eingeführt werden muss, könnte die geplante Flexibilisierung nach den Osterferien umgesetzt werden.

Bürgermeister Züfle betonte abschließend nochmals, dass die Stadt versucht hat, die gesetzlichen Vorgaben für die Ganztagsschule umzusetzen, es sich aber zeige, dass dies am tatsäch­lichen Bedarf der Weilheimer Schüler und denen aus der Raumschaft vorbeigehe. Ähnliche Ergebnisse ergab auch der vom Kultusministerium durchgeführte Ganztagsgipfel im November letztes Jahres, wo ebenfalls große Unterschiede zwischen großstädtischen Kommunen und Randbereichen der Ballungsräume bzw. ländlichen Räumen festgestellt wurde und mehr Raum für eine Individualisierung und den tatsächlichen Bedarf vor Ort gegeben werden sollte. Aus seiner Arbeit im Ausschuss für ­Kultur, Jugend und Sport des Gemeindetags Baden-Württem­berg berichtete der Bürgermeister, dass mit einer zeitnahen Änderung durch das Land nicht zu rechnen sei. Deshalb solle nun für Weilheim eine zeitnahe individuelle Lösung geschaffen werden. Dem Wunsch von Eltern und Schülern nach tage­weiser Buchung und der Möglichkeit eines Mittagessens für alle werde damit Rechnung getragen, so Bürgermeister Züfle.

Der Schulleiter der Realschule, Herr Fehmer, bekräftigte die Aussagen des Bürgermeisters und gab einzelne detaillierte Beispiele, warum die Änderungen von den Schulen ausdrücklich begrüßt werden.

Im Rahmen der kurzen Diskussion im Gremium wurde von ­einzelnen Stadträten die früher verworfene Gebührenfreiheit für ein Jahr in die Diskussion eingebracht. Dieses Thema soll nach Aufbereitung der Zahlen im Rahmen der Haushaltsberatungen nochmals behandelt werden.

Anschließend wurde einstimmig die Flexibilisierung des Ganztagsangebotes am Bildungszentrum Wühle innerhalb der bis­herigen Module beschlossen, sodass eine Buchung für die Real- und Werkrealschüler der Klassen 5, 6 und 7 auch tageweise möglich ist.

Parallel zur Ganztagsbetreuung wird allen Schülern von Klasse 5 bis 10 am Bildungszentrum Wühle die Einnahme eines Mittagessens ermöglicht. Hierfür wurde ein kombiniertes Essens- und Aufsichtsentgelt von 4,50 € je Essen beschlossen.

Kindergartenbedarfsplan

– Anpassung der städtischen Zuschüsse
an die freien Kindergartenträger

– Anpassung der Unterstützung für Tageseltern

Bürgermeister Züfle führte aus, dass im Rahmen der Kinder­gartenbedarfsplanung neben den städtischen Kindertagesstätten auch Angebote freier Träger und Tageseltern in der Bedarfsplanung berücksichtigt werden. Diese Betreuungs­formen leisten in Ergänzung zum städtischen Angebot einen qualitativ und quantitativ sehr wichtigen Beitrag, um den Bedarf der Kinderbetreuung in der Stadt abzudecken. Sie können dabei auch einzelne spezielle Bedürfnisse befriedigen und ­tragen zur gewünschten Vielfalt in der Stadt bei. Die Freien Träger sind damit sowohl bei den unter 3-jährigen (Krippe) als auch bei den klassischen Kindergartenkindern von 3 bis 6 Jahren eine unverzichtbare Säule der Kindertagesbetreuung. Durch ge­steigerte Vorgaben im Personalschlüssel mit einem Anstieg von teilweise 40 % in den letzten drei bis vier Jahren gestaltet sich die Angebotsfinanzierung für Freie Träger zunehmend schwierig. Zwar sind seit 2004 mit allen Freien Trägern entsprechend den Landesrichtlinien Zuschüsse von 63 % im Kindergartenbereich und 68 % im Krippenbereich vereinbart, trotzdem müssen die Freien Träger den Abmangel, der nicht von der Stadt ge­deckten Kosten, selber erwirtschaften. Sie laufen somit Gefahr, nur noch über unattraktiv hohe Gebühren diese Fehlbeträge decken zu können. Aus diesem Grund und weil die Personalkosten in den letzten Jahren im Verhältnis zu allen weiteren Kosten ­exorbitant angestiegen sind, laute der Vorschlag der Verwaltung, den gesetzlichen Mindestzuschuss für den Bereich der Personalkosten entsprechend auf 75 % zu erhöhen, während die übrigen Kosten bei den alten Zuschusssätzen verbleiben sollen.

In Bezug auf die Tageseltern erläuterte Bürgermeister Züfle, dass die Tagesmütter bisher den halben Sozialversicherungsanteil und Krankheitsausfälle von der Stadt vergütet bekommen. In Abstimmung mit dem Tageselternverein schlug die Verwaltung daher vor, zusätzlich 25 Urlaubstage im Jahr zu vergüten. Dadurch sollen bestehende Kräfte gehalten und neue Tages­eltern akquiriert werden können.

Nach einzelnen Detailfragen wurde im Gremium einstimmig beschlossen, die Freien Träger beginnend ab 2017 bei den Personal­kosten generell mit 75 % zu bezuschussen. Die ­weiteren Förderungen im U3-Bereich mit 68 % und im Ü3-Bereich mit 63 % bleiben unverändert.

Zur Konsolidierung des Angebotes der Tageseltern wurde außerdem die Vergütung von maximal 25 Urlaubstagen bei der Betreuung von Weilheimer Kindern beschlossen.

Bericht Schulsozialarbeit

Herr Teimel, Schulsozialarbeiter am Bildungszentrum Wühle und an der Limburg-Grundschule, berichtete von den viel­fältigen Aufgaben, die er als Schulsozialarbeiter im Umfeld Schüler, ­Lehrerschaft, Eltern habe. Ihm komme dabei eine Mittler­funktion zu, wobei er zunächst zuhören müsse und dann die ­einzelnen Möglichkeiten der Verbesserungen mit den Be­teiligten er­örtere. Daneben mache er Angebote wie das Schüler-Cafe am Bildungs­zentrum Wühle, wo sich die ­Schüler in Ergänzung zum Ganztag in der Mittagszeit zwischen 12 und 14 Uhr von Montag bis Donners­tag aufhalten können, ­einzelne Angebote für ganze Klassen­züge wie Drogenberatung für die 7. Klasse mit Unterstützung der Drogen­beratungsstelle oder ­soziales Kompetenz­training mit den 5. Klassen zusammen mit den Klassenlehrern. Ein wesent­licher Aufgabenschwerpunkt des Schulsozial­arbeiters ist die persönliche Anlaufstelle für die ­Schüler, wobei ­größere und kleinere schulische, aber auch ­familiäre und soziale Schwierig­keiten der einzelnen ange­sprochen und nach ­Lösungen gesucht werde. In der ­intensiveren Betreuung von Herrn ­Teimel liegen ca. 77 Schülerinnen und Schüler, welche in regel­mäßigen Abständen seine Aufmerksamkeit erfordern, während die übrigen Schüler in der Regel nur bei einmaligen Konflikten als Betroffene oder Beteiligte auf­schlagen. Herr Teimel macht ­darüber hinaus auch Angebote im Rahmen der Grundschule, wo er in der großen Pause am Donnerstag ein Bewegungsangebot für Jungs durchführt. Insgesamt verteilen sich die Aufgaben am Bildungszentrum Wühle auf 90 bis 95 % seiner Arbeitszeit, während die Grundschule und die Förderschule an der Limburgschule nur mit einem Anteil von 5 bis 10 % abgedeckt werden. Insbesondere an der Limburg­schule ist es für Herrn Teimel sehr schwierig kontinuierliche Angebote anzubieten, da der Anteil an der Arbeitszeit hierfür zu gering sei. Es könne leider auch nicht davon die Rede sein, dass die Grundschüler von 6 bis 10 Jahren kaum Betreuungsbedarf im Sinne der Schulsozialarbeit haben. Auch hier zeige die Realität, dass schwierige Familienverhältnisse mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf das Verhältnis und Verhalten der Schüler und auch auf den Werte­konsens deutlich zunehmen. Wenn hier etwas früher eingegriffen werden kann, kämen nach Ansicht des Schulsozialarbeiters an den weiterführenden ­Schulen etliche Probleme nicht in der Massivität an wie derzeit.

Die Zusammenarbeit mit den Rektoren und vor allem der Lehrerschaft gestalte sich sehr gut und er fühle sich auch als Kooperations­partner angenommen und wertgeschätzt, be­richtete Herr Teimel. Ihm stehen darüber hinaus weitere ­Partner wie die Ganztagsbetreuer, der Kinder- und Jugendtreff, Kirchen, die Polizei und Soziale Stellen zur Verfügung, mit ­welchen ein regelmäßiger Austausch stattfinde, um vernetzt und gemeinsam besser einwirken und Hilfestellung für die Schüler leisten zu können. Durch die Einbeziehung aller Bereiche von Schule, Freizeit und Familie konnten auch in schwierigen ­Fällen deutliche Verbesserungen im Verhalten einzelnen Schüler erzielt werden, so der Schulsozialarbeiter.

Für die Zukunft plant Herr Teimel die im Bereich Eltern­arbeit oder Erziehung häufig unterrepräsentierten Väter speziell in ­einzelne Projekte einzubinden, damit auch die Präsenz der Väter in der Erziehung verstärkt wird. Der sinnvolle Umgang mit sozialen Medien wird ebenfalls ein künftiger Schwerpunkt des Schul­sozial­arbeiters sein. Darüber hinaus sollen die Drogenaufklärungsprojekte fortgeführt werden und auch die soziale ­Kompetenz weiterhin gestärkt werden.

Bürgermeister Johannes Züfle fasste zusammen, dass die 2013 eingeführte Schulsozialarbeit wertvolle Arbeit leistet. Er verwies auf den Haushaltsplanentwurf in dem die Verwaltung eine zusätzliche 50-%-Stelle für die Schulsozialarbeit an der Limburgschule vorschlägt. Dadurch könnte wertvolle Unterstützung entstehen.

Von den Stadträten wurde nach wenigen Detailfragen der Bericht von Herrn Teimel als sehr positiv aufgenommen.

Neue Fundtiervereinbarung

mit dem Tierschutzverein Kirchheim/Teck e.V.

Bürgermeister Züfle führte einleitend aus, dass die Stadt bereits seit 1992 mit dem Tierschutzverein Esslingen einen Vertrag geschlossen hatte, nachdem die aufgefundenen herren­losen und eingefangenen Tiere in Weilheim vom Esslinger Tierheim verwahrt und gepflegt wurden. Zum Ausgleich für diese ­Leistungen wurde dem Verein jedes Jahr 6 % des veran­schlagten Hundesteuersolls in Höhe von ca. 2.200 € im Jahr vergütet. Dieser Fundtiervertrag wurde auf Ende des Jahres 2013 gekündigt und ein neuer Vertrag kam nicht zustande. Aufgrund dessen wurde in 2013 mit dem Tierschutzverein in Kirchheim unter Teck eine neue Vereinbarung getroffen und die Fundtier­abrechnungen erfolgten mit Kosten von ca. 600 € bis 900 € jährlich jeweils nach auftretenden Einzelfällen. Nun hat sich der Tierschutzverein Kirchheim neu aufgestellt und wird auf einem Baugrundstück ein neues dauerhaftes Tierheim einrichten. Der künftige Vertrag soll nun für alle Gemeinden im Raum Kirchheim so aussehen, dass eine jährlichen Pauschale von 50 Cent je Einwohner zzgl. Umsatzsteuer (in Weilheim 6.000 € jährlich) entrichtet werden soll. Zwar ist laut Bürgermeister Züfle dieser Kostenbeitrag deutlich höher als der bisherige, die Stadt ist aber verpflichtet, die Tiere als sogenannte Fundbehörde zu versorgen, was sie derzeit nicht leisten kann. In der Recherche hat die Verwaltung ermittelt, dass in anderen Tierheimen in der Umgebung 81 Cent pro Einwohner in Nürtingen, 75 Cent in Leinfelden-Echterdingen und 60 Cent in Kornwestheim fällig sind. Dies bedeutet, dass der Tierschutzverein Kirchheim/Teck e. V. trotzdem ein verhältnismäßig günstiges Angebot gemacht hat, welches angenommen ­werden sollte. Einzelne Stadträte fanden im Vergleich zur bisherigen Regelung mit einer Steigerung auf das über 10-fache, dass dies für die Stadt ungünstig sei, allerdings habe man sonst lediglich die Alternative Zwinger für Tiere beispielweise auf dem Bauhof aufzustellen, was wenig Sinn mache.

Danach beschloss der Gemeinderat die Fundtierkostenver­einbarung mit dem Tierschutzverein Kirchheim/Teck e. V. und einer jährlichen Einwohnerpauschale von 50 Cent zzgl. Umsatzsteuer abzuschließen.

Genehmigung von Spenden:

Einzelgenehmigungen und pauschale Annahmeentscheidung für das 4. Quartal 2016

Es sind vier Kleinspenden zwischen 27 € und 300 € für ­soziale Zwecke der Stadt für die Kitas Lerchenstraße und Egelsberg sowie für die Freiwillige Feuerwehr eingegangen. Größere ­Spenden gingen ein mit 5.000 € zur Unterstützung der Weil­heimer Feuerwehr, 2.600 € zur Unterstützung der Schulen sowie 2.500 € zur Unterstützung der Weilheimer Kindergärten.

Vom Gemeinderat wurden die Geldspenden einstimmig an­genommen und die Verwendung im Sinne der Spender festgelegt.

Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Zufle übergab den Stadträten den Geschäfts­bericht 2016 mit den relevanten statistischen Daten des ver­gangenen Jahres. Dabei ging er kurz auf den erfreulichen Anstieg der Einwohner auf fast 10.300 Einwohner und die ge­stiegene Geburtenrate ein. Auch die Zahl der Arbeitsplätze steigt weiter an und liegt nun bei 3.463.

Ein Stadtrat erkundigte sich, ob die Probleme seit der Um­stellung der Busfahrtrouten, insbesondere teilweise zu spät kommende Schüler bekannt seien. Bürgermeister Züfle berichtet, dass dies von der Stadtverwaltung, aber auch den Schülern, jeweils an die zuständige Stelle im Landratsamt weitergegeben und dort an Lösungen gearbeitet werde.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
zum Seitenanfang