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Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

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Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 27.04.2017

Ausscheiden von Herrn Friederich Haberstroh aus dem Gemeinderat
– Nachrücken und Verpflichtung von Herrn Manfred Herrmann
– Neubesetzung bzw. Ergänzung der Ausschüsse und Beiräte

Stadtrat Friederich Haberstroh hat aus beruflichen Gründen sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. Die Gemeindeordnung sieht für Gemeinderäte, die länger als zehn Jahre ehrenamtlich tätig sind, ein Recht auf ein Ausscheiden vor. Da Herr Haberstroh seit 24. Oktober 1999 Mitglied des Gemeinderats ist, entsprach der Gemeinderat daher einstimmig dem Antrag.

Bürgermeister Johannes Züfle dankte Herrn Haberstroh für achtzehn Jahre in der vielseitigen, fordernden und verant-wortungsvollen, aber auch reizvollen ehrenamtlichen Tätigkeit im Hauptorgan der Stadt. Viermal in Folge habe die Bürgerschaft ihm das Vertrauen ausgesprochen. Dieses Vertrauen habe Herr Haberstroh durch seine engagierte und -konstruktive Mitarbeit im Gremium sehr ernst genommen. Durch seine berufliche Expertise als Vorsitzender Richter am Amtsgericht Reutlingen war Friederich Haberstroh in Verwaltung und Ratsrund gleichermaßen als Ratgeber geschätzt und anerkannt. Neben seinen Fachkenntnissen wird er im Gemeinderat vor allem als begeisterter Radfahrer in Erinnerung bleiben – fuhr er doch einst von der kommunalpolitischen Reise nach Portugal mit dem Fahrrad wieder zurück nach Weilheim. Bürgermeister Johannes Züfle beschrieb Friederich Haberstroh als äußerst engagierten Bürger, dessen Verbundenheit mit der Stadt sich an vielen weiteren Stellen zeige. So ist Friederich Haberstroh seit über zwei Jahrzehnten Vorsitzender des Freien Kindergartens e. V. und bei der evangelisch-methodistischen Kirchengemeinde aktiv. Zum Abschied aus dem Gemeinderat überreichte der Vorsitzende die goldene Gedenkmünze der Stadt sowie ein Fotokunstwerk, verbunden mit großem Dank für das außerordentliche ehrenamtliche Engagement und die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Dem Dank schloss sich Stadtrat Mohring, als Vertreter der Freien Wählervereinigung, an. Er lobte Friederich Haberstroh als verlässlichen Partner mit viel fachlicher Kompetenz, nicht nur in rechtlichen Fragen. Eine ganz besondere Stärke des scheidenden Stadtrats sei es gewesen, die Dinge immer ganzheitlich zu beleuchten, denn „jede Medaille hat stets zwei Seiten“.
Gemäß der Gemeindeordnung rückt damit der nächste Bewerber auf der Liste der Freien Wählervereinigung, Herr Manfred Herrmann, als neuer Stadtrat nach. Er wird die jeweiligen Sitze von Herrn Friederich Haberstroh in den Ausschüssen und Beiräten übernehmen. Dies sind: stellvertretendes Mitglied im Verwaltungs- und Bauausschuss, stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft, ordentliches Mitglied im Kindergartenausschuss und ordentliches Mitglied im Umlegungsausschuss.

Der Neustadtrat Manfred Herrmann wurde anschließend von Bürgermeister Johannes Züfle auf sein Amt verpflichtet.

Bürgerfragerunde
Aus der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.

Friedhof Weinsteige
– Festlegung der Ruhezeiten von Urnengräbern
Festlegung für gärtnergepflegte Urnengemeinschaftsanlagen
Der Gemeinderat hatte bereits im Dezember 2016 die Weichen gestellt, um neue, pflegearme Grabformen anbieten zu können. Ein weiteres Ziel der Beschlüsse ist es, die beiden Friedhofshälften an der Weinsteige in eine gestalterische Gesamtheit zu überführen.
Die Verwaltung stellte nun das Konzept der gärtnergepflegten Urnengemeinschaftsgräber vor. Ein solches soll in Grabfeld 2 östlich des Teiches vor der Aussegnungshalle eingerichtet werden. Für die Erstellung der zwölf Reihengräber und sechs Familiengräber mit zentralem Kunstwerk, einheitlicher Bepflanzung und einheitlichen Grabsteinen wird ein Rahmenvertrag mit der Württembergischen Friedhofsgärtner-Genossenschaft geschlossen. Diese wiederum schließt direkt mit den Hinter-bliebenen einen Pflegevertrag für die Dauer der Grabnutzung.
Zur Senkung der Kosten schlug die Verwaltung eine Verkürzung der Ruhezeiten vor. Diese sollten 15 Jahre für Reihengräber und auf 20 Jahre für Wahlgräber mit Verlängerungsoption für die zweite Belegung reduziert werden.
Aus dem Ratsrund wurde unter anderem erfragt, ob die Stadt in Vorleistung für die neue Grabform gehen müsse und ob Er-fahrungen aus umliegenden Gemeinden zur Grabnutzungszeit vorliegen. Die Verwaltung führte aus, dass Vorleistungen für das Urnengemeinschaftsgrab nicht von der Stadt, sondern der Württembergischen Friedhofsgärtner-Genossenschaft ge-tragen werden und umliegende Kommunen vermehrt kürzere Grabnutzungszeiten vorsehen. Abschließend beschloss das Gremium einstimmig die Änderungsvorschläge.

Fortschreibung des Regionalverkehrsplans für die Region Stuttgart
– Stellungnahme
Der Verband Region Stuttgart hat die Stadt Weilheim und alle anderen Städte und Gemeinden im VRS in einem Beteiligungsverfahren aufgefordert, zum Entwurf des Regionalverkehrsplans für die Region Stuttgart Stellung zu nehmen. Zuletzt wurde dieser im Jahr 2001 beschlossen.
Die Stadtverwaltung hat sich intensiv mit dem Regionalverkehrsplan auseinandergesetzt und dem Gemeinderat einen Entwurf für eine Stellungnahme vorgelegt.
Betroffen ist Weilheim zum einem im Bereich der „Trassenfreihaltung“ für eine Schienenverbindung zwischen Göppingen und Kirchheim. Diese schreibt allerdings weder einen konkreten Verlauf noch benötigte Flächen vor und entfaltet keine Restriktionen für die kommunale Planungshoheit.
Die Stadt ist grundsätzlich mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Da eine Umsetzung auf absehbare Zeit jedoch nicht absehbar ist, regte die Verwaltung für die Übergangszeit einen Schnellbus zwischen Göppingen und Kirchheim an, mit Zwischenhalt in den Kleinzentren Weilheim und Bad Boll. Weiter schlug die Verwaltung vor parallel zur Schienendurchbindung nach Göppingen eine Untersuchung für eine Strecke Weilheim – Kirchheim beim Verband anzuregen.
Als weiteren Punkt enthält der Regionalverkehrsplanentwurf für Weilheim eine „hohe Dringlichkeit“ für eine Entlastungs-konzeption im Bereich motorisierter Individualverkehr. Diese besteht aus drei Teilstücken westlich, nördlich und östlich der Kernstadt. Die Stadt begrüßt die Einstufung durch den Verband, sieht für den Bereich zwischen Kreisverkehr „Holzmadener Straße“ und Landesstraße 1214 jedoch eine Einstufung als „höchste Dringlichkeit“ für geboten, da diese im Bereich von möglichen zukünftigen Gewerbeflächen liegt, für die derzeit Planungen anlaufen.
Im Gemeinderat fand der Vorschlag der Verwaltung allgemeinen Zuspruch und wurde einstimmig angenommen. Diskutiert wurde ob beim Schienenverkehr eine höhere Dringlichkeit gefordert werden könnte. Nach Aussage des Verkehrswissenschaftlichen Instituts der Universität Stuttgart entfaltet die Maßnahme jedoch nur „eine geringe bis mittlere verkehrliche Wirksamkeit“, sodass hierfür keine sachlichen Argumente gegeben sind. Wichtig war mehreren Rednern klarzustellen, dass es sich aktuell nicht um konkrete Planungen handelt, sondern dass vom VRS regionalwirksame Ziele erarbeitet werden. In diesem Verfahren gibt die Stadt eine Meinungsäußerung ab. Die letztendliche planungsrechtliche Entscheidung trifft der Verband Region Stuttgart, in Abwägung mit den Interessensbekundungen von 178 weiteren befragten Kommunen.

Straßenbeleuchtung Hepsisau
Datenaufnahme und Digitalisierung
– Beauftragung
Im Rahmen der Übernahme der Betriebsführung durch die Netze BW GmbH wurde festgestellt, dass keinerlei Bestandsunterlagen über die Straßenbeleuchtung in Hepsisau existieren. Weder Lagepläne noch Stromlaufpläne sind vorhanden.
Die Verwaltung hat dem Gemeinderat daher vorgeschlagen, eine vollumfängliche Dokumentation anfertigen zu lassen. Die Netze BW GmbH hat hierzu ein Angebot abgeben. Die Kosten belaufen sich auf knapp 30.000 Euro und beinhalten die Aufnahme der GIS Daten der Anlage sowie der Straßenbeleuchtungskabel. Außerdem die Feststellung der Kabellage und Stromkreise sowie die Planerstellung und Datenübergabe.
Der Gemeinderat sah nach kurzen Nachfragen die Notwendigkeit der Maßnahme und erteilte einstimmig den Auftrag an die Netze BW GmbH.

Sanierung Wehr-, Mörike- und Malistraße
Vergabe der Bauarbeiten
Im Modernisierungskonzept ist die Sanierung der Bereiche Wehr-, Mörike- und Malistraße für das Jahr 2017 vorgesehen. Sowohl die Straßen als auch die Wasserleitungen sind im betroffenen Sanierungsbereich schadhaft.
Die Verwaltung schlug daher eine komplette Sanierung der Wasserleitungen einschließlich der zugehörigen Hausanschlüsse vor. Bei Bedarf sollen außerdem die Abwasserleitungen und Abwasserschächte erneuert sowie Schäden aus den Untersuchungen der Eigenkontrollverordnung behoben werden. Hinzu kommen Synergieeffekte durch die Verlegung von Erdkabeln durch die Netze BW GmbH, die dort Stromleitungen einbringt.
Der Zeitplan sieht einen Baubeginn Mitte Mai und eine Fertigstellung zum Jahresende vor. Insgesamt belaufen sich die -Kostenschätzungen auf rund 680.000 Euro für den Straßenbau, rund 266.000 Euro für den Bereich Abwasser und rund 446.000 Euro für das Gewerk Wasser.
Der Gemeinderat hat die Bauarbeiten an die Firma G. Moll aus Gruibingen zum Angebotspreis i. H. v. rund 1 Million Euro vergeben.

Bekanntgaben und Anfragen
Bürgermeister Johannes Züfle gab bekannt, dass das Staatliche Schulamt mitgeteilt hat, dass die kombinierte Klasse 5/6 des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums/ Förderschule an der Limburgschule im kommenden Schuljahr in Kirchheim unterrichtet werden muss. Begründet wird dies mit einer Änderung des Bildungsplanes, der mehr Fachunterricht vorsieht, in Verbindung mit einem gravierenden Mangel an Sonderpädagogen. Betroffen sind im Moment sechs Kinder.

Kontaktdaten

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