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Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

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Aus dem Ortschaftsrat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 19.07.2018

Aus dem Ortschaftsrat vom 16. Juli 2018

1. Bürgerfragerunde

Ein Bürger erkundigte sich nach der Realisierbarkeit einer Obst­annahmestelle bei der Gemeinschaftsschuppenanlage Kelterwiesen, welche in diesem Jahr aufgrund des voraussichtlich sehr ertragreichen Streuobstbestandes rund um die Ortschaft benötigt wird. Ostvorsteher Hummel erläutert hierzu, dass für eine Obstannahmestelle bauliche Maßnahmen notwendig sind, welche im Außenbereich genehmigungspflichtig sind. Diese Genehmigung ist so kurzfristig nicht einzuholen. Daher wird ein Alternativstandort an der ehemaligen Kläranlage geprüft.

Eine weitere Bürgerin wünscht sich eine Vertretung der Ortschaftsverwaltung, welche derzeit aufgrund langer Krankheit nicht besetzt ist. Ortsvorsteher Hummel verweist auf die Schwierig­keit, dass eine Vertretungskraft die örtlichen Gegeben­heiten und Abläufe erst erlernen müsste und daher nur ein­fache Tätigkeiten leisten oder Anfragen entgegennehmen könne. Gerne stehe er selbst per E-Mail oder zu den Sprechzeiten am Dienstag von 16 bis 18 Uhr zur Verfügung. Das Telefon des Rathauses werde zudem direkt ins Weilheimer Bürgerbüro weitergeleitet und dort können Anliegen zentral bearbeitet werden.

Eine Anfrage aus der Bürgerschaft greift das Thema privater Fuß- und Verbindungswege in der Ortschaft auf. Hierzu erklärt Ortsvorsteher Hummel, dass jüngst die Aktenlage um diese sogenannten öffentlichen Wege auf privatem Grund aufge­arbeitet wurde und in den kommenden zwei Wochen klärende Gespräche mit den Eigentümern geführt werden. Er bittet um Geduld und sicherte zu, die Anlieger persönlich in dieser Sache aufzuklären und für recht­mäßige Zustände im Ort zu sorgen.

2. Ortsdurchfahrt Hepsisau (L 1212): Sanierungsbedarf

– Informationen zum Sachstand

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt war in der Vergangenheit bereits mehrfach auf der Tagesordnung des Ortschafts- und Gemeinderats mit der Besonderheit, dass die Unterhaltungspflicht dieser Straße dem Land Baden-Württemberg obliegt. Von Seiten des Regierungspräsidiums und des zuständigen Bau­referats Göppingen wurde der Straßensanierung keine hohe Priorität zugeschrieben. Auch wurde von dort erklärt, dass eher eine Sanierung als ein Vollausbau infrage käme.

Nach Bohrkernuntersuchungen im Mai 2017 wurde der Stadt übermittelt, dass grundhafte Sanierungen erforderlich seien, mit welchen frühestens 2019 gerechnet werden kann. Bei ge­planten Maßnahmen wird das Land zudem lediglich den Kostenanteil einer „Deckensanierung“ der Straße tragen. Der Vollausbau stellt für die Stadt Weilheim daher einen erheblichen ­finanziellen Aufwand dar. Man lege jedoch bereits seit mehreren Jahren ­großen Wert ­darauf, nicht nur oberflächliche Sanierungen durchzu­führen, sondern auch Grundkonstruktionen sowie Wasser- und Abwasserleitungen im Zuge von Baumaßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu ­sanieren, so Bürgermeister Züfle.

Die in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse des Ortschaftsrats sind vor dem Hintergrund der neu aufzunehmenden ­Planung zu überprüfen.

Stadtbaumeister Jens Hofmann erklärt, dass der für die ­Sanierung in nicht unerheblichem Rahmen erforderliche Grunderwerb von Straßenanliegern erneut zu hinterfragen ist. Nach den ge­fassten Beschlüssen sind rund 40 Grundstückseigen­tümer betroffen, ­Flächen unmittelbar vor ihren Gebäuden zu verkaufen. Dadurch würden auch einige private Stellplätze ent­fallen. Die Verwaltung schlägt vor, die Linienführung dahingehend zu überarbeiten, möglichst wenige Eingriffe in Privat­grundstücke einzuplanen. Ferner ist die Notwendigkeit eines durch­gängigen Gehwegs entlang der Ortsdurchfahrt zu über­prüfen. Es muss davon aus­gegangen ­werden, dass die gewünschte Geschwindig­keit von 30 km/h bei einem zeit­gleichen Gehwegausbau nicht ge­nehmigt wird. Der Vorschlag der Verwaltung ist daher, nur in Teilen einen festen hochbordigen Gehweg zu realisieren. Lediglich im ­mittleren Bereich zwischen Rathaus/Bushaltestelle und Friedhofweg, inklusive dem Backhaus, der Kirche und dem Parkplatz sollen gesicherte Fußwege hergestellt werden. Mit dieser ­Planung entsteht zudem ein Übergang an den Gehweg der Unteren Ortsstraße.

Nach einer Kostenschätzung im Jahr 2009 wurden für einen Straßen­ausbau rund 1,7 Millionen Euro veranschlagt. Unter Berücksichtigung des gestiegenen Preisniveaus geht die Verwaltung für das Planjahr 2020 mit einer finanziellen Belastung in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro aus. Davon würde lediglich ein Betrag in der Größenordnung von 300.000 Euro vom Land getragen. Der weitaus größere Teil von 2 Millionen Euro wäre von der Stadt zu schultern.

Das Gremium positioniert sich in unterschiedlichen Stimmen zur strittigen Frage nach der Notwendigkeit eines Gehwegs. Ein Teil des Rats wünscht durchgängige gesicherte und direkte Fußweg­verbindungen, da die Gefährdungslage an engen ­Stellen nicht unerheblich sei. Zudem sollen Kanalsanierungen und nach finanziellen Mitteln auch die Straßenbeleuchtung in der Planung mit berück­sichtigt werden. Demgegenüber äußern andere Ratsstimmen, dass bislang auch ohne Gehweg keine Unfälle zu verzeichnen sind, daher kein Gehweg oder nur in dem von der Verwaltung als Kompromiss eingebrachten mittleren Bereich notwendig ist.

Die Abstimmung nach eingehender Diskussion ergab vier zu vier Stimmen. Damit fand der Vorschlag, die Planungen erneut aufzunehmen und Finanzmittel für kommende Jahre einzu­stellen, keine Mehrheit und gilt als abgelehnt.

3. Geplanter Mobilfunkmaststandort

im Gewann Tiefenwiesen

Zur besseren Versorgung mobiler Sprach- und Breitband­diensten in Hepsisau will die Deutsche Funkturm GmbH einen neuen Mobilfunkmast aufstellen. Für eine optimale Netz­abdeckung kommt ein städtisches Wiesengrundstück im Gewann Tiefen­wiesen – links der L 1212 von Hepsisau ­kommend im Richtung Weilheim fahrend – infrage. Der geplante Betonmast hat eine Höhe von 30 Metern und eine Grundfläche von 10 x 10 Metern. Alternative Standorte mit ge­ringen Aus­wirkungen auf das Ortsbild sind auf ­städtischen Grundstücken aus baurechtlichen Gründen nicht ge­geben. Die Verwaltung erklärte überdies, dass bei einer Ablehnung des Vorschlags vermutlich Standorte auf Privatgrund gesucht werden. Da Mobilfunkeinrichtungen öffentlichen Zwecken dienen und ­privilegierte Bauwerke sind, könnte der Standort dann nicht ge­steuert ­werden. Auch Einnahmen aus der Verpachtung würden dann an Private gehen.

Nach kurzer Diskussion beschloss der Ortschaftsrat ein­stimmig, mit dem Betreiber einen Pachtvertrag über eine Dauer von 30 ­Jahren anzustreben. Darüber hinaus wünschte das Gremium­, dem Be­treiber ein Bebauungsgebot aufzuerlegen.

4. Änderung der Hauptsatzung und Geschäftsordnung

Bürgermeister Züfle führte in die geplanten Neuerungen der Grundlagenpapiere des Gemeinderats ein. Dies sind die Neu­ordnung der Ausschüsse, die Einrichtung einer Gruppierungs­sprecher-Sitzung, angepasste Wertgrenzen in der Zuständigkeit des Bürgermeisters sowie eine geänderte Sitzungs­entschädigung. Die betreffenden Paragrafen sowie die gesetzlichen Grundsätze der Gemeinde­ordnung wurden dem Gremium vorgestellt.

Als diskussionswürdig zeigten sich dabei die Anpassung der Zuständig­keiten sowie die Wertgrenzen des Ortschaftsrats. Bürger­meister Züfle und Hauptamtsleiterin Braun erklärten die gesetzlich fundierte Beteiligung des Ortschaftsrates aus der Gemeinde­ordnung in allen grundsätzlichen Angelegenheiten im Ortsgebiet. Dies bedeutet, dass Angelegenheiten wie der Einbau einer Krippe im Kindergarten, der Umbau des Rathauses oder des Feuerwehrmagazins oder das Thema Ortsdurchfahrt auch weiterhin im Ortschaftsrat beraten ­werden. Die ange­strebten Änderungen der Zuständigkeiten zielen größtenteils auf die Unterhaltung und Bewirtschaftung ab, welche in der ­laufenden Verwaltungsarbeit bereits häufig von der Stadt­verwaltung übernommen werden. Die An­passung, stellte Bürger­meister Züfle klar, kann als Anpassung an die ohnehin ­praktizierte und ­effiziente Verwaltungsarbeit ver­standen ­werden. Aufgrund der ge­nannten Beispiele für die künftig auf Verwaltungsebene an­fallenden Aufgaben konnte der Rat der Änderung in den Zuständigkeiten zustimmen.

Im Weiteren beantragte der Vorsitzende eine Erhöhung der Wert­grenzen des Ortschaftsrats. Die Vertreter der Verwaltung verdeut­lichten den damit verbundenen Anstieg an ­personellen und ­finanziellen Ressourcen. Ein deutlich er­höhter Ab­stimmungs­aufwand für kleine und laufende Maßnahmen widerstrebe dem Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung für schnelle, ziel­orientierte und effiziente Arbeit. Dennoch fand der Antrag im ­Gremium Zu­stimmung und wurde als Ergebnis der Anhörung des Ortschaftsrats für die Entscheidung im Gemeinde­rat in der ­kommenden Woche festgehalten.

5. Bekanntgaben und Anfragen

Obstannahmestelle:

Ortsvorsteher Hummel gibt bekannt, dass auf den Flächen der Kläranlage eine Interimslösung für eine Obstannahmestelle geplant ist. Dies wird im Folgenden mit den Pächtern ­konkretisiert.

Friedhof:

Vertreter der Stadtverwaltung und Ortsvorsteher Hummel ­möchten der verstärkten Nachfrage nach Urnenrasengräbern auf dem Friedhof Hepsisau entgegenkommen und konnten in einem Ortstermin ein Feld unterhalb der Aussegnungshalle für diese Grabart fest­legen. Die Arbeiten werden nun auf Ver­waltungs­ebene in die Wege geleitet, sodass zeitnah Urnen­rasen­gräber angeboten werden ­können.

Geröllfang:

In einem weiteren Ortstermin wurde der Geröllfang oberhalb der Ortschaft in Augenschein genommen. Es wurde zugesichert, dass eine Leerung des gut gefüllten Fangs in die Wege geleitet wird. Zudem sind drei beschädigte Zähne zu reparieren.

Landwirtschaftliche Geräteschuppen:

Das Landratsamt hat das Verfahren der Beantragung eines landwirtschaftlichen Geräte­schuppens nun erneut aufgerollt. Unabhängig der bereits gestellten Anträge soll eine neue Beantragungsrunde gestartet werden, wobei Bürger ihr ­Interesse bekunden können. Diese Anträge werden dann auf ­Privilegierung des Interesses und die damit verbundene Aussicht auf Genehmigung geprüft. Erst dann soll über die Anzahl weitere Schuppen und deren Standort im ­Gremium ent­schieden werden. Ortsvorsteher Hummel bittet um Nachsicht für das erneute Verfahren. Die Anträge können auf der Homepage der Stadt Weilheim heruntergeladen werden.

Haushaltsplananträge:

Bürgermeister Züfle gibt abschließend bekannt, dass einige der in der Haushaltsplanung gestellten Anträge bereits abge­arbeitet werden konnten. So wurde in der Zipfelbachhalle ein neuer Backofen eingebaut und die Lichtsteuerung ergänzt. Im Rathaus wurde wunschgemäß eine Durchgangstür von der Bürgerstube in Richtung Kelterplatz eingebaut. Zudem hat der Gemeinde­rat beschlossen, als eines von insgesamt drei ­potenziellen ­Gebieten, den Bereich Halde in den Fokus für weitere Bauland­erschließungen zu nehmen. Auch das freie WLAN am Rathaus steht noch auf der Agenda und wird weiter verfolgt.

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