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Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

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Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 10.04.2014

Aus dem Gemeinderat
Bürgerfragerunde
Ein Bürger erkundigte sich nach dem Stand und weiteren Fortgang des Bebauungsplanverfahrens des künftigen Neubaugebietes „Gänsweide II“. Bürgermeister Züfle berichtete, dass derzeit die in diesem Gebiet sehr aufwändigen Artenschutz- und Umweltprüfungen fortgesetzt werden und dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Darüber hinaus müssen auch die umfangreichen Stellungnahmen der Behörden und der Bürgerschaft geprüft und abgewogen werden.

Vorberatung Gemeinsamer Ausschuss
Flächennutzungsplanänderung Gemarkung Holzmaden, Sondergebiet Gemeinschaftsschuppen
– Erneute Beratung nach Vertagung im Gemeinsamen Ausschuss
Bürgermeister Züfle führte zum bereits mehrfach im Gremium beratenen Sachverhalt aus, dass am 15. Oktober 2013 mehrheitlich beschlossen wurde, dem Antrag der Gemeinde Holzmaden auf Ausweisung eines Sondergebiets für eine Gemeinschaftsschuppenanlage wegen der zu geringen bzw. fehlenden Flächengröße als Anspruchsgrundlage für einen Schuppenplatz nicht zuzustimmen. Der Vorsitzende betonte dabei die gewissenhafte und demokratische Abwägung dieses Mehrheitsbeschlusses. In der darauffolgenden Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 22. Oktober 2013 hätten sich die Weilheimer Vertreter, die grundsätzlich bindend einheitlich abstimmen müssen, gegen den Antrag ausgesprochen, was aufgrund der Stimmenverhältnisse insgesamt zur Ablehnung geführt hätte. Im Verlauf der Sitzung kam es zur Vertagung der Entscheidung. Daher muss das Thema erneut im Gemeinsamen Ausschuss beraten werden. Aus Sicht der Stadt Weilheim hat sich für Bürgermeister Züfle inhaltlich nichts geändert, allerdings wäre es möglich, eine gemeinsame Kompromisslösung zu beschließen. Für den Fall, dass dies vom Gemeinderat gewünscht wird, hatte er eine solche ausgearbeitet und mit den beiden Bürgermeistern aus Bissingen und Ohmden ausgearbeitet. Von dritter Seite sei bis heute kein Kompromissvorschlag vorgelegt worden.
Grundsätzlich könnte demnach laut Bürgermeister Züfle dem Antrag der Gemeinde Holzmaden unter der Voraussetzung stattgegeben werden, dass wenigstens Mindestzuteilungskriterien eingehalten werden, welche von allen Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft als verbindlich und verpflichtend anerkannt werden.
Darüber hinaus sollte nach Ansicht des Bürgermeisters dennoch für die Gemarkung der Stadt Weilheim die bestehende Regelung der sogenannten „Privilegierung light“ des Landratsamtes mit mindestens 1,5 Hektar Fläche, um einen Schuppenplatzanspruch zu erhalten, weiterhin gelten.

Anschließend führte Bürgermeister Züfle die vorgeschlagenen fünf verbindlichen Mindestkriterien aus:

• Ein landschaftsverträglicher Standort der Anlage außerhalb von relevanten Schutzgebieten

• Die bewirtschaftete Fläche (ohne Waldflächen) der einzelnen Antragsteller muss größer als 1,0 Hektar sein. Hierbei kommen zur Anrechnung sowohl nicht verpachtete Eigentumsflächen als auch gepachtete Flächen, deren Pachtung mindestens zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgt ist. Es werden nur Flächen der Kommune, in welcher der Schuppenanteil beantragt wird sowie Flächen von direkt angrenzenden Gemarkungen berücksichtigt. Weiter entfernt liegende Flächen können nicht anerkannt werden.

• Die zuzuteilende Schuppengröße übersteigt das gängige Maß von 12 x 6 Meter nicht.

• Die jeweilige Kommune trägt durch geeignete Regelungen dafür Sorge, dass auch im späteren Nutzungsbetrieb die oben genannten Mindestkriterien eingehalten werden und eine missbräuchliche Verwendung der Schuppen ausgeschlossen wird. Dies gilt insbesondere auch bei späteren Pacht- oder Eigentumswechseln der Schuppeneinheiten.

• Weitergehende Regelungen sind den einzelnen Kommunen überlassen.

Die Stadträte vertraten in der nachfolgenden Diskussion die Ansicht, diesen Kompromissvorschlag zu befürworten und damit die bisherigen Unstimmigkeiten in der Verwaltungsgemeinschaft zu diesem Thema ad acta zu legen.
Bürgermeister Züfle war es abschließend ein Anliegen, die immer wieder kolportierte Argumentation, in Holzmaden wäre der Nachweis von 1,5 Hektar fast nicht möglich, da die Gemarkung so klein sei, zu widerlegen. Dies zeige der Blick auf die vergleichbar großen Gemarkungen Hepsisau (397 Hektar) und Holzmaden (310 Hektar). So ist es in den vergangenen Jahrzehnten in Hepsisau auch unter der Voraussetzung von 1,5 Hektar gelungen, gleich mehrere Schuppenanlagen zu verwirklichen.
Der Antrag von Holzmaden zur Ausweisung eines Schuppengebietes wurde einstimmig gebilligt, sofern die genannten Mindestkriterien erfüllt und von allen Kommunen als verbindlich anerkannt werden. Trotz der geringeren Anspruchsflächen von 1 Hektar in den kleinen Kommunen soll in Weilheim an der bisherigen Reglung der „Privilegierung light“ mit 1,5 Hektar festgehalten werden.

Bebauungsplan „Wohnmobil-Stellplatz Kalixtenbergstraße“
– Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB)
– Planfeststellungsbeschluss
Laut Bürgermeister Züfle hatte der Gemeinderat im vergangenen Jahr der Anlage eines Wohnmobil-Stellplatzes durch einen Privatinvestor südlich unterhalb der Limburghalle zugestimmt. Dieses Grundstück wird seit Jahren als öffentlicher Parkplatz „P3“ für die Limburghalle benutzt. Baurechtlich genehmigt sind an dieser Stelle gewerbliche Anlagen (Lagergebäude, Schuppen und andere Lagerplätze), die noch aus Zeiten des Bahnbetriebs stammen. Ursprünglich ging man auch nach Rücksprache mit den Genehmigungsbehörden davon aus, dass in diesem unüberplanten Innenbereich ein Bauantrag für die Anlage ausreiche. Bei der Prüfung des Antrages der Firma KomParking GmbH stellte die Baurechtsbehörde nun fest, dass nach der neuesten Rechtsprechung (Bundesverwaltungsgericht vom 22. Januar 2014) der geplante Wohnmobil-Stellplatz mit zunächst neun und später maximal 16 Stellplätzen rechtlich analog eines Campingplatzes zu behandeln ist. Dies bedeutet, dass der Platz nur in einem sogenannten Sondergebiet zulässig ist.
Eine Verwirklichung ist daher nur dann möglich, wenn die Stadt die entsprechenden planungsrechtlichen Voraus-setzungen mittels Bebauungsplan schafft. Da die Firma KomParking weiterhin an einer Realisierung des Bauvorhabens interessiert ist und die Stadt diese Maßnahme im Hinblick auf die Attraktivität Weilheims (Biosphärengebiet, Naherholung, Tourismus) und wegen der guten Einbindung an diesem Standort nach wie vor -favorisiert, sollen die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Von den Stadträten wurde ebenfalls mehrheitlich am Wunsch eines Wohnmobil-Stellplatzes an diesem Standort festgehalten. In den Wortmeldungen kam zum Ausdruck, dass die Wünsche der Anwohner möglichst berücksichtigt werden sollten, um ein gutes Einvernehmen zu erzielen. Bürgermeister Züfle verwies hierzu auf bereits erfolgte Gespräche und bereits berücksichtigte Wünsche wie die Abgrenzung mit einer Hecke. Darüber hinaus wurden die Anwohner im Rahmen des Baugesuchs gehört und haben nun ein drittes Mal im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Möglichkeit, sich zu äußern. Die Verwaltung wird die aus dem Gremium geäußerten Anregungen zum Bau eines Zauns zusätzlich zur Hecke und zur Verlegung oder zum Entfall einer Sitzgruppe an die KomParking GmbH weitergeben.
Anschließend wurde bei einer Enthaltung der Planaufstellungsbeschluss gefasst. Demnach wird für den östlichen Teil der Kalixtenbergstraße im Bereich des Parkplatzes „P3“ ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobil-Stellplatz aufgestellt. Das Verfahren wird im sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. (Vergleiche hierzu die Veröffentlichung in einem der nächsten Mitteilungsblätter.)

Sporthalle im Bildungszentrum Wühle
Dachsanierung und neues Vordach Haupteingang
– Freigabe Ausschreibung
Bürgermeister Züfle erläuterte in Kürze die Notwendigkeit, im Bereich der Gerätegaragen und der Umkleiden/Duschräume an der Sporthalle im Bildungszentrum Wühle aus Altersgründen (Baujahr 1973) eine Flachdachsanierung durchzuführen. Dabei soll ein Kompaktdach mit Gefälledämmung nach der neuesten Energieeinsparverordnung zur Ausführung kommen. Laut dem Vorsitzenden scheide aus statischen Gründen ein Gründach aus, weshalb das Flachdach nach der Sanierung wieder mit Kies befüllt wird. Darüber hinaus werde man versuchen, aus dem Klimaschutz-Plus-Programm Zuschussmittel zu generieren. Das Förderprogramm wird jedoch erst noch neu aufgelegt. Darüber hinaus besteht laut Bürgermeister Züfle schon seit Längerem der Wunsch der Schule, am Haupteingang der Sporthalle ein Vordach anzubringen, damit sich wartende Gruppen bei Regen unter das schützende Vordach stellen können.
Die anstehende Dachsanierung bietet nun die Gelegenheit, diese Maßnahme bautechnisch mit einzubinden und den Kostenrahmen trotzdem einzuhalten. Im Haushalt sind hierfür 150.000 € vorgesehen und sowohl die Flachdachsanierung als auch das Vordach können in den Sommerferien dieses Jahr baulich umgesetzt werden. Das leicht anmutende Vordach würde in ähnlicher Weise wie am Zugang zur Lindach-Sporthalle aus Glas erstellt.
Die Ratsmitglieder sahen die Vorteile der Überdachung für die Nutzer der Sporthalle Wühle, lehnten aber mehrheitlich die ca. 25.000 € teure Maßnahme bei zehn Gegenstimmen und einer Ent¬haltung ab.
Im Anschluss wurde ohne weitere Wortmeldungen einstimmig vom Gemeinderat die Freigabe der Flachdachsanierung mit 125.000 € Kosten zur Ausschreibung beschlossen.

Bestätigung der Wiederwahl
des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weilheim und seines Stellvertreters
Bürgermeister Züfle berichtete, dass die fünfjährige Amtszeit des Feuerwehrkommandanten Norbert Wahl und seines Stellvertreters Wolfgang Pfauth am 1. April 2014 abgelaufen ist. Sowohl der Feuerwehrkommandant als auch sein Stellvertreter haben sich an der Hauptversammlung am 22. März 2014 wieder zur Wahl gestellt. Herr Norbert Wahl wurde mit 83 von 87 und Herr Wolfgang Pfauth mit 85 von 87 abgegebenen Stimmen wiedergewählt und in ihren Ämtern klar bestätigt. Nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg ist es erforderlich, der Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters durch den Gemeinderat zuzustimmen.
Der Bürgermeister und Vertreter des Gemeinderates sahen in der großen Zustimmung eine Bestätigung für die hervorragende Arbeit der beiden Kommandanten und dankten der gesamten Freiwilligen Feuerwehr für ihr großes Engagement.
Der Wahl von Norbert Wahl zum Feuerwehrkommandanten und Wolfgang Pfauth zu seinem Stellvertreter für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren wurde einstimmig zugestimmt.

Neue Namensgebung der Förderschule Weilheim
Im Rahmen der neu eingerichteten Grundschule am Bildungszentrum Wühle in den Jahren 1997/1998 hatte der Gemeinderat für alle Weilheimer Schulen feste Schulbezeichnungen im Rahmen einer Namensgebung beschlossen. In diesem Zuge erhielt die Grundschule an der Bissinger Straße den Namen Limburg-Grundschule Weilheim, während die im selben Gebäudekomplex ansässige Förderschule den Namen Förderschule Weilheim ohne Bezug zur Grundschule bzw. zum gemeinsamen Gebäude behielt. Die neue Rektorin der Förderschule, Frau Serwe, hatte sich nun bei der Stadtverwaltung dafür eingesetzt, die Förderschule in „Limburg-Förderschule Weilheim“ umzubenennen. Dieser Wunsch von ihr und auch vonseiten des Lehrerkollegiums soll die Verbundenheit der Förderschule mit dem gemeinsamen Dach der Limburgschule zum Ausdruck bringen.
Die Stadträte konnten den Wunsch der Förderschul-Rektorin nachvollziehen und sehen die Förderschule ebenso wie die Grundschule unter dem gemeinsamen Dach der Limburgschule. Dies komme durch den gewünschten Namen „Limburg-Förderschule Weilheim“ klar zum Ausdruck. Die Verwaltung erläuterte, dass im weiteren Verfahren Lehrer, Schüler, Eltern, Bürgerschaft und auch das Staatliche Schulamt in die Namensgebung mit einbezogen werden.
Es wurde einstimmig beschlossen, dass die Förderschule in den Räumen der Limburgschule Weilheim die Bezeichnung „Limburg-Förderschule Weilheim“ erhalten soll. (Vergleiche hierzu die Veröffentlichung in einem der nächsten Mitteilungsblätter.)


Genehmigung von Spenden
– Pauschale Annahmeentscheidung für das 1. Quartal 2014
– Einzelgenehmigung zu Annahme von Spenden
Bürgermeister Züfle gab bekannt, dass im 1. Quartal 2014 keine Kleinspenden unter 300 € eingegangen sind. Zur Einzelgenehmigung stand hingegen eine Spende über 5.398,66 € als Kostenbeteiligung der im vergangenen Jahr durchgeführten Teichsanierung an der Limburg-Grundschule an. Diese wurde einstimmig genehmigt.

Anfragen und Bekanntgaben
Haushaltsplan 2014
Der Haushaltsplan wurde am 21. März 2014 vom Landratsamt Esslingen genehmigt.
Zuschuss Breitbandversorgung Hepsisau
Der beantragte Zuschuss in Höhe von 46.150 € wurde genehmigt. Somit kann der Vertrag mit der Deutschen Telekom AG zum Ausbau der Breitbandversorgung in Hepsisau abgeschlossen werden.

Schüleranmeldungen Schuljahr 2014/2015
Der Vorsitzende führte aus, dass die Anmeldungen für die Weilheimer Schulen zum Schuljahr 2014/15 aktuell vorliegen. Die Limburg-Grundschule wird mit voraussichtlich 70 Kindern und drei ersten Klassen, die Realschule mit voraussichtlich 88 Schülern und vier fünften Klassen und die Werkrealschule mit 18 Kindern erfreulicherweise entgegen dem Landestrend eine fünfte Klasse bilden. Dies spreche insbesondere bei der Werkrealschule für deren gute Arbeit und die hohe Akzeptanz in Weilheim und Umgebung.

Kastanien auf dem Marktplatz
Bürgermeister Züfle gab bekannt, dass die ortsbildprägenden Kastanien am Marktplatz von einem Fachmann untersucht worden sind und dabei dringende Sicherungsmaßnahmen empfohlen wurden. Insbesondere die beiden mittleren Kastanien haben so große Schäden, dass sie nur noch wenige Jahre erhalten werden können. Die kurzfristig anberaumten Sicherungsmaßnahmen werden ca. 5.000 € an Kosten verursachen. Das Gremium sprach sich dafür aus, die Bäume so lange es vertretbar ist zu erhalten und sich ein Konzept zu überlegen, wie ein künftiger Ersatz aussehen könnte.

Dachsanierung Aussegnungshalle Friedhof Weinsteige
Aufgrund des günstigen Ausschreibungsergebnisses erfolgte die Vergabe der Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bürgermeisters.
Hagelsanierung Kindergarten Egelsberg
Laut Bürgermeister Züfle ging anlässlich der Ausschreibung zur Dachsanierung kein Angebot ein. Deshalb wird die Maßnahme mit einer längeren Frist erneut ausgeschrieben.

Sanierung Lerchenstraße
Die Sanierung der Lerchenstraße ist in den letzten Zügen. Die Restarbeiten werden bis Ende der kommenden Woche fertiggestellt.

Lindachverlegung im Zuge der Schnellbahnstrecke
Mit den Arbeiten zur Lindachverlegung wird die Deutsche Bahn in der nächsten Woche beginnen.

Schafstallbau
Bürgermeister Züfle gab bekannt, dass der Schafstallbau wegen der günstigen Witterung sehr gut in der Zeit sei. Anhand von Fotos wurde der Baufortschritt vorgestellt. Die Fundamente sind bereits verlegt und an den Nebengebäuden ist teilweise schon die Bedachung aufgebracht.

Kontaktdaten

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  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
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