Hauptbereich
Aus dem Gemeinderat
1. Bürgerfragerunde
Aus den Reihen der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.
2. Kita Schellingstraße
– Freigabe Bauantrag
– Freigabe Gestaltung und Außenanlagen
– Freigabe Ausschreibung
Bereits in vergangenen Gemeinderatssitzungen wurde von Bürgermeister Züfle und den Ratsmitgliedern der dringende Bedarf an Betreuungsplätzen in Weilheim geäußert und der Neubau der Kita in der Schellingstraße auf den Weg gebracht. In der Ursprungsplanung wurde eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung zunächst in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. So wurde die Möglichkeit geschaffen, zunächst mit zwei U3- und einer Ü3-Gruppe den Betrieb zu starten. Bei steigender Nachfrage –so der ursprüngliche Plan – hätte dann der fertiggeplante zweite Bauabschnitts mit zwei weiteren Gruppen realisiert werden können.
Bürgermeister Züfle lenkte den Blick auf die steigenden Einwohnerzahlen Weilheims, was nicht zuletzt auf verschiedene Baumaßnahmen von Bauträgern und städtische Baugebiete zurückzuführen ist. Weilheim sei erfreulicherweise eine lebendige und attraktive Stadt, daher habe man frühzeitig bereits an Erweiterungsmöglichkeiten der geplanten Kindertagesstätte gedacht. Nach den derzeitigen Bedarfsberechnungen in der Kinderbetreuung und vor dem Hintergrund der in naher Zukunft geplanten Bauprojekte in Weilheim müsse jedoch die Ausführung in zwei Bauabschnitten in Frage gestellt werden. Die derzeitigen Vorhaben in der Kirchheimer Straße, der Wehrstraße oder der Oberen Mühlstraße sowie das Neubaugebiet Gänsweide II werden insbesondere im Bereich der Kernstadt junge Familien mit Kindern anziehen. Zudem ist für Weilheim eine erfreulicherweise überdurchschnittliche Geburtenrate bei Untersuchungen zu anderen Baugebieten festgestellt worden. Ausgehend von den derzeitig gut gefüllten Belegungszahlen städtischer Einrichtungen wären mit Fertigstellung des ersten Bauabschnitts bereits alle Betreuungsplätze nur durch die bereits in Weilheim wohnhaften Familien belegt. Im Hinblick auf die Baugebiete und Baumaßnahmen wird der Bedarf darüber hinaus ansteigen. Ferner wird eine der U3-Gruppen für den Umzug der interimsweise in Hepsisau eingerichteten Kleinkindgruppe vorgehalten. Auch muss berücksichtigt werden, dass immer mehr junge Familien bereits für 1- bis 3-Jährige Betreuungsplätze wünschen und damit die Nachfrage weiter steigt. Die Verwaltung empfiehlt daher, beide Bauabschnitte in einem zu realisieren und damit ausreichend Betreuungsplätze in insgesamt fünf Gruppen zur Verfügung stellen zu können. Auch aus wirtschaftlicher Sicht sprechen Kosteneinsparungen, wegfallende Rückbauarbeiten und möglicherweise weiter ansteigende Baukosten für einen zeitgleichen Bau beider Abschnitte.
Mit der Realisierung der Gesamteinrichtung in einem Bauvorhaben sind kleinere Anpassungen im Bauantrag vorzunehmen. Dabei wurde die Raumanordnung optimiert, sowie ein Geräteraum in zwei kleinere Unterbringungsmöglichkeiten geteilt. Die einhergehende Bebauungsplanänderung liegt derzeit in der Verwaltung zur Einsicht aus, danach wird der Bauantrag eingereicht und die Ausschreibungspakete vergeben. Zu Beginn des Jahres 2020 soll die Kita ihren Betrieb aufnehmen. Bürgermeister Züfle erläuterte, dass die Gewinnung geeigneter Fachkräfte für diese Gruppen eine weitere Herausforderung darstelle, der man jedoch in mehreren Ansätzen als attraktiver Arbeitgeber begegnet.
Durch das begleitende Architekturbüro Hullak-Rannow wurden in einer vorgelegten Kostenberechnung für beide Bauabschnitte rund 4,1 Mio. Euro angesetzt. Davon können Zuschüsse in Höhe von 623.000 Euro abgezogen werden. Aufgrund der sofortigen Realisierung beider Abschnitte müssen gegenüber den seitherigen Ansätzen weitere 2 Mio. Euro den liquiden Mitteln entnommen werden.
Die Stadträte zeigten sich überzeugt von der Umsetzung der Gesamtmaßnahme. Man müsse zwar die Finanzierbarkeit im Auge behalten aber auch auf die dynamischen Entwicklungszahlen eingehen. Weiter wurde eingebracht die ansteigenden Kinderzahlen auch für die später folgenden Schulplätze zu bedenken. Hierzu erwähnte Bürgermeister Züfle den Wettbewerb um das Quartier Brückengasse, in welchem mögliche Erweiterungsflächen für die Limburgschule berücksichtigt werden. Das Gremium folgte dem Verwaltungsvorschlag einstimmig.
3. Digitalisierungsstrategie
– Vorstellung Projektpartner und -zeitplan
Bürgermeister Züfle führt aus, dass der Gemeinderat im Dezember des letzten Jahres einer Teilnahme beim Wettbewerb „Digitale Zukunftskommune BW“ zugestimmt hat und damit ein klares Ja in Richtung Digitalisierung signalisiert hat. Erfreulicherweise wurde die Stadt als eine von landesweit nur 16 Kommunen unter 20.000 Einwohner ausgewählt und erhielt eine Förderzusage in Höhe von 35.000 Euro. Damit soll nun im Rahmen einer Digitalisierungsstrategie den Herausforderungen des Digitalen Wandels begegnet werden und bis 2025 Weilheim zu einer zukunftsfähigen „Future Community“ entwickelt werden.
Mit diesen Fördermitteln wurde als externer Projektpartner die Gemeindetag GT-Service GmbH gewonnen und mit der Beratung und Begleitung der Digitalisierungsstrategie beauftragt. Zum Start werden der Projektzeitplan und die IST-Analyse vorgestellt. Danach sollen in allen Lebensbereichen konkrete Maßnahmen unter Beteiligung der Bürgerschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft erarbeitet werden. Noch im Dezember 2018 soll die Digitalisierungsstrategie beschlossen werden und damit den ersten Grundstein legen.
Die Projektpartner konnten unmittelbar vor der Sitzung mit der Verwaltung bereits erste grobe Zielvorstellungen und Prioritäten erarbeiten. In einem Impulsvortrag hob Referent Herr Habbel, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, für Fragen der Digitalisierung hervor, dass vor allem der Mensch in den Mittelpunkt aller Entwicklungen gestellt werden sollte. Es soll gerade den Bürgern im ländlichen Raum Vereinfachungen bieten und mehr Lebensqualität schaffen. Vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit soll in verschiedenen Handlungsfeldern wie Bildung, Kultur und Freizeit sowie Handel und Wirtschaft Projekte und Maßnahmen entstehen, die Verbesserungen in diesen Lebensbereichen erreichen.
Aus dem Rund der Stadträte wurde betont, dass man unbedingt am Puls der Zeit bleiben müsse, jedoch die Digitalisierung für viele ein schwer greifbares und schwer vorhersehbares Themenfeld darstelle. Es wurde gewünscht, einen spürbaren Nutzen für den Bürger in den Vordergrund zu stellen und die Kosten im Auge zu behalten. Bürgermeister Züfle und Christopher Heck von der GT-Service GmbH verdeutlichten, dass Weilheim nicht zuletzt förderwürdig klassifiziert wurde, weil schon einige digitale Fortschritte erreicht werden konnten, beispielsweise die 24-Stunden-Ausleihe der Online-Bibliothek der Bücherei oder die Online erfassbaren Wasserzählerstände. Auf dieser Basis werde man weiter vorangehen und mit der Beteiligung der Bürger und der Zustimmung des Gemeinderats eine Digitalisierungsstrategie auf den Weg bringen. Für den 16. Oktober ist hierzu eine Bürgerbeteiligung in der Limburghalle vorgesehen.
4. Beitritt zum Kreis Zweckverband Breitbandversorgung
Bürgermeister Züfle erläutert auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung die Notwendigkeit von leistungsfähigen Breitbandnetzen in der heutigen Informationsgesellschaft. Dies zähle zu einem wichtigen Standortfaktor für Unternehmen, Bürger und somit der positiven Entwicklung einer Kommune. In den vergangenen Jahren konnten dabei bereits große Verbesserungen erreicht werden. So konnten in den Gewerbegebieten Au und Tobelwasen private Telekommunikationsanbieter dafür gewonnen werden den örtlichen Unternehmen bei Bedarf echte Glasfaser ins Gebäude zu legen. In Wohngebieten konnte Hepsisau 2015 mit bis zu 50 Mbit versorgt werden. 2017 folgten im Stadtgebiet weitere rund 3000 Haushalte mit einer Bandbreitenerhöhung auf bis zu 100 Mbit. Damit besteht mittelfristig eine sehr gute und nahezu flächendeckende Versorgung. Langfristig führt jedoch an Glasfaseranschlüssen für jedes Haus kein Weg vorbei.
Zur Erreichung dieses Ziels haben der Verband Region Stuttgart mit den fünf Landkreisen und der Landeshauptstadt den Schulterschluss geübt und klare Vorstellungen für den Breitbandausbau definiert. So sollen bis 2025 alle Industrie-/Dienstleistungsunternehmen und Gewerbetreibenden sowie 50 % der Privathaushalte einen gigabitfähigen, glasfaserbasierten Internetzugang haben. Bis 2030 sollen dann 90 % der Privathaushalte versorgt sein.
Dieser – vorerst lose – Zusammenschluss von fünf Landkreisen und 179 Kommunen hat zu Reaktionen bei den großen Telekommunikationsunternehmen geführt. So sind zahlreiche Angebote zur Zielerreichung unterbreitet worden, wobei die Deutsche Telekom als geeignetster Partner favorisiert wurde. Bis zum Jahresende 2018 ist ein Kooperationsvertrag zwischen den Landkreisen der Region Stuttgart mit der Landeshauptstadt und der Telekom geplant. Dabei wurde zugesichert, insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro in der Region und im Landkreis Esslingen rund 210 Mio. Euro bis 2030 für den Breitbandausbau vorzusehen. Weitere 500.000 Euro sind von Seiten der Kommunen aufzubringen
Um diese positiven Entwicklungen fortzuschreiben, bedarf es auf Landkreisebene einer zentralen Koordinierung in Form eines Kreiszweckverbands Breitbandversorgung. Dieser hat auch den Zweck für den Fall, dass kein regionsweiter Rahmenvertrag mit der Telekom zustande kommt, zukünftig selbst Breitbandnetze zu bauen und zu vermarkten. Den durch einen Beitritt entstehenden Vorteilen steht eine jährlich zu zahlende Umlage von 4.236 Euro an den Kreiszweckverband gegenüber.
Bürgermeister Züfle konnte bereits über aktuelle Gespräche mit der Telekom zur Situation in Weilheim berichten. Ziel dieser Gespräche ist es, zum Jahresende konkrete Maßnahmen der Telekom für die Jahre 2019 und 2020 zu entwickeln. Darüber hinaus soll es eine strategische Aussage dazu geben, wie die regionsweiten Ziele in Weilheim bis 2025 bzw. 2030 erreicht werden sollen und welche kommunalen Beteiligungen dafür notwendig sind.
Dass der Schulterschluss der Kommunen bereits zu konkreten Telekom-Projekten führt, ist in Weilheim an zwei Stellen bereits aktuell zu sehen. So erhält das Baugebiet Gänsweide II Glasfaseranschlüsse und im Rahmen der Sanierung der Oberen Mühlstraße wird ebenfalls das Gigabit-Zeitalter Einzug halten.
Die Stadträte äußerten sich positiv zu den geplanten Verbesserungen im Stadtgebiet beim Breitbandausbau und sprachen sich für einen Beitritt aus, nicht zuletzt auch, um großen Unternehmen mehr Stimmkraft entgegensetzen zu können.
5. Baumaßnahmen im Zeitraum Oktober 2017 bis August 2018
Die Verwaltung legte den Stadträten die Abrechnung der abgeschlossenen Baumaßnahmen von Oktober 2017 bis August 2018 in konkreten Zahlen vor.
So konnten Kanalsanierungen mit nötigen Renovierungen vorgenommen werden, die Krippe in Hepsisau innerhalb der vorgegebenen Finanzmittel in den Kindergarten interimsweise eingegliedert werden, die Außenanlagen der Kita Lerchenstraße umfassend saniert werden und für den Grüntrupp des Bauhofs ein Fahrzeug beschafft werden. Lediglich bei LED-Umrüstung der Bühnenbeleuchtung der Zipfelbachhalle in Hepsisau wurden die veranschlagten Kosten geringfügig überschritten. Dies ist auf eine zusätzlich eingesetzte Lichtsteuerung zurückzuführen, welche nun individuelle veranstaltungsbezogene Beleuchtungen ermöglicht.
In Summe konnten bei sechs von sieben Maßnahmen die Kosten um insgesamt mehr als 250.000 Euro günstiger gegenüber den Mittelansätzen abgerechnet werden. Dem steht eine Mittelüberschreitung bei einer Maßnahmen von lediglich 5.000 Euro gegenüber.
Die Stadträte nahmen die vorgestellten Zahlen zur Kenntnis.
6. Neubau Flst. Nr. 8334, Häringen
– Erlass einer Einbeziehungssatzung (§ 34 (4) 3 BauGB)
Bürgermeister Züfle erläuterte einen geplanten Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Teilort Häringen. Von Seiten der Stadt wurde das kommunale Einvernehmen in Aussicht gestellt. Im Rahmen der Bauvoranfrage beim Landratsamt Esslingen wurde darauf hingewiesen, dass das Grundstück von keinem Bebauungsplan erfasst ist und damit im Außenbereich liegt. In diesem Bereich sind nur privilegierte Vorhaben zulässig. Eine Privilegierung ist nach Einschätzung des Landratsamtes hier nicht gegeben und eine Genehmigung daher nur bei Erlass einer Einbeziehungssatzung nach Baugesetzbuch möglich.
Eine solche Satzung mit ähnlichem Charakter wie ein einfacher Bebauungsplan wird erlassen, um planungs- und ordnungsrechtliche Voraussetzungen für die Erstellung von Wohnbebauung zu schaffen. Im Jahr 2009 wurde eine gleichlautende Satzung für ein ähnliches Vorhaben auf der gegenüberliegenden Straßenseite erlassen. Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung einzuleiten und damit die Grundlagen für den beantragten Umbau der Hauseigentümerin zu schaffen.
Das Ratsgremium folgte dem Verwaltungsvorschlag.
7. Besetzung Ausschüsse Gemeinderat nach Neufassung der Hauptsatzung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Juli die Neufassung der Hauptsatzung mit einer geänderten Ausschusslandschaft beschlossen. In der Folge sind die neu gegründeten Ausschüsse durch Mitglieder aus dem Ratsgremium und Stellvertreter zu besetzen.
Entsprechend der Sitzverteilung im Gesamtgremium sollen die Ausschüsse mit Fraktionsmitgliedern besetzt werden. Im Wege der Einigung zur personellen Besetzung und entsprechend den von der Bürgerschaft gewählten Verhältnissen des Gemeinderats wurde daraufhin ein Vorschlag der Fraktionen erarbeitet.
Der neue Technische Ausschuss wird neben dem Vorsitzenden Herrn Züfle künftig durch die Stadträte Bernd Bauer, Michael Kübel und Joachim Naasz von der FWV; von Herrn Hartmut Hummel, Bernd Kautter und Gert Sindlinger von der UWV; sowie von Herrn Dr. Ulrich Mors, Martin Pfauth und Gerda Schrägle von der SBV belegt sein.
In den Verwaltungsausschuss wurden Laura Elser, Manfred Hermann, Karl Mohring und Herr Dr. Hans-Jörg Egerer von der FWV; Christl Heilemann, Wolfgang Rehm und Rainer Bauer von der UWV; sowie Martin Pfauth und Gerda Schrägle von der SBV gewählt.
Das Ratsgremium folgte den Besetzungsvorschlägen einstimmig. Die Ausschüsse werden künftig bei Bedarf für die Vorberatung komplexer Sachverhalte im Einzelfall einberufen.
8. Bekanntgaben und Anfragen
Ein Stadtrat erkundigte sich nach einer möglichen Überdachung an der Bushaltestelle in der Kirchheimer Straße, nördlich des Gebäudes der Kreissparkasse. Stadtbaumeister Hofmann erklärte, dass in den Planungen dies nicht als Regelhaltestelle vorgesehen war und, daher keine Überdachung angedacht war. In der Praxis nutzt nun eine Linie diese Haltestelle.
Die Verwaltung nimmt die Anregung mit, die Ein- und Ausstiege dieser Linie gegebenenfalls in die Brunnenstraße an die zentrale Bushaltemöglichkeit zu verlegen.