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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Gemeinderat

Artikel vom 28.04.2021

Bürgerfragerunde

 

Es gab keine Fragen aus dem Zuschauerraum.

   

Ausscheiden von Herrn Jürgen Götz aus dem Gemeinderat

– Nachrücken und Verpflichtung von Herrn Johann Sigmund

– Neubesetzung bzw. Ergänzung der Ausschüsse und Beiräte

Gemeinderatsmitglied Jürgen Götz beantragte auf ­eigenen Wunsch aus dem Gremium auszutreten. Bürgermeister ­Johannes Züfle wies eingangs darauf hin, dass dieses Ver­fahren in der Gemeindeordnung geregelt ist. Als Ausscheidungs­kriterium laut § 16 GemO trifft auf Jürgen Götz zu, dass er älter als 62 Jahre ist und somit das Gremium jederzeit auf Antrag verlassen kann. Der Gemeinderat konnte keine Hinderungsgründe feststellen und erteilte die notwendige förmliche Zustimmung.

 

Nun rückt der als nächste Ersatzperson festgestellte Be­werber des Wahlvorschlags in den Gemeinderat nach. Laut dem ­Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist dies für den Wahlvorschlag der Bürgerdemokratischen Fraktion (BDF) Johann Sigmund. Ein Hinderungsgrund für seinen Eintritt in den Gemeinderat liegt nicht vor. Die durch das Ausscheiden von Jürgen Götz freiwerdenden Ausschuss- und Beiratspositionen werden unter den Fraktionsmitgliedern neu besetzt.

Nach der Verabschiedung von Jürgen Götz und Entbindung ­seiner Pflichten sprach Bürgermeister Züfle ihm seinen Dank aus. „Trotz der relativ kurzen Zeit im Gemeinderat hoffe ich, dass es für Sie eine wertvolle und erfahrungsreiche Zeit war. In ­keinem anderen Ehrenamt kann man solch weitreichende Einblicke in die organisatorischen Zusammenhänge unseres ört­lichen Zusammenlebens bekommen wie im Gemeinderat“, so der Vorsitzende. Er ist überzeugt: „Ohne dieses kommunal­politische Engagement wäre unsere Demokratie um eine ­wichtige grund­legende Facette ärmer.“ Auch BDF-Nebensitzer Hans-Peter Sindlinger dankte Jürgen Götz für sein Mitwirken, trug er doch einen großen Anteil zur Entstehung der BDF bei. Jürgen Götz richtete zum Abschied einige Worte an seine Ratskollegen und dankte für die gute und kooperative Zusammenarbeit.

Es folgte ein coronakonformer Wechsel am Tisch des Ratsrunds und die feierliche Verpflichtung von Johann Sigmund durch den Bürgermeister: Gemäß § 32 Abs. 1 GemO verpflichtete dieser den Neuzugang sodann in der Sitzung auf die gewissenhaften Erfüllungen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat. „Wenn man einen kühlen Kopf bewahrt, sich mit Herz und Verstand für die Stadt Weilheim einbringt, kann dieses Amt als Stadtrat bereichernd und erfüllend sein. Sich mit anderen Menschen für andere Menschen und deren Lebensbedingungen einzu­setzen ist Verpflichtung und Gewinn gleichermaßen“, fügte Züfle hinzu und bot Sigmund eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammen­arbeit an.

 

Neubau Turnhalle Limburgschule: Bemusterung

Nach der im Oktober 2020 vom Gemeinderat freigegebenen Entwurfsplanung sowie dem im März bekanntgegebenen Rekord-Zuschuss in Höhe von 2,25 Mio. Euro seitens des Bundes stand nun ein konkreter Gestaltungsvorschlag und Ausstattungs­gegenstände für die Elektro- und Sanitärarbeiten zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Die Kostenberechnung weist ein Gesamtbudget mit 5,946 Mio. Euro aus. Im Haushalt 2021 sowie in der Finanzplanung für die Jahre 2022 und 2023 sind für diese Mittel eingestellt.

Schon vor Beginn der Sitzung konnten sich die Gemeinderatsmitglieder bei einer Bemusterung ein Bild von den realen ­Materialien wie zum Beispiel des durchgefärbten Sichtbetons sowie Farbgebungen machen und erste Fragen klären. Der Gestaltungsvorschlag wurde in der Sitzung von dem ­Architekten Jan Elsenhans ausführlich erläutert. Er beschrieb das Ton in Ton vorgesehene Gesamtkonzept sowohl der Gebäudehülle als auch des Innenraums. Als Kontrast zur dominierenden Farbe rotbraun haben sich die Architekten für weiß und lichtgrau entschieden. Des Weiteren ging Elsenhans beispielsweise auch auf die Sanitärbereiche und die technische Ausstattung ein.

 

Nach mehrheitlich positivem Anklang aber auch geschmacksbedingter Kritik oder Anregungen zu Kunst am Bau bei den Ratsmitgliedern folgten einige Fragen zu Materialien und deren Robustheit, Schadanfälligkeit und Langlebigkeit sowie Fragen technischer Natur, die der Architekt beantwortete. Schließlich gab das Gremium den Gestaltungsvorschlag sowie die Be­musterungslisten Elektro und Sanitär frei.

 

Erlass der Betreuungsgebühren während der Schließung der Kindertageseinrichtungen von Dezember 2020 bis Februar 2021 und während der Schulkindbetreuung seit Dezember 2020

Coronabedingt waren die Kindertageseinrichtungen sowie die Angebote der Schulkindbetreuung vom 16. Dezember 2020 bis 22. Februar 2021 geschlossen. „Rund ein Drittel der berechtigten Familien nahmen die angebotene Notbetreuung in Anspruch“, berichtete Bürgermeister Johannes Züfle. Damit sind die Eltern auch dem Aufruf der Landesregierung gefolgt, die Notbetreuung nur im absolut erforderlichen Umfang in Anspruch zu nehmen. Ebenso fand in der Grundschule vom 16. Dezember 2020 bis 14. März 2021 nur eine Notbetreuung statt. Vom 15. März 2021 bis 31. März 2021 wurde die Kernzeit- und Ganztagsbetreuung für alle Kinder angeboten. Seit dem Ende der Osterferien am 12. April 2021 findet wieder nur eine Notbetreuung statt.

Für die Notbetreuung an den Kitas wurden die üblichen Betreuungs­gebühren abgerechnet. Für alle anderen Kinder ­wurden die Betreuungsgebühren für die Monate Januar und Februar 2021 noch nicht abgerechnet. Für die nicht abge­rechneten Gebühren in Höhe von rund 61.000 Euro erhält die Stadt 23.500 Euro Erstattung vom Land. Der mit 37.500 Euro größere Teil wird von der Stadt Weilheim ausgeglichen. 

Bei der Kernzeit- und Ganztagsbetreuung an der Limburg-Grundschule sieht es ähnlich aus: Vom 16. Dezember 2020 bis 14. März 2021 wurde nur eine Notbetreuung angeboten, in der Zeit vom 15. März 2021 bis 31. März 2021 die Kernzeit- und Ganztagsbetreuung für alle Kinder. Seit dem Ende der Oster­ferien am 12. April 2021 findet wieder nur eine Notbetreuung statt. Auch für die Elternbeiträge der Betreuungsangebote an den ­Schulen hat sich das Land mit 7.000 Euro beteiligt. Rund 3000 Euro übernimmt die Stadt. Für die Notgruppenbetreuung wurden die normalen Betreuungsgebühren abgerechnet, ebenso für das Mittagessen.

Der Gemeinderat beschloss, die Betreuungsgebühren und den Kostenersatz für das Mittagessen für die Monate Januar 2021 und Februar 2021 für die Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen zu erlassen, sofern keine Not­betreuung in Anspruch genommen wurde. Sofern nur die Hälfte der Betreuungs­zeit der Notbetreuung oder weniger in Anspruch genommen wurde, werden die hälftigen Gebühren für den je­weiligen Monat erstattet.

Zudem beschloss das Gremium, die Betreuungsgebühren und den Kostenersatz für das Mittagessen für die Monate Januar 2021 und Februar 2021 für die Betreuung in Kernzeit- und Ganztagsbetreuung an der Limburg-Grundschule zu erlassen, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Für den Monat März 2021 werden die vollen Betreuungsgebühren fällig, sofern die Notgruppe in Anspruch genommen wurde. Wurde nur die Betreuung vom 15. März 2021 bis 31. März 2021 in Anspruch genommen, so wird nur der halbe Monatsbeitrag fällig. Für den Monat April 2021 und die Folgemonate wird die Betreuungs­gebühr nur fällig, wenn die Notbetreuung in Anspruch ge­nommen wird.

   

Sanierung Tartanbahn Lindachstadion

– Freigabe Ausschreibung

Bürgermeister Johannes Züfle erläuterte eingangs, dass die Tartanbahn im Lindachstadion zuletzt 2006 umfassend erneuert wurde. Nach über zehn Jahren Nutzung weist sie im gesamten Bereich Schäden auf.

 

Nach einem Vor-Ort-Termin mit einem Fachbetrieb kommen zwei Sanierungsvarianten in Betracht: Der Rückbau des alten Belags und Neueinbau eines wasserdurchlässigen Belags oder die Reinigung des alten Belags, punktuelle Sanierung der stark beschädigten Stellen, Aufbringen einer vollflächigen wasser­undurchlässigen Beschichtung. Aufgrund des Gesamtzustands der Anlage und einem offensichtlich guten Unterbau empfohl der Fachbetrieb die zweite, einfachere und kosten­günstigere Sanierungs­variante. Positiver Nebeneffekt dieser Aus­führungs­art ist, dass zukünftig mit deutlich weniger Moosbefall zu ­rechnen ist, da die Ansätze bei der jährlichen Reinigung ­komplett entfernt werden.

Im Haushalt 2021 wurden für die Maßnahme 140.000 Euro eingeplant.

Die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten der Tartanbahn im Lindachstadion wurde vom Gemeinderat nach Beantwortung weniger Fragen einstimmig frei gegeben.

 

Sanierung Wasserleitung L 1213

– Freigabe Ausschreibung

Das Land Baden-Württemberg saniert die Landesstraße 1213 (Häringer Straße) voraussichtlich im Herbst 2021. Ab der ­Kreuzung zur Neidlinger Straße (L 1200) bis kurz vor Gruibingen soll die Asphaltdeckschicht und die Asphaltbinderschicht abgefräst und neu asphaltiert werden. So geschah es bereits im Jahr 2019 auf der L 1200 in Richtung Neidlingen.

In Abstimmung mit der Energieversorgung Filstal als Betriebsführer der Wasserversorgung nimmt die Stadtverwaltung dies zum Anlass, die 65 Jahre alten Wasserleitungen (Hauptleitung und Hausanschlussleitungen) im Bereich der Häringer Straße Nr. 13 bis Ortsende (Häringer Straße Nr. 55) zu erneuern. Die in diesem Abschnitt liegenden 37 Wasserhausanschlüsse sind stark schadensanfällig. Die Wasserhauptleitung dient zur Hauptversorgung der Stadt und weist ebenfalls Schadstellen auf. Im Schadensfall wären die Auswirkungen hierbei immens. Hinzu kommt, dass die Schachtbauwerke der Wasserhaupt­leitung in diesem Abschnitt sehr klein sind und teilweise Absperr­armaturen fehlen. Auch ist noch unbekannt, an welcher Stelle im Bereich des Ortsausgangs der Wechsel des Durchmessers der Wasserleitung von DN 300 zu DN 250 liegt.

Im Haushalt 2021 stehen für Investitionsmaßnahmen Wasserversorgung Sanierung L 1213, Mittel in Höhe von 280.000 Euro zur Verfügung. Für die Sanierung der Kanal-Schachtabdeckungen stehen Mittel in Höhe von 20.000 Euro bereit.

Die Ausschreibung zur Erneuerung der Wasserhauptleitung und der Wasserhausanschlüsse im Bereich von der Häringer Straße Nr. 13 bis Ortsende Häringer Straße Nr. 55 gemäß Anlagen wurde vom Gemeinderat freigegeben.

 

EKVO Kanalsanierung 2021

– Vergabe Arbeiten

Die Eigenkontrollverordnung (EKVO) bildet seit 1989 den rechtlichen Rahmen für Betrieb und die Instandhaltung der ­städtischen Abwasserbeseitigungsanlagen. Die EKVO schreibt vor, dass Kanäle regelmäßig überprüft werden müssen. Bürgermeister Johannes Züfle berichtete von der zuletzt 2011 bis 2013 durchgeführten Kanalbefahrung mittels Kamera zur Aufnahme von Schäden in den Hauptkanälen. Die gesamte Abarbeitung und Behebung der Schäden wird noch bis 2026 andauern, anschließend ist eine erneute Kanalbefahrung geplant, um die in der Zwischenzeit aufgetreten Schadstellen zu lokalisieren und identifizieren – ein üblicher fortwährender Kreislauf. Im Jahr 2014 wurde zudem eine Fremdwasserkonzeption erarbeitet. Diese dient dazu, sogenannte Fremdwassereinträge (Grundwasser, sonstiges nicht verunreinigtes Wasser) zu lokalisieren mit dem Ziel, dieses Wasser nicht zur Kläranlage abzuleiten.

Aus den Voruntersuchungen wurden die Prioritäten zur Ab­arbeitung behebungspflichtiger Schäden in Klasse „0“ und „1“ mit Gesamtkosten in Höhe von rund 6,5 Mio. Euro brutto festgelegt – das war der Stand 2014.

Seit 2015 wurden jedes Jahr Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ab Juni 2021 steht der siebte Teilabschnitt an. Die Sanierungs­bereiche liegen im Bereich Egelsberg. Hierzu zählen die Georg-Kandenwein-Straße, Erkenbergweg, Achalmstraße, Kornbergstraße und sowie der Hohenneuffenweg und der Hohenzollernweg.

Die Arbeiten zur Kanalsanierung wurden öffentlich ausge­schrieben. Das Leistungsverzeichnis wurde von 13 Firmen angefordert, die auch alle ein Angebot abgaben. Als wirtschaftlichste Bieterin ging die Firma Swietelsky Faber GmbH, Ebersbach, zum Angebotspreis einschließlich Wertung der Nebenangebote von 210.557 Euro hervor.

Im Haushalt 2021 stehen für diese Investitionen 150.000 Euro zur Verfügung. Für die Unterhaltung des Kanalnetzes stehen Mittel in Höhe von ebenfalls 150.000 Euro bereit. Die Auftragssumme teilt sich entsprechend auf.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der ­Arbeiten Kanalsanierung 2021 in geschlossener Bauweise an die wirtschaftlichste Bieterin Firma Swietelsky Faber GmbH, 73061 Ebersbach.

   

Kläranlage – Nitrifikationsbecken 2 und 3 Betoninstandsetzung

– Vergabe Arbeiten

Die Nitrifikationsbecken 2 und 3 der Weilheimer Kläranlage ­wurden 1975 als offene Betonbecken direkt nebeneinander gebaut. Aufgrund der Bauweise sind die Becken der Witterung ausgesetzt, was im Lauf der Jahre zu alterstypischen Schäden am Bauwerk führte. Die Firma Weber-Ingenieure GmbH aus Pforzheim hat das Bauwerk 2020 eingehend untersucht und ein Sanierungskonzept ausgearbeitet, das folgende Arbeiten umfasst: Untergrundvorbereitung mittels Hochdruckwasserstrahlen, Korrosionsschutz der sichtbaren Bewehrung und Rissbehandlung. Um weitere Schäden zu vermeiden, sollte die Maßnahme 2021 (1. Bauabschnitt) und 2022 (2. Bauabschnitt) umgesetzt werden. Nach der Betonsanierung kann von einer weiteren Nutzung der Becken von rund 30 Jahren ausgegangen werden. Im Zuge der Betonsanierung soll auch die Belüftung der Becken ertüchtigt werden. Das in die Jahre gekommene System ist störanfällig und gewährleistet keine optimale Belüftung.

Aufgrund der sehr speziellen Arbeiten wurden diese beschränkt ausgeschrieben. Fünf Firmen wurden angeschrieben, die allesamt ein Angebot abgaben. Nach Prüfung und Wertung ist die Firma Penzel GmbH, 77694 Kehl-Auenheim, günstigste Bieterin. Die Vergabe der Maschinentechnik (Belüftungstechnik) erfolgt in der nächsten Gemeinderatsitzung.

Die Finanzmittel sind für die Jahre 2021 und 2022 im Haushalt eingeplant. Da es sich um zwei Becken gleicher Größe handelt fallen pro Jahr ca. 50 % der Sanierungskosten an.

Das Gremium stimmte der Vergabe der Bauarbeiten zur Beton­instandsetzung an den Nitrifikationsbecken 2 und 3 an die Firma Penzel GmbH, Robert-Koch-Straße 8, 77694 Kehl-Auenheim, zu.

 

Genehmigung von Spenden
Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden
Pauschale Annahmeentscheidung 1. Quartal 2021

Bei der Stadt Weilheim ist in den vergangenen Wochen eine Spende über 300 Euro eingegangen: Eine Sachspende in Form von Bücherpaketen im Wert von 1.000 Euro für die Limburg­schule. Kleinspenden bis zu einem Betrag oder Wert von 300 Euro können von der Verwaltung ohne vorherige Ge­nehmigung des Gemeinderats angenommen werden. Bei Spenden über diesem Wert muss zuvor der Gemeinderat über die Annahme ent­scheiden, was er in diesem Fall in der Sitzung vom 27. April 2021 tat. Die Spende wird zweckgemäß ihren Begünstigten zugeführt.

Bekanntgaben und Anfragen

Pflasterarbeiten Marktplatz

Die Verwaltung hat eine Anregung aus dem Gemeinderat aufgegriffen, die Pflasterarbeiten auf dem Marktplatz vorzuziehen, um den Lockdown auszunutzen. Leider gelingt dies nicht, da die Pflastersteine noch nicht lieferbar sind. Die Fertigstellung der Pflastersteine ist für KW 27 vorgesehen, ihre Lieferung erfolgt daher voraussichtlich erst in KW 28. So können die Arbeiten wie ursprünglich geplant ab 29. Juli (Beginn der Sommerferien) innerhalb von drei Wochen durchgeführt werden.

 
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