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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 16.10.2015

Bürgerfragerunde

Von den Bürgern wurden folgende Fragen gestellt:

1. Geplantes Baugebiet Gänsweide II

Ein Bürger erkundigte sich nach der Möglichkeit bezüglich der geplanten zusätzlichen Erschließungsstraße einen ­Kompromiss zu finden, in dem man auf diese verzichtet und lediglich eine vorüber­gehende Baustraße realisiert. Bürgermeister Züfle verwies darauf, dass der Bebauungsplan mit dem weiteren Anschluss den städtebaulichen Willen des Rates darstelle und Kompromisse wie eine temporäre Baustraße für die Erschließungs­arbeiten keine dauerhaften Lösungen sind und den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprächen. Im Übrigen wird der zweite Anschluss an die ­Bissinger Straße auch von vielen Bürgern im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gefordert.

2. Festen und Schwimmen

Von einem Zuhörer wird nachgefragt, ob der Standort und die Ausführungen zu den beiden Großprojekten noch ergebnis­offen seien. Das Stadtoberhaupt teilte mit, dass noch keine Ent­scheidung gefallen sei.

3. Raumprogramm für Kombihalle und Gartenhallenbad

Ein Fragesteller wollte wissen, ob es bereits ein Raumprogramm gebe. Der Vorsitzende antwortete, dass den Annahmen für ein Gartenhallenbad der Entwurf eines Raumprogramms zugrunde liege. Ein solches wurde für eine Kombihalle im Rahmen einer Bürgerversammlung tabellarisch dargestellt, insbesondere um aufzuzeigen, dass ein Neubau mit rund der Hälfte der Gesamt­fläche der Limburghalle auskommen könnte. Eine Detail­planung, welche beispielweise als Basis für einen Architektenwettbewerb dienen könnte, gebe es noch nicht.

Betriebsplan für den Stadtwald 2016

Bürgermeister Johannes Züfle begrüßte zu diesem Tages­ordnungspunkt Forstamtsleiter Watzek und Revierförster König.

Herr Watzek berichtet vom auslaufenden Forsteinrichtungszeitraum (Auf zehn Jahre angelegter Waldwirtschaftsplan), ­welcher die Basis für die jährlichen Betriebspläne ist. Revierförster König berichtete anschließend von einem sehr trockenen Waldjahr 2015, in welchem an Standorten mit starker Südausrichtung oder geringer Bodenmächtigkeit etliche Trockenschäden zu verzeichnen waren und insbesondere Neuanpflanzungen hiervon betroffen waren. Nicht verbessert habe sich leider das Eschentriebsterben, welches sowohl Jungbäume als auch alte ­Exemplare zum Absterben bringt. Aus diesem Grund ist mittlerweile der Eschenpreis stark gesunken, weil das Triebsterben landesweit grassiere. Ursache hierfür ist ein aus Asien eingeschleppter Pilz.

Für das kommende Betriebsjahr 2016 ist laut Revierförster König ein etwas geringerer als der durchschnittliche Einschlag von 1.660 Festmetern geplant. Die beiden Haupteinschlagsgebiete werden mit je ca. 550 Festmetern in der Wolfscherre und im Unterdiebel liegen sowie mit 200 Festmetern in Hepsisau.

Traditionell gliedert sich der Holzeinschlag am Albtrauf beim Stammholz überwiegend in Laubstammholz mit 445 Festmeter, wovon die Buche mit 260 und die Esche mit 115 Festmetern die größten Mengen bringen werden. Das Nadelstammholz liegt mit 320 Festmetern auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Die restlichen Sortimente verteilen sich auf Industrie-, Hack- und Brennholz. Neupflanzungen sind in 2016 in dem Bereich Wolfscherre mit insgesamt 2.000 Eichen und 1.000 Linden vor­ge­sehen. Im Rahmen eines Zuschussprogrammes können für diese standorttypischen Baumarten 10.000 € erzielt ­werden. Darüber hinaus werden weiterhin Wildschutzmaß­nahmen ­mittels Zäunen und Ausbesserungspflanzungen mit Fege­klemmen ausgeführt.

In den Bereichen Egenfirst und im geringeren Maße im Unterdiebel werden im Bestand Kirschen bzw. Eichen gefördert sowie Fichten ausgedünnt.

Wenn alles nach den Planzahlen verläuft, sind laut Revierförster König 15.300 € Defizit im kommenden Jahr vorgesehen. Rückblickend auf die gesamte 10-jährige Periode sei dies aber verschmerzbar, da die Walderlöse außer in Jahren mit besonderem Schädlingsaufkommen oder Stürmen stets deutlich im Plus sind.

Nach einzelnen Detailfragen der Stadträte und dem Be­dauern darüber, dass kein rechnerisches Plus erwirtschaftet ­werden könne, wurde einstimmig der vorgestellte Betriebsplan be­schlossen. Der Einschlag der geplanten 1.345 Erntefestmeter soll aber nur erfolgen, wenn ein angemessener Verkaufspreis gesichert ist.

Straßenbeleuchtung: Umbau auf LED-Leuchten

– Vergabe

Laut Bürgermeister Züfle war ursprünglich angedacht, die Umstellung der städt. Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten in der heutigen Sitzung zu vergeben. Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung jedoch entschieden, die Ausschreibung vor der ursprünglich am vergangenen Freitag geplanten Submission aufzuheben. Als Grund gab er an, dass kurzfristig vom Bund ein Förderprogramm zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung neu aufgelegt wurde. Nach einer ersten Prüfung würde die Stadt die Fördertatbestände erfüllen und könnte ca. 120.000 € Zuschüsse generieren. Die Gesamtkosten der Maßnahme reduzieren sich außerdem um fast 300.000 € und betragen voraussichtlich rund 800.000 €. Die Verwaltung sah auch die theoretisch denkbaren Schadensersatzanforderungen der Bieter für tragbar an. Die ­Firmen können schließlich zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Zuschussbescheid vorliegt, ihre erstellten Kalkulationen für die erneute Ausschreibung ver­wenden.

Der Gemeinderat trug die Aufhebung der Ausschreibung mit und dankte der Verwaltung für das flexible und rasche Agieren.

Eigenbetrieb Wasserversorgung

Tief- und Straßenbauarbeiten

– Vergabe im Rahmen eines Zeitvertrages

Bürgermeister Züfle führte in Kürze aus, dass diese besondere Art der Ausschreibung Aufträge im Tief- und Straßenbau beinhaltet, die im Vorfeld noch nicht bekannt sind bzw. von der Anzahl und dem Umfang her nicht eingegrenzt werden können. Daher wurde als Ausschreibungsart Zeitverträge im Auf- und Abgebotsverfahren gewählt.

Vorteil bei einer solchen Ausschreibung ist, dass es keine zugesicherten Mengen gibt und damit auch keine Über- oder Unterschreitungen gemäß VOB zu einer Anpassung von Einzelpreisen führen können. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden die Arbeiten nach erfolgter Ausschreibung von einer örtlichen Firma ausgeführt.

Die Wertungsgrundlage und Basis für die Kalkulationen ist laut Stadtbaumeister Hofmann hierbei jeweils ein Mittelwert der abgerechneten Mengen der vergangenen Jahre. Er ergänzte, dass bei einer üblichen beschränkten Ausschreibung nach der erfolgten Submission keine Firma aufgrund ihrer Eignung mehr ausgeschlossen werden können, weshalb 20 Tiefbaufirmen im Umkreis von Weilheim entsprechend abgefragt und ent­sprechende Zertifikate eingefordert wurden. Diese Eignung war bei fünf ­Firmen vorhanden, die anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden.

Zur Submission lagen jedoch nur zwei wertbare Angebote vor, da zwei weitere ausgeschlossen werden mussten, weil diese unvollständig bzw. nicht rechtzeitig zur Submission vorlagen.

Nach kurzen Detailfragen zum Verfahren und den Qualitäts­zertifikaten wurden die Tief- und Straßenbauarbeiten des Eigenbetriebs Wasserversorgung für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 optional bis 31. Dezember 2018 an die günstigste Bieterin, die Firma Sindlinger GmbH aus Weilheim vergeben.

Sanierung Stadtmitte II

– Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht

Bürgermeister Züfle erläuterte in Kürze, dass im Bereich östlich der Schule begrenzt durch Lindach und Bissinger Straße bereits im Jahr 2005 eine Erweiterung des Sanierungs­gebietes Stadtmitte II beschlossen wurde. Die Satzung ist seit 19. Dezember 2005 rechtsverbindlich. Zur weiteren Sicherung der Sanierungsziele und zur Beseitigung der städtebaulichen, verkehrlichen sowie gestalterischen Mängel soll der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB eingeräumt werden.

Die Verwaltung wurde vom Gremium gebeten mit den beiden verbleibenden Eigentümern zeitnah in Verkaufsgespräche einzusteigen.

Im Anschluss wurde einstimmig zur Versicherung der Sanierungs­ziele ein besonderes Vorkaufsrecht im Gebiet nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB samt Satzung beschlossen. Der ­Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht liegt der Untersuchungsbericht sowie die Begründung zum Sanierungsgebiet Stadtmitte II Erweiterung zugrunde. Vgl. hierzu die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt.

Widmung einer Teilfläche der privaten Flurstücke

Nr. 6294/1 und 6294/2, Reutenberg 10 für öffentliche Zwecke als Wendefläche für den städtischen Winterdienst

Laut Bürgermeister Züfle fällt die Straße am Reutenberg 10 in Richtung Gründen Altsortenanlage so steil ab, dass der Räumdienst nicht gefahrlos weiter fahren kann, sondern am Ende der relativ ebenen Fläche oberhalb des Gebäudes Reutenberg 10 wenden muss. An dieser Stelle sind private Stellflächen vorhanden, die hierfür genutzt werden können. Um dies rechtlich abzusichern hat die Stadt Weilheim einen Pacht­vertrag ohne Pachtzins abgeschlossen. Der Eigentümer wurde nun aber von der Baurechts­behörde aufgefordert, die im Außenbereich befindlichen Stellplätze zurückzubauen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Esslingen ist es jedoch nur möglich die Beseitigungs­verfügung zurückzunehmen, wenn diese private Fläche ausdrücklich öffentlich für den Verkehr gewidmet ist.

Da diese kleine, untergeordnete Fläche gemäß § 5 Abs. 7 des Straßengesetzes nur eine geringfügige Fläche darstellt, kann die Widmung per einfachem Gemeinderatsbeschluss erfolgen. Die ansonsten übliche öffentliche Beteiligung und ent­sprechende Fristen sind hierfür nicht erforderlich.

Die Stadträte zeigten in ihren Wortmeldungen Unverständnis gegenüber der Forderung des Landratsamtes und beschlossen einstimmig die betreffende private Fläche als Wendefläche für den städtischen Winterdienst gemäß Straßengesetz öffentlich zu widmen.

Antrag auf Einrichtung einer Einsichtsstelle

für das elektronische Grundbuch

Die Bürger und Grundstückseigentümer benötigen Grundbuchauszüge für diverse Rechtshandlungen im Bereich des Grundstücksverkehrs, bei der Klärung von Dienstbarkeiten oder bei der Überprüfung von Sicherheiten in Kreditangelegen­heiten und vielem mehr. Laut Bürgermeister Züfle sind diese Daten mittler­weile im zentral erfassten elektronischen Grundbuch abrufbar und vom örtlichen Notariat werden entsprechende Auszüge ausgestellt. Am 1. April 2016 werden aber aufgrund der Neuordnung des Grundbuchwesens die örtlichen Grundbuchzuständigkeiten aufgelöst und dem Bezirk des Amts­gerichtes Böblingen, Grundbuchamt, zugewiesen. Zudem wird voraussichtlich im Jahr 2018 in Weilheim das Notariat aufgelöst werden. Die Stadt könnte daher eine so genannte Grundbucheinsichtsstelle beantragen, um den Bürgern vor Ort mit kurzen Wegen Grundbuchauszüge erteilen zu können.

Die Fragen der Stadträte bezogen sich insbesondere auf den zusätzlichen Personalaufwand und die Gebührenhöhe. Hierauf wurde von Bürgermeister Züfle geantwortet, dass die Stadt nur einen Anteil von 5 € von den Gebühren behalten dürfe und damit bei der vollständigen Übernahme ab dem Jahr 2018 voraus­sichtlich ein niedriger vierstelliger rechnerischer Abmangel entstehen würde. Diesen sah er aber angesichts des Bürger­services als vertretbar an.

Im Anschluss wurde einstimmig die Einrichtung einer Einsichtsstelle für das elektronische Grundbuch zum 1. April 2016 bei der Stadt beschlossen.

Genehmigung von Spenden

– Pauschale Annahmeentscheidung für das 3. Quartal 2015

– Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden

Bei der Stadt ging eine Kleinspende über 200 € für die Frei­willige Feuerwehr anlässlich der Löschübung vom 12. und 13. Juni 2015 ein. Darüber hinaus wurde eine namhafte Spende einer Weilheimerin über 9.000 € für Zwecke der Weilheimer Kindergärten überreicht.

Die beiden Spenden wurden einstimmig genehmigt.

Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Züfle gab Folgendes bekannt:

1. Baumaßnahmen

In der Max-Eyth-Straße wird in der Kalenderwoche 43 die Tragschicht eingebaut. Eine Woche später folgt die Deckschicht im Gehwegbereich. Mit der Deckschicht im Fahrbahnbereich wird die Baumaßnahme in KW 45 beendet. Für die letzte Woche ist eine Vollsperrung erforderlich.

Die Erweiterung des Holzhackschnitzellagers im städtischen Bauhof wurde fertiggestellt.

2. Kindergartenausschuss 2016

Der nächste Kindergartenausschuss ist auf 26. April 2016 ­terminiert.

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