Seite drucken
Weilheim an der Teck (Druckversion)

Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 17.03.2016

Aus dem Gemeinderat
Die Sitzung des Gemeinderats fand wie einmal jährlich üblich in unserem Stadtteil Hepsisau statt.

Bürgerfragerunde
Geänderte Einmündung der Erschließungsstraße
des Baugebiets Gänsweide II in die Bissinger Straße
Eine Weilheimer Bürgerin erkundigte sich, weshalb sich der Gemeinderat für eine neue Straßenführung und Einmündungssituation entschieden habe. Bürgermeister Züfle verwies in diesem Zusammenhang auf die generelle Zuständigkeit des Gemeinderates im Planungsrecht. Diese erstrecke sich auch auf Modifizierungen während des Verfahrens. Darüber hinaus wollte er dem Tagesordnungspunkt 3 nicht vorgreifen, in welchem die Thematik erst beraten werde.
Errichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung der L 1212
in die L 1200
Ein Hepsisauer erkundigte sich nach der Möglichkeit, die gefährliche Einmündungssituation von Hepsisau in die L 1200 (Weilheim/Neidlingen) mittels Kreisverkehr zu entschärfen. Es ergäben sich immer wieder gefährliche Situationen, weil die Pkw auf der Strecke Weilheim – Neidlingen sehr häufig mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs seien. Bürgermeister Züfle teilte aus anderweitigen Gesprächen mit dem Regierungspräsidium mit, dass pro Landkreis und Jahr nur ca. 2 Mio. € für Straßensanierungen zur Verfügung stehen. Beispielsweise hätte aber die Sanierung der Landesstraße Jesingen – Holzmaden rund 1 Mio. € gekostet. Angesichts der knappen Landesmittel für den Straßenbau ist deshalb davon auszugehen, dass das Land eine intakte Kreuzung wohl nicht in einen Kreisverkehr umbauen würde. Auch ein Unfallschwerpunkt, der einen solchen Umbau evtl. rechtfertigen könnte, bestehe nicht.

Bebauungsplan „Hauptstraße 47“
– Abwägung Anregungen
– Satzungsbeschluss
Bürgermeister Züfle verwies in seinen Ausführungen darauf, dass in diesem für die Innenentwicklung von Hepsisau und für die Bereitstellung von Bauplätzen sehr bedeutsamen Bereich bereits zur Vorberatung im Ortschaftsrat am 1. Februar mit Ausnahme des Landratsamts Esslingen alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vorlagen. Diese noch fehlende Stellungnahme ging nun ein und bezog sich im Wesentlichen darauf, dass in der rückwärtigen Bauzeile das Niederschlagswasser in den Zipfelbach als Vorfluter abgeleitet werden soll und darüber hinaus noch ein Fachbüro für die Prüfung von Belangen des Naturschutzes eingeschaltet wird.
Die Fragen im Gremium bezogen sich lediglich auf die Einbeziehung des angrenzenden kirchlichen Grundstückes, wo leider trotz langer Verhandlungen mit der Kirchenseite keine Einigung erzielt werden konnte sowie auf einen möglichen zweiten Anschluss eines bestehenden Wohngebäudes über die Erschließungsstraße. Dieser zweite Anschluss ist laut Verwaltung mit dem Eigentümer abgesprochen. Das Grundstück habe künftig im Gegensatz zur bisherigen nur grundbuchrechtlich ge-sicherten Erschließung über Nachbargrundstücke einen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße. Bürgermeister Züfle verwies abschließend darauf, dass die Erschließungsplanung bereits angelaufen sei und nach der Vergabe der Arbeiten im Gemeinderat im Herbst mit dem Bau begonnen werden soll. Danach wurde der Satzungsbeschluss einstimmig gefasst und der Bebauungsplan wird mit den örtlichen Bauvorschriften ortsüblich bekannt gemacht.

Bebauungsplan Gänsweide II
– Auslegung
Nachdem zwei befangene Gemeinderäte in den Reihen der Zuhörer Platz genommen hatten, führte Bürgermeister Züfle in Kürze die wesentlichen Punkte und Änderungen aus. Die artenschutzrechtliche Prüfung sei abgeschlossen und einzelne -seltene Käferarten mitsamt ihrer Brutstätten versetzt worden. Außerdem wurde ein sehr umfassender Umweltbericht fertig gestellt. Laut Stadtbaumeister Hofmann habe sich nur eine wesentliche Änderung ergeben. Dies betrifft die zweite An-bindung an die Bissinger Straße, welche nach Osten verschoben werden soll. In der Folge dieses Heranrücken in Richtung der Einmündung der Kelterstraße schlug die Verwaltung vor, von der ursprünglich geplanten direkten Fußwegeverbindung vom Baugebiet zur Limburgschule abzusehen. Darüber hinaus sind im Plan nun Firstrichtungen und Bezugshöhen der Gebäude entsprechend detailliert dargestellt. Es gibt im Wesentlichen fünf unterschiedliche Bauzonen, welche sich analog zum angrenzenden Baugebiet Gänsweide I aufbauen. Im nördlichen Teil ist eine dichtere Satteldachbebauung entlang der -Bissinger Straße vorgesehen, danach werden höhere Flachdach-Punktgebäude bzw. Mehrfamilienhäuser folgen. Südlich der Erschließungsstraße folgen verkettete Häuser, während in den beiden südlichen Abschnitten Einzel- oder Doppelhäuser möglich sind. Dabei würden verschiedene Dachformen ermöglicht und die letzte Bauzeile Richtung Limburg kann mit Flach- oder Pultdächern bebaut werden.
Die Stadträte zeigten sich mit den Planungen zufrieden und waren darüber erfreut, dass das Verfahren nun einen Schritt weiter gehen würde, um den Bauplatz- und Wohnungsmangel für Weilheimer Familien zu lindern. Es folgten noch einzelne Detailfragen bezüglich der angrenzenden Feldwege. Ein Stadtrat bedauerte, dass im nördlichen Teil relativ viel Geschosswohnungsbau entstehen wird. Darauf entgegnete Bürgermeister Züfle, dass in der Gänsweide II eine sehr gute und ausge-wogene Mischung aus Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern vorgesehen ist, vergleichbar mit der Situation in der Gänsweide I. Aus dem Gremium wurde ergänzt, dass gerade in einer Hochpreisregion auch Eigentums- und Miet-wohnungen angeboten werden müssen, da sich nicht jede Familie ein Einfamilienhaus samt Bauplatz leisten könne.
Danach wurde bei einer Enthaltung der Bebauungsplan Gänsweide II beschlossen und dieser wird öffentlich ausgelegt.

Gewerbeflächenentwicklung 2025
– Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
Zwei Gemeinderäte erklärten sich für befangen und nahmen in den Reihen der Zuhörer Platz. Bürgermeister Züfle nahm Bezug auf das Strategische Entwicklungskonzept Weilheim 2025. Dort ist als einer von vier Schwerpunkten der Stadtentwicklung die bedarfsgerechte Ausweisung neuer Gewerbeflächen enthalten. Momentan stehen zwar noch einige Gewerbeflächen beispielsweise im Gebiet AU IV und in der Schlucht Erweiterung mit ca. zwei Hektar zur Verfügung. Doch mittelfristig müsse der weitere Bedarf erhoben werden. Da die Stadt nicht eigenmächtig neue Gewerbeflächen ausweisen kann, muss gegenüber übergeordneten Behörden ein konkreter Bedarf nachgewiesen werden. Hierzu läuft derzeit eine Befragung aller ortsansässigen Betriebe.
Da eine sinnvolle und logische Gewerbeentwicklung nur im Norden von Weilheim Richtung Autobahn erfolgen kann, schlug die Verwaltung vor, für das Gebiet nördlich der L 1200 zur Sicherung in diesem Bereich liegender Flächen ein besonderes Vorkaufsrecht zu erlassen.
Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat zu für den Bereich nördlich der L 1200 vom Kreisverkehr Maierhöfe bis zum Gewerbegebiet Schlucht ein besonderes Vorkaufsrecht zu verfügen.

Gebühren für öffentliche Einrichtungen der Stadt
– Anpassung der Benutzungsgebühren für die Zipfelbachhalle
Ausschlaggebend für die Anpassung der Benutzungsgebühren der Zipfelbachhalle war die letzte Änderung im Juni 2014 wegen derer die Nutzer aufgrund einzelner ungünstiger Gebührenkonstellationen häufig auf die Ortsverwaltung zugekommen seien und um Gebührenreduzierung baten. Im Wesentlichen waren dies die hohen Gebühren für die Küchennutzung oder auch bei notwendigen Auf- und Abbautagen von Veranstaltungen.
Daher wurde gemeinsam durch Stadt- und Ortschaftsverwaltung eine erneute Anpassung erarbeitet. Darüber hinausgehend hatte der Ortschaftsrat einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, die Gebührennachlässe für Einheimische von 50 % auf 60 % zu erhöhen und jedem örtlichen Verein eine Freiveranstaltung zu ermöglichen.
Bürgermeister und Stadtkämmerer betonten, dass sowohl durch die Reduzierung wie von der Verwaltung vorgesehen als auch wegen der ergänzenden Wünsche des Ortschaftsrates sich die Einnahmesituation der Halle verschlechtere. Die Stadt dürfe aber keinesfalls die Einnahmen aus den Augen verlieren. Trotzdem schlug das Stadtoberhaupt vor, dass sich der Gemeinderat den Wünschen des Ortschaftsrates anschließt. Danach wurde die Anpassung der Benutzungsgebühren einstimmig beschlossen.

Los 1: Sanierung Wehr- und Ulrichstraße
Los 2: Neubau Zufahrt zur Mensa im Bildungszentrum Wühle
– Freigabe Ausschreibung
Bürgermeister Züfle und Stadtbaumeister Hofmann führten in Kürze die Modernisierungsmaßnahmen im Bereich Wehr- und Ulrichstraße aus. Hierbei soll, wie in den letzten Jahren Standard, ein Gesamtpaket umgesetzt werden, um Synergien im Tiefbau nutzen zu können. Der Straßenbelag ist samt Unterbau zu sanieren, die verlegte Wasserleitung weise eine erhöhte Schadensanfälligkeit auf und auch die Überprüfungen des Kanals im Rahmen der Eigenkontrollverordnung ergaben zum einen rechnerische hydraulische Überlastungen und zudem sind einzelne Bereiche schadhaft und müssen saniert werden. Ergänzend dazu soll in der Ulrichstraße ein Gehweg angelegt werden, der die Lu?cke von der Schmidbachbrücke bis zum Kohlesbach schließt, wo derzeit nur parziell ein Gehweg vorhanden ist. Damit kann eine durchgängige Fußwegeverbindung zum Kindergarten Lerchenstraße geschaffen werden. Hierbei wird der Straße eine Fläche von einem Meter Breite entzogen. Die verbleibenden 5,50 Meter für die Straße sind in einem Wohngebiet ausreichend.
Die Detailfragen der Räte bezogen sich auf den Ausbaustandard, die Kostenaufteilung und auch die Dimensionierung des Abwasserkanales.
Ergänzend wurde wegen der zu erwartenden günstigen Preise die erforderliche rückwärtige Zufahrt zur neuen Mensa am Bildungszentrum Wühle von der Karl-Dreher-Straße her als gesondertes Baulos angehängt.
Die Kosten für die einzelnen Gewerke liegen laut der Verwaltung beim Straßenbau bei 616.000 €, beim Abwasser bei 196.400 €, beim Wasser bei 518.840 € sowie dem zusätzlichen Mensastraßenanschluss bei 37.200 €. Es ist geplant, die Submission Ende März durchzuführen und die Maßnahmen in der Aprilsitzung durch den Gemeinderat zu vergeben. Die vorgesehene Bauphase dauert von Anfang Mai bis Anfang Dezember.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung der Bauarbeiten zur Sanierung der Wehr- und Ulrichstraße sowie der Zufahrt zur Mensa im Bildungszentrum Wühle.

Einbau einer Schulmensa am Bildungszentrum Wühle
– Vergabe Ausschreibungspaket 3
Laut Bürgermeister Züfle wurde die Planung für die Ausgabeküche der neuen Mensa am Bildungszentrum Wühle von der Fachplanungsgruppe Sapper aus Göppingen geplant und beschränkt an fünf Firmen ausgeschrieben. Drei Firmen haben Angebote abgegeben, welche zwischen ca. 140.000 € und 160.000 € lagen. Im Gremium wurde daraufhin nachgefragt, ob die reine Ausgabeküche nicht durch einen Kochbereich ergänzt werden könne. Dadurch würden aber nicht nur die Kosten der Küche auf das Doppelte ansteigen, sondern es sei dann auch Küchenfachpersonal für den Betrieb erforderlich. Im Übrigen werde man beim Essensbezug in jedem Fall ortsnahe, regionale Lieferanten bevorzugen.
Danach beschloss der Gemeinderat bei einer Enthaltung das Gewerk Küchentechnik an die Firma Boehringer Gastro Profi GmbH aus Birkenfeld zur Bruttovergabesumme von 140.500,92 € zu vergeben.

Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen
– Beauftragung eines Dritten
Stadtkämmerer Schneider erläuterte dem Gremium, warum es erforderlich sei, die Restabwicklung der Vermögens-bewertung und die Erstellung einer Eröffnungsbilanz der Stadt Weilheim im neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) an eine externe Firma zu vergeben. Für die gesamte Umstellungsphase der vier Kommunen Weilheim, Holzmaden, Neidlingen und Ohmden war ein durchdachter Zeitplan vorgesehen, welcher auch zwingend eingehalten werden müsse, weil das Rechenzentrum die Umstellungen EDV-seitig begleiteten muss und nicht nur das NKHR, sondern auch die EDV-Verfahren aller vier Kommunen bis spätestens 2020 umgestellt sein müssen. Im anderen Fall müsste in der Stadtverwaltung parallel mit zwei verschiedenen Systemen gearbeitet werden, um die einzelnen Gemeinden finanztechnisch zu betreuen. Der vorgesehene Zeitplan war zwar ideal eingetaktet, allerdings wurde die zusätzliche Stelle, die hierfür geschaffen wurde, mehrfach durch längere Vakanzen von einem halben bzw. über einem vollen Jahr unterbrochen. Da alle Kommunen in Baden-Württemberg auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen umstellen müssen, ist der ohnehin beschränkte Markt an Fachleuten völlig leergefegt. Aus diesem Grunde habe man die Stelle mehrfach umstrukturiert und nun mit weiteren Aufgaben auch deutlich aufgewertet, so dass nun nach 14 Monaten Vakanz auf den 1. April eine geeignete Kraft gefunden werden konnte. Durch diese langen Vakanzen ist es nicht mehr möglich aus den eigenen Personalresourcen heraus den Zeitplan einzuhalten. Daher wurden Angebote von geeigneten Firmen eingeholt und Referenzen abgefragt.
Die Gesamtkosten für die noch notwendigen Umstellungsarbeiten in Weilheim betragen demnach 42.100 € und die für die Gemeinde Ohmden 32.500 €. Der Stadtkämmerer verwies aber darauf, dass allein während der letzten Vakanz Personal-kosten in Höhe von 51.000 € durch die Nichtbesetzung eingespart werden konnten. Ohne weitere Diskussion im Gremium stimmte der Gemeinderat einstimmig den überplanmäßigen Mitteln von 30.000 € im Haushaltsplan 2016 und der Beauf-tragung der Firma ReweCon GmbH Steuerberatungsgesellschaft aus Ludwigsburg zur Erstellung der Eröffnungsbilanz und den Restabwicklungsarbeiten der Vermögensbewertung zu.

Bekanntgaben und Anfragen
1. Ganztagsschule am Bildungszentrum Wühle
Bu?rgermeister Züfle gab bekannt, dass letzte Woche die formalen Genehmigungen der Ganztagsschule für die Realschule und die Werkrealschule am Bildungszentrum Wühle eingegangen sind. Wie vom Gemeinderat vorgesehen, können Gebühren für die nichtschulischen Betreuungsangebote erhoben werden.
2. Weilheimer Apfelsaft
Der früher von der Firma Burkhardt produzierte Weilheimer Apfelsaft werde künftig laut Bürgermeister Züfle von der Firma Boller Fruchtsäfte produziert. Wie gewohnt wird eine Abnahme von 50 Tonnen Obst aus Weilheimer Streuobstwiesen mit einem Aufpreis von 3 € garantiert. Die zentrale Annahmestelle befindet sich in der Otto-Hahn-Straße und es wurde ein Vertrag mit der Firma Boller Fruchtsäfte für ein Jahr auf Probe mit Verlängerungsoption vereinbart. Der Weilheimer Apfelsaft soll noch vor Ostern wieder in den Geschäften zu kaufen sein, momentan sei der Saft vergriffen.
3. Wohnmobilstellplätze am Kalixtenberg
Bürgermeister Züfle berichtet mit großem Bedauern, dass sich der private Investor, welcher auf eigene Kosten einen -attraktiven Wohnmobilstandort unterhalb der Limburghalle errichten und betreiben wollte, aus dem Projekt zurückziehen möchte. Als Gründe wurden gegenüber der Verwaltung das Verhalten des Landratsamts und der Widerstand aus der Bevölkerung genannt. Dadurch habe sich eine einmalige Chance für die Stadt Weilheim, im wachsenden Tourismusmarkt der Wohnmobilisten ohne eigenen finanziellen Aufwand etwas qualitativ Anspruchsvolles zu tun, leider zerschlagen.
4. Wiederöffnung des Lehrschwimmbeckens
Das Lehrschwimmbecken könne laut dem Stadtoberhaupt erst nach dem Ende der Osterferien wieder geöffnet werden, da sich die Sanierungsmaßnahmen im Fliesenbereich aufgrund der Sicherung eines dort eingearbeiteten Kunstwerks geringfügig verlängern. Anschließend wird das Lehrschwimmecken sowohl den Schulen als auch dem öffentlichen und Vereinsbetrieb wie gewohnt wieder zur Verfügung stehen.

http://www.weilheim-teck.de//die-zaehringerstadt/weilheim/weilheim-aktuell