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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 17.11.2016

Turnhalle Limburgschule, Freibad, Limburghalle mit Lehrschwimmbecken
– Aktueller Sachstand
– Weiteres Vorgehen
Sanierung oder Neubau sowie Standort der städtischen Einrichtungen Turnhalle der Limburgschule, Freibad und Limburghalle mit Lehrschwimmbecken werden seit Jahren in Weilheim diskutiert. Nach dem Bürgerentscheid vom 10. Juli 2016 haben Verwaltung und Gemeinderat nach anderen Lösungen gesucht. In die Entwicklung des weiteren Vorgehens wurden auch Vertreter der Schule, der Bürgerinitiative Limburghalle und der Sprecher der Vereine eingebunden.
Bürgermeister Johannes Züfle stellte zu Beginn die Ausgangslage vor. Nachdem in den letzten Monaten teilweise der Standort der Limburggrundschule in Frage gestellt wurde hatte die Verwaltung zahlreiche Informationen zu diesem Thema aufgearbeitet. Anhand des Geburtenniveaus von rund 70 bis 80 Kinder je Jahrgang hat die Limburgschule auch in den -kommenden Jahren die richtige Größe und ist mit drei bis vierzügigen Klassenstufen gut ausgelastet. Außerdem wurden in den vergangenen Jahren rund 2,8 Millionen € in die beiden Schulgebäude investiert. Laut Modernisierungskonzept stehen in den kommenden Jahren lediglich im Bereich der Heizkörper größere Arbeiten an. Dennoch wurde untersucht in welcher Größenordnung sich ein Grundschulneubau bewegen würde. Dieser würde bei mindestens 8 Millionen € liegen.
Aus dieser Faktenlage heraus sollte die Limburgschule an ihrem jetzigen Standort verbleiben. Damit wird der Neubau einer Grundschulturnhalle notwendig. Die bestehende Einfeldhalle ist baufällig und mit rund 180 m² zu klein. Eine neue zweiteilbare Turnhalle würde rund 405 m² in Anspruch nehmen, damit aber auch eine andere städtebauliche Wirkung entfalten. Deshalb sei es wichtig die genaue Position des Baukörpers wohlüberlegt zu wählen, betonte der Bürgermeister und schlug vor eine städtebauliche Untersuchung durchführen zu lassen. Darin sollen auch Themen wie Parkierung, Einzelhandel, Wohnen oder ein möglicher Standort für ein Lehrschwimmbecken untersucht werden. Ziel sei es am Ende der Untersuchung verschiedene Varianten diskutieren zu können und die Bürgerschaft in die Lösungsentwicklung mit einzubeziehen.
Auch das Freibad gibt seit vielen Jahren Anlass zur Sorge. Eine grundlegende Sanierung ist erforderlich. Nachdem sich der Gemeinderat bereits im Dezember für den seitherigen Standort ausgesprochen hatte, schlug Bürgermeister Johannes Züfle vor in konkrete Planungen einzusteigen. Dadurch könne auch bezüglich der Kosten mehr Klarheit entstehen. Diese belaufen sich nach einer Studie auf rund 2,8 Millionen € für eine Komplettsanierung inkl. neuem Kleinkindplanschbereich.
Da mit den Maßnahmen Freibad und Turnhalle der Limburgschule der finanzielle Spielraum der Stadt in den nächsten Jahren voraussichtlich erschöpft ist, können zur Limburghalle und dem Lehrschwimmbecken momentan keine konkreten Entscheidungen getroffen werden. Zu gegebener Zeit muss die Diskussion unter Einbeziehung der Bürgerschaft jedoch wieder aufgegriffen werden, da sich der Gebäudekomplex insgesamt in keinem guten Zustand befindet. Bis dahin versucht die Verwaltung den Betrieb der beiden Einrichtungen mit den gegebenen Mitteln aufrecht zu erhalten.
In den Stellungnahmen der Gemeinderatsgruppierungen wurde auf die Gespräche mit Bürgerinitiative, Schule und Vereins-sprecher sowie die Gemeinderatsklausur verwiesen, und betont, dass über die Priorität der Maßnahmen Einigkeit erzielt werden konnte. Konkret angesprochen wurde ob statt einer städtebaulichen Untersuchung ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden sollte. Da ein Wettbewerb in zeitlicher und finanzieller Hinsicht jedoch nachteiliger erscheint und sich aufgrund formeller Vorgaben auch eine Bürgerbeteiligung schwieriger durchführen ließe, sprach sich der Gemeinderat einstimmig für die Beauftragung des Büros Hähnig Gemmeke aus Tübingen mit der städtebaulichen Untersuchung in -Varianten aus (25.000 €). Ebenso einstimmig beschloss das Gremium die Beauftragung der Sanierungsplanung des Freibads bis zur Entwurfsplanung/Kostenberechnung (100.000 €).

Gewerbeflächenentwicklung 2016
– Aktueller Sachstand
– Weiteres Vorgehen
Bereits im strategischen Entwicklungskonzept wurde festgelegt, dass die Stadt bedarfsgerecht neue Gewerbeflächen aus-weisen möchte. In den vergangenen Jahren konnten zahlreiche Gewerbegrundstücke zugeteilt werden. Zwischenzeitlich verfügt die Stadt nur noch über rund 10.000 m² im Bereich AU IV. Da Weilheim im Regionalplan als „Gemeinde mit Eigenentwicklung“ beschrieben ist, können jedoch nicht beliebig große Flächen neu ausgewiesen werden. Für die Neuausweisung ist der Nachweis von konkretem Bedarf zu erbringen.
In einer schriftlichen Befragung bei rund 850 ortsansässigen Gewerbetreibenden wurde von zunächst 25 Betrieben Bedarf an weiteren Entwicklungsflächen in den nächsten zehn Jahren gemeldet. Sechs der Firmen haben ihre Stellungnahme in einer zweiten, vertiefenden Befragung konkretisiert. Dadurch kann ein örtlicher Bedarf von rund sieben Hektar gegenüber den Genehmigungsbehörden nachgewiesen werden. In einem ersten Gespräch sei vom Verband Region Stuttgart bereits Zustimmung hierzu signalisiert worden, wie Bürgermeister Züfle berichtete.
Die zusätzlichen Gewerbeflächen sollen nach Möglichkeit im Bereich nördlich der L1200 und westlich der L1214 und damit in Richtung Autobahn ausgewiesen werden. Bis zum Verkauf und einer Bebauung müssen aber noch viele Schritte abge-arbeitet werden Besonders die Erhebung aller natur- und artenschutzrechtlichen Belange sowie der Grundstücksaufkauf sind erfahrungsgemäß langwierige Prozesse, die von der Verwaltung bzw. dem Gemeinderat an Fachbüros übertragen werden müssen.
Der Gemeinderat sprach sich positiv über den Vorschlag der Verwaltung aus. Der gewählte Standort wurde befürwortet. Auch wenn dadurch naturgemäß Ackerflächen verschwinden, liegt das Vorhaben nicht in einem Schutzgebiet. Das Gremium hat der Verwaltung nun den Auftrag erteilt, in die weitere Planung einzusteigen und insbesondere naturschutz- und artenschutzfachliche Untersuchungen durchzuführen. Die Erhebungen und Planungen sollen sich auf ein Gesamtareal von 30 Hektar beziehen, innerhalb derer dann der Bedarf von rund sieben Hektar ausgewiesen werden soll.

Bebauungsplan „Sägemühle“
– Planaufstellungsbeschluss
Der Planbereich Kirchheimer Straße 101 und 103 soll nach Wunsch der Eigentümer in eine Wohnbebauung überführt -werden. Dies ist im Sinne der Wohnbauentwicklung und Innenstadtverdichtung positiv zu bewerten. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Über ein Bebauungsplanverfahren soll dort ein allgemeines Wohngebiet entstehen. Geplant ist die Schaffung von zwölf Bauplätzen in zweigeschossiger Bauweise. Die Grundstücksgrößen liegen nach aktuellem Planungsstand zwischen 320 Quadratmeter und 639 Quadratmeter.
Der Gemeinderat stellte den Beschlussantrag, in der ersten Reihe der Bebauung entlang der Kirchheimer Straße die Dachform Satteldach verbindlich vorzuschreiben, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
Einstimmig hat das Gremium darüber hinaus beschlossen, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Aktualisierung Feuerwehrbedarfsplan
Seit 2007 sind die Gemeindefeuerwehren verpflichtet einen durch den Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan vorzulegen. Dieser soll in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert werden.
Bürgermeister Johannes Züfle betonte, dass aus dem seitherigen Feuerwehrbedarfsplan zahlreiche Punkte abgearbeitet werden konnten. Größere Maßnahmen waren die Beschaffung des Drehleiterfahrzeuges im Jahr 2010, die Schaffung der Feuerwehrparkplätze 2011 und die 2016 erfolgte Zusammenlegung der beiden Feuerwehrstandorte in Hepsisau.
Feuerwehrkommandant Norbert Wahl stellte dem Gremium die wichtigsten Eckpunkte des neuen Plans vor.
Zunächst ging er auf das wichtigstes Kapital der Feuerwehr ein. Dies sind ihre ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Sowohl bei der Anzahl (105; darunter sechs Frauen), der Altersstruktur (Durchschnittsalter 35 Jahre) als auch beim Ausbildungsstand ist die örtliche Wehr sehr gut aufgestellt. Auch eine ausreichende Anzahl von tagsüber einsatzbereiten Kräften wird erreicht. Die Ausrückezeiten mit rund vier Minuten sind als sehr gut einzustufen. Auch alle für die örtlichen Gegebenheiten erforderlichen Fahrzeuge stehen zur Verfügung. In den kommenden Jahren muss lediglich ein Löschfahrzeug ersetzt werden.
Als großes Ziel stellte der Feuerwehrkommandant die Errichtung eines Anbaus vor. Damit soll ermöglicht werden die Bekleidung und Ausrüstung ordnungsgemäß, getrennt von den Einsatzfahrzeugen unterbringen zu können. Momentan ziehen sich die Feuerwehrleute hinter den Fahrzeugen um. Mit der freiwerdenden Fläche würde außerdem wichtiger Lagerraum und Abstellfläche freiwerden, auf welcher künftig die Ausrüstung und Geräte zentral nach den Einsätzen aufbereitet werden könnten.
Darüber hinaus sollte langfristig die Umgestaltung der Fahrzeuggaragen im Altbau ins Blickfeld rücken, da dieser Teilbereich momentan so eng ist, dass die Besatzungen erst im Hof einsteigen können.
Nach dem Bericht des Kommandanten sprach Bürgermeister Johannes Züfle den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden für ihren wertvollen Einsatz herzlichen Dank aus. Dem schloss sich der Gemeinderat mit Applaus an. Nach wenigen Detailfragen beschloss das Gremium den aktualisierten Feuerwehrbedarfsplan einstimmig.

Jahresbericht Stadtbücherei mit Vorstellung des Qualitäts- und Organisationsentwicklungsprozess
Die Leiterin der Stadtbücherei Frau Ellen Keller-Bitzer stellte dem Gremium den Jahresbericht ihrer Einrichtung vor. In vielen Belangen liegt die Stadtbücherei im Vergleich zu anderen Bibliotheken vorne. Beispielsweise kann die Bücherei mit 13,28 Entleihungen je Einwohner punkten, im Landesschnitt sind es nur 6,3. Sehr erfreulich ist auch der Anteil von 86,36 % der aktiven Leser bei den städtischen Schülern, als Sollwert gilt ein Anteil von 60 %. Mit 100 Jahresöffnungsstunden je 1.000 Einwohner stehen die 2,81 Medien je Einwohner den Lesern weit häufiger als im Durchschnitt mit 76 Jahresöffnungsstunden und 1,8 Medien zur Verfügung. Mit rund 85 Veranstaltungen pro Jahr belegt sie ebenfalls einen Spitzenplatz.
Ein wichtiger Wandel hat sich auch in den Ansprüchen der Kunden vollzogen. Von den rund 37.000 Besuchern jährlich, entleiht rund ein Drittel gar nichts, sondern benötigt Beratung oder nimmt die Multimediaplätze in Anspruch. Die Bücherei ist so auch zu einem wichtigen Informations-, Recherche- und Begegnungsort geworden.
Um das hohe Niveau zu halten und mit dem vorhandenen Personal den größtmöglichen Nutzen zu erreichen, hat die Stadt-bücherei dem Gemeinderat nun auch einen verbindlichen Qualitäts- und Organisationsentwicklungsprozess vorgestellt. Damit soll die Zertifizierung „Ausgezeichnete Bibliothek“ angestrebt werden.
Der Gemeinderat sprach sich durchweg positiv über die Leistungen der Stadtbücherei aus und nahm wohlwollend von dem Qualitäts- und Organisationsentwicklungsprozess Kenntnis.

Umsatzsteuerliche Neuregelung für die Besteuerung der öffentlichen Hand
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Johannes Züfle die neue Stadtkämmerin Frau Bettina Schön erstmals offiziell im Ratsrund begrüßen. Diese stellte das komplexe Thema der geänderten Umsatzbesteuerung vor.
Seit Jahren steht die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Fokus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs. Aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2015 wurde nun die Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts, also auch der Kommunen, angepasst.
Bislang lag eine Umsatzsteuerpflicht nur für eine Betätigung im Rahmen von Betrieben gewerblicher Art (BgA), sowie land- und forstwirtschaftliche Betätigung vor. Durch die Neuregelung unterliegen nun auch Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage immer der Umsatzbesteuerung. Leistungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage unterliegen künftig nur dann nicht der Umsatzbesteuerung, wenn sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeübt werden. Bei größeren Wettbewerbsverzerrungen greift auch diese Befreiung nicht. Die Umsatzgrenze wird hier bei einem Umsatz ab 17.500 € pro Jahr gezogen. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden ebenfalls strengere Maßstäbe angelegt, wenn diese von umsatzsteuerlichen Belastungen freigestellt werden soll.
Aufgrund der umfassenden Eingriffe hat der Gesetzgeber den Betroffenen eine Übergangsfrist zur Umsetzung bis 2020 eingeräumt, von der die Stadt Weilheim Gebrauch macht. Sollte die Stadt wirtschaftliche Vorteile davon haben, bereits vorher auf die neue Regelung umzustellen, so kann sie dies jederzeit umsetzen. Der Gemeinderat hat von der Option Gebrauch gemacht und den Bürgermeister entsprechend ermächtigt die neue Regelung bei Bedarf anzuwenden.

Einzelgenehmigung von Spenden
Eine Spende in Höhe von 1.250 € wurde einstimmig angenommen.

Bekanntgaben und Anfragen
Bürgermeister Johannes Züfle setzte den Gemeinderat davon in Kenntnis, dass die Firma KCN (Kunststoff Coating Network) ein gewerbliches Baugesuch eingereicht hat. Der Betrieb stellt extrem beständige Kunststoffbeschichtungen für die Ladeflächen von Nutzfahrzeugen her und ist damit sehr zukunftsorientiert. Als einzige von bundesweit zwei Firmen hat das Unternehmen 2015 eine EU-Förderung von über 1 Million € erhalten, um seine Entwicklungen in maschinelle Produktion gehen lassen zu können. Das innovative Unternehmen plant seinen Firmensitz nach Weilheim zu verlegen, wofür ihm vom Gemeinderat im April eine Gewerbefläche im Bereich „Schlucht-Erweiterung“ zugeteilt wurde. Geplant ist die Erstellung einer Produktionshalle mit Parkplätzen und Büros. Die Zufahrt soll über eine eigene Anbindung an die Zeller Straße nordöstlich der Fa. Edelmann erfolgen.

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