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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 01.03.2018

1. Bürgerfragerunde
Ein Bürger spricht die Parksituation in der Carl-Benz-Straße an. Durch die Ansiedlung eines Sportstudios hätte sich die Parksituation verschlimmert: Geparkt werde auf Gehwegen, Privatgrundstücken, Hofeinfahrten. Ordnungsamtsleiter Burkhardt erklärt, die Stellplätze, die nach der Landesbauordnung gefordert sind, sind vorhanden; zudem hätte man bereits mit einem Parkverbot reagiert. Die Situation werde vom städtischen Vollzugsdienst laufend überwacht. Mit dem Inhaber sei man weiterhin im Gespräch, dieser sei sehr kooperativ und weise seine Mitglieder verstärkt auf die Möglichkeit des Parkens in der Tiefgarage hin.

2. Freibad-Sanierung 2018/2019
– Baubeschluss
Bürgermeister Züfle erläutert, folgende Schritte seien bei der Freibad-Sanierung bisher gegangen worden:
• Am 15. November 2016 hat der Gemeinderat zum Freibad folgende Beschlüsse gefasst:
– Das Freibad am bestehenden Standort wird komplett saniert.
– Das Schwimmangebot wird um ein Kleinkind-Planschbecken ergänzt.
– In den Haushalt 2017 sind Finanzmittel für die Planung Leistungsphase 1 bis 3 gemäß HOAI (bis Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung) einzustellen.
• Bereits im Vorfeld der Planung wurden verschiedene Akteure mit einbezogen: Schwimmmeister, Förderverein Weilheimer Freibad, DLRG. Die Anregungen dieser Akteure wurden dem Planungsbüro „Fritz Planung GmbH“ übergeben.
• Zwischenzeitlich liegt die Entwurfsplanung vor. Heike Klügel und Thomas Frank vom Büro Fritz Planung GmbH stellen die aktuellen Entwürfe vor.
Die Entwurfsplanung weicht in folgenden Punkten von der Vorentwurfsplanung bzw. Beschlussfassung des GR vom 12. Dezember 2017 ab (neu – kursiv):
• Sanierung des Schwimmerbeckens mit fünf Bahnen und einer Wasserfläche von ca. 315 m².
• Sanierung des Nichtschwimmerbeckens mit einer Wasserfläche von ca. 270 m².
• Anlegen eines Kleinkindbereichs in der Nähe der Umkleiden mit einer Wasserfläche von ca. 60 m² in zwei Becken; Vorsehen eines Spielplatzes.

Neu: Der Spielplatz wurde vom Kleinkindplanschbecken abgerückt. Es ist kein Matschplatz mehr vorgesehen.
• Automatisierter Eingangsbereich

Neu: In der Entwurfsplanung ist im Eingangsbereich ein kleines Gebäude enthalten. Dieses ist nicht erforderlich und wird entfallen. Zwischenzeitlich konnte ein Freibad in der näheren Umgebung gefunden werden, das im Regelbetrieb auch mit einer automatischen Eingangsanlage arbeitet (Freibad Wendlingen).

Umkleiden und Technik komplett neu entsprechend den Richtlinien des Koordinierungskreises Bäder (KOK).
• Stellflächen und Anschlüsse für Automaten und Food-Truck (Imbisswagen) anstatt Kiosk.

Neu: Im Bereich des Gebäudes sind zwei überdachte Bereiche für die Aufstellung von Verpflegungsautomaten vorgesehen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mehrere Gespräche mit Betreibern solcher Automaten geführt. Alle sehen grundsätzlich die Möglichkeit, ein Freibad damit auszustatten. Im Eingangsbereich wird ein Stellplatz für einen Food-Truck vorgesehen.
• Keine Durchschreitebecken im Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich; Möglichkeit, um Beckenränder „abzusperren“.
Anschließend erläutert Bürgermeister Züfle das weitere Vorgehen und die Kosten:
• Erarbeitung der Genehmigungsplanung inkl. Stellplatzberechnung auf Basis der Entwurfsplanung vom 12. Februar 2018
• Aktualisierung schalltechnische Prognose
• Einreichung Bauantrag bis spätestens 31. März 2018
• Ggf. Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnisse
• Ausschreibung Vergabepaket 1 (Abbruch, Rohbau u. a.)
– Vergabe im Juli 2018
• Baubeginn Ende September 2018 (je nach Vorliegen der Baugenehmigung)
Die Kostenberechnung vom 19. Februar 2018 weist Gesamtkosten in Höhe von 4.178.525,96 € netto aus. Darin enthalten sind rund 80.000 € für die Wiederherstellung des Ufers im Bereich des alten Technikgebäudes an der Lindach.
Im Rahmen der weiteren Planung wird die Verwaltung gemeinsam mit den Planern versuchen, weitere Einsparungsmöglichkeiten zu finden – ohne Einbußen in der Qualität für die Badegäste. Bürgermeister Züfle weist in diesem Rahmen deutlich darauf hin, dass der Planungsprozess fließend und noch nicht abgeschlossen ist.
Der Gemeinderat beschäftigte sich intensiv mit der fortgeführten Planung und stellte zahlreiche Detailfragen u. a zur Beckentiefe und Möblierung, zum Einlasssystem und zur Technik.
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig:
• Die weitere Planung (ab Leistungsphase 4 gemäß HOAI) wird frei gegeben.
• Die Erstellung und Einreichung des Bauantrags auf Grundlage der Entwurfsplanung vom 12. Februar 2018/14. Februar 2018 wird freigegeben.
• Die Ausschreibung der Arbeiten zur Sanierung wird freigegeben.

3. Bebauungsplan „Zwischen den Wegen II – 1. Änderung“
– Änderung im Bereich des Flst. 9269/4
– Billigung des Entwurfs
– Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Das Betriebsareal einer Firma liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zwischen den Wegen II“, rechtsverbindlich seit 19. Dezember 1997.
Im Rahmen der Baugesuchsplanung (Bodenaufbereitungsanlage, Verwaltungsgebäude, Parkhaus) wurde festgestellt, dass der rechtsverbindliche Bebauungsplan in verschiedenen Teilbereichen angepasst bzw. geändert werden sollte. Grundzüge der Planung werden dabei nicht berührt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2017 die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes beschlossen. Die gesamten Kosten der Bebauungsplanänderung trägt der Antragsteller.
Die Firma hat zwischenzeitlich ein Planungsbüro mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes beauftragt.
Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass sich die Bodenaufbereitungsanlage an das Bundesimmissionsschutzgesetz -halten muss und eingehaust ist. Mit einer Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs ist nicht zu rechnen.
Daraufhin beschließt der Gemeinderat einstimmig:
• Der qualifizierte Bebauungsplan „Zwischen den Wegen II“, rechtsverbindlich seit 19. Dezember 1997, wird im Bereich des Flst. 9269/4 (Betriebsareal Firma Fischer) geändert.
• Der Planentwurf in der vorliegenden Form wird gebilligt. Maßgebend ist der Planentwurf von SI Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Weilheim, vom 21. November 2017.
• Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange zu informieren.

4. Wasserversorgung: Fallleitung Wolfscherre
– Vergabe Bauarbeiten
Die vorhandene Hauptwasserleitung vom Hochbehälter Wolfscherre bis zur Bebauung Reutenberg ist eine alte, zu klein dimensionierte Leitung. Um die Wasserversorgung und den bereits erfolgten Ausbau zwischen den Gebäuden am Reutenberg und dem Weilerweg vollumfänglich nutzen zu können, ist ein Neubau des „oberen“ Leitungsabschnitts erforderlich. Es ist vorgesehen, Abnehmer im Bereich Reutenberg, welche seither über die alte Leitung versorgt werden, neu anzuschließen.
Ebenfalls wird im Zuge der Baumaßnahme das letzte Teilstück der Straße zum Reutenberg saniert.
Die Tief- und Straßenbauarbeiten sowie die Rohrleitungsarbeiten zum Neubau der Wasserleitung wurden beschränkt ausgeschrieben. Das Leistungsverzeichnis wurde an zehn Firmen versandt. Sechs Firmen haben ein Angebot abgegeben.
Geplante Bauzeit ist vom 9. April 2018 bis 18. Mai 2018.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe an die Firma Heim Infrastrukturbau GmbH, Göppingen, zum Angebots-preis von 161.803,41 € (brutto).

5. Bekanntgaben und Anfragen
Seitens Verwaltung und Gemeinderat gibt es keine Bekanntgaben/Anfragen.

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