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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Gemeinsamer Ausschuss

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 08.05.2014

Grußwort Bürgermeisterin Susanne Jakob, Holzmaden
Der Vorsitzende, Bürgermeister Johannes Züfle, übergab traditionsgemäß der gastgebenden Bürgermeisterin Susanne Jakob das Grußwort für die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Weilheim.
Die neue Bürgermeisterin von Holzmaden begrüßte die anwesenden Ausschussmitglieder und die anwesenden Zu-hörer. In Kürze ging sie auf die anstehenden Wahlen ein. Ein besonders wichtiges gemeinsames Ziel aller Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft sah Frau Jakob in der Sicherung und dem Erhalt der Kulturlandschaft. Dies belege auch das zähe Ringen um den richtigen Weg bei den Gemeinschaftsschuppen. Wie sich nun aber zeige, ist es möglich, brauchbare langfristige und letztlich allen dienende Lösungen zu erzielen, wenn sich jeder auf einen praktikablen Kompromiss einlassen könne. Bürgermeisterin Jakob wünschte der Sitzung einen guten und harmonischen Verlauf.

Flächennutzungsplan
Verwaltungsraum Weilheim an der Teck
16. Änderung „Gemeinschaftsschuppenanlagen“, Gemarkungen Holzmaden und Bissingen
– Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens
Bürgermeister Züfle führte zu diesem mehrfach in den örtlichen Gremien und auch im Gemeinsamen Ausschuss beratenen Sachverhalt aus, dass nun nach über zwei Jahren als der erste Antrag der Gemeinde Holzmaden zu einer Flächennutzungsplanänderung für ein Sondergebiet Gemeinschaftsschuppen gestellt wurde, ein Konsens mit allen Kommunen erreicht werden konnte. Unter Einhaltung von verbindlichen Mindestkriterien und einer nachweisbaren zu bewirtschaftenden Fläche von mindestens 1,0 Hektar, ist es möglich, einerseits die Pflege der Kulturlandschaft zu unterstützen und gleichzeitig die Eingriffe durch die Baumaßnahmen eines Schuppengebietes auf ein vertretbares Maß zu beschränken.
Für die Stadt Weilheim wird laut Bürgermeister Züfle trotzdem die bisher gültige Anspruchsgrundlage für einen Schuppenplatz von 1,5 Hektar Bewirtschaftungsfläche weiter bestehen, welche auch bisher im Rahmen der sogenannten „Privilegierung light“ mit dem Landratsamt bewährte und gängige Praxis ist. Der nun zur Abstimmung kommende Kompromissvorschlag wurde von Weilheim, Bissingen und Ohmden ausgearbeitet und konnte nun in allen fünf Gremien Zustimmung finden.
Bürgermeister Züfle benannte anschließend die fünf verbindlichen Mindestkriterien:
• Ein landschaftsverträglicher Standort der Anlage außerhalb relevanter Schutzgebiete.
• Die bewirtschaftete Fläche (ohne Waldflächen) der einzelnen Antragsteller muss größer als 1,0 Hektar sein. Hierbei kommen zur Anrechnung sowohl nicht verpachtete Eigentumsflächen als auch gepachtete Flächen, deren Pachtung mindestens zwei Jahre vor Antragstellung erfolgte. Es werden nur Flächen der Kommune, in welcher der Schuppenanteil beantragt wird, sowie Flächen von direkt angrenzenden Markungen berücksichtigt. Weiter entfernt liegende Flächen können nicht anerkannt werden.
• Die zuzuteilende Schuppengröße übersteigt das gängige Maß von 12 x 6 Meter nicht.
• Die jeweilige Kommune trägt durch geeignete Regelungen dafür Sorge, dass auch im späteren Nutzungsbetrieb die oben genannten Mindestkriterien eingehalten werden und eine missbräuchliche Verwendung der Schuppen ausgeschlossen wird. Dies gilt insbesondere auch bei späteren Pacht- oder Eigentumswechseln der Schuppeneinheiten.
• Weitergehende Regelungen sind den einzelnen Kommunen überlassen.
Bürgermeister Züfle ergänzte, dass derzeit Schuppen in Holzmaden und Bissingen vorgesehen sind und unter Umständen Neidlingen noch mittelfristig folgen werde, sobald dort Flächen und Standort geklärt sind.
Ein Ausschussmitglied erkundigte sich darüber, ob auch Flächen in Markungen außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft angerechnet werden können, sofern diese angrenzen. Dies bejahte Bürgermeister Züfle und nannte als Beispiel in Ohmden die Markung Zell u. A. Hier sei die räumliche Nähe zum Schuppen vorhanden, jedoch können weiter entfernte Markungen nicht berücksichtigt werden.
Ohne weitere Diskussion im Gremium wurde der Antrag der Gemeinden Holzmaden und Bissingen, jeweils Sondergebiete für Gemeinschaftsschuppen mit einer Größe von ca. 0,2 Hektar auf ihren Markungen auszuweisen, eingeleitet und die oben genannten verbindlichen Mindestkriterien als verpflichtend einstimmig anerkannt. Diese 16. Änderung des Flächennutzungsplanes ist öffentlich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

Flächennutzungsplan
Verwaltungsraum Weilheim an der Teck
13. Änderung „Gewerbegebiet Haldenäcker“, Gemarkung Bissingen
– Auslegungsbeschluss
Bürgermeister Züfle stellte dem Gemeinsamen Ausschuss dieses schon einige Zeit andauernde Verfahren dar, in dessen Rahmen die Ausweisung einer Gewerbefläche von 0,6 Hektar auf Wunsch eines größeren Bissinger Betriebes für eine notwendige Erweiterung erfolgen soll. Nachdem verschiedene Standorte geprüft worden sind, verblieben lediglich noch Flächen östlich des Gießnaubaches, welche insbesondere aus naturschutzrechtlichen und auch im Bezug auf den regionalen Grünzug, welchen sie tangieren, im Verfahrensablauf nicht einfach waren. Nachdem ein südlicher liegender Standort durch die Nähe zum Wohngebiet wieder verworfen wurde, musste im vergangenen Jahr ein neues Verfahren beginnen, um den jetzigen Standort, welcher bereits durch eine ehemalige Nutzung vorbelastet ist, umsetzen zu können. Die Vorabstimmung mit dem Regionalverband und dem Landratsamt Esslingen wurde intensiv geführt und es verblieb als wesentliches Bedenken, dass durch diese Überplanung der Landwirtschaft weitere Flächen entzogen werden. Da diese aber mit 0,01 % einen nur sehr geringen Anteil der landwirtschaftlichen Fläche Bissingens ausmachen und im Gegenzug ein Betrieb Entwicklungsmöglichkeiten bekommt, relativiert sich dieser Eingriff. Sowohl für die Gemeinde als auch den Betrieb sind zum jetzt geplanten Bereich keine weiteren geeigneten Alternativen ersichtlich. Vorteil des Standortes ist zudem, dass er weit genug von der Wohnbebauung entfernt ist und vom bisherigen Betriebsgelände über eine den Gießnaubach querende Brücke erschlossen werden kann.
Bürgermeister Musolf aus Bissingen ging in Kürze darauf ein, dass sieben denkbare Standorte abgeprüft worden sind und der jetzige Standort durch die frühere gärtnerische Nutzung ohnehin kein unbelasteter Außenbereich sei. Es war für die Kommune bei sämtlichen Optionen klar, dass es keine einfachen Verfahren werden, zumal auch die jetzt vorgesehenen Flächen noch von den Eigentümern zu erwerben sind.
Im Anschluss wurde einstimmig über die eingegangenen Einwendungen und Anregungen entschieden und beschlossen, diese 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Haldenäcker“, Gemarkung Bissingen, öffentlich auszulegen.

Flächennutzungsplan
Verwaltungsraum Weilheim an der Teck
17. Änderung „Golfplatz – Erweiterung“, Gemarkung Ohmden
– Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens
Bürgermeister Züfle führte aus, dass der bestehende 9-Loch-Golfplatz in Ohmden, welcher sich bisher nördlich der Kreisstraße nach Zell u. A. befindet, über die Straße nach Süden hin erweitert werden soll. Grund hierfür sind die beengten Bahnverhältnisse und Abstände im bisherigen Golfgelände. Insgesamt wird es aber weiterhin bei einer 9-Loch-Anlage verbleiben. Hierzu ist es geplant, den südlichen Teil des Golfplatzes durch eine Unterführung unter der Kreisstraße 1265 zugänglich zu machen und dort drei der neun Bahnen herzustellen. Da dieser Bereich sich in einem Grünzug, im Landschaftsschutzgebiet und auch im Vogelschutzgebiet befindet, sind hier laut Bürgermeister Züfle einige Prüfungen erforderlich, die noch durchgeführt werden müssen. Die geplanten Erweiterungen mit dem Planungsziel der Spielbahnentzerrung sind jedoch in der vorgesehenen Ausprägung möglich. Der zur Prüfung notwendige Umweltbericht muss noch erstellt werden. Eine gutachterliche Untersuchung ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass insbesondere bezüglich des Vogelschutzgebietes keine artenschutzrechtlichen Probleme zu erwarten sind.
Bürgermeister Funk aus Ohmden sah in der Maßnahme eine deutliche Attraktivitätssteigerung des Golfplatzes. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass die aktuell entfernten Pappeln entlang der Straße mit der Erweiterung des Golfplatzes nichts zu tun haben, sondern reine Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht waren, wodurch eine Entfernung der Pappeln erforderlich wurde.
Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes antwortete Bürgermeister Funk, dass er zwar Verständnis habe, wenn Vertreter der Landwirtschaft es bedauern, dass Bodenflächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden, allerdings handelt es sich hier überwiegend um ertragsschwache Böden bzw. Wiesenflächen. Darüber hinaus werden die vorhandenen Streuobstbestände im Rahmen des Planverfahrens erhalten und sogar teilweise aufgewertet.
Eine weitere Frage aus dem Ratsrund bezog sich auf die Flächensicherung für den Golfclub, worauf Bürgermeister Funk ausführte, dass die Gemeinde die Flächen erwerben wird und über langfristige Pachtverträge dem Golfclub zur Verfügung stellen wird.
Im Anschluss wurde einstimmig beschlossen, das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan im Bereich Golfplatz mit einer Fläche von ca. 6,5 Hektar einzuleiten und die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Kosten des Änderungsverfahrens und folgender Berichte und Untersuchungen sind von der Gemeinde Ohmden zu tragen.

Bekanntgaben und Anfragen
Es wurden weder Bekanntgaben gemacht noch Anfragen gestellt.

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