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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 23.02.2019

1. Bürgerfragerunde
Aus den Reihen der Bürgerschaft wurden keine Fragen gestellt.

2. Haushaltsplan 2019
– Stellungnahmen und Anträge der Wählervereinigungen

Siehe nachstehende Veröffentlichung der Reden der Gemeinderatsgruppierungen als PDF im Anhang.

3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung)
Da der Gewerbeverein Weilheim e. V. beabsichtigt, den verkaufsoffenen Sonntag dauerhaft um eine Woche nach vorne zu verlegen, müssen auch die Termine für den Krämermarkt entsprechend angepasst werden.
Bisher hat der Krämermarkt immer montags nach dem verkaufsoffenen Sonntag stattgefunden. Da dies mit den Terminen in der Region nicht in Einklang gebracht werden kann, hat die Verwaltung den Freitag davor als Ausweichtermin vorgeschlagen. Der Julimarkt wird fest auf den dritten Donnerstag im Juli gelegt. Der Markttermin im Januar entfällt ersatzlos.
Die Termine für den Krämermarkt wurden vom Gemeinderat daher wie folgt festgesetzt:
der dritte Dienstag im März
der zweite Dienstag im Mai
der dritte Donnerstag im Juli
der zweitletzte Freitag im Oktober
der dritte Donnerstag im Dezember.

4. Beitritt zum Zweckverband Landkreis Esslingen
Große Teile von Deutschland, insbesondere im ländlichen Raum, haben noch signifikante Defizite in der Versorgung mit -schnellem Internet. Auch Weilheim ist hiervon nicht ausgenommen.
Bürgermeister Johannes Züfle erinnerte daran, dass die Stadt deshalb bereits in der Vergangenheit selbst das Heft in die Hand genommen hat. So konnten dank der Vectoring-Technik über die Telekom immerhin Geschwindigkeiten von DSL 100.000 großflächig im Stadtgebiet angeboten werden. Allerdings sind den vorhandenen Kupferkabeln Grenzen gesetzt.
Daher ist ein flächendeckender Ausbau mit Glasfaser langfristig unabdingbar. Um dieses Projekt voranzubringen, müssen alle Akteure an einem Strang ziehen. Die Landeshauptstadt Stuttgart sowie die Region Stuttgart mit allen Landkreisen und -Kommunen haben daher gemeinsame Ziele für einen flächendeckenden Glasfaserausbau formuliert.
Demnach sollen bis 2025 jeder zweite Haushalt und alle Industrie- und Dienstleistungsunternehmen und Gewerbe sowie alle förderfähigen Schulen mit Glasfaser bis ans Gebäude angeschlossen sein. Bis 2030 schließlich insgesamt 90 Prozent aller Haushalte. Als Kooperationspartner kommt in erster Linie die Deutsche Telekom in Frage. Mit dieser werden zurzeit umfangreiche Vertragsverhandlungen geführt, so der Rathauschef.
Auch die Stadt Weilheim hat per Grundsatzbeschluss vom 11. September 2018 zugestimmt, auf Kreisebene einem Zweckverband für den Breitbandausbau im Landkreis Esslingen beizutreten. Dem Grundsatzbeschluss sind seither 42 Kreis-kommunen gefolgt.
Dem Zweckverband wird die Koordination und Planung sowie die Beratung und Projektbegleitung, die Netzbetreibersuche und schließlich die Verwaltung der Telekommunikationsinfrastruktur übertragen. Finanziert wird der Zweckverband zu 50 Prozent vom Landkreis. Die andere Hälfte tragen die Kommunen nach einem Verteilerschlüssel.
Durch den Zusammenschluss werden darüber hinaus Synergieeffekte erzielt und doppelte Strukturen vermieden. Außerdem besteht so natürlich eine viel stärkere Verhandlungsbasis gegenüber Vertragspartnern wie der Deutschen Telekom. Die Privatwirtschaft kann sich unbeschadet davon aber trotzdem in den Ausbau der Region einbringen. Es werden also keine Mitbewerber aus dem Markt gedrängt, die eventuell den Ausbau auch vorantreiben könnten, sondern eher der Wettbewerb angekurbelt, so der Bürgermeister.
Ein Gemeinderat erkundigte sich nach den Kosten für die Baumaßnahmen. Die bisherigen Zahlen bezifferten lediglich den Beitritt zu den Interessenverbänden und würden noch nicht die endgültigen Gesamtkosten widerspiegeln, die wesentlich höher liegen könnten. Der Vorsitzende entgegnete, dass die Telekom zwar Zahlen in den Raum gestellt habe, diese jedoch noch unter Verschluss stünden. Aber gerade deshalb sei es umso wichtiger, dass sich die Kommunen zusammenschließen, um Druck auf die Telekommunikationsanbieter ausüben zu können. Dann würden 179 Kommunen an einem Strang ziehen. Wenn keine Kooperation der Kommunen erreicht würde, käme man dagegen gar nicht voran bzw. nur in einer viel schwächeren Position.
Ein anderes Ratsmitglied sprach sich deutlich für den Zusammenschluss aus. Nur gemeinsam in einem Zweckverband könne etwas erreicht werden. Ein weiterer Wortbeitrag erinnerte an die guten Erfahrungen von Genossenschaften im Südwesten, die bestätigten, dass durch Bündelung der Kräfte etwas erreicht werden kann. Von Seiten der Verwaltung wurde betont, dass der Gemeinderat Herr des Verfahrens bleibe. Die tatsächlichen Baukosten würden zu gegebener Zeit wieder dem Gemeinderat vorgelegt werden. Dann würde über diese beraten und darüber Beschluss gefasst werden.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung und Beratung in nichtöffentlicher Sitzung hat der Gemeinderat dem Beitritt zu dem Zweckverband einstimmig zugestimmt. Die jährliche Umlage beträgt nach derzeitigem Stand 4.236 Euro für Weilheim, kann aber durch Änderung der Mitgliederzahl etc. noch angepasst werden. Damit einher geht ein Beitritt zur Breitband-Service-Gesellschaft Region Stuttgart mbH. Dazu muss die Stadt einmalig einen Geschäftsanteil für 7.143,00 Euro erwerben.
Auf diese Weise hat der Gemeinderat lediglich die Zustimmung erteilt, dass man dem Zweckverband beitritt. Weitere Ver-fahrensschritte und Ausgaben müssen zu gegebener Zeit wieder im Gremium behandelt werden.

Kommunalwahlen und Europawahl am Sonntag, 26. Mai 2019
– Bildung des Gemeindewahlausschusses
– Wahlvorbereitungen

Für die fünf gleichzeitig an einem Tag stattfindenden, jedoch rechtlich selbstständigen Wahlen für
das Europäische Parlament
die Regionalversammlung der Region Stuttgart
den Kreistag des Landkreises Esslingen
den Gemeinderat der Stadt Weilheim an der Teck
den Ortschaftsrat der Ortschaft Hepsisau
müssen vom Gemeinderat formale Weichen gestellt werden. So wählte der Gemeinderat die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und erließ Regelungen zur Plakatwerbung und Veröffentlichung von Wahlwerbung im Umfeld der Wahl.
Die Entschädigung der Wahlhelfer orientiert sich an den Regelungen gemäß § 13 der Hauptsatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Bekanntgaben und Anfragen
Geschäftsbericht der Verwaltung
Der Bürgermeister verwies auf den Geschäftsbericht der Verwaltung für das Jahr 2018, der als Tischvorlage ausgehändigt wurde und erläuterte einige ausgewählte Eckdaten.

Asylbewerberunterbringung
Der Eigentumswechsel der Unterkunft in der Egelsbergstraße 10 wurde zum 2. Januar 2019 vom Landkreis an die Stadt vollzogen. Zurzeit sind dort 25 Bewohner untergebracht.
Sanierung Egelsbergstraße
Der Baubeginn zur Sanierung der Egelsbergstraße ist auf den 4. Februar 2019 terminiert. (Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen.)

Hochwasserbehälter
Ein Gemeinderat erkundigte sich, ob sich ein ähnlicher Vorfall wie in Römerstein wo ein Hochwasserbehälter ausgelaufen ist, auch in Weilheim ereignen könne.

Die Verwaltung erläuterte, dass sämtliche städtischen Hochwasserbehälter mittels Messeinrichtungen überwacht werden und auf die Leitzentrale aufgeschaltet sind. Wenn Grenzwerte überschritten werden, wird eine Alarmierung ausgelöst. Außerdem werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt.

http://www.weilheim-teck.de//die-zaehringerstadt/weilheim/weilheim-aktuell