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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 19.11.2014

Aus dem Gemeinderat

1. Bürgerfragerunde
Von der Bürgerschaft wurde folgende Frage gestellt:
Personalengpass in der Kindertageseinrichtung Lerchenstraße
Eine Weilheimer Mutter merkte an, dass in der Kindertageseinrichtung Lerchenstraße ein akutes Personalproblem vorhanden sei. Sie sieht die pädagogische Arbeit nicht mehr gewährleistet und fragt nach einer Perspektive bezüglich des Erziehermangels.
Bürgermeister Züfle führte hierzu aus, dass der Stadt Weilheim die Personalsituation bewusst sei. Die Stadt verfüge jedoch über einen Personalvertretungspool mit festangestellten Kräften. Aufgrund der allgemeinen Krankheitswelle sowie Übergangszeiten bei vakanten Stellen werde dieser auch stark in Anspruch genommen. Hauptamtsleiter Launer ergänzte hierzu, dass die Lage momentan schwierig sei, aber die Mindestbesetzung gewährleistet ist. Der durch die Kindertagesstättenverordnung vorgeschriebene Fachkräfteschlüssel von 1,8 Kräften für Regelgruppen und 1,9 Kräften für die verlängerten Öffnungszeiten wird eingehalten. Eine derzeit vakante Zweitkraftstelle ist ausgeschrieben. Erste Bewerbungen sind bereits eingegangen.

2. Notunterkunft für Asylbewerber
Verpachtung einer Teilfläche des Ausweichsportplatzes am Lindachstadion an den Landkreis
Wie bereits am Zehntweintrunk, betonte Bürgermeister Züfle die schwere Notlage von Flüchtlingen und Asylsuchenden in den Krisengebieten der Welt. Er verwies darauf, dass auch viele Weilheimer Bürger einst Flüchtlinge waren und merkte an, dass es sich bei der Aufnahme daher nicht um einen rein formalen Akt handele, sondern dies auch eine Frage der Menschlichkeit sei.
Da im Jahr 2015 im Landkreis mit 3.900 Antragstellern gerechnet wird, schlug der Bürgermeister vor, dass sich die Stadt solidarisch der humanitären Situation stellen solle und den Landkreis bei der Unterbringungssituation unterstützt. Bereits im Frühjahr wurden einige Gebäude in Weilheim besichtigt, welche aus verschiedensten Gründen nicht für die Erstunterbringung geeignet sind. Nach nochmaliger Verschärfung der Flüchtlingssituation wurden weitere Unterbringungsmöglichkeiten und Standorte für Containeranlagen mit bis zu 100 Personen geprüft. Über größere zusammenhängende Wohnbauflächen in geeigneter Umgebung verfügt die Stadt nicht. Die wenigen dezentralen Gewerbeflächen sollen aus Sicht der Verwaltung für die An- und Umsiedlung von Betrieben bereitgehalten werden. Außerdem stelle sich die generelle Frage, ob das Wohnen im Gewerbegebiet zumutbar sei. Die jüngste Rechtsprechung hat dies eindeutig verneint, führte der Bürgermeister aus. So sei schließlich der Ausweichparkplatz gegenüber dem Lindachstadion in den Fokus gerückt.
Diese Fläche bietet als großes, erschlossenes Grundstück nahe einer Bushaltestelle gegenüber den anderen Vor-schlägen einige Vorteile. Beispielsweise ist der Kindergarten Egelsberg fußläufig erreichbar und auch die Nähe zu den Freizeiteinrichtungen am Stadion ist günstig.
In diesem Zusammenhang sprach Bürgermeister Züfle auch seine Hoffnung aus, dass sich die Vereine einbringen, wenn es um die sinnvolle Freizeitgestaltung der neuen Einwohner geht.
Der Erste Landesbeamte, Herr Berg, betonte im Namen des Landkreises, dass er für den Standortvorschlag und die Bereitschaft zur Aufnahme für Flüchtlinge dankbar sei. Auch wenn es sich bei der Containeranlage um eine Notunterkunft handelt, bringe dies den Landkreis weiter. Als Notunterkunft für die Erstaufnahme ist eine eingeschossige Anlage (Container- oder Modulbauweise) mit einer Belegung von drei Personen pro Raum und insgesamt 100 Personen vorgesehen. Die Laufzeit des Pachtvertrages wird bis zum 31. Dezember 2018 festgelegt.
Die Leitung und Organisation der Gemeinschaftsunterkünfte erfolgt durch den Landkreis. Dieser hat hierzu mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) einen Kooperationsvertrag über die Flüchtlingsbetreuung geschlossen. Frau Hoffmann, die als Vertreterin der AWO anwesend war, erläuterte, dass ehrenamtliche Arbeitskreise und Asylkreise die Aufgabe der Begegnungsarbeit mit unterstützen können. Mit der AWO gemeinsam können Aufgaben der lebenspraktischen Unterstützung und der menschlichen Begleitung übernommen werden. Die AWO organisiert Aktivitäten wie gemeinsame Besichtigungen in der Kommune und hält Sprachkurse ab. Auch mögliche berufliche Beschäftigungen der Flüchtlinge werden organisiert.
Einstimmig wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die Stadt den Ausweichparkplatz gegenüber dem Lindachstadion zur Errichtung einer Notunterkunft für Asylbewerber an den Landkreis verpachtet.

3. Modernisierungskonzept 2015 ff.
Bürgermeister Züfle informierte den Gemeinderat über das Modernisierungskonzept 2015 ff., welches anhand von -aktuellen Bestandserhebungen den tatsächlich fachlichen Investitionsbedarf an der gesamten städtischen Infrastruktur aufzeigt. Gemeinsam mit dem Strategischen Entwicklungskonzept Weilheim 2020 stelle dies einen wichtigen Leitfaden für das strukturelle Arbeiten von Verwaltung und Gemeinderat dar.
Zusammenfassend stellte Bürgermeister Züfle fest, dass obwohl bereits einiges abgearbeitet wurde, der Berg nicht -kleiner werden würde. Großprojekte wie das Freibad und die Limburghalle sind hierin noch nicht eingeschlossen und müssen gesondert betrachtet werden.
Im Ergebnis muss die Stadt auch weiterhin mit rund 900.000 € jährlichem Aufwand zur Unterhaltung und Sanierung der Hochbauten rechnen. Weitere 900.000 € jährlich sind für den Straßenbau aufzubringen. Dies bedeute, dass die Stadt im laufenden Betrieb einen Überschuss von jährlich mindestens 1,8 Mio. € erwirtschaften müsse. Hierfür sei auch weiterhin auf eine ordentliche Einnahmesituation aus Mieten, Pachten, Gebühren und Steuern zu achten. Ebenso gelte es, auf der Ausgabenseite klar strukturierte Prioritäten zu setzen, sagte der Vorsitzende.
Weitere Aufwendungen müssen in den Eigenbetrieben für die Bereiche Wasser und Abwasser getätigt werden. Damit leitete der Bürgermeister zu Tagesordnungspunkt 4 über, der den Sanierungsbedarf im Bereich Abwasser zum Thema hatte.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Modernisierungskonzept.

4. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung:
– Allgemeiner Kanalisationsplan (AKP) und Eigenkontrollverordnung (EKVO)
Bürgermeister Züfle führte aus, dass aufgrund der Eigenkontrollverordnung (EKVO), welche den rechtlichen Rahmen für Betrieb und Instandsetzung der städtischen Abwasserbeseitigungsanlagen bildet, Kanäle regelmäßig überprüft werden müssen. Nachdem die letzte Untersuchung im Zeitraum 1997 bis 1999 erfolgte, fand zwischen Ende 2011 und Anfang 2013 nach einer Reinigung die 2. Kamerabefahrung der Kanäle statt.
Der Vertreter der beauftragten Firma Weber Ingenieure hielt anschließend den Sachvortrag. Bei der Auswertung der Daten wurden sämtliche Haltungen in genormte Schadensklassen eingeteilt. Unverzügliches Handeln ist erforderlich bei Schadensklasse 0 mit den größten Schäden (ca. 2 % der Kanäle) und bei der Schadensklasse 1 (ca. 32 %) besteht ein kurzfristiger Handlungsbedarf. Die Schäden können je nach Typ über Inlinergewebe, mit Arbeitsrobotern oder durch Aufgraben und Austausch der schadhaften Kanalbereiche behoben werden. Die Sanierung von Kanalabschnitten der Schadenklassen 0 und 1 wird laut dem Sachverständigen für einen Zeitraum von zehn Jahren angesetzt und insgesamt ca. 6.600.000 € Kosten für Investitionen verursachen.
Darüber hinaus wurde in 14 Bereichen eine rechnerische hydraulische Überlastung des Kanalnetzes festgestellt, wenngleich Schäden durch austretendes Wasser nicht bekannt sind. Zur Behebung dieser hydraulischen Überlastungen werden für die notwendigen Aufdimensionierungen ca. 3.500.000 € in den nächsten zehn Jahren anfallen. Zudem kommen in den nächsten drei Jahren zur Ertüchtigung der Regenüberlaufbecken (RÜB) und Pumpwerke 1.200.000 €. Als einmalige Maßnahme ist die Sanierung des RÜB 101 bei der Kläranlage vorgesehen, welche sich auf 420.000 € beziffern lässt.
Insgesamt belaufen sich die vier Maßnahmen Im Bereich des städtischen Abwassernetzes auf eine stolze Summe von 11.720.000 € und somit jährlich fast 1,2 Mio. €, die über die Abwassergebühren finanziert werden müssen.
Die Verwaltung stellte vor, dass sich nach überschlägigen Berechnungen allein im ersten Jahr eine Gebühren-steigerung im Schmutzwasserbereich von rund 0,80 €/m3 und im Niederschlagswasserbereich eine Steigerung von rund 0,19 €/m² ergeben wird. Auch in den Folgejahren wird es aufgrund der jährlichen Steigerungen der laufenden Kosten und die durch die jährlichen hohen Investitionen weiter ansteigenden kalkulatorischen Kosten zu erneuten Gebührensteigerungen kommen.
Laut Bürgermeister Züfle wird neben den Gebührenerhöhungen auch die Aufnahme von Darlehen unumgänglich sein, da der Vermögensplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung mit rund 310.000 € nur etwa ein Viertel des jährlichen Bedarfes für Investitionen zur Verfügung stellen kann.
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen Kenntnis.

5. Vergabe Friedhofsdienstleistungen
Die bisher für die Bestattungsaufsicht und die Grabherstellung bestellte Firma kündigte mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 ihr Auftragsverhältnis über die hoheitlichen Dienstleistungen auf den Friedhöfen der Stadt. Trotz mehrerer Gespräche konnte auch keine befristete Verlängerung des Auftrages mit dem Bestattungsinstitut erreicht werden. Die daraufhin an 26 Bestattungsunternehmen und Tiefbauer im Umkreis von 25 Kilometern versendete Ausschreibung ergab am Submissionstermin 10. November 2014 lediglich zwei Bieter. Da die abgegebenen Angebote nicht vollständig waren, konnten sie nicht gewertet werden. Das Ratsrund nahm zur Kenntnis, dass hier ein klares Versagen des freien Marktes vorliege, weshalb nun die Stadt diese Aufgabe selbst übernehmen muss. In der -kurzen verbleibenden Zeit bis zum Jahreswechsel müssen spezielle Arbeitsgeräte wie Friedhofsbagger (gebraucht), Sargversenkungsmaschine, Erdbohrer etc. im Wert von ca. 47.000 € beschafft werden. Außerdem muss eine zusätzliche Personalstelle beim Bauhof für die Erledigung der ca. 30 Erdbestattungen und ca. 60 Urnenbestattungen in Weilheim und Hepsisau geschaffen werden.
Der Gemeinderat bedauerte das Marktversagen, sah zum Vorschlag der Verwaltung, die Arbeiten in Eigenregie durchzuführen, aber keine Alternative.

6. Bekanntgaben und Anfragen
1. Bürgerversammlungen 2014

Bürgermeister Züfle gab bekannt, dass bis Jahresende noch zwei Bürgerversammlungen stattfinden werden. Die erste Bürgerversammlung zum Thema Strategisches Entwicklungskonzept Weilheim 2020, Innenstadtoffensive, Weilheim 2025 (Limburghalle, Freibad, Modernisierungskonzept) findet am 25. November 2014 in der Limburghalle um 19 Uhr statt. Die zweite Bürgerversammlung mit Beteiligung von Vertretern des Landratsamtes zum Thema Asylbewerberunterbringung wird am 8. Dezember 2014 in der Limburghalle um 19 Uhr durchgeführt.

2. Eilentscheidung des Bürgermeisters

Zur Sicherstellung einer gesicherten Wasserversorgung wurde es erforderlich, dass der Bürgermeister im Wege einer Eilentscheidung dem Bau eines zusätzlichen Wasserleitungsabschnitts im August-Lämmle-Weg in Hepsisau mit ca. 100 Metern beauftragen musste. Diese Maßnahme mit Kosten von ca. 23.000 € stellt nun sicher, dass die Wasserversorgung des unteren Ortsbereichs des Stadtteils nicht nur über eine Leitung erfolgt. Die Problematik wurde erst im Zuge der laufenden Baumaßnahme in der Unteren Ortsstraße bekannt.

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