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Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19)
Diese Seite wird bei Änderungen der aktuellen Lage während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung aktualisiert.
Letzte Aktualisierung: 11.01.2021, 09:00 Uhr
11.01.2021
16.12.2020
14.12.2020
30.11.2020
Pressemitteilung zur neuen Corona Verordnung sowie der Regelung zur Absonderung in der Corona-Verordnung-Absonderung des Landes Baden-Württemberg tritt am 28. November in Kraft
Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen sich ebenso wie enge Kontaktpersonen sofort in Quarantäne begeben / Ende der Quarantäne liegt künftig in der Regel bei 10 Tagen.
Neue Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung)
vom 30. November 2020
18.11.2020
02.11.2020
27.10.2020
Das Landratsamt informiert: Landratsamt Esslingen verfügt Sperrstunde und Alkoholverbot im öffentlichen Raum
Zur Pressemitteilung
13.10.2020
08.10.2020
Allgemeinverfügung über die Beschränkung von privaten Veranstaltungen in öffentlichen oder angemieteten Räumen
Pressemittelung des Landkreises Esslingen zur aktuellen Situation, gültig ab 09.10.2020
01.10.2020
02.09.2020
30.06.2020
10.06.2020
05.06.2020
Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (Stand 29.05.2020)
Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Durchführung von sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen ohne Zuschauerinnen und Zuschauer (Corona-Verordnung Sportwettkämpfe – CoronaVO Sportwettkämpfe)
in der ab 05.06.2020 geltenden Fassung
Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Betriebs in den Musikschulen und Jugendkunstschulen (Corona-Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen – CoronaVO Musik- und Jugendkunstschulen)
in der ab 05.06.2020 geltenden Fassung
02.06.2020
Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten (Corona-Verordnung Gaststätten – CoronaVO Gaststätten)
in der ab 30. Mai 2020 bis 01. Juni 2020 geltenden Fassung
Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten (Corona-Verordnung Gaststätten – CoronaVO Gaststätten)
in der ab 02. Juni 2020 geltenden Fassung
Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
27.05.2020
11.05.2020
04.05.2020
Diese Einrichtungen dürfen geöffnet bleiben/diese Dienstleistungen dürfen weiter erbracht werden:
Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung
30.04.2020
Richtlinie zur Öffnung von Friseurbetrieben
27.04.2020
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)
Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung
24.04.2020
Die Schulen und Kitas bleiben bis einschließlich 15. Juni geschlossen (Ausnahme Notbetreuung)
Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung
vom 23. April 2020
20.04.2020
Notbetreuung
Für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und den Klassenstufen 5 bis 7 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, soweit sie noch nicht wieder am Betrieb der Einrichtung oder der Tagespflegestelle teilnehmen, wird eine erweiterte Notbetreuung ab 27.04.2020 eingerichtet.
Hier können Sie die entsprechende Rechtsgrundlage einsehen.
19.04.2020
Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sah sich die Landesregierung zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in der Pflicht, die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu erlassen (Corona-Verordnung). Nachfolgende Auflistung dient als ergänzende Auslegungshinweise, welche Einrichtungen nach der Corona-Verordnung nicht mehr betrieben werden würfen.
Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (Stand 17. April 2020)
17.04.2020
Änderung im ÖPNV
In Hinblick auf das in den kommenden Tagen und Wochen bevorstehende Hochfahren der Wirtschaft und von Teilen des öffentlichen Lebens, wird ab Montag, 20. April 2020, der regionale Busverkehr und die Tälesbahn wieder auf den Ferienfahrplan ausgeweitet, der ein höheres Fahrplanangebot bietet.
Es verkehrt zunächst weiterhin kein Nachtverkehr in den Wochenendnächten. Die geplante Betriebsaufnahme der Freizeitbuslinien zum 01. Mai 2020 wird verschoben. Weitere Informationen erfolgen zu gegebener Zeit.
Die ab dem 20. April 2020 gültigen Fahrpläne sind bereits auf der Homepage des VVS eingestellt und können dort abgerufen werden.
09.04.2020
06.04.2020
Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (Stand 31.03.2020, 22:00 Uhr)
Diese Geschäfte dürfen geöffnet bleiben, diese Geschäfte müssen schließen
1.4.2020
Aufgrund von Kapazitätsengpässen in Hinblick auf den vorgegebenen Sicherheitsabstand während der Covid 19-Pandemie werden auf den Linien 176 und 177 ab morgen den 01. April 2020 die folgenden zusätzlichen Fahrten angeboten:
Linie 176 Kirchheim (T) ZOB (Steig 3) – Bissingen (T) See Abfahrt 06:46 Uhr, 15:46 Uhr, 16:46 Uhr, 17:46 Uhr
Linie 176 Bissingen (T) See – Kirchheim (T) ZOB (Steig 3) Abfahrt 06:18 Uhr, 07:18 Uhr, 15:18 Uhr, 16:18 Uhr, 17:18 Uhr
Linie 177 Weilheim (T) KSK/Brunnenstraße – Kirchheim (T) ZOB (Steig 5) Abfahrt 05:24 Uhr
Schülerbeförderung-Scool-Abo
31.03.2020
Hinweise und Informationen zu Covid-19:
Corona Hotline
Alle Einwohner können sich telefonisch unter 0711 3902-41966 über die Voraussetzungen für die Nutzung der Corona-Abstrichzentren (CAZ) und andere Fragen zu Corona informieren.
Die Corona-Hotline ist erreichbar:
Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Zur Einschätzung der Lage in Baden-Württemberg und aktuellen Fallzahlen finden Sie laufend aktualisierte Informationen auf den Internetseiten des Landesgesundheitsamts, Sozialministeriums und des Robert-Koch-Instituts.
Weiter hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet:
Telefon 0711 90439555, täglich von 9 bis 18 Uhr
Weitere Informationen und Bekanntmachungen können Sie aus dem Internet bzw. der Homepage der jeweiligen Gemeinden entnehmen.
Auf der Homepage der Stadt Weilheim, www.weilheim-teck.de, finden Sie auch aktuelle Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, wenn es um die Frage geht, welches Geschäft geschlossen sein muss bzw. geöffnet sein darf.
28.03.2020
Geänderte Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen:
27.03.2020
Coronavirus: Diese Geschäfte dürfen geöffnet bleiben, diese Geschäfte müssen schließen
26.03.2020
Aktuelle Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten
Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für viele Familien dar. Hier finden Sie Informationen über finanzielle Unterstützungsangebote, zur Kinderbetreuung oder Hilfsangeboten in Krisensituationen. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert.
Coronavirus: Diese Geschäfte dürfen geöffnet bleiben, diese Geschäfte müssen schließen
25.03.2020
Landkreis Esslingen: verlässliches Grundangebot bei Bussen und Bahnen
Coronavirus: Busunternehmen fahren ab Donnerstag, 26. März, nach erweitertem Samstagsfahrplan – Fahrgäste können sich über die VVS-Fahrplanauskunft über ihre Verbindungen informieren
Wegen der Verbreitung des Coronavirus wurden in den letzten Tagen immer weiter gehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Weil die Verkehrsunternehmen mit einer täglich dünneren Personaldecke zu kämpfen haben und die Nachfrage deutlich abgenommen hat, wird das Fahrplanangebot eingeschränkt. Für alle Fahrgäste gibt es aber trotz der Einschränkungen ein verlässliches Grundangebot. Damit wird gewährleistet, dass diejenigen, die die Versorgung im Land sicherstellen, ihren Arbeitsplatz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zuverlässig erreichen. Die Alternative wäre ein täglich wachsender ungeplanter Ausfall von Fahrten, weil Mitarbeiter aus dem Fahrdienst oder den Werkstätten der Verkehrsunternehmen krank sind oder sich in Quarantäne befinden.
Der VVS geht davon aus, dass aktuell deutlich weniger als ein Viertel des üblichen Fahrgastaufkommens verzeichnet wird. Im ländlichen Raum ist der Rückgang noch größer, da hier der Anteil des Schülerverkehrs dominiert. Der Verbund appelliert an seine Fahrgäste, die bekannten Hygieneregeln dringend zu befolgen und auf einen Mindestabstand zu achten. Außerdem ist wichtig, dass die Fahrgäste sich über die komplette Zug- und Buslänge verteilen.
Regionaler Busverkehr
Bei den Busunternehmen im Landkreis Esslingen tritt ab Donnerstag, 26. März 2020, bis auf Weiteres ein erweiterter Samstagsfahrplan in Kraft. Er stellt sicher, dass besonders die Fahrgäste, die beispielsweise im Gesundheitsbereich oder im Verkauf arbeiten, ihren Arbeitsplatz nach wie vor zuverlässig erreichen. „Erweitert“ heißt, dass zusätzlich zu dem regulären Samstagsfahrplan in den Hauptverkehrszeiten, vor allem morgens, teilweise aber auch am späten Nachmittag, Busse unterwegs sind. Auch wird auf einzelnen Linien, die regulär an Samstagen nicht im Einsatz sind, dennoch ein verlässliches Grundangebot gefahren. Die Nachtbuslinien sowie die Ruftaxis, die nur an Wochenenden unterwegs sind, entfallen ebenfalls.
Im Stadtverkehr Esslingen gilt Auf den Linien 109 (Esslingen – Rüdern) und 111 (Esslingen – Neckarhalde) gilt durch die Sperrung der Geiselbachstrasse ab Montag, 30. März 2020, ein Sonderfahrplan.
24.03.2020
Die Landesregierung hat in ihrer Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 vom 17. März gestattet, dass die nicht zu schließenden Einrichtungen auch sonntags öffnen dürfen.
Hier finden Sie die Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen sowie die zulässigen Abweichungen von Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes.
23.03.2020
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 23. März 2020.
Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung
22.03.2020
21.03.2020
Ab dem 21. März 2020 gilt zusätzlich u. a. Folgendes:
- Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
- Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen werden untersagt. Das Land bekräftigt seine Absicht, dies streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren zu wollen. Familien oder Menschen, die zusammenleben, können weiter gemeinsam auf die Straße.
- Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
- Friseure müssen schließen.
20.03.2020
Ab Samstag, 21.03. gilt landesweit:
- alle Restaurants und Gaststätten werden geschlossen
- Landesweites Betretungsverbot: Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind nicht mehr erlaubt (gilt für mehr als drei Personen uneingeschränkt)
- Zuwiderhandlungen sind sanktioniert (Geldbuße bis zu 25.000 Euro bzw. mehrjährige Haftstrafen)
- baden-württembergische Landespolizei wird ab diesem Wochenende auf die Einhaltung der Rechtsverordnung achten (Kontrollen)
19.03.2020
18.03.2020
Informationen und Hilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Coronavirus-Informationen für Unternehmen
Fördermöglichkeiten bei Corona-bedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten
16.03.2020
15.03.2020
Aufgrund eines bestätigten Infektionsfalles in der Elternschaft bleibt die Realschule Weilheim bereits am Montag, 16.03.2020, bis einschließlich Ende der Osterferien geschlossen.
14.03.2020
Eilige Maßnahmen zur Eindämmung einer Ausbreitung des Coronavirus
Einrichtung von Notgruppen zur Kinderbetreuung
Die Landesregierung hat am 13. März 2020 beschlossen, ab Dienstag, den 17. März 2020, landesweit alle Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen bis einschließlich Ende der Osterferien (19.04.2020) zu schließen.
Für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen (etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Lebensmittelproduktion und Infrastruktur) werden wir eine Notfallbetreuung anbieten.
Systemrelevante Berufe sind
- Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste
- Medizinisches und pflegerisches Personal
- Lebensmittelproduktion und –versorgung
- Infrastruktur (Wasser-, Abwasser-, Elektrizitätsversorgung)
Diese Aufzählung ist abschließend, Ausnahmen können nicht zugelassen werden.
Notgruppenplätze werden nur zur Verfügung gestellt, wenn beide Eltern in den genannten Berufsfeldern arbeiten oder wenn ein alleinerziehendes Elternteil in diesem Berufsfeld arbeitet und keine anderen Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Die Notfallbetreuung an Schulen für die reguläre Unterrichtszeit für Kinder des oben genannten Personenkreises wird durch die Schule organisiert. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Homepage der Schule.
Derzeit prüft die Stadt Weilheim eine Notgruppenbetreuung für Kinder bis einschließlich Klassenstufe 6 ab Ende der regulären Unterrichtszeit auch am Nachmittag.
Sollten Sie zum genannten Personenkreis gehören und dringend eine Notgruppenbetreuung für Ihr Kind benötigen, so gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Füllen Sie das Anmeldeformular aus .
- Dem Anmeldeformular sind zwingend geeignete Nachweise zur Beschäftigung (z.B. Kopie der letzten Lohnabrechnung, vertrauenswürdige Daten bitte unleserlich machen) beizulegen. Anmeldungen ohne Beschäftigungsnachweise werden nicht bearbeitet!
- Senden Sie Anmeldeformular und Beschäftigungsnachweis von beiden Eltern bis spätestens Montag, den 16.03.2020 9.00 Uhr an folgende Adresse: notgruppe(@)weilheim-teck.de
Wir werden die Anmeldungen umgehend bearbeiten und die betroffenen Familien am Montag darüber informieren, in welcher Form und in welcher Einrichtung die Notgruppenbetreuung ab Dienstag, den 17.03.2020 erfolgen wird.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir momentan keine persönlichen oder telefonischen Anträge oder Anfragen bearbeiten können.
13.03.2020
Die Landesregierung hat heute (13. März 2020) beschlossen, ab Dienstag, den 17. März 2020, landesweit alle Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen bis einschließlich Ende der Osterferien zu schließen.
Es soll Ausnahmen zur Notfallbetreuung jüngerer Kinder und von Kindern von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen (etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Lebensmittelproduktion und - einzelhandel, Müllabfuhr sowie Energie- und Wasserversorgung) geben. Dies gilt jedoch nur, wenn beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind.
Weitere Informationen werden folgen.
11.03.2020
Mitteilung des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport "Weitere Informationen zum Coronavirus - zusätzliche Risikogebiete"
10.03.2020
Mitteilung des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport "Weitere lnformation zum Coronavirus - zusätzliche Risikogebiete"
06.06.2020
Mitteilung des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport "Weitere lnformationen zum Coronavirus - zusätzliche Risikogebiete"
28.02.2020
Bekanntmachung d. Gesundheitsamtes d. Landkreis Esslingen: „Informationen des Gesundheitsamtes zum Coronavirus (SARS-CoV-2)“