# Analytics ID: UA-54734766-1

Dienstleistungen Service-BW: Weilheim an der Teck

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Weilheim an der Teck
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jobs
Digitale Prozesse

Hauptbereich

Zwangsverheiratung verhindern

Zwangsverheiratung ist in Deutschland eine Straftat.

Voraussetzungen

Sie sind Opfer von Zwangsverheiratung oder von Zwangsverheiratung bedroht.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich schnellstmöglich an eine Beratungsstelle. Sie werden dort psychologisch unterstützt und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.

Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich auch an das zuständige Jugendamt wenden.

In Notfällen oder wenn Sie beispielsweise akut von Gewalt bedroht sind, können Sie die Polizei einschalten.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

Die Rechte von Opfern einer Zwangsverheiratung sind:

  • Eigenes Wiederkehrrecht für Betroffene von Zwangsverheiratung: Wenn Sie außerhalb Deutschlands zu einer Heirat gezwungen und an der Rückkehr nach Deutschland gehindert wurden, können Sie unter Umständen ein eigenes Rückkehrrecht geltend machen. Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis binnen drei Monaten nach Wegfall der Zwangslage, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Ausreise stellen. In diesem Fall können Sie die Aufenthaltserlaubnis auch erhalten, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland nicht selbst sichern können.
  • Längere Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels: Wenn Sie als Opfer einer Zwangsverheiratung bereits mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben und mindestens sechs Jahre eine Schule besucht haben, erlischt Ihr noch gültiger Aufenthaltstitel während eines Auslandsaufenthaltes erst drei Monate nach Wegfall der Zwangslage, spätestens nach zehn Jahren Abwesenheit aus Deutschland.
  • Längere Antragsfrist für die Aufhebung einer Ehe: Die Antragsfrist für eine Aufhebung der Ehe wurde im Fall von Zwangsverheiratung von einem auf drei Jahre nach Beendigung der Zwangslage verlängert.

Tipp: Wenn Sie glauben, von Zwangsverheiratung bedroht zu sein, können Sie den "virtuellen Dokumentensafe im Servicekonto dieses Serviceportals" für sich nutzen. Sie können dort vorsorglich Kopien z.B. Ihrer Ausweispapiere, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Bescheinigungen, Zeugnisse und Unterlagen oder wichtige Telefonnummern hinterlegen.

Zuständigkeit

  • Beratungsstellen verschiedener Vereine und Organisationen oder
  • bei Minderjährigen: das örtliche Jugendamt
    Jugendamt ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Vertiefende Informationen

  • "YASEMIN - Beratungsstelle der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V." ist eine Beratungsstelle zu den Themen Zwangsverheiratung sowie Gewalt im Namen der sogenannten Ehre.
  • Die Online-Beratungsstelle "Sibel" von Papatya e.V. bietet Onlineberatung bei Fragen zu Zwangsverheiratung und Gewalt im Namen der sogenannten Ehre an.
  • Das Internetabgebot von "TERRE DES FEMMES e.V." enthält eine Übersicht zu spezialisierten Hilfs- und Unterstützungsangeboten in ganz Deutschland zum Thema Zwangsverheiratung.
  • Wurden Sie im Ausland zwangsverheiratet oder zu diesem Zweck ins Ausland verschleppt, können Sie unter Umständen ein eigenes Rückkehrrecht geltend machen und eine Aufenthaltserlaubnis unter erleichterten Bedingungen erhalten. Nähere Informationen darüber, welche Arten von Aufenthaltserlaubnissen es gibt und wie Sie diese beantragen können, erfahren Sie im Kapitel „Aufenthaltserlaubnis“ der Lebenslage „Zuwanderung“.
  • Wenn Sie eine unter Zwang geschlossene Ehe aufheben lassen möchten, wenden Sie sich an das Familiengericht, in dessen Bezirk Sie und Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.11.2023 freigegeben.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
zum Seitenanfang