Vorzeitige Einschulung beantragen
Kinder, die zum Stichtag 30. September sechs Jahre als sind, sind schulpflichtig.
Eine vorzeitige Einschulung ist möglich, wenn ein Kind geistig und körperlich in der Lage ist, den Schulalltag zu bewältigen.
Erzieher und Erzieherinnen, die Schulleitung der Grundschule und Kooperationslehrkräfte beraten Sie auf Anfrage über den geeigneten Einschulungszeitpunkt.
Verfahrensablauf
Sie können die vorzeitige Einschulung formlos schriftlich bei der zuständigen Grundschule beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag.
Fristen
Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule in der örtlichen Presse oder direkt an der Grundschule.
Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. einen ärztlichen Befund des Gesundheitsamtes über die Schulfähigkeit.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
die Grundschule, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.10.2018 freigegeben.