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Dienstleistungen Service-BW: Weilheim an der Teck

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Jobs
Digitale Prozesse

Hauptbereich

Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen

Das einjährige Berufskolleg wird in vier Fachrichtungen angeboten:

  • gewerbliche Richtung
  • gestalterische Richtung
  • kaufmännische Richtung
  • hauswirtschaftliche/landwirtschaftliche/sozialpädagogische Richtung

Das erste Halbjahr gilt als Probezeit.

Das Berufskolleg wird in der Regel als einjähriger Vollzeitbildungsgang angeboten. Mit der bestandenen Abschlussprüfung können Sie an einer Fachhochschule studieren. Einige Berufskollegs bieten auch eine zweijährige berufsbegleitende Teilzeitform an.

Voraussetzungen

  • mittlerer Bildungsabschluss
    (Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums G9, Versetzung in die Klasse 10 eines Gymnasiums G8 oder gleichwertiger Bildungsstand)
  • Abschluss einer mindestens zweijährigen und einschlägigen Berufsausbildung für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene berufsbezogene Schwerpunktfach
    • in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
    • in Form einer schulischen Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
    • in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
    • einschlägige mindestens fünfjährige Berufserfahrung oder
    • das Versetzungszeugnis in die zweite Klasse einer Fachoberschule, sofern die Fachrichtung der besuchten Fachoberschule der Fachrichtung des jeweiligen Berufskollegs entspricht
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bei ausländischen Bewerbern und Bewerberinnen, die ihren mittleren Bildungsabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben
  • für die Aufnahme in die hauswirtschaftliche, landwirtschaftliche, sozialpädagogische Richtung ist darüber hinaus auch ein qualifizierter Abschluss des "Dualen Berufskollegs Fachrichtung Soziales" möglich, wenn
    • dort in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht und
    • die Leistungen in diesen Fächern jeweils mindestens mit der Endnote "ausreichend" benotet wurden

Verfahrensablauf

Den Aufnahmeantrag richten Sie an das Berufskolleg, an dem die Ausbildung erfolgen soll. Das notwendige Formular erhalten Sie im Sekretariat oder es steht Ihnen auf der Seite des Berufskollegs zum Download zur Verfügung.

Über Ihren Aufnahmeantrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Sollten mehr Bewerbungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Entscheidung über Ihren Aufnahmeantrag erhalten Sie per Post.

Fristen

Der Termin, zu dem der Antrag bei der Schule eingegangen sein muss, wird von der Schulleitung bestimmt und auf geeignete Weise bekanntgegeben.

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Abschriften der für die Aufnahme vorausgesetzten Zeugnisse und Nachweise
  • Erklärung, ob Sie
    • bereits an einem Aufnahmeverfahren am einjährigen Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen haben oder
    • einen Aufnahmeantrag an ein anderes Berufskolleg gerichtet haben oder
    • bereits an Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen haben und mit welchem Ergebnis oder
    • die Oberstufe eines Gymnasiums oder eines anderen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führenden Bildungsgangs besucht haben

Kosten

Bei Privatschulen kann Schulgeld anfallen.

Sonstiges

Für die Dauer des einjährigen Berufskollegs können Sie BAföG beantragen.

Zuständigkeit

das jeweilige einjährige Berufskolleg

Freigabevermerk

27.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
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