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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Hinweise für inländische Gewerbetreibende

Sie benötigen einen Ausdruck aus dem Handelsregister, wenn Sie Ihren Betrieb in einer unternehmerischen Rechtsform führen wollen.

Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium für hat ihn am 06.03.2015 freigegeben.

http://www.weilheim-teck.de//rathaus-gemeinderat/buergerservice/lebenslagen-service-bw