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Lebenslagen Service-BW: Weilheim an der Teck

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Digitale Prozesse

Hauptbereich

Checkliste zum Umzug

Diese Liste führt die wichtigsten Punkte auf, die bei einem Umzug auf Sie zukommen können. Details zu den einzelnen Kontakten mit den Behörden finden Sie in den zugehörigen Leistungen.

Vor dem Umzug

  • Umzugstermin festlegen
  • Umzugsurlaub beim Arbeitgeber beantragen
  • alten Mietvertrag fristgerecht kündigen
  • Rückzahlung der Mietkaution mit Vermieter regeln
  • Termin mit Vermieter für Wohnungsübergabe vereinbaren (eventuell Übergabeprotokoll erstellen)
  • Termin mit neuem Vermieter für Wohnungsübernahme vereinbaren (eventuell Übergabeprotokoll erstellen)
  • Sperrmüllabfuhr rechtzeitig bestellen
  • Abfallentsorgung für die neue Wohnung beantragen
  • Parkfläche reservieren (für den Möbelwagen vor der alten und neuen Wohnung)
  • Umzugsunternehmen beauftragen (Inventarliste erstellen)
  • Umzugshelfer organisieren
  • Babysitter organisieren
  • Kinder in der Kindertageseinrichtung/Schule ab- und am neuen Ort anmelden (Schulbezirkswechsel)
  • Zählerstände in der alten Wohnung festhalten (gegebenenfalls Termin vereinbaren)
  • Nachsendeauftrag für die Post bei Postdiensten beantragen
  • Adressänderung dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mitteilen
  • Hund abmelden
  • Telefon/Internet:
    • bei Umzug innerhalb des gleichen Ortsnetzbereiches: ummelden
    • bei Umzug in einen anderen Ortsnetzbereich: ab- und anmelden
  • Adressänderung den Versicherungen mitteilen (Achtung: Hausratversicherung)
  • Adressänderung den Banken mitteilen (bei Wechsel der Bank beziehungsweise Filiale: Vorkehrungen treffen)
  • Bei Bezug von Landeserziehungsgeld oder Elterngeld der Landeskreditbank neue Adresse mitteilen
  • Abonnements kündigen oder Adressänderung mitteilen
  • Kabelanschluss ummelden (oder ab- und anmelden)
  • Versorgungsunternehmen neue Adresse bekannt geben
  • Adressänderung dem Finanzamt mitteilen
  • alten Bewohnerparkausweis zurückgeben; erkundigen, ob im neuen Wohngebiet ein Bewohnerparkausweis notwendig ist
  • Gewerbe ummelden
    • bei Umzug innerhalb der Gemeinde: Gewerbeummeldung
    • bei Umzug in eine andere Gemeinde: Abmeldung und Anmeldung
  • Adressänderung der Familienkasse mitteilen (Veränderungsmitteilung für Kindergeld)
  • Adressänderung der Agentur für Arbeit mitteilen (Veränderungsmitteilung bei Bezug von Lohnersatzleistungen)
  • Adressänderung der Krankenkasse mitteilen
  • Adressänderung der Rentenversicherung mitteilen
    Achtung: Wenn Sie eine Rente beziehen, kann sich ein Umzug in die neuen Bundesländer oder ins Ausland auf Ihre Rentenhöhe auswirken.
  • Adressänderung dem Arbeitgeber (oder den Geschäftspartnern) mitteilen
  • Adressänderung der Hochschule mitteilen; falls das Studium bereits beendet ist und die Rückzahlung von BAföG-Leistungen noch ansteht, müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt die neue Adresse bekannt geben.
  • Adressänderung Freunden und Verwandten sowie Vereinen mitteilen

Nach dem Umzug

  • Zählerstände in der neuen Wohnung ablesen (im Zuge der Wohnungsübernahme)
  • Übergabeprotokoll erstellen, in dem Sie aufgetretene Schäden am Umzugsgut festhalten
  • bei der Gemeinde anmelden
    • Ummeldung bei Umzug innerhalb der Gemeinde oder
  • Anmeldung in der neuen Gemeinde
  • Ausweise ändern lassen
    • Adressänderung im Personalausweis und
    • Wohnortänderung im Reisepass
  • Fahrzeug ummelden
    • wechselt der Betriebssitz des Fahrzeugs in einen anderen Stadt- oder Landkreis: Ummeldung des Fahrzeuges
    • wechselt der Betriebssitz des Fahrzeugs innerhalb des Stadt- oder Landkreises: Änderung der Fahrzeugpapiere
  • Hund anmelden
  • wenn Sie Wohngeld beziehen: alte zuständige Stelle informieren und neuen Antrag stellen
  • Wohnberechtigungsschein gegebenenfalls neu beantragen
  • Jagdschein ändern lassen
  • bei verschiedenen Versorgungsunternehmen anmelden (Gas, Strom, Fernwärme und Wasser)

Freigabevermerk

03.04.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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