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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Kindergartenausschuss

Artikel vom 16.07.2020

In seiner letzten Sitzung am vergangenen Dienstag hatte der Kindergartenausschuss eine umfangreiche Tagesordnung zu beraten. Bevor in bewährter Weise ein Austausch über die Jahresberichte und die Highlights des abgelaufenen Kindergartenjahres der sechs städtischen Kindergärten erfolgte, ging Bürgermeister Züfle anhand einer Präsentation auf die Situation der Kinderbetreuung in Weilheim, aber auch im Landkreis und im Land Baden-Württemberg, ein. Die Kinderzahlen in Weilheim und damit verbunden auch die Anzahl der betreuten Kinder verzeichnen seit einigen Jahren einen starken Zuwachs. Eng damit verbunden ist auch die hohe Zunahme der ­beschäftigten Fachkräfte in den KiTas. Hatte Weilheim im Jahr 2015 noch 32 Vollzeitstellen an Erzieherinnen, so sind es im Jahr 2020 über 51 Vollzeitstellen, die sich auf 63 Mitarbeiterinnen aufteilen. Dass diese Stellen alle besetzt werden können, ist nicht zuletzt den umfangreichen Maßnahmen zu verdanken, mit denen sich die Stadt Weilheim als attraktiver Arbeitgeber präsentiert.

Abgerundet wurden diese Ausführungen noch durch einen ­aktuellen Bericht aus dem Sachgebiet Kindertages­einrichtungen bei der Stadtverwaltung. Die in den letzten Monaten umge­setzten Maßnahmen wie die Inbetriebnahme der neuen KiTa Schellingstraße, die Entwicklung neuer, einheitlicher Logos für alle KiTas und die Einführung der Software „NH-Kita“ zur Kita-Verwaltung der KiTa-Plätze und mit dem Online-Platzvormerkungstool für die Eltern wurde dem Gremium vorgestellt. Auch aus den Bereichen Personal und Sprachhilfe wurde berichtet sowie zur besonderen Situation seit Mitte März durch die Corona-Pandemie.

Im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfsplanung ist festzuhalten, dass sowohl im Kindergarten- als auch Krippenbereich aufgrund der anhaltend hohen Geburtenzahlen und Zuzüge junger Familien nach Weilheim der Großteil aller zur Verfügung stehenden Plätze auch bei den freien Trägern „Waldkinder­garten e. V.“ und „Freier Kindergarten e. V.“ bereits belegt sind bzw. im kommenden Kindergartenjahr bereits vergeben sind. Fast alle Anfragen nach Betreuungsplätzen und Betreuungsformen konnten bedient werden, nur in wenigen Fällen konnte der Wunschplatz nicht zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Und so entschied der Kindergartenausschuss einstimmig, die freien Träger im kommenden Kindergartenjahr in die kommunale Bedarfsplanung aufzunehmen und zu bezuschussen. Bürger­meister Züfle dankte den freien Trägern und dem Tageselternverein für ihr großes Engagement in der Kinderbetreuung, das nicht nur zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung stellt, sondern die Betreuungslandschaft gezielt durch Angebote mit anderer Ausrichtung bereichert.

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Anpassung der Kindergarten- und Krippengebühren zum 1. September 2020. Die Kommunalen Landesverbände geben zusammen mit den Kirchen eine gemeinsame Empfehlung zur Festsetzung der Kindergartengebühren in der Regel alle zwei Jahre bekannt. Angesichts der zwischenzeitlich sehr weitreichenden Einschränkungen für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen war eine Festlegung für eine Empfehlung bis zuletzt jedoch nicht vernünftig möglich. Mit dem in Baden-Württemberg zum 29. Juni 2020 gestarteten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ist aus Sicht der Kommunalen Landesverbände nun aber eine hinreichend belastbare Grundlage gefunden, um eine Empfehlung aussprechen zu können. Angesichts der nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigten Lage kann eine solche Empfehlung allerdings nur für das Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen.

Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil auch bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 1,9 %.

Diese moderate Erhöhung bleibt bewusst hinter der tatsäch­lichen Kostensteigerung zurück, um so zwar einerseits die Einnahmeausfälle nicht zu groß werden zu lassen, andererseits aber auch die Eltern nicht über Gebühr zu belasten. Demnach ist es angesichts der erheblich rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand geboten, eine ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten. Dies insbesondere deshalb, weil die ­kommunalen Landesverbände und die Kirchen in Baden-Württemberg grundsätzlich einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeiträge anstreben.

Während des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen seit 29. Juni 2020 können in den städtischen Kindertages­einrichtungen alle Gruppen geöffnet werden. Teilweise mussten die Öffnungs­zeiten aufgrund mangelnder Personal­kapazitäten angepasst werden. Momentan bieten zehn ­Gruppen die ­regulären Öffnungs­zeiten an. Drei Gruppen haben die Öffnungs­zeit um rund 10 % reduziert. Fünf Gruppen haben die Öffnungszeit um 25 % bis 30 % reduziert (dies betrifft allein drei Regel­gruppen, die am Nachmittag keine Betreuung anbieten. Die Kinder in den KiTas Lerchen­straße und Bahnhofstraße ­können bei ­dringendem Bedarf in der GT-Gruppe am Nachmittag mitbetreut werden). Eine GT-Krippengruppe in der Schellingstraße wurde auf VÖ umgestellt mit entsprechender Gebühren­berechnung.

Auch wenn die Stadt Weilheim sehr bestrebt ist, die Personal­kapazitäten in den betroffenen Gruppen auszuweiten, so ­deutet die Lage am Arbeitsmarkt doch darauf hin, dass in den ­kommenden Monaten in diesen Gruppen keine regulären Öffnungs­zeiten angeboten werden können. Die Reduzierung der Öffnungszeiten soll durch folgende Regelung gegenüber den betroffenen Familien kompensiert werden, soweit die ­Reduzierung der Öffnungszeiten nicht bis zur nächstniedrigeren Betreuungsform erfolgt:

Bei einer durchschnittlichen Reduzierung der Öffnungszeiten in der besuchten Gruppe im gesamten Kindergartenjahr von nicht mehr als 25 % der üblichen Öffnungszeit wird für den letzten Monat des Kindergartenjahres 2020/2021 keine Gebühr er­hoben.

Bei einer durchschnittlichen Reduzierung der Öffnungszeiten in der besuchten Gruppe innerhalb von vier Monaten (der erste Betrachtungszeitraum beginnt im Juli 2019) von mehr als 25 % der üblichen Öffnungszeit wird für den darauffolgenden Monat des Betrachtungszeitraum keine Gebühr erhoben. Dies entspricht einer Gebührenreduzierung von 25 %.

Bereits im Mai hatte der Gemeinderat beschlossen die ­Gebühren für die Monate April und Mai zu erlassen. Dies soll nun auf den Monat Juni ausgeweitet werden. Einstimmig folgte der Kindergartenausschuss dieser Empfehlung, sodass der Gemeinderat noch vor der Sommerpause über die Satzungsänderung einen Beschluss fassen kann.

Anschließend stand die Ferienregelung der städtischen Kinder­tageseinrichtungen zur Beratung an. Seit Sommer 2019 ­schließen die KiTas in den Sommerferien drei Wochen im ­Wechsel, sodass Eltern bei einem dringenden Bedarf ihre ­Kinder in einer Notgruppe einer geöffneten Einrichtung be­treuten ­lassen können. Diese Flexibilisierung befürwortet der Gesamt­elternbeirat, merkt jedoch kritisch an, dass für ­einzelne ­Familien dadurch neue ­Probleme aufgeworfen werden. Insbesondere wenn innerhalb einer Familie KiTa-Kinder betreut ­werden und Geschwister­kinder in die Kernzeitbetreuung gehen und die Sommerferien von KiTa und Kernzeit nicht im gleichen Zeitraum stattfinden. Seitens der Stadt Weilheim wurde wiederholt bekräftigt, die Sommerferien­regelung der Kernzeitbetreuung im Blick zu haben und diese auch anzupassen, sobald sich freie Personalkapazitäten oder andere Veränderungsmöglichkeiten bieten. So schloss sich dann auch der Kindergartenausschuss dem Vorschlag der Verwaltung bei zwei Gegen­stimmen an und beschloss die Ferien­regelung für die städtischen KiTas im Kinder­gartenjahr 2020/2021 mit einer wechselseitigen ­Schließung der Ein­richtungen in den Sommerferien.

Bereits im vergangenen Jahr wurde seitens der Elternschaft beantragt, die Regelgruppe in der KiTa Bahnhofstraße in eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten umzuwandeln. Dieser Antrag wurde bis zur Inbetriebnahme der Kita Schellingstraße zurückgestellt, da solch eine Umwandlung die Reduzierung von drei Betreuungsplätzen zur Folge hat. Nachdem nun aber die KiTa Schellingstraße planmäßig in Betrieb genommen werden konnte, stand einer Umwandlung nichts mehr im Wege, um den Bedarf der Eltern nach einer Betreuung in einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten zu decken. Diese Umwandlung zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 2020/2021 wurde vom Kindergartenausschuss beschlossen.

Bürgermeister Züfle schloss die Sitzung mit der Mitteilung, dass in der KiTa Lerchenstraße ab Oktober für alle Kinder in den Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit ein warmes Mittagessen angeboten werden kann. Die Eltern erhalten hierzu noch zeitnah weitere Informationen und ein Anmeldeformular.

http://www.weilheim-teck.de//rathaus-gemeinderat/kommunalpolitik/gemeinderat-archiv