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Gemeinderat Archiv: Weilheim an der Teck

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Aus dem Ortschaftsrat

Artikel vom 17.10.2019

Aus dem Ortschaftsrat

Ortsvorsteher Bernhard Heitz begrüßte die sehr zahlreich erschienenen Zuhörer und bedankte sich für deren Interesse. Sein Dank galt auch Bürgermeister Johannes Züfle, der den ­Sitzungen des Ortschaftsrates stets beiwohnt und damit ein ­Zeichen setzt, dass ihm die Belange von Hepsisau wichtig sind.

 

Bürgerfragerunde

Ein Bürger kritisierte, dass derzeit der schlechteste Ortschaftsrat seit 30 Jahren im Amt sei. Keiner der jetzigen Ortschaftsräte sei im Gemeinderat vertreten. Die Belange von Hepsisau ­würden dadurch nicht ausreichend berücksichtigt. 

Ortsvorsteher Bernhard Heitz entgegnete, dass er im monatlichen Turnus Arbeitsbesprechungen mit dem Bürgermeister abhalte. Dort würde alles Relevante zu Hepsisau regelmäßig besprochen. Außerdem habe er einen guten Kontakt zur Ver­waltung. Die Beschlüsse des Gremiums würden so über ihn zeitnah an die Verwaltungsspitze und damit auch an den Gemeinde­rat herangetragen. 

Bürgermeister Johannes Züfle bekräftigte, dass es sich bei dem Ortschaftsrat um ein demokratisch gewähltes Organ handelt. Die Hepsisauer hätten sich bewusst für diese Volksvertreter entschieden. Auch wenn Kritik durchaus erlaubt sei, wäre die ­Formulierung des Bürgers nicht in Ordnung gewesen.

Ein anderer Bürger erkundigte sich, warum das Lindreinbrünnele nicht mehr laufe. Dies beschicke den Gehaibach, dem nun Wasser fehle. Außerdem stehe dort ein Anhänger, dessen Zweck ihm unbekannt sei. Er hätte sich eine Information über das Mitteilungsblatt gewünscht.

Die Verwaltung erklärte, dass die eigenen Hepsisauer Wasser­quellen seit Jahren nicht mehr zur Trinkwassernutzung heran­gezogen würden. Der Hochbehälter sei auch zu klein, um dort ­größere Mengen zwischenzuspeichern. Für diesen sei daher eine Erneuerung angestrebt. Gleichzeitig würde es sich an­bieten zu prüfen, ob die Eigenwasserversorgung wieder in Betrieb genommen werden kann. 50 bis 70 Prozent der be­nötigten Trinkwassermenge könnten hierdurch gewonnen werden. Allerdings muss derzeit untersucht werden, ob die Wasserqualität ausreicht bzw. diese durch ökologische Maßnahmen entsprechend aufbereitet werden kann. Dafür diene der Anhänger. Dieser enthält die Ausrüstung zur Untersuchung der Wasserqualität. 

Eine Bürgerin sorgte sich darum, dass die Tierwelt in Mitleidenschaft gezogen werden könnte, wenn Wasser in den Bächen fehlt. Die Verwaltung entgegnete, dass das Wasserwirtschafts­amt und das Landratsamt eingeschaltet sind und keine Be­denken geäußert hätten.

Ein weiterer Zuhörer lobte die von dem Künstler Herr Adler aufgestellte Himmelsleiter und erkundigte sich, ob geplant sei, ­weitere seiner Kunstwerke aufzustellen und falls ja, wo.

Der Ortsvorsteher teilte die Auffassung, dass sich die Kunst gut mache. Die Himmelsleiter wurde aber von Herrn Adler gestiftet und es sei kein Budget für weitere Kunstwerke eingeplant. 

Wohnbauflächenentwicklung „Halde III“
– Verfahrensstand
– Weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat hat beschlossen, zur Sicherung der Eigenentwicklung und zur Schaffung von Wohnungseigentum weitere Wohnbauflächen auszuweisen und durch Aufkauf zu sichern. Die Ausweisung und Realisierung von neuen Wohngebieten erfolgt nur dann, wenn die Stadt alle Grundstücke erwerben kann. Erstens braucht die Stadt dann keinen Bauträger zur Baulandumlegung und zweitens kann die ganze Maßnahme dadurch viel zügiger abgearbeitet werden.

Die Eigentümer im Bereich „Halde III“ wurden von den Planungs­absichten der Stadt in einer Informationsveranstaltung informiert und gebeten, schriftlich Aussagen hinsichtlich ihrer Verkaufs­bereitschaft und zum Wunsch der „Eigennutzung“ zu machen. Im Rahmen von weiteren persönlichen Gesprächen konnte die Verkaufsbereitschaft von nahezu allen Beteiligten erreicht ­werden. Lediglich ein/e Miteigentümer/in hat die Zusage an Forderungen geknüpft. Es wird eine Anpassung der Rückvergütung gewünscht. 

Allerdings werden die Grundstücke voraussichtlich im Laufe von mehreren Jahren veräußert. Dann müsste der Aufkaufpreis ­ständig angepasst werden. Das ist vom Verwaltungsaufwand nicht möglich. 

Bürgermeister Züfle fügte hinzu, dass die Bevölkerungs­entwicklung durch Zuzug und Geburten vor einigen Jahren so noch nicht absehbar war. Prognostiziert war sogar, dass die Bevölkerung schrumpft. Damit einhergehen sollte eine ­Reduzierung des Flächenbedarfs. Bei Ausweisung von neuen Baugebieten war eine plausible Erklärung an die überge­ordneten Planungsträger abzugeben. Außerdem sollte die Ausweisung von Gebieten eher dort geschehen, wo eine gute Verkehrsanbindung gegeben war. 

Jetzt plötzlich steigen die Geburtenzahlen und ein verstärkter Zuzug hält an. Daher wurden vom Bundesgesetzgeber recht­liche Grundlagen geschaffen, damit die Ausweisung von Bau­gebieten nun zügig umgesetzt werden kann. 

Die Stadt möchte in den dafür vorgesehenen Gebieten alle Grundstücke aufkaufen, damit keine Umlegung erfolgen muss und nach der Erschließung auch alle Grundstücke zügig veräußert werden können. Diese werden dann auch nach sozialen Gesichtspunkten vergeben und nicht im Sinne der Gewinn­maximierung. Die Zuteilung erfolgt nach festgelegten ­Kriterien, die die Zugehörigkeit zur Stadt bzw. zum Ortsteil ebenso berücksichtigen wie die Lage des Arbeitsplatzes, die Anzahl der Kinder, behinderte/pflegebedürftige Personen sowie ob schon Wohn­eigentum vorhanden ist, oder nicht. 

Der Ortschaftsrat hat den Sachverhalt diskutiert und einige Detailfragen gestellt. So erkundigte sich ein Ratsmitglied, ob das noch fehlende Grundstück dann nie Bauland werde. Die Verwaltung bestätigte dies. Das Grundstück bliebe dann Grünfläche.

Insbesondere die Regenrückhalteflächen wurden ebenfalls ­diskutiert. Der Ortschaftsrat wollte wissen, wo und wie ge­eignete Maßnahmen hierfür getroffen werden, zumal weitere Flächen versiegelt werden. 

Es wird eine Regenrückhaltefläche gebraucht, bekräftigte die Verwaltung. Wo, in welcher Form und wie groß, wird mit dem Wasserwirtschaftsamt im Laufe des Verfahrens festgelegt. Der Bebauungsplan wird ohnehin den Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Von dort kommen dann die Rückmeldung was be­nötigt wird.

Einstimmig wurde dem Gemeinderat seitens des Ortschaftsrats empfohlen, dass trotz der fehlenden Verkaufsbereitschaft eines/einer Beteiligten eine Realisierung weiterer Wohnbauflächen im Bereich „Halde III“ möglich ist. 

Außerdem schlug der Ortschaftsrat dem Gemeinderat einvernehmlich vor, rechtssichere Verträge bzgl. der Verkaufsbereitschaft und Eigennutzung mit den Grundstückseigentümern abzuschließen.

Bebauungsplan „Halde III“
– Planaufstellungsbeschluss

Zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen ist es erforderlich, dass für den Bereich „Halde III“ ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird. Bislang wurde nur der nördlichen Teil „Halde II“ vom Bebauungsplan erfasst. 

Zunächst einmal ist es daher wichtig, dass formell der Beschluss gefasst wird, einen rechtskräftigen Bebauungsplan aufzu­stellen. Der konkrete Inhalt und die Ausgestaltung können dann intensiv diskutiert werden, erklärte die Verwaltung.

Ein Ortschaftsrat erkundigte sich, ob das Gelände beim Dreschschuppen auch im Bebauungsplan erhalten bleiben kann und dieser Bereich während des Bebauungsplan­verfahrens ausgestaltet wird. Die Verwaltung entgegnete, dass in dem Gebiet ein Regenrückhaltebecken geschaffen werden muss. Allerdings kann dies während des Verfahrens noch festgelegt werden. Daher könne der Bereich ruhig eingeschlossen werden.

Ein anderer Ortschaftsrat hakte wegen des Regenrückhalte­beckens nach. Das Gebiet diene ja jetzt schon als Regenrückhaltebereich. Wenn Flächen versiegelt würden, könne das dann noch aufgefangen werden? Speziell mit Unterkellerung verliere das Gebiet an natürlicher Rückhaltewirkung.

Die Verwaltung bestätigte, dass sich natürlich Wasser ansammle, wenn Flächen versiegelt werden. Man habe dies bereits in dem Gebiet umgesetzt. Jetzt müsse noch einmal geprüft werden (aufgrund der aktuellen Niederschlagsmengen), wie hoch das Volumen der Retentionsflächen dimensioniert werden muss. Man werde geeignete Flächen schaffen. Bei Starkregen nehme der Boden speziell im Sommer aber ohnehin nicht mehr viel auf. Keller hätten darauf keinen nennenswerten Einfluss. Daher müssten richtige Rückhaltebecken geschaffen werden.

Der Ortschaftsrat hat dem Gemeinderat daher auch für den Bereich „Halde III“ die Aufstellung eines Bebauungsplans einstimmig empfohlen, entsprechend den Vorschriften des § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

 

Bekanntgaben und Anfragen

Schuppenanlage im Außenbereich

Ein Ortschaftsrat erkundigte sich nach der geplanten Schuppen­anlage im Außenbereich und regte eine Informationsveran­staltung für die Interessenten an.

Die Verwaltung gab daraufhin einen Überblick über den Ver­fahrensstand. Neun Grundstückseigentümer aus Hepsisau haben diesbezüglich Anträge gestellt. Allerdings sind landwirtschaftliche Geräteschuppen nur privilegierten Personen zugänglich. Für Hobbylandwirte ab 1,5 Hektar bestellter Fläche (kein Wald) besteht die Möglichkeit, dies in Gemeinschaftsschuppen umzusetzen.

Wer bereits Stellmöglichkeiten in Form von Schuppen hat, wird allerdings nicht privilegiert. Außerdem entscheidet letztendlich das Landwirtschaftsamt. In den Anträgen wurde daher abgefragt, wie groß die bewirtschafteten Flächen und die bisherigen Stellflächen sind. Das Landwirtschaftsamt hat daraufhin nur drei der neun Antragsteller aus Hepsisau eine Privilegierung zugestanden und eine Stellungnahme an das Landratsamt abge­geben. 

Einige der Antragsteller haben ihre Angaben daraufhin ­korrigiert. Diese Nachmeldung wird gerade vom Landwirtschaftsamt mit dem Landratsamt noch einmal geprüft.

Wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, dann können die Interessenten in einer Gemeinschaft zusammengefasst werden. Und erst dann mache es Sinn, eine Infoveranstaltung durchzuführen. Außerdem müsse man sich dann Gedanken machen, wo diese Schuppen überhaupt gestellt werden könnten. Vermutlich im November kann mit einer Rückmeldung des Landwirtschaftsamtes gerechnet werden. 

   

Kontaktdaten

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