# Analytics ID: UA-54734766-1

Gemeinderat Archiv: Weilheim an der Teck

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Weilheim an der Teck
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jobs
Digitale Prozesse

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 30.01.2020

Bürgerfragerunde
Ein Bürger sprach den Bebauungsplanaufstellungsbeschluss zum Baugebiet Gänsweide II an. Er sprach sich positiv darüber aus, dass viele Innenflächen verdichtet wurden. Außerdem sei es gut, dass die Bevölkerungszahl Weilheims auf über 10.000 gestiegen sei, obwohl dies vor einigen Jahren anders prognostiziert wurde. Aber er bemängelte, dass auch Naturschutzflächen, Streuobstwiesen und Hecken gerodet wurden. In Zeiten von Klimaschutz und Insektensterben sei es nicht richtig neue Baugebiete auszuweisen. Außerdem sprach er die hohen Quadratmeterpreise an was nicht sozial verträglich sei.
Bürgermeister Johannes Züfle brachte seinen Dank für die Rückmeldungen aus der Bevölkerung zum Ausdruck. Er erläuterte, dass der Bundesgesetzgeber mit dem neugeschaffenen § 13b Baugesetzbuch eine Möglichkeit geschaffen habe Bauland zügiger auszuweisen. Dies führte er darauf zurück, dass Bauland – insbesondere in der Region Stuttgart – Mangelware und die Wohnraumsituation vielerorts angespannt sei. Er betonte, dass die Stadt in der Vergangenheit sehr sorgsam mit Flächen umgegangen sei. Dies zeige der im Dezember vorgestellte Bericht zur Innenentwicklung. Dabei wurde aber auch aufgezeigt, dass die Innenentwicklung nicht ausreiche. Der Vorsitzende hob hervor, dass die städtischen Zuteilungsrichtlinien darauf abzielten Wohnflächen solchen Familien zukommen zu lassen, die eine Verbindung zu Weilheim hätten. Unzählige Anfragen belegen, dass junge Menschen in Weilheim bleiben oder hierher zurückkommen wollen um eine Familie zu gründen bzw. sich mit dieser niederzulassen. Der Gemeinderat habe in seiner Abwägung Bedenken miteinfließen lassen, sich jedoch abschließend für eine maßvolle Arrondierung im Bereich Gänsweide ausgesprochen. Zum Thema sozialverträglichem Wohnraum verwies der Bürgermeister auf die Ausschreibung größerer Flächen gegen Konzept und Gebot im Gebiet Gänsweide II. So sei es gelungen einen Bauträger zu finden, der 33 Wohnungen nach dem Modell „Sozialer Mietwohnungsbau“ erstellt mit Mieten 30% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Haushaltsplan 2020
– Stellungnahmen und Anträge der Wählervereinigungen

Die Reden der Gemeinderatsgruppierungen wurden bereits im letzten Mitteilungsblatt veröffentlicht.
 
Neubau Turnhalle Limburgschule: Tragwerksplanung und
Technische Ausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär)
– Beauftragung Ingenieurleistungen

Um das Projekt voran zu bringen, ist die Beauftragung von Fachingenieuren erforderlich. Die voraussichtlichen Honorarkosten betragen (jeweils netto) für die Tragwerksplanung ca. 110.000 Euro, Technische Ausrüstung – Heizung/Lüftung/Sanitär ca. 120.000 Euro, Technische Ausrüstung – Elektrotechnik ca. 70.000 Euro.
Die Verwaltung hat dem Gemeinderat verschiedene Büros vorgeschlagen, mit denen die Stadt bei den zurückliegenden Projekten gute Erfahrungen gemacht hat.
In der Diskussion bemängelte ein Ratsmitglied, dass der Bürgermeister ebenfalls für die Beauftragung von Fachingenieuren zuständig sei. Er sehe den Gemeinderat für alle Vergaben zuständig, auch für kleinere Beträge. Sonst könne die Verwaltung in einer Salamitaktik scheibchenweise die Leistungen beauftragen. Bis zur Klärung solle man den Tagesordnungspunkt vertagen.
Die Verwaltung erklärte, dass die Zuständigkeit durch die Hauptsatzung geklärt sei. Hierin sei der Bürgermeister bei Leistungen unter 35.000 Euro entscheidungsbefugt. Dies würde auch in anderen Kommunen so gehandhabt. Es gäbe immer wieder kleinere Nachträge, die der Bürgermeister dann auf kurzem Dienstweg beauftragen kann. Sonst müsse sich der Gemeinderat teilweise mit Beträgen in Höhe von wenigen hundert Euro befassen, was letztendlich auch zu erheblichen Bauverzögerungen führen könne.
Andere Ratsmitglieder hielten es schlicht nicht für praktikabel, wenn sich der Gemeinderat mit jedem kleinen Betrag aufhalte. Dies blockiere die Ratsarbeit und lenke von den wesentlichen Weichenstellungen ab.
Der Vertagungsantrag wurde mit 15 Gegenstimmen, zwei Enthaltungen und einer Ja-Stimme abgelehnt.
Daraufhin vergab der Gemeinderat wie vorgeschlagen die Tragwerksplanung an Harsch & Hebrik – Büro für Baustatik aus Holzmaden, die Technische Ausrüstung – Heizung/Lüftung/Sanitär an H+H Planungs GmbH aus Uhingen und die Technische Ausrüstung – Elektrotechnik an das Ingenieurbüro Puscher GmbH aus Schelklingen.

Bauantrag Schulandheim Lichteneck
– Erstellen einer Fluchttreppe

Das Landratsamt Esslingen – Amt für Kreisschulen und Immobilien in Esslingen am Neckar beabsichtigt die Erstellung einer Fluchttreppe am Hauptgebäude Lichteneck 1.
Da das Baugrundstück im Außenbereich liegt, richtet sich die Genehmigungsfähigkeit nach § 35 Baugesetzbuch. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen den vorliegenden Bauantrag vorgetragen und dem Gemeinderat empfohlen, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Gemeinderat ist der Empfehlung gefolgt und hat den entsprechenden Beschluss gefasst.

Neubesetzung Gutachterausschuss für die Amtszeit 2020 – 2024
– Vorschläge zur Besetzung von Gutachtern

Die Besetzung mit Gemeinderäten und sachkundigen Bürgern hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die rechtsichere Erstellung von Wertgutachten, inklusive der Ableitung von verschiedenen Faktoren ist oberstes Gebot bei den Gutachterausschüssen.
Ein Ratsmitglied äußerte sich kritisch über die vorgeschlagene Besetzung des Gutachterausschusses. Bürgermeister Johannes Züfle erklärte, der Gemeinderat könne natürlich über diese Personen diskutieren, jedoch aufgrund persönlicher Belange der Betroffenen nichtöffentlich. Auf Antrag des Ratsmitglieds ließ der Bürgermeister daher die öffentliche Sitzung unterbrechen. Als Ergebnis der nichtöffentlichen Diskussion wurde von dem Ratsmitglied als weiterer Kandidat für den Gutachterausschuss Herr Michael Scheich vorgeschlagen. In geheimer Wahl wurden schließlich gewählt:
Gutachter: Herr Hartmut Hummel, Herr Bernd Kautter und Herr Reinhold Hebrik.
Stv. Gutachter: Herr Werner Besemer, Herr Reiner Völlm, Frau Julia Bazlen.
 
Bekanntgaben und Anfragen
Brücke „Tennissteeg“
Bürgermeister Züfle gab bekannt, dass der Montagetermin für die Brücke „Tennissteg“ für den 6. Februar 2020 festgelegt wurde.

Feldweg Egelsbergstraße
Des Weiteren gab der Vorsitzende bekannt, dass die Sanierungsarbeiten des Feldwegs an der Egelsbergstraße bis Ende Januar abgeschlossen sein sollen. Der Asphaltbelag auf dem dortigen Feldweg erfolge in der Woche vom 27. bis 31.Januar.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
zum Seitenanfang