# Analytics ID: UA-54734766-1

Gemeinderat Archiv: Weilheim an der Teck

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Weilheim an der Teck
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jobs
Digitale Prozesse

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 29.04.2020

Aus dem Gemeinderat

Bürgermeister Johannes Züfle gab im Vorfeld der Sitzung einen kurzen Bericht über die aktuelle Situation während der Corona-Krise in der Stadt. So wurden in Weilheim 23 Infektionsfälle nachgewiesen, davon sind 14 mittlerweile wieder gesundet, acht noch akut infiziert und eine Person leider verstorben. Weilheim zeigt damit keine besonderen Auffälligkeiten gegenüber anderen Kommunen. Er lobte, dass viele Menschen in diesen Tagen Solidarität und Nächstenliebe lebten und füreinander da sind. Auch halten sich die Bürger weitestgehend an die neuen Verhaltensregeln und Bestimmungen.

Dabei habe das Virus erhebliche Auswirkungen. Beispielsweise bleiben die Kitas noch bis auf Weiteres geschlossen. Auch die Öffnung des Freibads ist fraglich. Zahlreiche Veranstaltungen wurden abgesagt. Auch das Städtlesfest kann nicht stattfinden. Resthoffnung bestehe noch für den Zähringer-Markt im Herbst. 

Inzwischen wurde in vielen Bereichen der Stadtverwaltung die Arbeit wiederaufgenommen, so der Bürgermeister. Mit Sicherheitsvorkehrungen wie Plexiglas vor den Arbeitsplätzen und einer maximal zulässigen Anzahl an Personen im Raum hat das Bürgerbüro wieder geöffnet. Die Stadtbücherei geht nächste Woche wieder in den regulären Betrieb, ebenfalls mit Sicherheitsvorkehrungen. Der Schulbetrieb am BZW für die Abschlussklassen befindet sich in Vorbereitung.

Er dankte den städtischen Mitarbeitern für deren Engagement und Flexibilität. Es sei schön, dass so viele so gut mitziehen.

Umso erfreulicher sei es, wieder ein Stück Normalität zu er­leben. Eine Gemeinderatssitzung abzuhalten, auch wenn diese unter erschwerten Bedingungen stattfinden müsse.

 

Medienentwicklung an der Realschule und Werkrealschule am Bildungszentrum Wühle Weilheim

Der Gemeinderat hat das Thema bereits mehrfach be­handelt und durch Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan die erforder­lichen Weichen gestellt. Zuletzt hat er sich in der digital durchgeführten Abstimmung im März mit dem Thema befasst und die Freigabe zur Ausschreibung der Elektroarbeiten für eine flächendeckende Verkabelung im gesamten Bildungszentrum Wühle erteilt.

Als Entscheidungsgrundlage dienten dem Gremium auch die Medienentwicklungspläne der Realschule und Werkrealschule am Bildungszentrum Wühle. Darin sind die ­pädagogischen ­Konzepte und die dafür erforderlichen technischen Aus­stattungen detailliert aufgeführt. Die Schule hat so Planungs­sicherheit und die Mittelverwendung ist transparent und nachvollziehbar.

Im Haushaltsplan des laufenden Jahres sind für die Beschaffung der IT-Ausstattung 266.000 € vorgesehen, einschließlich der Kosten der Ausschreibung durch einen externen Dienstleister. Für das Haushaltsjahr 2021 sind noch einmal 214.000 € für die Ausstattung der Fachräume und weiterer Klassenzimmer vorgesehen. Für die Wartung der Technik soll ein jährliches Budget in Höhe von 7.000 € eingerichtet werden, aus dem ein externer Dienstleister beauftragt werden kann.

Bereits im Vorfeld der Sitzung hatten die Gemeinderäte die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen. Die beiden Schulleitungen Robin Fehmer (Realschule) und Elke Amend-Gebühr erläuterten gemeinsam mit einer schulüber­greifenden Arbeitsgruppe die  Medienentwicklungspläne und standen für weitere Fragen zur Verfügung.

Beispielsweise wurde hinterfragt, warum die Investitionen in die Hardware nicht über mehrere Jahre gestreckt werden ­können. Die Rektoren entgegneten, dass es für eine verläss­liche Unterrichtsplanung und Unterrichtsqualität wichtig sei, dass alle Räume zeitnah über die gleiche Ausstattung verfügen. Als ­Kompromiss wird die Ausstattung bereits in zwei Haushalts­jahren erfolgen. Eine weitere Streckung wäre nicht sinnvoll.

Ein anderes Ratsmitglied wollte wissen ob die Hardware er­weiterungs­fähig sei und ob z. B. die Tablets auch von zuhause aus verwendet werden könnten. Die Schulvertreter bejahten dies. Die Schüler könnten über das Internet per Video- oder Tonkonferenz teilnehmen und sogar aktiv mitwirken.

Die Lehrerschaft soll außerdem kontinuierlich für den Umgang mit den neuen Medien qualifiziert werden. Im Gremium bestand vor allem Konsens, dass man an der Fortbildung der Schüler nicht sparen sollte. Nach dem Meinungsaustausch gab das ­Gremium daher die Mittel einstimmig frei. Die Zukunfts­kommune@bw.de Weilheim investiert damit im Bildungszentrum und in der Limburgschule in Summe 1,2 Millionen € in die digitale Zukunft des Unterrichts. Das Land beteiligt sich mit 440.000 €. 

 

Sanierung Amselweg
– Freigabe Ausschreibung

Die Netze BW wird dieses Jahr Strom- und Gasleitungen im Amselweg verlegen. Die Stadt hat damit die Gelegenheit, die ebenfalls stark schadensanfälligen Wasserleitungen im ­dortigen Bereich zu erneuern. Da die Eingriffe den Asphaltbelag unweiger­lich in Mitleidenschaft ziehen werden, ist ein Vollausbau der Straße angezeigt, zumal die Straße noch nicht über einen ­qualifizierten Unterbau verfügt. Um für weitere Maß­nahmen gewappnet zu sein, hat die Verwaltung außerdem vorge­schlagen, auch gleich Leerrohre einbauen zu lassen. Damit ist die Verlegung einer Glasfaserinfrastruktur möglich. Schlussendlich sollen in diesem Zusammenhang auch gleich die Kanalhausanschlüsse vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze erneuert werden. Damit ist eine größtmögliche Synergie erreicht.

Die Kostenberechnung der Maßnahme beläuft sich auf rund 581.500 €.

Während des Meinungsaustausches wurde die Frage aufgeworfen, ob es wirklich erforderlich sei die Straße zu sanieren. Zunächst einmal wolle ja nur die Netze BW einen Ausbau. Man könne die Kosten eventuell anderweitig verwenden.

Die Verwaltung hielt dem entgegen, dass die Netze BW die Stromleitungen auf ihre gewohnte Tiefe verlege. Wenn in ein paar Jahren die Straße wieder aufgemacht werde und darunter Leitungen verlegt werden, müsse die Stadt die Kosten für die Verlegung der Stromleitungen tragen.

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile gab der Gemeinderat mehrheitlich die Freigabe für die Ausschreibung der Bau­arbeiten (Vollausbau Straße, Erneuerung Wasserleitung, Kanalhausanschlüsse und Straßenbeleuchtung). 

 

Auswirkungen der Corona-Krise auf den städtischen Haushalt

Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt lassen sich bislang lediglich grob prognostizieren. Ein wichtiger Indikator in diesem Zusammenhang wird die Mai-Steuer­schätzung 2020 sein. Um dem Gemeinderat dennoch einen ersten Überblick zu verschaffen, hat die Verwaltung die wichtigsten Einnahmearten und deren voraussichtliche Entwicklung zusammengefasst.

Von großer Bedeutung für die Kommunen ist die Gewerbesteuer. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation muss auch die Stadt Weilheim hier mit großen Einbußen rechnen.

Ebenfalls einen großen Anteil am Ertrag der Kommunen stellt die Grundsteuer dar. Die Auswirkungen hier dürften zwar geringer ausfallen, aber es liegen bereits vereinzelte Stundungsanträge vor.

Der Einkommensteueranteil muss aufgrund von Kurzarbeit und ähnlichen Maßnahmen sicherlich ebenfalls nach unten korrigiert werden. Belastbare Zahlen sind jedoch erst mit der Mai-Steuerschätzung zu erwarten. Gleiches gilt für den Umsatzsteueranteil, der jedoch für die Kommunen nicht in dem hohen Maße ins Gewicht fällt.

Bei den sonstigen Steuern ist vor allem bei der Vergnügungssteuer wohl mit einem kompletten Ausfall i.H.v. rund 140.000 € zu rechnen. Die Hundesteuer wird mit 50.000 € dagegen wohl weitgehend unberührt bleiben. Auch die Zuweisungen und Zu­wendungen bzw. Umlagen werden voraussichtlich weit­gehend wie vorgesehen zufließen.

Die Beiträge und Entgelte müssen ebenfalls nach unten ­korrigiert werden. Aufgrund der Schließung von öffentlichen Ein­richtungen ist hier zeitweise mit keinerlei Einnahmen zu rechnen. Ähn­liches gilt für die sonstigen Erträge. Beispielsweise könnte es bei den Konzessionsabgaben zu Reduzierungen kommen, zumal die Betriebe weniger Strom, Gas und Wasser abnehmen.

Das bisher eingeplante ordentliche Ergebnis von -647.890 € des städtischen Haushalts wird sich demnach noch einmal deutlich verschlechtern. Die vorhandene Liquidität ermöglicht es, auf Schnellschüsse zu verzichten und die genauen Zahlen abzuwarten. Ebenso zu klären gilt es auf Landesebene, ob die ­Kommunen von der Pflicht, Haushaltssperren zu erlassen, entbunden werden, um die Konjunktur zu stützen. Mit Rückblick auf die Weltfinanzkrise 2008 bis 2010 könnte es auch wieder zu Konjunkturprogrammen für die Kommunen durch den Bund kommen.

 

Städtisches Freibad
– Beauftragung eines Personaldienstleisters für die Badeaufsicht

Die Freibaderöffnung steht in den Sternen. Dennoch gilt es für alle Eventualitäten Vorkehrungen zu treffen. Aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten im Schwimmbadbereich sowie der Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten bei den Mitarbeitern sind im städtischen Freibad zusätzlich zwei Personalstellen notwendig. Leider konnte über Stellenausschreibungen niemand gefunden werden. Daher hat die Stadt eine beschränkte Ausschreibung an drei Dienst­leister durchgeführt, die entsprechendes Personal stellen ­können. Bereits 2018 hat die Stadt in begrenztem Umfang externe Dienstleister eingesetzt. Ebenso in der verkürzten Saison 2019. 2020 soll(te) die erste volle Saison mit künftig einheitlichem Personal­besatz von zwei eigenen, zwei externen Mitarbeitern und zusätzlichen Aushilfen werden.

Das wirtschaftlichste Angebot ging seitens der Firma Aquafun ein. Mit diesem Unternehmen hat die Stadt bereits gute Er­fahrungen gemacht. Die Kosten würden sich je Mitarbeiter auf rund 45.360 € für die gesamte Saison belaufen. Auch wenn aufgrund der Corona-Pandemie keine verbindliche Öffnung des Freibads festgelegt werden kann, hat der Gemeinderat beschlossen, einen Vertrag mit der Firma Aquafun zu schließen. Die Verwaltung hat diesbezüglich günstige Konditionen mit dem Unternehmen vereinbart, um flexibel reagieren zu können. Die Kosten sinken bei weniger Öffnungstagen entsprechend.

 

Anpassung Eintrittsgelder für das Freibad und das Lehrschwimmbecken der Stadt Weilheim

Mit Abschluss der Sanierung des Freibades sollen nun zur Saison 2020 neue Preise und Tarife gelten. Um den Kosten­deckungsgrad in einem vertretbaren Rahmen zu halten und sich dem Preisniveau vergleichbarer Bäder anzupassen, schlug die Verwaltung eine dreißigprozentige Erhöhung vor.

Zur Stärkung der Attraktivität als Familienbad wird darüber hinaus eine Dauerkarte für Familien mit Landesfamilienpass neu eingeführt und sowohl die Tageskarte für Familien bzw. Alleinerziehende und die Zehnerkarte für Erwachsene und Jugend­liche wieder angeboten. Beide Tarife wurden im letzten Jahr gut angenommen.

Die Preise werden gegebenenfalls angepasst, wenn die Saisondauer verkürzt werden muss. 

Auch die Preise für das Lehrschwimmbecken wurden vom Gemeinderat diskutiert und angepasst. Diese wurden zuletzt 2014 erhöht. Die neuen Eintrittspreise werden zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

 

Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss
– Anpassung der Gebührensätze
– Satzungsänderung

Die letzte Erhöhung der Gebühren erfolgte 2015. Aufgrund der Novellierung der Gutachterausschuss-Verordnung und der ­Bildung größerer Einheiten bei den Gutachterausschüssen, war eine Neukalkulation geboten. Bissingen, Holzmaden, Ohmden, Lenningen, Erkenbrechtsweiler und Ohmden sind mit Weilheim eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung eingegangen. Durch die Anpassung der Gebührenhöhe können die durch die be­teiligten Gemeinden zu tragenden Kosten entsprechend reduziert ­werden.

Der Gemeinderat hat die Gebührenkalkulation zur Kenntnis genommen und die Satzungsänderung beschlossen.

 

Neubau auf Flst. 8334, Häringen
– Satzungsbeschluss der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Auf dem Flurstück 8334 in Weilheim-Häringen soll auf Antrag eine zweite Baumöglichkeit geschaffen werden. Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist darüber hinaus dem Außenbereich zuzuordnen. Dem hat die Stadt grundsätzlich das kommunale Einvernehmen in Aussicht gestellt. Eine Genehmigung des Bauvorhabens erfordert allerdings den Erlass einer Einbeziehungssatzung durch den Gemeinderat.

Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 11. September 2018 eingeleitet und hat zwischenzeitlich die erforderlichen Schritte durchlaufen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen Anregungen und Einwendungen ein, die der Gemeinderat be­raten bzw. zur Kenntnis genommen hat.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Satzungsbeschluss gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB gefasst. Die Kosten des Verfahrens trägt der Grundstückseigentümer.

 

Kläranlage: Betoninstandsetzung Vorklärbecken und Filterspeicher
– Vergabe der Bauarbeiten

Das Vorklärbecken in der Kläranlage wurde in den Jahren 1963/64 errichtet und 2011 umgebaut. Eine Untersuchung im Jahr 2019 ergab verschiedene Mängel an der Betonsubstanz, den Fugen und der Bewehrung, die beseitigt werden müssen.

Aufgrund der sehr speziellen Arbeiten wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Wirtschaftlichster Bieter war die Firma Penzel GmbH, 77694 Kehl-Auenheim, die vom Gemeinde­rat beauftragt wurde. Nach der Sanierung kann von einer weiteren Nutzungsdauer von rund 30 Jahren ausgegangen werden.

Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 147.998,24 €. Im Haushalt stehen 193.000 € zur Verfügung.

 

Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Johannes Züfle gab bekannt, dass der Gemeinde­rat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen hat, das Grundstück Lindachstraße 11 zu kaufen. Die Verwaltung hat diesen Kauf vollzogen.

 

Ferner teilte er mit, dass das Landratsamt Esslingen den Abschluss der Prüfung der Bauausgaben für die Jahre 2013 bis 2017 bestätigt hat und dies dem Gemeinderat hiermit bekannt gegeben ist.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
zum Seitenanfang