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Gemeinderat Archiv: Weilheim an der Teck

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Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 26.07.2018

Bürgerfragerunde
Aus den Reihen der Bürgerschaft wurde die Frage gestellt, wer für die Planung und die Bauleitung bei der Errichtung des Schafstalls verantwortlich war. Die Verwaltung gab zur Antwort, dass ein Generalunternehmer das Projekt abgewickelt hat. Die erwähnten Baumängel traten erst im Laufe der Zeit zutage.
Der Bürger wollte außerdem wissen, ob alle Beteiligten, insbesondere die Busunternehmen, zur Planung der Egelsbergstraße gehört wurden. Die Verwaltung antwortete, dass diese schriftlich Stellung nehmen konnten.
Weiterhin wollte der Bürger wissen, warum eine Stelle für einen Bautechniker bei der Stadt ausgeschrieben wurde und ob es sich hierbei um eine Personalaufstockung handelt. Der Vorsitzende erklärte, dass der bisherige Stelleninhaber die Stadtverwaltung verlassen hat und ein Ersatz gesucht wird.
Zuletzt stellte der Bürger eine Frage zur Befangenheit von Gemeinderäten. Der Vorsitzende gab einen kurzen Überblick in die gesetzlichen Regelungen zur Befangenheit und verwies im Übrigen darauf, dass dies im Einzelfall geprüft werden muss.
Eine weitere Frage aus der Bürgerschaft betraf ebenfalls die Planungen zur Egelsbergstraße. Der Zuhörer regte an, die dort geplanten Ausbuchtungen zu verschmälern oder ganz auf den Baumbestand zu verzichten, damit mehr Pkw-Stellplätze ent-stehen. Der Vorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auf den Verlauf der Sitzung, in welcher die Egelsbergstraße unter Tagesordnungspunkt 4 behandelt wurde. Bezüglich eines gänzlichen Verzichts auf Bäume merkte er an, dass dies nicht auf eine einzelne Maßnahme reduziert betrachtet werden sollte. Generell leisten städtische Bäume auf öffentlichem und privaten Grund einen wertvollen Beitrag zur Stadtgestaltung, zum Kleinklima und zur Ökologie.

Neubau Turnhalle Limburgschule
Freigabe Auslobung Wettbewerb
Bürgermeister Johannes Züfle fasste kurz den bisherigen Sachstand zusammen. Zunächst einmal hat sich der Gemeinderat für den Erhalt der Schule am dortigen Standort entschieden, da diese erst vor wenigen Jahren aufwendig saniert wurde. Ein Neubau an einer anderen Stelle würde dagegen Mittel im zweistelligen Millionenbereich verschlingen.
Die Schulturnhalle der Limburgschule muss jetzt jedoch zwingend erneuert werden, eine Sanierung ist nicht mehr zweckmäßig. Gemeinderat und Verwaltung entwickeln daher im Dialog mit der Bürgerschaft eine Lösung für einen Neubau.
Um den Anforderungen eines modernen Schulsports gerecht zu werden, muss der Neubau deutlich größer als der bisherige Baukörper (ca. 180 m²) ausfallen. Gedacht ist an zwei Spielfeldgrößen, damit ein reibungsloser Schulsport gewährleistet ist. Dies geht natürlich auch mit einer optischen Veränderung des städtebaulichen Bildes im Quartier Brückengasse einher. Da es sich um eine so zentrale Lage handelt, muss hier die Größe, Lage und das Erscheinungsbild der gesamten Bebauung einer genauen Prüfung unterzogen werden.
Vom Planungsbüro Hähnig und Gemmeke aus Tübingen wurden daher verschiedene städtebauliche Entwicklungsmöglich-keiten anhand einer Machbarkeitsstudie ausgearbeitet und dem Gemeinderat in einer Klausur, sowie der Bürgerschaft in einer Bürgerinformation vorgestellt. Die seitens der Bürgerschaft vorgebrachten Anregungen und Bedenken flossen in die Planungsüberlegungen mit ein. Daher wurden diese dem Gemeinderat während der Sitzung noch einmal sehr ausführlich erläutert.
Herr Hähning stellte für die zahlreichen Zuhörer aus der Bürgerschaft noch einmal die einzelnen Varianten und deren Vor- und Nachteile vor. Zunächst einmal muss das ansteigende Gelände berücksichtigt werden, die Bebauung ist dort naturgemäß schwieriger umzusetzen. Untersucht wurde inwieweit eine Schwimmhalle, Wohnbebauung, Geschäftsgebäude oder Dienstleistungs- und Ladenflächen in das gesamte Areal einbezogen werden können. Außerdem sollen natürlich ausreichend Parkierungsflächen berücksichtigt werden. Letztendlich kam auch die Idee auf, die beiden Spielfelder übereinander in einer zweigeschossigen Halle unterzubringen und diese in die Hanglage einzufügen.
Um möglichst alle Belange zu berücksichtigen und eine optimale Lösung herauszuarbeiten ist darauf aufbauend ein Architektenwettbewerb angedacht. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat daher die Ausschreibung eines Architektur- und städtebaulichen Wettbewerbs mit dem Titel: „Realisierungswettbewerb Schulturnhalle mit Ideenteil Umfeld“ vorgeschlagen.
In der anschließenden Diskussion äußerten sich die Gemeinderäte positiv über die durchgeführte Machbarkeitsstudie. Dadurch besteht eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die ersten wichtigen Weichenstellungen. Aus dem geplanten Ideenwettbewerb können dann konkrete Vorgaben entwickelt werden.
Auch die Dringlichkeit der Hallensanierung wurde noch einmal aus dem Ratsrund hervorgehoben. Einigkeit bestand außerdem in der Auffassung, für einen kreativen Wettbewerb zunächst nur die elementarsten Eckdaten festzulegen. Nur so können vielleicht jetzt noch gar nicht erkannte Potenziale erschlossen und in die Planung einbezogen werden.
Vom Gemeinderat wurden daher lediglich folgende Kriterien fest vorgegeben: der Standort für die neue Schulsporthalle soll im rückwärtigen Bereich (südöstlich der bestehenden Halle) liegen, kein Lehrschwimmbecken am dortigen Standort, mindestens ein gleich großer Schulhof, Erweiterungsflächen für die Schule und Einbeziehung des gesamten Bereiches Bissinger Straße, Kelterstraße und Scholderplatz bis zum Lindachufer.

Freibadsanierung 2018/19
– Bemusterung
– Vergabe der Arbeiten Abbruch, Rohbau, Erdbau und Entwässerung, Edelstahlbecken
Der Gemeinderat hat in seiner Februarsitzung die Ausschreibung der Bauarbeiten zur Sanierung des Freibads freigegeben. Im ersten Vergabepaket wurden die Gewerke Abbruch, Rohbau, Erdbau und Entwässerung, sowie Edelstahlbecken ausgeschrieben.
Die Ergebnisse der einzelnen Ausschreibungen zu den Gewerken wurden dem Gemeinderat von der Verwaltung vorgestellt und erläutert. Durch Über- bzw. Unterschreitungen in den Vergabesummen im Vergleich zu den Kostenberechnungen (1,485 Millionen Euro) liegen die Gesamtkosten mit 1,435 Millionen Euro sogar leicht unter dem Kostenrahmen.
Den Zuschlag für das Gewerk Abbruch erhält die Firma JMS GmbH & Co. KG aus Weinstadt mit 48.958,77 Euro (netto), für das Gewerk Rohbau, Erdbau und Entwässerung die Firma Most Bau GmbH & Co. KG aus Dettingen unter Teck mit 810.219,40 Euro (netto) und für das Edelstahlbecken die Firma Berndorf Bäderbau Deutschland GmbH aus Breitscheid mit 576.422,60 Euro (netto).
Der Baubeginn ist für Mitte September, nach Ende der Freibadsaison, geplant.
Außerdem hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung über das Farbkonzept zu entscheiden. Frau Klügel vom Büro Fritz Planung stellte hierzu anhand von Impressionen aus anderen Projekten drei Varianten vor. Zur Auswahl stand eine Farbgebung in den Stadtlogofarben von Grün bis Blau, eine Variante „Kirschblüte“ und eine Variante „Herbstlaub“. Die Farbgebung wird jeweils ergänzt durch passende Holztöne, Sichtbeton und Grautöne.
Von Seiten des Gemeinderats wurde der Wunsch geäußert, auf die Qualität des Sichtbetons zu achten. Hier gäbe es in der unmittelbaren Nachbarschaft sehr negative Beispiele. Die Verwaltung sicherte eine genaue Prüfung zu. Außerdem wurde in Weilheim bereits eine höherwertige Stufe von Sichtbeton eingeplant.
Insgesamt bestand im Ratsrund große Einigkeit darüber, dem Vorschlag der Verwaltung mit einem Konzept in den Stadtfarben zu folgen. Blau als zeitlose Farbe, auch passend zu Wasser und Himmel, ergänzt durch dezente Grünanteile und Naturtöne.
Damit hat der Gemeinderat einen weiteren wichtigen Schritt für eine gelungene Sanierung des Freibads auf den Weg gebracht.

Sanierung Egelsbergstraße
– Freigabe Ausschreibung
Die Sanierung der Egelsbergstraße ist für 2019 vorgesehen. Die Entwurfsplanung wurde dem Gemeinderat in seiner Februarsitzung und der Bevölkerung einen Tag später in der Limburghalle vorgestellt und mit allen Beteiligten diskutiert.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich der Gemeinderat für die Variante 3 entschieden. Diese sieht eine Ver-schwenkung der Fahrbahn und damit eine Anpassung der Geschwindigkeit, beidseitig barrierefreie Bushaltestellen, zusätzliche Querungshilfen beim Fußweg zum „Lädle“, sowie eine optische Aufwertung der Baumquartiere vor. Außerdem wird diese Variante von Seiten der Verkehrsbehörden empfohlen.
Zwischenzeitlich wurde die Kostenberechnung erstellt. Erfreulicherweise liegen die Werte insgesamt innerhalb der Kosten-schätzung. Gegenüber der seitherigen Planung sollen zusätzlich die vier Stichwege und drei Fußwege saniert werden.Aus Synergieeffekten sollen im dortigen öffentlichen Bereich auch gleich die Wasserleitungen neu verlegt und die Straßenbeleuchtung getauscht werden.
Die Verwaltung ging anhand von Plänen noch einmal explizit auf die Anregungen aus der Bürgerfragerunde ein. Insgesamt sind auf der östlichen Seite der Straße nur vier Baumquartiere geplant, um eine Verkehrsberuhigung zu gewährleisten. Damit wurde ein bestmöglicher Kompromiss angestrebt, um möglichst viele Parkflächen zu erhalten. Noch weniger Bäume wären nicht angebracht. Bisher bietet die Egelsbergstraße etwa für 25 Fahrzeuge Parkmöglichkeiten. Nach der Sanierung werden in etwa gleich viele Fahrzeuge dort parken können, lediglich an versetzen Stellen. Ganz bewusst wurde auf Markierungen verzichtet, um freies Parken zu ermöglichen. Je nach Fahrzeuglänge kann so die Zahl der parkierten Fahrzeuge unterschiedlich ausfallen.
Die Bushaltestellen sollten barrierefrei ausgestaltet sein und mussten daher verlegt werden.
Da der Gemeinderat die Planung bereits in den vergangenen Sitzungen ausführlich besprochen hatte, bestand kein weiterer Diskussionsbedarf. Die Maßnahme wurde vom Gemeinderat daher einstimmig genehmigt und die erforderlichen Haushaltsmittel werden 2019 eingestellt. Die Verwaltung wird nun damit beauftragt die Bauarbeiten, voraussichtlich im Herbst 2018, öffentlich auszuschreiben.

Sanierung Obere Mühlstraße
– Nachträge
Zu diesem Tagesordnungspunkt hatte sich der Gemeinderat bereits vor der Sitzung in einer Baustellenbegehung ein -konkretes Bild vor Ort machen können. (Siehe separaten Bericht.)
Im Rahmen der Bauausführung zur Sanierung der Oberen Mühlstraße stellte sich heraus, dass ein Teil der erforderlichen -Leistungen nicht ausgeschrieben waren. Die Abwicklung der zusätzlichen Arbeiten ist aber zwingend erforderlich, da an-sonsten die Sanierung nicht ordnungsgemäß erfolgen kann. Für die noch fehlenden Leistungen wurden vom Stadtbauamt daher Nachtragsangebote eingeholt.
Der Gemeinderat hat die erforderlichen Haushaltsmittel freigeben. Im Bereich Straßenbau kann davon ausgegangen -werden, dass die zusätzlichen Kosten innerhalb des Haushaltsplanansatzes liegen. Für die Wasserversorgung müssen weitere 30.000 Euro bereitgestellt werden.

Bebauungsplan „Gänsweide II – 1. Änderung“
– Änderung im Bereich Flst. Nrn. 4850/9, 4850/12 und 4850/14
– Planaufstellungsbeschluss
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt hatte sich der Gemeinderat bei einer Baustellenbegehung bereits vor Ort ausgetauscht und wichtige Eindrücke erhalten. (Siehe hierzu die Berichterstattung in diesem Mitteilungsblatt.)
Zur Diskussion und Beschlussfassung stand nun eine Bebauungsplanänderung, um dem Bedarf der Interessenten gerecht zu werden.
Im Baugebiet „Gänsweide II“ sind in der ersten Baureihe südlich der Limburgstraße bislang Reihenhäuser mit mindestens zwei Geschossen mit Flach- oder Pultdach vorgeschrieben.
Im Rahmen der Grundstücksausschreibung gab es zwar für die Kopfgrundstücke zahlreiche Bewerber, allerdings blieb die Nachfrage für die „Mittelhäuser“ sehr verhalten. In den Zuteilungsgesprächen kristallisierte sich schließlich heraus, dass eine Doppelhausbebauung statt einer Reihenhausbebauung eine sinnvolle Alternative wäre.
In den Wortmeldungen der Gemeinderäte wurde der pragmatische Ansatz der Verwaltung gelobt. Da dieser den städte-baulichen Zielsetzungen und Grundzügen nicht widerspricht, hat der Gemeinderat nach einigen Detailfragen dem Änderungsverfahren nach § 13 a BauGB zugestimmt. Die Geschosshöhen und grundsätzliche Bauweise der Gebäude bleibt davon unberührt.

Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung
– Neuordnung Ausschüsse
– Einrichtung Gruppierungssprecher-Sitzung
– Festlegung Anzahl Gemeinderatssitze
– Anpassung Wertgrenzen
– Anpassung Sitzungsgelder
Der Gemeinderat soll als Hauptorgan und politische Bürgervertretung die grundsätzlichen und richtungsweisenden Ent-scheidungen der Stadt treffen. Die Verwaltung und der Bürgermeister dagegen sollen die Beschlüsse vollziehen. Um die Arbeit des Gremiums zu verbessern, ist es wichtig, dass grundsätzliche Entscheidungen in der Kompetenz des Gemeinderats verbleiben, Detailfragen und Standardthemen jedoch gestraffter und effizienter abgewickelt werden können.
Um eine sachliche Vorberatung und damit effizientere Gemeinderatsarbeit zu gewährleisten, werden künftig ein Verwaltungsausschuss und ein Technischer Ausschuss gebildet. Dies entspricht auch den Empfehlungen des Gemeindetags. Die beiden Ausschüsse tagen bei Bedarf jeweils unmittelbar vor dem Gemeinderat. Dadurch ist kein weiterer Termin erforderlich, aber komplexere Themen und Projekte mit bedeutender Relevanz können im Einzelfall vorberaten werden.
Mit der Anpassung der Zuständigkeiten geht auch eine Verschiebung der Zuständigkeit für die Wertgrenzen einher. Bei den Beträgen orientierte sich der Beschlussvorschlag an den umliegenden Gemeinden und dem Muster des Gemeindetags.
Aus den Reihen des Gemeinderats wurde während der Haushaltsberatungen der Antrag auf Einrichtung eines Ältestenrats gestellt. Diese Gruppierungssprecher-Sitzung besteht aus je einem Mitglied der Gruppierungen und berät den Bürgermeister in wichtigen Fragen zur Tagesordnung und dem Gang der Verhandlungen.
Durch die gestiegene Einwohnerzahl auf über 10.000 Einwohner könnten 22 Sitze im Gemeinderat vergeben werden. Von dieser Regelung wurde jedoch kein Gebrauch gemacht, da Weilheim nur knapp über der erforderlichen Grenze liegt und kein sprunghafter Anstieg der Bevölkerungszahlen zu erwarten ist. Daher bleibt es bei 18 Stadträten in Weilheim.
Die Sitzungsentschädigung wurde auf 40,00 Euro für Gemeinderats- und Ausschusssitzungen festgelegt. Damit soll eine angemessene Entschädigung für das geleistete ehrenamtliche Engagement und den persönlichen Aufwand auch über die eigentliche Sitzung hinaus erzielt werden.
Der Ortschaftsrat wurde in seiner Sitzung am 16. Juli 2018 zu den Änderungen gehört und seine Anregungen beraten. Außerdem wurden dessen Zuständigkeiten auf den Prüfstand gestellt. Hier erfolgt eine Angleichung an die derzeit praktizierten Abläufe. Eine Abstimmung von Standardthemen im Ortschaftsrat würde diese Vorgänge deutlich hemmen und aufgrund des Sitzungsturnus zu unnötigen und ineffizienten Wartezeiten beispielsweise in Reparaturvorgängen und Ersatzbeschaffungen führen. Dem Vorschlag des Ortschaftsrats die Wertgrenzen zu erhöhen schloss sich der Gemeinderat aus diesen Gründen nicht an. Nach § 70 Gemeindeordnung sind Maßnahmen mit grundlegender örtlicher Relevanz ohnehin unabhängig der Wertgrenzen im Ortschaftsrat zu beraten.
Bürgermeister Johannes Züfle ging auch noch kurz auf die Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats ein. Diese orientiert sich direkt am Muster des Gemeindetags und gilt nahezu gleich in allen Kommunen. Sie wird in Weilheim ohnehin so gut wie nie benötigt, da ein gutes Miteinander im Gemeinderat und in der Zusammenarbeit mit der Verwaltung besteht.

Bekanntgaben und Anfragen
Von einem Gemeinderat wurde die Frage gestellt, ob bereits ein Angebot für eine Stahlbrücke am Tennissteg eingegangen sei.
Die Verwaltung konnte dies bejahen. Die Kosten für eine Holzkonstruktion liegen damit nahezu gleichauf mit einer Stahlausführung. Beide Varianten schlagen laut vorläufigem Angebot mit rund 70.000 Euro zu Buche.
Anhand von Bildern wurden dem Gemeinderat die optischen Unterschiede vorgestellt. Bei regelmäßiger Wartung sind ähnlich lange Nutzungszeiten zu erwarten. Allerdings bietet die Stahlkonstruktion leichte Vorteile beim Abfluss von Regen-wasser und bei Schnee. Außerdem liegt die Brücke teilweise im Schatten, was für die notwendige Trocknung einer Holz-konstruktion schlecht ist. Daher sprach sich der Gemeinderat für die Stahlvariante aus.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
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Öffnungszeiten Bürgerbüro

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