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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 01.10.2020

1. Bürgerfragerunde
Ein Bürger erkundigte sich nach den Gründen für die Schließung der Mensa am BZW, da dies für die Schüler eine Einschränkung bedeute. Bürgermeister Züfle sichert zu, dass dieses Thema durch ein Schreiben der Elternbeiratsvorsitzenden bereits platziert sei und zeitnah Gespräche stattfinden.
 
Eine Anwohnerin der Schellingstraße trug die Gefahrenlage dort durch Elterntaxis zur Kita und die Nutzung dortiger Parkmöglichkeiten vor. Dies führe mit Rad/zu Fuß kommenden Schülern des BZW bzw. Kita Kindern oft zu gefährlichen Situationen, daher regt sie eine Verkehrsberuhigung an. Ordnungsamtsleiter Helmut Burkhardt erklärte, dass hierzu der Tagesordnungspunkt 7 weitere Informationen enthält und erklärt, dass ohne wichtigen Grund keine Geschwindigkeitsreduzierung vorgenommen werden kann. Derzeit ist dort kein erhöhtes Unfallgeschehen bekannt, die Verwaltung nimmt dies aber gerne für eine Vor-Ort Begutachtung mit.
 
2. Fahrzeug Konzept Feuerwehr/Änderung Feuerwehrbedarfsplan
Wie im technischen Ausschuss vorberaten, erklärte der Vorsitzende, dass sich seit des zuletzt verabschiedeten Feuerwehrbedarfsplans vom November 2016 einige Änderungen ergeben haben. Zum damaligen Zeitpunkt war nicht klar, welche Auswirkungen die Schnellbahntrasse und die Tunnelanlagen auf die lokalen Feuerwehren haben. Zwischenzeitlich sind Ausrüstungsgegenstände und Einsatztaktiken klar und Weilheim als zuständige Feuerwehr für den Boßlertunnel definiert.
In der neuen Bedarfsplanung soll das 34 Jahre alte LF 8 sowie das 26 Jahre alte SW 1000, wofür eine Ersatzbeschaffung in den Jahren 2025 und 2026 geplant war, durch einen Gerätewagen mit Hebebühne GW-L2 ersetzt werden. Durch eine intelligente Transportwagenlösung könnte das künftige Einsatzfahrzeug je nach Einsatzstichwort das Magazin mit passender Ausrüstung verlassen.
Weiter soll das 20-jährige Einsatzfahrzeug ELW 1, mit geplanter Ersatzbeschaffung 2025, im Zuge der landesweiten Umstellung auf Digitalfunk in Fahrzeugen und Magazinen umgerüstet werden. Auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsprüfung mit den voraussichtlichen Umbaukosten in Höhe von 20.000 Euro wird hier ebenfalls eine Ersatzbeschaffung vorgeschlagen. Damit ist eine optimale Ausstattung und Flexibilität im Einsatzfall gesichert.
Für den Finanzhaushalt wären damit mittelfristig rund 400.000 Euro einzuplanen. Hiervon können Zuschüsse von rund 77.000 Euro abgezogen werden. Das Gremium folgte der Vorberatung einstimmig.

 

3. Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB und örtliche Bauvorschriften „Hinter dem Berg“ – 5. Änderung – Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Bauverwaltungsleiter Volker Sigel stellte in Kürze das geplante Vorhaben und die dafür erforderliche Änderung des Bebauungsplans vor. Südlich der L 1200 sollen als genossenschaftlicher Wohnungsbau 18 Einheiten in zwei miteinander verbundenen Gebäuden entstehen. Mittig verbinden das gemeinsame Treppenhaus und der Aufzug aus der Tiefgarage die Gebäude. Als Maßnahme der Innenentwicklung und Nachverdichtung wird das gesamte Areal im Rahmen eines Beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB überplant.
Mehrere Ratsstimmen äußerten den ohnehin knappen Parkraum in diesem Gebiet, weshalb die Tiefgarage unbedingt
anzustreben sei. Zustimmend erklärte der Bauverwaltungsleiter, dass hier zu den baugesetzlich geforderten Parkplätzen weitere Stellplätze in der Planung gefordert wurden. Zum Wunsch nach dem Verbot von Schottergärten bekräftigte die Verwaltung, dass dies durch landesweite Gesetze ohnehin unzulässig ist. Im Textteil wurde auf Anregung des Gremiums zwei Änderungen vorgenommen. So wurden Einfriedungen entlang der Grundstücksgrenzen, somit auch entlang der L 1200 für zulässig erklärt. Durch gesetzliche Regelungen verboten sind Fassaden aus Asbestzement, daher wurde dies auf Anregung aus dem Gremium aus dem Textteil entfernt. Eine Ratsstimme erkundigte sich abschließend, ob mit der Änderung ein Flachdach bis zur Höhe der Geschossfirste der Umgebungsbebauung realisierbar wäre, was die Verwaltung bejahte. Konsens herrschte über die Notwendigkeit weiterer Wohnraumschaffung, weshalb der Bebauungsplanänderung mit einer Gegenstimme gefolgt wurde.

 

4. Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB und örtliche Bauvorschriften „Hinter der Ziegelhütte“ – 2. Änderung – Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Bereits in der nichtöffentlichen Sitzung im Mai wurde das derzeit unbebaute Grundstück neben dem Norma Markt entlang der Zellerstraße zugeteilt. Als den Ortseingang prägendes Bauvorhaben wurde das Grundstück zur Errichtung eines Gesundheitsstudios vorgesehen. Zur Realisierung des vorgelegten Bauvorhabens mit hohen architektonischem Anspruch sind kleine Änderungen im derzeit gültigen Bebauungsplan erforderlich. Diese können im Rahmen der Nachverdichtung im Innenbereich ebenfalls im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Auf Nachfrage eines Rats bestätigte der Bürgermeister, dass es in der Vergangenheit schon Gespräche mit dem Eigentümer des Norma Marktes bezüglich eines gemeinsamen Vorgehens gegeben habe, die jedoch ergebnislos geblieben sind. Daher soll das städtische Flurstück nun für eine attraktive Nutzung und Bebauung allein überplant werden. Mit einer Gegenstimme beschloss das Gremium dem Beschlussvorschlag.
 
5. Projekt Kommunale Quartiersentwicklungsplanung
 – Älter werden im Quartier

Die Ziele des Landeswettbewerbs aufgreifend möchte auch die Stadt Weilheim künftig noch besser den altersbedingt aufkommenden Schwierigkeiten im Alltag entgegenwirken und alten Menschen die Möglichkeit geben, am Leben der Gesellschaft teilzunehmen. Daher warb der Bürgermeister für die Teilnahme am vierstufigen Projekt „Kommunale Quartiersentwicklung“. Zunächst wird ein Mitarbeiter durch das Kuratorium Deutsche Altenhilfe geschult und wertvolle Netzwerke geschaffen. Durch das Landratsamt ist eine engmaschige Begleitung im Theorie-Praxis Transfer zugesichert. Eine schriftliche Befragung aller über 60-Jährigen soll wichtige Erkenntnisse liefern, wie wir gemeinsam für ein gutes Älterwerden Sorge tragen können. Als vierte Stufe sollen in einer Quartierswerkstatt die Ergebnisse der Fragebögen diskutiert werden. Selbstverständlich betonte der Vorsitzende steht Weilheim in Sachen Altenhilfe durch die etabliere Arbeit des sozialen Netzes, des Krankenpflegevereins und des Seniorenforums nicht am Anfang. Diese Institutionen werden als Projektpartner eng eingebunden.
Finanziell können durch den Landeswettbewerb 100 Prozent der Kosten gefördert werden, 80 Prozent durch das zuständige Ministerium und 20 Prozent durch das Landratsamt.
Mehrere Gremiumsstimmen störten sich am neuen Begriff der Quartiersentwicklung, wobei dies nicht lokal begrenzend verstanden werden soll, so der Bürgermeister, sondern vielmehr als städtische Entwicklung. Mit der Bitte um einen verständlichen Fragebogen wird der Projektteilnahme einstimmig zugestimmt.
 
6. Beitritt zur Initiative Motorradlärm
In unserer landschaftlich reizvollen Lage ist die Lärmbelastung durch den Verkehr, insbesondere durch Motorräder ein eingängiges Thema, erklärte der Bürgermeister. Dies zeige auch die EU-gesetzlich vorgeschriebene Lärmaktionsplanung. Für die Umsetzung der dort definierten Maßnahmen ist der Baulastträger und damit oft das Land oder der Landkreis zuständig, daher sind die Handlungsmöglichkeiten der Stadt hier begrenzt. Daher wurde im Juli 2019 eine Initiative gestartet, die es sich zum Ziel gemacht hat, dem zunehmenden Motorradlärm entgegenzusteuern. Der Vorsitzende erklärt weiter, dass die Ziele und Forderungen dieser Initiative Motorradlärm im Mai 2020 im Bundesrat aufgegriffen wurden. Ein kostenfreier Beitritt der Stadt Weilheim zu dieser Initiative könnte ein politisches Zeichen gegen Lärmbelastung setzen. Mehrere Ratsstimmen äußerten sich kritisch zur Stigmatisierung der Bevölkerungsgruppe Motorradfahrer. Sicherlich gebe es manche Spaßfahrer, die den Hahn bewusst aufdrehen, äußerte eine Ratsstimme, jedoch könne man bei weiterem nicht alle rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten Fahrer über diesen Kamm scheren. Weiteren Ratskollegen gehen die Forderungen der Initiative bis hin zur Einführung einer Halterhaftung oder Führung eines Fahrtenbuchs zu weit. Als betroffener Anwohner gibt ein Ratsmitglied zu bedenken, dass auch sportliche Autos enormen Lärm erzeugen können und es ihm um einen guten Konsens zwischen angemessenem Fahren und Anwohnerinteressen gehe. Die Fürstimmen des Gremiums sprachen sich für den Beitritt als symbolischen Akt gegen Lärm aus. Es sei wichtig, auch an Hersteller und Zulassungsbehörden heranzutreten und der Problematik mehr Gewicht zu verleihen.
Der Vorsitzende bekräftigte abschließend, dass es keinesfalls um generelle Verbote geht, vielmehr um eine Handhabe, die schwarzen Schafe aus den verantwortungsbewussten Freizeitfahrern herauszufiltern. Zudem nehme man die Anliegen der Bürger ernst. Ordnungsamtsleiter Helmut Burkhardt bestätigt, dass es im generellen um hohen Verkehrslärm gehe und man den Beitritt als politisches Zeichen für Zulassungsinstanzen und Hersteller verstehen kann. Mit 8 Befürwortern, 5 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen wurde dem Beitritt zugestimmt.
 
7. Verkehrssituation Egelsbergstraße
 – Bericht

Ordnungsamtsleiter Helmut Burkhardt trug vor, dass die Umgestaltungen der Egelsbergstraße messbare Auswirkungen gezeigt hat. Als Antrag der Haushaltsberatungen wurde die Geschwindigkeit mit einem städtischen Gerät sowie einem Gerät des Landratsamts an zwei unterschiedlichen Stellen überwacht und ausgewertet. Bei einer mittleren Geschwindigkeit von 30 – 37 km/h ist das Ziel der Geschwindigkeitsreduzierung mittels baulich geänderter Verkehrsführung gelungen. Eine Reduzierung auf 30 km/h ist in der Hauptverkehrsstraße nach der Straßenverkehrsordnung nur unter drei Voraussetzungen möglich: Nachgewiesene Lärmproblematik (Grenzwertüberschreitung); Schule oder Kindergarten im Umfeld; Unfallschwerpunkt. Alle drei Voraussetzungen liegen nicht vor.
Eine Ratsstimme äußert sich erfreut über die gemäßigten Geschwindigkeiten und die klare Auswertung, dass dort überwiegend langsam gefahren wird. Dies sei im Sinne der Anwohner. Das Gremium nahm Kenntnis vom vorgelegten Verkehrsbericht.
 
8. Energiebericht 2019
Stadtkämmerer Denis Bräunle veranschaulichte im Energiebericht 2019 die aktuellen Entwicklungen und energetische Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden. Wie in den Vorjahren wurden die Daten erhoben und an die Netze BW zur Auswertung übergeben. Nach einer Witterungsbereinigung kann der Wert mit Normwerten der Netze BW Datenbank verglichen werden. Dies liefert einen Vergleichswert für ähnliche Gebäude derselben Art bzw. Kategorie. Erfreulicherweise berichtet der Kämmerer weiter, konnten 5 % bei der Wärmeenergie, 2 % bei der Lichtenergie und 15 % beim Wasserverbrauch eingespart werden. Durch gestiegene Strompreise heben sich die Einsparungen auf und es sind in 2019 leichte Preissteigerungen zum Vorjahr zu Verzeichnen. Bürgermeister Züfle ergänzte zur Präsentation der Verbräuche, dass es erfreulich ist, wie die energetischen Sanierungsmaßnahmen in den Kurven deutliche Wirkung zeigen. Eine Ratsstimme lobte, dass auch die Schulung des Personals aufgegriffen wurde, jedoch man mit der Digitalisierung sicherlich dem guten derzeitigen Einsparungstrend wieder entgegenwirke. Eine weitere Wortmeldung hob die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED lobend hervor und bat, bei künftigen Bauprojekten, wie beispielsweise der PCB Sanierung am BZW eine Fotovoltaik-Anlage zu prüfen. Bürgermeister Züfle pflichtete bei, dass dies beispielhaft bei der Turnhalle an der Limburgschule realisiert werden soll. Das Gremium dankte für den Bericht und den hilfreichen Orientierungswert aus der Netze BW Datenbank.

 

9. Beleuchtung Fußgängerüberwege
 – Vergabe Bauarbeiten

Der Vorsitzende führte ein, dass die Grundsatzentscheidung zur Sanierung der Beleuchtung der Fußgängerüberwege mit LED Leuchtkörpern bereits rund ein Jahr zurückliegt. Von den zwölf städtischen Überwegen sollen im Jahr 2020 noch sechs Umrüstungen stattfinden. Einstimmig folgte das Gremium der Vergabe der Umrüstung an die Netze BW für knapp 100.000 Euro.

 

10. Einführung RFID-gestützte Verbuchung inkl. Selbstverbuchung für Kunden mit 24-Stunden-Rückgabe
 – Vergabe

Als konsequente Weiterführung der Weilheimer Digitalisierungsstrategie wurde im Oktober 2019 die Ausschreibung für die Einführung einer RFID gestützten Verbuchungstheke vom Gemeinderat freigegeben. Zwischenzeitlich sind hierfür Angebote eingegangen, wobei die Firma Bibliotheca GmbH aus Reutlingen wirtschaftlichste Bieterin mit rund 57.000 Euro ist. Mit der einstimmigen Vergabe erhält die Stadtbücherei ein zeitgemäßes Verbuchungssystem inklusive einer 24 Stunden Rückgabe für die Kunden. Innerhalb des veranschlagten Budgets von rund 100.000 Euro Haushaltsmittel sind noch bauliche Maßnahmen sowie benötigte Lizenzen und Software eingeplant.

11. Bekanntgaben und Anfragen
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Finanzprüfung der Jahre 2015 – 2017 seitens der Rechtsaufsichtsbehörde als abgeschlossen erklärt wurde.
Bürgermeister Johannes Züfle gab die Freibad-Besucherzahlen bekannt. 16.000 Personen konnten 2020 begrüßt werden. In der verkürzten Saison nach dem Umbau im Vorjahr wurden 10.600 Besucherinnen und Besucher gezählt. In der letzten Badesaison im alten Freibad 2018 wurden rund 42.600 Besucher verzeichnet. Diese Zahlen verband der Vorsitzende mit Dank und Hoffnung. Dank, dass in 2020 überhaupt geöffnet werden konnte und Hoffnung, dass 2021 eine erste normale Badesaison im neuen Freibad möglich ist.
Ein Ratsmitglied erkundigte sich nach der Mensa am BZ Wühle, mit der Bitte das Essensangebot zu erhalten. Ein Ratskollege fügte an, dass derzeit Defizite in der Schule von den Schülern gemeldet werden. Beispielsweise fehlende Tafeln oder defektes Licht in Klassenräumen. Der Vorsitzende dankte für den Hinweis, welchem man nachgehen werde. Im Bezug auf die Mensa sind bereits Gespräche mit der Elternvertretung in Planung.

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