# Analytics ID: UA-54734766-1

Dienstleistungen Service-BW: Weilheim an der Teck

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Weilheim an der Teck
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jobs
Digitale Prozesse

Hauptbereich

Geschmacksmuster - Eintragung beantragen

Sie haben ein Design für ein Produkt entwickelt und möchten es gegen unerlaubte Verwendung durch Dritte schützen lassen? Dann können Sie dafür die Eintragung in das Geschmacksmusterregister beantragen.

Geschmacksmuster sind zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen von handwerklichen oder industriellen Erzeugnissen, die sich unter anderem ergeben aus

  • Linien,
  • Konturen,
  • Farben,
  • Gestalt,
  • Oberflächenstruktur,
  • Materialien.

Sie können auch Verpackungen, Ausstattungen und Einzelteile als Geschmacksmuster anmelden.

Der Geschmacksmusterschutz gilt zunächst für fünf Jahre. Danach können Sie den Schutz auf höchstens 25 Jahre verlängern. Dafür müssen Sie alle fünf Jahre die fälligen Aufrechterhaltungsgebühren bezahlen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung sind:

  • Neuheit
    Es darf vor dem Anmeldetag kein identisches Muster veröffentlicht worden sein.
  • Eigenart
    Der Gesamteindruck muss sich vom Gesamteindruck anderer bereits veröffentlichter Muster unterscheiden.

Tipp: Informieren Sie sich schon vor der Anmeldung darüber, ob es bereits ähnliche oder gleiche Geschmacksmuster gibt. Damit können Sie einem späteren Löschungsverfahren vorbeugen. Datenbanken zur Geschmacksmusterrecherche finden Sie über die Seiten des DPMA oder in einem Patentinformationszentrum (PIZ). In Baden-Württemberg gibt es das Patentinformationszentrum Stuttgart im Haus der Wirtschaft. Dort findet donnerstags eine kostenlose Erfindererstberatung (auch für Geschmacksmuster) statt.

Verfahrensablauf

Reichen Sie das ausgefüllte Formular "Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters" und die erforderlichen Unterlagen vierfach bei der zuständigen Stelle ein und bezahlen Sie die Anmeldegebühren. Sie können die Anmeldung auch elektronisch übermitteln.

Tipp: Nähere Informationen zur Onlineanmeldung von Schutzrechten sowie nützliche Informationsblätter und Formulare zu Geschmacksmustern finden Sie auf den Seiten des DPMA.

Wenn Sie mehrere Designs entworfen haben, können Sie diese in einer Sammelanmeldung zusammenfassen. Voraussetzung ist, dass die Designs derselben Warenklasse angehören.

Das DPMA prüft, ob

  • die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Geschmacksmustereintragung gegeben sind und
  • die Anmeldung den formalen Kriterien genügt.

Anders als beim Patentanmeldungsverfahren prüft das DPMA Ihre Geschmacksmusteranmeldung nicht auf Neuheit oder kreative Leistung. Zuletzt trägt das DPMA das Geschmacksmuster in das Geschmacksmusterregister ein. Es veröffentlicht die Eintragung im Geschmacksmusterblatt. Mit der Eintragung beginnt der Geschmacksmusterschutz zu wirken.

Hinweis: Sie können ein Geschmacksmuster selbst anmelden oder sich von einer Patentanwältin oder einem Patentanwalt helfen lassen. Bedenken Sie aber, dass sich Fehler bei der Anmeldung manchmal nicht mehr beheben lassen. Wollen Sie die Erfindung auch im Ausland anmelden, sollten Sie eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt hinzuziehen. Haben Sie weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung in Deutschland, müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Ihre Vertretung kann auch aus einem anderen EU-/EWR-Staat stammen.

Tipp: Über die Internetseiten der Patentanwaltskammer können Sie eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen.

Fristen

Zahlung der Gebühren: innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag (ansonsten gilt die Anmeldung als zurückgenommen)

Unterlagen

  • eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Musters (z.B. bildliche Darstellung)
    • Diese müssen Sie auf dem Wiedergabe-Formblatt anbringen.
    • Sie können der Wiedergabe eine erklärende Beschreibung beifügen.
  • bei einer Sammelanmeldung: zusätzlich
    • Anlageblatt

Tipp: Genaue Angaben zum Antrag und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im "Merkblatt für Geschmacksmusteranmelder" des DPMA.

Kosten

  • Anmeldegebühr
    • bei Anmeldung in Papierform: 70 Euro
    • bei elektronischer Anmeldung: 60 Euro
    • bei einer Sammelanmeldung für jedes Muster: 7 Euro beziehungsweise 6 Euro, mindestens jedoch insgesamt 70 Euro beziehungsweise 60 Euro
  • Verlängerungsgebühren
    • für das 6. bis 10. Schutzjahr: 90 Euro pro Geschmacksmuster
    • für das 11. bis 15. Schutzjahr: 120 Euro pro Geschmacksmuster
    • für das 16. bis 20. Schutzjahr: 150 Euro pro Geschmacksmuster
    • für das 21. bis 25. Schutzjahr: 180 Euro pro Geschmacksmuster

Zusätzlich können je nach Einzelfall unterschiedliche Kosten entstehen (z.B. für die Herstellung von Kopien, schriftliche Auskünfte). Bitte lesen Sie dazu das Informationsblatt "Gebühren und Auslagen für Geschmacksmuster".

Tipp: Wie für die meisten Schutzrechtsverfahren können Sie auch für die Eintragung eines Geschmacksmusters Verfahrenskostenhilfe beim DPMA beantragen.

Bearbeitungsdauer

durchschnittlich drei bis vier Monate

Zuständigkeit

das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bei der Dienststelle Jena

Hinweis: Sie können Ihre Anmeldung aber auch beim DPMA in München, beim Technischen Informationszentrum Berlin (TIZ) und bei bestimmten Patentinformationszentren (z.B. in Stuttgart) einreichen. Das DPMA bietet eine Auflistung der Patentinformationszentren mit Angaben zu Aufgaben und Dienstleistungen.

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.08.2015 freigegeben.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
zum Seitenanfang