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Dienstleistungen Service-BW: Weilheim an der Teck

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555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

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Vereinigte Staaten von Amerika

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Vereinigte Staaten von Amerika

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Chatbase
Chatbase ist eine Plattform zum Erstellen, Trainieren und Verwalten von KI-Chatbots mit verschiedenen Datenquellen.
Verarbeitungsunternehmen
Chatbase.co Inc.
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Wir setzen Chatbots ein, um mit Ihnen zu kommunizieren. Chatbots sind in der Lage, ohne menschliche Hilfe auf Ihre Fragen und sonstigen Eingaben zu reagieren.

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Hierzu analysieren die Chatbots neben Ihren Eingaben weitere Daten, um passende Antworten zu geben (z. B. Namen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, Kundennummern und sonstige Identifikatoren, Bestellungen und Chatverläufe). Ferner können über den Chatbot Ihre IP-Adresse, Logdateien, Standortinformationen und andere Metadaten erfasst werden. Diese Daten werden auf den Servern des Chatbot-Anbieters gespeichert.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für den Einsatz von Chatbots ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern der Chatbot zur Vertragsanbahnung oder im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt wird. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In allen anderen Fällen erfolgt der Einsatz auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst effektiven Kundenkommunikation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ort der Verarbeitung
Chatbase verarbeitet im Rahmen der Interaktion mit Ihnen alle eingegebenen Daten und leitet diese an unsere internen Chatsysteme weiter.Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten nach Kanada erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2001) 4539 der Europäischen Kommission.
Datenempfänger

Chatbase.co Inc., 4700 Keele Street, 215 Bergeron Centre, Toronto, ON, Canada, M3J 1P3

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Stadt Weilheim an der Teck
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Krankenkasse wechseln

Versicherte können ihre Krankenkasse frei wählen. Das gilt auch, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind.

An Ihre Wahl sind Sie mindestens 12 Monate gebunden. Diese Frist kann sich bei Teilnahme an einem Wahltarif auch verlängern.

Haben Sie sich für einen Wahltarif entschieden, sind Sie je nach Tarif in der Regel bis zu drei Jahre an diese Krankenkasse gebunden. In dieser Zeit ist ein Krankenkassenwechsel nicht möglich. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag ändert. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Zwischen dem Wechsel von einer zur anderen Krankenkasse darf keine Lücke entstehen. Der Versicherungsschutz muss ohne Unterbrechung bestehen.

Voraussetzungen

  • wenn die gesetzliche Mindestbindungsfrist für die Wahl der Krankenkasse erfüllt ist.
  • Ihre Krankenkasse erhebt erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen.

Verfahrensablauf

Sie können in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn die gesetzliche Mindestbindungsfrist für die Wahl der Krankenkasse erfüllt ist (12 Monate). Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Beantragen Sie einfach die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse Ihrer Wahl. Der Antrag kann in der Regel online gestellt werden. Ihre neu gewählte Krankenkasse informiert Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Nur Mitglieder, die das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen wollen, müssen bei der bisherigen Krankenkasse kündigen. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht, damit die Kündigung wirksam wird.

Den Wechsel der Krankenkasse müssen Sie sofort Ihrem Arbeitgeber mitteilen.

Fristen

in der Regel:

  • zwei Monate zum Monatsende; Voraussetzung: Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse besteht bereits mindestens 12 Monate (Mindestbindungsfrist)
  • der Wechsel muss bei der neuen Krankenkasse beantragt werden

Sonderkündigungsrecht:

  • besteht, wenn Ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz erhöht (die Kasse hat Sie hierüber sowie über das Sonderkündigungsrecht zu informieren)
  • oder wenn nach Vereinigung mehrerer Kassen von der neu entstandenen Krankenkasse ein höherer Zusatzbeitragssatz erhoben wird
  • auch für Versicherte, für die die Mindestbindungsfrist noch nicht erfüllt ist
  • der Wechsel muss bei der neuen Krankenkasse bis zum Ablauf des Monats beantragt werden, für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird

Unterlagen

  • wenn Sie persönlich bei Ihrer Krankenkasse kündigen: Ihre Krankenversichertenkarte

Kosten

keine

Sonstiges

Die neue Krankenkasse darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder die Wahl durch falsche oder unvollständige Beratung verhindern oder erschweren.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Versicherungspflicht):

  • § 6 Versicherungsfreiheit
  • § 53 Abs. 8 Wahltarife
  • §§ 173 - 175 Wahlrechte der Mitglieder
  • § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
  • § 242 Zusatzbeitrag

Zuständigkeit

Ihre Krankenkasse

Freigabevermerk

29.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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