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Dienstleistungen Service-BW: Weilheim an der Teck

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Chatbase
Chatbase ist eine Plattform zum Erstellen, Trainieren und Verwalten von KI-Chatbots mit verschiedenen Datenquellen.
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Chatbase.co Inc.
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Rechtsgrundlage

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Rechtsgrundlage für den Einsatz von Chatbots ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern der Chatbot zur Vertragsanbahnung oder im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt wird. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In allen anderen Fällen erfolgt der Einsatz auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst effektiven Kundenkommunikation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ort der Verarbeitung
Chatbase verarbeitet im Rahmen der Interaktion mit Ihnen alle eingegebenen Daten und leitet diese an unsere internen Chatsysteme weiter.Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten nach Kanada erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2001) 4539 der Europäischen Kommission.
Datenempfänger

Chatbase.co Inc., 4700 Keele Street, 215 Bergeron Centre, Toronto, ON, Canada, M3J 1P3

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Heilpraktikererlaubnis beantragen

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt approbiert zu haben, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- und gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird.

Es besteht die Möglichkeit eine allgemeine Heilpraktiker-Erlaubnis zu beantragen oder eine Heilpraktiker-Erlaubnis, die auf das Gebiet der Psychotherapie, Physiotherapie, Podologie, Logopädie oder Ergotherapie beschränkt ist.

Voraussetzungen

  • Kenntnisüberprüfung
  • Mindestalter 25 Jahre
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen
  • gesundheitliche Eignung

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis bei der zuständigen Stelle.
  • Sie prüft Ihren Antrag und erteilt die Erlaubnis.
  • Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Kenntnisüberprüfungen.
  • Der Antrag sollte erst dann gestellt werden, wenn eine Teilnahme an der nächsten schriftlichen Kenntnisüberprüfung sicher feststeht.

Fristen

in der Regel vier bis acht Monate vor dem Prüfungstermin.

Je nach Gesundheitsamt können Anträge nur zu bestimmten Zeiträumen eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)
  • ärztliche Eignungsbescheinigung, über die physische und psychische Eignung zur ordnungsgemäßen Ausübung der Tätigkeit eines Heilpraktikers, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages nicht älter als drei Monate ist
  • amtliche Bestätigung, dass ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O („zur Vorlage bei einer Behörde“ gemäß § 30 a Absatz 1 BZRG) beantragt wurde; dieses darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als drei Monate sein
  • Erklärung über bislang ohne Erfolg durchgeführte Versuche der Überprüfing (Datum und Ort), sofern die antragstellende Person ab dem 21. März 2025 einen oder mehrere Versuche erfolglos unternommen hat

Wenn Sie einen Antrag auf eine Heilpraktiker-Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, Physiotherapie, Podologie, Logopädie oder Ergotherapie stellen, werden zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Abschlusszeugnis über die jeweilige Ausbildung in einem der genannten Gesundheitsberufe
  • Aus- und Fortbildungsnachweise

Bei Personen, die erfolgreich ein Psychologie Studium abgeschlossen haben und einen zusätzlichen, abgeschlossenen, mindestens zweijährigen strukturierten, curricularen Aus-/Fort- oder Weiterbildungsgang in einem wissenschaftlichen anerkannten Verfahren der Psychotherapie nachweist sowie die weiteren Voraussetzungen nach der Verwaltungsvorschrift (LINK) erfüllen, besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Einzelfallentscheidung von der Kenntnisüberprüfung ganz oder teilweise abzusehen.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung Ihrer Unterlagen. Dies ist aber noch keine Bestätigung auf Vollständigkeit.

Kosten

  • schriftliche Prüfung | 280,50 €
  • mündliche Prüfung | 233,00 bis 363,00 € (je nach Fachgebiet)
  • Urkunde | 250,00 €
  • Gesamtkosten 763,50 € bis 893,50 € (je nach Fachgebiet)

Bearbeitungsdauer

Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der zuständigen Stelle.

Sonstiges

Kenntnisüberprüfung

Wer beabsichtigt, sich als Heilpraktiker im jeweiligen Regierungsbezirk niederzulassen und dies nachweist, kann ebenfalls in der bereits genannten Antragsfrist einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis stellen.

Wenn Sie einen Antrag auf eine allgemeine Heilpraktiker-Erlaubnis stellen, besteht die Kenntnisüberprüfung aus 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice), von denen 75% (45 Fragen) innerhalb von 120 Minuten richtig beantwortet werden müssen.

Wenn Sie einen Antrag auf eine Heilpraktiker-Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie stellen, besteht die Kenntnisüberprüfung aus 28 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice), von denen 75% (21 Fragen) innerhalb von 56 Minuten richtig beantwortet werden müssen.

Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Überprüfung. Die mündlichen Kenntnisüberprüfungen beginnen ca. 5 - 6 Wochen nach der schriftlichen Überprüfung. Die mündliche Überprüfung dauert im Regelfall nicht länger als 45 Minuten.

Der schriftliche und der mündliche Teil der Kenntnisüberprüfung stellen eine Einheit dar. Bei Nichtbestehen der mündlichen Überprüfung muss daher auch die schriftliche Überprüfung erneut abgelegt werden.

Wenn Sie einen Antrag auf eine Heilpraktiker-Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie/Podologie stellen, dann wird ausschließlich eine mündliche Kenntnisüberprüfung durchgeführt.

Wohnsitz

Um die Heilpraktikererlaubnis zu erhalten muss nachgewiesen sein, dass der Hauptwohnsitz im zuständigen Bezirk liegt. Es besteht auch die Möglichkeit einen geeigneten Nachweis vorzulegen, der darlegt, dass der Beruf des Heilpraktikers nach bestandener Prüfung im zuständigen Bezirk ausgeübt wird (unterschriebener Mietvertrag über Praxisräume, Bestätigung eines Praxisinhabers über Aufnahme des Antragstellers nach bestandener Prüfung o.ä.)

Verschieben der Prüfung

Das Verschieben der Prüfung ist grundsätzlich nur noch einmalig auf den darauffolgenden Prüfungstermin möglich. Wird auch dieser Termin nicht wahrgenommen, erfolgt eine gebührenpflichtige Antragsablehnung.

Zuständigkeit

Das für Ihren Regierungsbezirk/Stadtkreis zuständige Gesundheitsamt

Freigabevermerk

27.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

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  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Öffnungszeiten Bürgerbüro

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  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
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