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Dienstleistungen Service-BW: Weilheim an der Teck

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Vereinigte Staaten von Amerika

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Chatbase
Chatbase ist eine Plattform zum Erstellen, Trainieren und Verwalten von KI-Chatbots mit verschiedenen Datenquellen.
Verarbeitungsunternehmen
Chatbase.co Inc.
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Hierzu analysieren die Chatbots neben Ihren Eingaben weitere Daten, um passende Antworten zu geben (z. B. Namen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, Kundennummern und sonstige Identifikatoren, Bestellungen und Chatverläufe). Ferner können über den Chatbot Ihre IP-Adresse, Logdateien, Standortinformationen und andere Metadaten erfasst werden. Diese Daten werden auf den Servern des Chatbot-Anbieters gespeichert.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für den Einsatz von Chatbots ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern der Chatbot zur Vertragsanbahnung oder im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt wird. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In allen anderen Fällen erfolgt der Einsatz auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst effektiven Kundenkommunikation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ort der Verarbeitung
Chatbase verarbeitet im Rahmen der Interaktion mit Ihnen alle eingegebenen Daten und leitet diese an unsere internen Chatsysteme weiter.Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten nach Kanada erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2001) 4539 der Europäischen Kommission.
Datenempfänger

Chatbase.co Inc., 4700 Keele Street, 215 Bergeron Centre, Toronto, ON, Canada, M3J 1P3

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Stadt Weilheim an der Teck
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Beschwerde über landesunmittelbare Sozialversicherungsträger einreichen

Sie möchten sich über eine gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung in Baden-Württemberg beschweren? Hier können Sie Ihre Beschwerde direkt bei der zuständigen Stelle im Sozialministerium Baden-Württemberg einreichen.

Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie schriftlich informiert.

Voraussetzungen

Über welche Einrichtungen kann ich mich beschweren?

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (kurz: Sozialministerium) hat die Rechtsaufsicht ausschließlich über die landesunmittelbaren Sozialversicherungseinrichtungen.

Hierzu gehören als Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:

  • AOK Baden-Württemberg
  • BKK Groz-Beckert
  • BKK Mahle
  • BKK MTU
  • BKK Rieker Ricosta Weisser
  • BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg
  • BKK Scheufelen
  • BKK Voralb HELLER * INDEX * LEUZE

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:

  • Unfallkasse Baden-Württemberg

Als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Außerdem hat das Sozialministerium die Rechtsaufsicht über

  • den BKK Landesverband Süd,
  • den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg und
  • die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.

Das Sozialministerium sorgt dafür, dass die Sozialversicherungsträger rechtlich korrekt handeln. Das Ministerium kann den Sozialversicherungsträgern aber nicht vorschreiben, wie sie in bestimmten Situationen handeln sollen, in denen sie einen Ermessensspielraum haben. Das Ministerium ist keine Schiedsstelle, und es kann die Träger im Rahmen der Aufsicht nicht dazu verpflichten zu handeln. Für die rechtliche Klärung individueller Rechtsverhältnisse und Ansprüche sind die Gerichte zuständig. Dazu gibt es vorgeschriebene Verfahren in der Sozialversicherung.

Wenn Sie sich über das persönliche Verhalten von Beschäftigten beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an die Leitung der jeweiligen Behörde.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung
  • Ihre Beschwerde wird umgehend geprüft.
  • Falls erforderlich, wird der betroffene Sozialversicherungsträger aufgefordert, zu Ihrer Beschwerde Stellung zu nehmen. Anschließend werden die Stellungnahme sowie alle zugehörigen Dokumente geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit dem Prüfergebnis.
  • Sofern es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wird Ihr Anliegen an den zuständigen Sozialversicherungsträger zur Bearbeitung und Entscheidung übergeben.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Bitte schildern Sie den Sachverhalt ausführlich.
  • Sie können gerne weitere Unterlagen beifügen, zum Beispiel Ihren bisherigen Schriftverkehr mit dem Sozialversicherungsträger.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung ist vom Einzelfall abhängig. Dabei spielt auch eine Rolle, welche anderen Stellen beteiligt werden müssen.

Sonstiges

Sie haben die Möglichkeit, die Beschwerde anonym einzureichen. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erleichtert jedoch die Bearbeitung Ihrer Beschwerde. Wenn Sie das Ergebnis Ihrer Beschwerde erfahren möchten, sind Ihre personenbezogenen Daten notwendig.

Rechtsgrundlage

Grundgesetz (GG):

  • Artikel 17

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung:

  • § 87 Umfang der Aufsicht
  • § 88 Prüfung und Unterrichtung
  • § 89 Aufsichtsmittel
  • § 90 Aufsichtsbehörden
  • § 90a Zuständigkeitsbereich

Zuständigkeit

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Postfach 10 34 43

70029 Stuttgart

Else-Josenhans-Str. 6

70173 Stuttgart

Telefon 0711 123-0

Fax 0711 123-3999

Vertiefende Informationen

Wenn sich Sozialversicherungsträger auf mehr als drei Bundesländer erstrecken, zum Beispiel die bundesunmittelbaren Krankenkassen wie BARMER Ersatzkasse oder Techniker Krankenkasse, dann liegt die Aufsicht beim

  • Bundesamt für Soziale Sicherung

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

Beschwerden über private Krankenversicherungen richten Sie bitte an die

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Freigabevermerk

16.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

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  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
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  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

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  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
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