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Dienstleistungen Service-BW: Weilheim an der Teck

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Vimeo

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Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

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Vereinigte Staaten von Amerika

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Vereinigte Staaten von Amerika

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Chatbase
Chatbase ist eine Plattform zum Erstellen, Trainieren und Verwalten von KI-Chatbots mit verschiedenen Datenquellen.
Verarbeitungsunternehmen
Chatbase.co Inc.
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Hierzu analysieren die Chatbots neben Ihren Eingaben weitere Daten, um passende Antworten zu geben (z. B. Namen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, Kundennummern und sonstige Identifikatoren, Bestellungen und Chatverläufe). Ferner können über den Chatbot Ihre IP-Adresse, Logdateien, Standortinformationen und andere Metadaten erfasst werden. Diese Daten werden auf den Servern des Chatbot-Anbieters gespeichert.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für den Einsatz von Chatbots ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern der Chatbot zur Vertragsanbahnung oder im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt wird. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In allen anderen Fällen erfolgt der Einsatz auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst effektiven Kundenkommunikation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ort der Verarbeitung
Chatbase verarbeitet im Rahmen der Interaktion mit Ihnen alle eingegebenen Daten und leitet diese an unsere internen Chatsysteme weiter.Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten nach Kanada erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2001) 4539 der Europäischen Kommission.
Datenempfänger

Chatbase.co Inc., 4700 Keele Street, 215 Bergeron Centre, Toronto, ON, Canada, M3J 1P3

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Stadt Weilheim an der Teck
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Jobs
Digitale Prozesse

Hauptbereich

Beschäftigung von Personen in Betrieben mit Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern anzeigen

Wer im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung oder eines fremden Störstrahlers Personen beschäftigt, die unter seiner Aufsicht stehen, oder Aufgaben selbst wahrnimmt, hat dies vor Beginn der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen, wenn dies bei den beschäftigten Personen oder bei ihm selbst zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr führen kann.

Wenn Sie eine Genehmigung für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen haben, ist keine Anzeige erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Genehmigung für genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen länderübergreifend erteilt werden kann, während eine Anzeige bei jeder zuständigen Behörde eines Bundeslandes zu erstatten ist.

Voraussetzungen

Die Unterlagen zum Nachweis, dass:

  • jeder Strahlenschutzbeauftragte die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt oder, falls ein Strahlenschutzbeauftragter nicht notwendig ist, die strahlenschutzverantwortliche Person,
  • die beim Betrieb der Röntgeneinrichtung sonst tätigen Personen das notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten im Hinblick auf die mögliche Strahlengefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen,
  • die im Zusammenhang mit dem Betrieb der fremden Röntgeneinrichtung oder des fremden Störstrahlers beschäftigten Personen den Anordnungen der dortigen Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten Folge zu leisten haben, die diese in Erfüllung ihrer Pflichten nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung treffen,

liegen vor.

Die zuständige Behörde kann die angezeigten Tätigkeiten untersagen, wenn die geforderten Nachweise nicht oder nicht mehr vorliegen oder Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegenüber der Zuverlässigkeit ergeben.

Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige der Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler elektronisch oder schriftlich erledigen.

Fristen

Vor Beginn der Tätigkeit

Unterlagen

Kopie der Strahlenschutzanweisung oder Entwurf der Strahlenschutzanweisung

Kopie des Abgrenzungsvertrags oder Entwurfs des Abgrenzungsvertrages oder der anderen Regelung zur Aufgabenverteilung mit der Betreiberin oder dem Betreiber der fremden Anlage oder Einrichtung

gegebenenfalls sonstige Nachweise

Kopien der Fachkundebescheinigungen der bestellten Strahlenschutzbeauftragten oder der strahlenschutzverantwortlichen Person, wenn keine strahlenschutzbeauftragte Person notwendig ist, einschließlich des Nachweises der letzten Aktualisierung

Kopien der Bestellungsschreiben der Strahlenschutzbeauftragten durch die strahlenschutzverantwortliche Person mit Angabe des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches

gegebenenfalls Kopie der Mitteilung, welche Person die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt

gegebenenfalls Kopie des Schreibens zur Aufgaben- und Pflichtenübertragung zum Strahlenschutzbevollmächtigen durch den Vertretungsberechtigten

gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister

Kosten

abhängig vom Einzelfall zwischen 350 EUR und 5.000 EUR

Sonstiges

Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für die schriftliche Anzeige.

Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):

  • § 26 Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich Ihre Firma oder Ihr Unternehmen befindet.

Freigabevermerk

15.07.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

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Öffnungszeiten Bürgerbüro

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