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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Gewerbesteuer Empfangsvollmacht ausstellen/widerrufen

Ein Gewerbebetrieb kann eine Empfangsvollmacht ausstellen oder widerrufen

Voraussetzungen

Angabe einer Firma/ Person für den Empfang von Verwaltungsakten und Mitteilungen in Sachen Gewerbesteuer zu spezifiziertem aufgeführten Buchungszeichen.

Verfahrensablauf

Die Vollmacht gilt gegenüber der zuständigen Gewerbesteuerbehörde solange diese nicht widerrufen wird.
Die Vollmacht verliert ihre Wirksamkeit nicht dadurch, dass das Buchungszeichen oder die Steuernummer des Finanzamtes geändert wird.

Fristen

Keine

Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Zuständigkeit

Steueramt Stadt Weilheim

http://www.weilheim-teck.de//rathaus-gemeinderat/buergerservice/dienstleistungen-service-bw