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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Stundung beantragen

Als Stundung wird die Fälligkeit einer Zahlung auf einen Zeitpunkt in der Zukunft verschoben. Eine Stundung kann beantragt werden, wenn ein Schuldner einer Zahlung nicht fristgerecht nachkommen kann. Während einer Stundung macht der Gläubiger seine Forderung nicht geltend.

Voraussetzungen

Die Einziehung der Abgabenschuld muss gem. §222 AO eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten.

Verfahrensablauf

Die Stundung wird auf Antrag gegen Sicherheitsleistung gewährt.

Unterlagen

Darlegung der persönlichen finanziellen Verhältnisse

Zuständigkeit

Steueramt Stadt Weilheim

http://www.weilheim-teck.de//rathaus-gemeinderat/buergerservice/dienstleistungen-service-bw