Stundung beantragen
Als Stundung wird die Fälligkeit einer Zahlung auf einen Zeitpunkt in der Zukunft verschoben. Eine Stundung kann beantragt werden, wenn ein Schuldner einer Zahlung nicht fristgerecht nachkommen kann. Während einer Stundung macht der Gläubiger seine Forderung nicht geltend.
Voraussetzungen
Die Einziehung der Abgabenschuld muss gem. §222 AO eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten.
Verfahrensablauf
Die Stundung wird auf Antrag gegen Sicherheitsleistung gewährt.
Unterlagen
Darlegung der persönlichen finanziellen Verhältnisse
Zuständigkeit
Steueramt Stadt Weilheim