Auskunft über Erschließungs-/Abwasserbeiträge oder Kostenerstattungsbeträge beantragen
Für ein Grundstück können Erschließungs- und Abwasserbeiträge sowie Kostenerstattungsbeträge anfallen. Als Eigentümer*in oder bevollmächtigte Person können Sie Auskünfte über bereits gezahlte oder noch zu zahlende Beiträge beantragen ("Anliegerbescheinigung").
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer*in des Grundstücks oder wurden von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer dazu bevollmächtigt, die Auskünfte einzuholen.
Verfahrensablauf
Sie können die Auskünfte formlos oder mithilfe des (bald verfügbaren) Onlineantrags beantragen
Fristen
keine
Unterlagen
ggf. Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers
Kosten
Von der zuständigen Stelle erhalten Sie nach der Antragsbearbeitung einen Kostenbescheid. Dieser richtet sich nach Ihrem Einzelfall
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
06.10.2023 Stadt Weilheim