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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Ihre Dienstleistung: Schaustellung von Personen

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten. Dies gilt auch für Ihr Gewerbe:

Nähere Informationen zu weiteren Gewerbearten finden Sie in der Lebenslage "Gewerbe".

http://www.weilheim-teck.de//rathaus-gemeinderat/buergerservice/lebenslagen-service-bw