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Weilheim an der Teck (Druckversion)

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Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Voraussetzungen beachten.

Dies gilt auch für Ihr zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe:

http://www.weilheim-teck.de//rathaus-gemeinderat/buergerservice/lebenslagen-service-bw