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Gemeinderat Archiv: Weilheim an der Teck

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Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 14.11.2013

Bürgerfragerunde

Von den Bürgern wurden keine Fragen gestellt.


Ganztagsbetreuung und Jugendarbeit
am Bildungszentrum Wühle

Bürgermeister Züfle berichtete, dass die Einrichtung eines Ganztagsangebots am Bildungszentrum Wühle im strategischen Entwicklungskonzept „Weilheim 2020“ als Leitprojekt verankert ist. Das gemeinsam mit der Bürgerschaft im Jahr 2011 erstellte Konzept sieht auch die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendtreffs als strategisches Ziel vor. Beide Ziele hat die Verwaltung nun aufgegriffen und gemeinsam mit den Rektoren von Werkrealschule und Realschule konkrete Vorschläge erarbeitet.

Unter dem Schlagwort „demografische Rendite“ erläuterte Bürgermeister Züfle, dass in den kommenden Jahren deutlich weniger Schüler das Bildungszentrum Wühle besuchen werden. Daraus ergeben sich räumliche Potenziale, welche genutzt werden können. Es wird prognostiziert, dass es einen deutlichen Rückgang des Schülerpotenzials im Einzugsbereich geben wird. Somit entsteht zum Stichtag September 2016 ein Potenzial von 11 freien Klassenzimmern mit einer Gesamtfläche von 660 m². Dadurch können die erforderlichen Räume eines Ganztagsangebots im bereits vorhandenen Gebäudebestand geschaffen werden. Der Altbau des Bildungszentrums Wühle einschließlich des Grundschultrakts stehen für die Unterbringung der Ganz­tagsbetreuung zur Verfügung.

Neben der Ganztagsbetreuung könnte das Bildungszentrum Wühle die Möglichkeit eines neuen Jugendtreffs bieten und damit eine enge Verzahnung zwischen Ganztagsschule, sportlichen Aktivitäten in der Sporthalle Wühle und dem erwähnten Begegnungsort junger Menschen darstellen. Für die Unterbringung schlug der Vorsitzende den Pavillon vor, welcher aufgrund seiner Größe und schulnahen aber doch abgerückten Lage prädestiniert wäre.

Bezüglich der räumlichen Anordnung der Ganztagsbetreuung wurden vier Varianten im Werkrealschulgebäude überprüft:

Variante 1A:
Einbau im EG unter Verwendung der Textilräume, zweier Technikräume, Ausbau des nicht begehbaren Innenhofs und derzeitigem Vorraumbereich.

Variante 1B:
Einbau im EG unter Verwendung der Physikräume, eines Klassenzimmers, der Biologievorbereitung und des Lichthofes unter Drehung des zentralen Technikraumes um 90° im Uhrzeigersinn.

Variante 2A:
Einbau im 2. OG unter Verwendung des gesamten Stockwerkes.

Variante 2B:
Einbau im 1. OG unter Verwendung des gesamten Stockwerkes.

Die Varianten 2A und 2B wären voraussichtlich am kostengünstigsten. Jedoch sprechen die Vorteile der Erdgeschossvarianten in Bezug auf Erweiterungsmöglichkeiten, behindertengerechte Erreichbarkeit, Attraktivität, Einfügen und Zentralität aus Sicht der Verwaltung und der Rektoren für die Variante 1B.

Der Vorsitzende schlug vor, die Baukosten durch ein Architekturbüro detailliert ermitteln zu lassen. Hinsichtlich der laufenden Kosten geht der Verwaltungsvorschlag von vergleichbaren Zahlen wie an der Limburgschule aus. Bei gleichem Standard und Auslastung würde dies jährliche Kosten in der Größenordnung von 150.000 € bedeuten. Eine Prognose über die Entwicklung der Nachfrage ist jedoch sehr schwierig. Dies ist einer der Gründe, warum das Angebot zunächst ausschließlich für die Klassen 5 – 7 angeboten werden soll.

Verschiedene Gemeinderäte bezeichneten die Planungen als logische Fortsetzung der umfangreichen Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten in Kinderkrippen, Ganztagsgruppen der Kindergärten und Ganztagsbetrieb an der Grundschule. Auch die Weiterentwicklung des Jugendtreffs wurde begrüßt. Das Gremium sah die Einrichtung eines offenen (freiwilligen) Ganztagsangebots an Werkrealschule und Realschule als überörtliche Alternative zur gebundenen (verpflichtenden) Gemeinschaftsschule an. Deshalb wurde der Beschlussvorschlag auch als klares Zeichen des Schulträgers zur Sicherung der beiden Schularten am Bildungszentrum gesehen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig in vertiefende Planungen einzusteigen mit dem Ziel, zum Schuljahr 2016/2017 für die Klassen 5 – 7 ein Ganztagsangebot anbieten zu können. Der Standard der Ganztagsbetreuung soll sich an dem der Limburgschule orientieren. D. h. zusätzliche Lehrerstunden, hauptamtliche Koordinationskräfte und ehrenamtliche Jugendbegleiter stellen das Angebot sicher. Auf dieser Basis werden die Schulen gebeten, ein gemeinsames, individuelles pädagogisches Konzept auszuarbeiten. Für die bauliche Umsetzung wurde eine Planungsrate freigegeben mit dem Ziel, über ein Architekturbüro Entwurfspläne und eine Kostenschätzung zu erhalten.


Bebauungsplan „Au IV“
– Abwägung von Anregungen
– Satzungsbeschluss

Bürgermeister Züfle ging in Kürze darauf ein, dass mit dem Bebauungsplan Planungsrecht für diesen bereits erschlossenen Teilbereich im Dreieck zwischen der Autobahn A8 und der Austraße geschaffen werden soll.

Im Rahmen der öffentlichen Planauslegung gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die der Gemeinderat abzuwägen hatte. So wurde beispielsweise bezüglich eines möglichen zweiten Straßenanschlusses an die L1200 auf den Bebauungsplan Au III verwiesen, in dem diese Möglichkeit bereits planungsrechtlich gesichert wurde. Der Anregung, Oberflächenwasser im Trennsystem abzuführen, konnte aufgrund einer in diesem Bereich verlaufenden Gasleitung nicht entsprochen werden. Stattdessen soll eine Versickerung auf den Grundstücken angestrebt werden. Der Bebauungsplan „Au IV“ wurde einstimmig als Satzung beschlossen.


Betriebsplan 2014 für den Stadtwald

Bürgermeister Züfle begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Revierförster König, welcher zunächst von den beträchtlichen Hangrutschungen infolge starken Niederschlags und den Hagelschäden berichtete. Prognostiziert werden Wegeschäden in Höhe von 15.000 – 20.000 €. Das Betriebsergebnis 2013 kann daher voraussichtlich nicht wie veranschlagt erzielt werden.

Darüber hinaus informierte er über die aktuelle Waldbewirtschaftung sowie über die Einnahmen und Ausgaben im Forstwirtschaftsjahr 2014. Die geplante Einschlagsmenge soll im nächsten Jahr insgesamt 1.625 Festmeter betragen und damit eine Abnahme von 50 Festmeter im Vergleich zum Vorjahr bedeuten. Der Löwenanteil entfällt wie in den Jahren zuvor auf Brennholz mit 690 Festmetern. Das Verhältnis Laubbäume/Nadelbäume beträgt 340 zu 300 Festmetern. Der Einschlag 2014 soll vorrangig zur Nutzholzgewinnung sowie zur Brennholzversorgung der Weilheimer und Hepsisauer Bevölkerung dienen.

Neupflanzungen sind für 2014 im Bereich Egenfirst vorgesehen, wobei 500 Douglasien und Buchen mit einer Gesamtfläche von 0,2 Hektar gepflanzt werden sollen. Bestandspflegen erfolgen in der Wolfscherre, dem Unterdiebel und dem Egenfirst.

Die Einnahmen in geschätzter Höhe von 84.000 € liegen voraussichtlich 3.200 € über den geplanten Ausgaben von ca. 80.800 €.

Aus dem Gremium wurden verschiedene Nachfragen gestellt. Von besonderem Interesse war dabei wie man der wachsenden Wildschweinpopulation Herr werden könne. Revierförster König verwies darauf, dass dies nicht Aufgabe der Forstverwaltung, sondern der Jagdpächter sei. Er empfahl jagdpacht- und revierübergreifende Bejagungen durchzuführen.

Abschließend wurde der Betriebsplan 2014 einstimmig beschlossen. Der geplante Einschlag von 1.625 Festmetern soll nur dann erfolgen, wenn der Verkauf zu angemessenen Preisen gesichert ist.


Tiefgarage am Rathaus

Änderung der Einstellbedingungen und
Benutzungsordnung

Bürgermeister Züfle erklärte, dass es aus zwei Gründen Änderungen bedarf. Zum einen aufgrund des überarbeiteten bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges, zum anderen anlässlich einer unlängst erfolgten Brandverhütungsschau.

Deshalb wurden notwendige Anpassungen in der Benutzungsordnung, Regelungen bezüglich der Flucht- und Rettungswege, die zu jeder Zeit uneingeschränkt freizuhalten sind sowie Überarbeitungen der Lagerung von Gegenständen wie zum Beispiel die Lagerung von Reifen, Treibstoff, Abfällen, usw. vorgenommen.

Die Änderungen der Einstellbedingungen und der Benutzungsordnung wurden vom Gemeinderat einstimmig genehmigt und treten zum 1. 1. 2014 in Kraft.


Öffentlicher Wanderparkplatz Häringen

Der Vorsitzende führte aus, dass der Gemeinderat bereits im Mai das kommunale Einvernehmen für einen privaten Wanderparkplatz erteilt hatte. Zuvor waren Bemühungen um einen städtischen Wanderparkplatz an der mangelnden Verkaufsbereitschaft Häringer Grundstückseigentümer gescheitert. Inzwischen sei von privater Seite ein Bauantrag eingereicht worden, der vom Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde negativ beschieden wurde, da keine Priviliegierung im Sinne des Baugesetzbuches für dieses Vorhaben im Außenbereich vorliege. Mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Bauherrschaft, dass der Parkplatz öffentlich gewidmet wird, könnte der Bauherr dennoch Baurecht erlangen. Der Parkplatz würde dadurch grundbuchrechtlich für die Öffentlichkeit gesichert. Bau und Unterhaltung sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.

Das Gremium beschloss einstimmig die öffentlich rechtliche Sicherung der Flächen als öffentlicher Wanderparkplatz.


Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Züfle gab bekannt, dass die Baustellen am Reutenberg, im Listweg und in der Lerchenstraße voraussichtlich planmäßig abgeschlossen werden können. Letzte Asphaltarbeiten finden ab dem 18. 11. statt. Im Dezember beginnen die Arbeiten für den Wasserleitungsringsschluss zwischen Kalixtenbergstraße und Karl-Dreher-Straße.

Kontaktdaten

Kontakt

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  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
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