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Weilheim an der Teck (Druckversion)

Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 18.11.2020

Bürgerfragerunde
Ein Bürger erkundigte sich, wie die Stadt Weilheim die Gefahrenlage hinsichtlich einer geplanten Bodenaufbereitungsanlage einer Firma im Gewerbegebiet Tobelwasen bewertet. Auch vor dem Hintergrund eines stärkeren Verkehrsaufkommens durch die eingesetzten Lkw möchte er wissen, wie die Stadt hier verfährt.

Dazu gab Bürgermeister Johannes Züfle zur Antwort: Die Stadt Weilheim ist in dieser Sache nicht Genehmigungsbehörde, daher kann nicht beurteilt werden, ob und ggf. wie stark Stoffe gefährdend sind. Zur Errichtung einer solchen Anlage braucht es eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Dafür zuständig ist das Regierungspräsidium, das die dafür notwendige Fachexpertise hat. Im Rahmen des derzeit laufenden Genehmigungsverfahrens können Unterlagen eingesehen und Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die Stadt erwartet durch das Vorhaben keine gravierende Änderung der Verkehrslage.

Limburghalle:
Brandschutzmaßnahmen aufgrund Brandverhütungsschau
In der Limburghalle stehen wichtige Brandschutzmaßnahmen an. Dies ergab eine Brandverhütungsschau, die das Landratsamt im regelmäßigen Turnus in öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Kitas aber auch Tiefgaragen durchführt. So werden Gefahrenpotenziale und Mängel erkannt und Maßnahmen zum Schutz der Nutzer können ergriffen werden.

„In Schulen und Kitas bestanden nur kleinere Beanstandungen, die umgehend behoben werden konnten. In der Limburghalle sieht es etwas anders aus“, führte Bürgermeister Johannes Züfle aus. „Das Gutachten sei umfangreich und die Mängelliste lang“, so der Vorsitzende des Gemeinderats. Das Mängelprotokoll sah vor, organisatorische Maßnahmen sowie kleine Reparaturen zeitnah umzusetzen. Als Hauptmaßnahme wurde ein Konzept für eine brandschutztechnische Sanierung gefordert. Daraufhin haben Brandschutz-Architekten und Ingenieure im Frühjahr 2020 ein Brandschutzgutachten erstellt, das folgende Punkte beinhaltet:

• Abschottung von Technikkanälen und Leitungstrassen
• Bilden von Brandabschnitten durch Einbau von Brandschutztüren
• Nachrüstung Fluchttüren/Beschläge
• Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage zur Kompensation von nichtgeschotteten Elektroinstallationen oder brennbaren Materialien mit Aufschaltung zur Feuerwehr-Leitstelle
• Ergänzung von Notbeleuchtung, Fluchtwegpiktogrammen, Feuerwehr- und Fluchtwegplänen
• Ertüchtigung von Brandschotts in Lüftungsanlagen

Nach Diskussion der Maßnahmen in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 15. September 2020 nahm die Stadtverwaltung nochmals Kontakt mit dem Landratsamt Esslingen auf. Dieses reduzierte seine Forderungen, um eine Nutzungsuntersagung zu vermeiden. Das überarbeitete Konzept umfasst

• eine flächendeckende Brandmeldeanlage
• die feuerhemmende Abtrennung der Gastronomie
• 
und eine Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen.
Durch das überarbeitete Konzept sinken die Kosten von vormals 520.000 Euro auf 275.000 Euro.

Da aktuell keine andere städtische Halle in der Größe der Limburghalle für Veranstaltungen zur Verfügung steht und auch das Lehrschwimmbecken und das Restaurant ohne Brandschutzertüchtigung geschlossen werden müssten, ist es aus Sicht der Verwaltung unumgänglich, den Mindeststandard im Bereich Brandschutz zu realisieren. Mit diesen Maßnahmen werden jedoch keinerlei bauliche Verbesserung oder Modernisierung der Limburghalle erreicht, sondern eine reine Anpassung der Sicherheitsstandards für die weitere Nutzung. Da immer wieder kleinere und große Reparaturen anfallen, müssen auch die jährlichen Unterhaltungsmittel deutlich erhöht werden.

Die Stimmen aus dem Gemeinderat waren sich grundsätzlich einig: Eine sofortige Schließung der Halle möchte niemand. Dennoch könne das Gebäude langfristig nicht gehalten werden. Mehrere Gemeinderatsmitglieder äußerten dazu, dass der Gebäudekomplex nicht sanierungswürdig sei. Dem wurde nicht widersprochen. In Bezug auf den Beschlussvorschlag Brandschutzmaßnahmen durchzuführen, wurde im Ratsrund einerseits die Sinnhaftigkeit dieser Investitionen hinterfragt. Auf der anderen Seite ging der Nutzen des Gebäudes für Veranstaltungen und das Schwimmen in die Abwägung des Gemeinderats mit ein.

Schließlich beschloss das Ratsrund mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme, die Brandschutzmaßnahmen durchzuführen. In einem nächsten Schritt soll der Bauantrag für die brandschutztechnische Ertüchtigung erstellt und eingereicht werden. Nach Genehmigung durch das Landratsamt erfolgt die Ausführungsplanung und die Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten. Ziel ist es, die Maßnahmen im Laufe des Jahres 2021 umzusetzen.


Bildungszentrum Wühle:
Sanierungsmaßnahmen aufgrund von Raumluftuntersuchungen
– Sachstand, weiteres Vorgehen

Anlass dieses Tagesordnungspunktes sind die Ergebnisse der im Jahr 2019 im gesamten Gebäudekomplex des Bildungszentrums Wühle (ausgenommen der neueste Gebäudeteil) durchgeführten Raumluftuntersuchungen.

Stadtbaumeister Jens Hofmann führte die Anwesenden in den Sachverhalt ein und erläuterte, dass bei der stichprobenartigen Untersuchung von 32 Räumen auf Schadstoffe in der Raumluft einzig bei den PCBs (Polychlorierte Biphenyle – chlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe) Handlungsbedarf hinsichtlich Sanierungsmaßnahmen besteht. Bei den weiteren Schadstoffen wie Asbest und KMF (Künstliche Mineralfasern) bestehen keinerlei bedenkliche Belastungen in den Räumen. Die erhöhten Werte des Schadstoffes VOCs (englisch: „volatile organic compounds“ – flüchtige organische Verbindungen) im Kunstraum erklären sich durch die dort gelagerten und verwendeten Klebstoffe und Farben.

Bei den PCBs stiegen die Richtwerte in der Untersuchung teilweise über die Sanierungsrichtwerte. Auch wenn sich die Werte mit 0,5 ng/m3 bis 241 ng/m3 und im am stärksten belasteten Raum mit 541 ng/m3 auf einer Skala von 300 ng/m3 bis 3000 ng/m3 im unteren Bereich der Überschreitungen bewegen, sind mittelfristig bauliche Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen.
Stadtbaumeister Hofmann berichtete, dass kurzfristige Maßnahmen bereits ergriffen wurden. Dazu zählen regelmäßiges Lüften, gründliche Reinigung und die Entfernung von Vorhängen.

Es stehen mehrere Sanierungsmöglichkeiten zur Diskussion:

1.    Reine Sanierung der primären PCB-Quellen, d. h. Entfernung des belasteten Fugenmaterials und diffusionsdichter Anstrich der Innenseite der Fenster.
2.    Sanierung der Fugen und Austausch der Fenster.
3.    Sanierung der Primär- und großer Teile der Sekundärquellen durch Ertüchtigung der gesamten Fassade sowie von Oberflächen im Innenraum (Wände, Böden, Decken).

Um von einem komplett sanierten Gebäude (Baujahr 1972) mit entsprechend langen weiteren Nutzungszeiten sprechen zu können, wären ergänzend zu Variante drei, weitere zusätzliche Maßnahmen erforderlich wie beispielsweise eine Dachflächensanierung oder die Optimierung des Heizungssystems und der Elektroanlage.

Da eine umfassende Sanierung sowohl hinsichtlich der Planung als auch der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel in einer Größenordnung von mindestens 10 Millionen Euro einen längeren zeitlichen Vorlauf benötigt, schlägt die Verwaltung als Sofortmaßnahme vor, im Jahr 2021 sämtliche zugängliche Verfugungen in den Innenräumen durch schadstofffreies Material zu ersetzen. Außerdem sollen die Holzrahmen der Fenster auf der Innenseite einen diffusionsdichten Anstrich erhalten.

Viele Mitglieder des Gemeinderats befürworten ein zeitnahes Handeln. Nach Klärung einiger Sanierungsdetails und der Bitte um Prüfung der Sanierungswürdigkeit, die Bürgermeister Züfle bereits beauftragt hat, stimmte das Gremium ab und beschloss einstimmig: Als Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Raumluft im BZW werden im Jahr 2021 sämtliche zugängliche Verfugungen in den Innenräumen durch schadstofffreies Material ersetzt. Außerdem erhalten die Holzrahmen der Fenster auf der Innenseite einen diffusionsdichten Anstrich.


Betriebsplan für den Stadtwald 2021
Bürgermeister Johannes Züfle begrüßte die neue Revierförsterin Julia Usenbenz zunächst in der Runde des Gemeinderats. Übernommen hat sie das Amt Anfang Oktober 2020 von ihrem Vorgänger Markus König.

Usenbenz stellte dem Gremium den Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 vor. „Der im Jahr 2021 geplante Einschlag weist keine Besonderheiten auf. Er dient vorrangig zur Nutzholzgewinnung und zur Brennholzversorgung der Weilheimer und Hepsisauer Bevölkerung“, erklärte die Försterin. Es ist eine jährliche Einschlagsmenge von 1.700 Festmetern vorgesehen.

Sie führte aus, dass der Wald zwei großen Herausforderungen ausgesetzt ist: Zum einen das Absterben nahezu sämtlichen Eschebestands und zum anderen die überregional ausgeprägte Dürre.

Das Brennholz und die Flächenlose werden wieder über das Mitteilungsblatt zum Verkauf angeboten. Eine Versteigerung kann aufgrund der aktuellen Corona-Lage nicht stattfinden. Der Verkauf des Stammholzes ist wie in den Vorjahren im Direktverkauf vorgesehen. Nur gute Furnierstämme werden auf dem gemeinsamen Submissionsverkauf zum Kauf angeboten.

Wildschutzmaßnahmen werden im Jahr 2021 in Form von Wuchshüllen und Fegeklemmen an den vorgesehenen Neupflanzungen erforderlich. Auf in den Vorjahren bepflanzten und im Jahr 2021 zu bepflanzenden Flächen (Egenfirst, Wolfscherre, Unterdiebel, Berg) werden im Planjahr Kultursicherungsmaßnahmen durchgeführt (Gesamtfläche ca 7,9 ha).

Es folgten Fragen der interessierten Gemeinderatsmitglieder zum Eschetriebsterben, zum Rotkern in den Buchen aber auch zur konkreten Tätigkeit der Försterin im Stadtwald. Dazu erklärte Usenbenz, dass tatsächlich im gesamten Stadtwald damit zu rechnen ist, dass alle Eschen entweder selbst zusammenbrechen oder gefällt werden müssen. Sie hob jedoch hervor, dass dieses Holz sowohl als Brennholz als auch für die Verarbeitung einwandfrei verwendet werden kann.
Auf Nachfrage eines Ratsmitglieds zur Verkehrssicherheit bei Eschen an Straßenrändern ergänzte Stadtbaumeister Hofmann, dass die Stadtverwaltung alle kritischen Bäume im Blick hat und regelmäßig Baumkontrollen durchführt und ggf. auch Fällungen ausführt. Für den Laien sehen Bäume auf den ersten Blick gesund aus, doch kommt bei der Fällung häufig zum Vorschein, dass der Baum zu 90 % doch nicht intakt ist.

Der Gemeinderat war sich einig und stimmte dem Betriebsplan 2021 mit einer Einschlagsmenge von insgesamt 1.700 Erntefestmetern zu. Der geplante Einschlag erfolgt nur, sofern der Verkauf des einzuschlagenden Holzes zu angemessenen Preisen gesichert ist.

Finanzzwischenbericht 2020
Stadtkämmerer Dennis Bräunle informierte den Gemeinderat in seinem Finanzzwischenbericht 2020 über den aktuellen Stand und über mögliche noch zu erwartende Veränderungen der Stadtfinanzen. Einstellend auf ein positives Ergebnis hob er nur die wesentlichsten Veränderungen hervor.

Im Ergebnishaushalt weist das ordentliche Ergebnis gemäß dem Haushaltsplan 2020 einen Betrag von -647.890 Euro auf. Bei der Gewerbesteuer kann voraussichtlich mit rund 1,5 Millionen Euro Plus gerechnet werden. Die Einkommenssteuer ist mit knapp 6,1 Millionen Euro deutlich geringer ausgefallen. Somit verbessert sich das Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes Stand heute um 1.622.200 Euro auf insgesamt 974.310 Euro.

Somit wird es der Stadt Weilheim im Jahr 2020 voraussichtlich wieder gelingen, ein positives ordentliches Ergebnis zu erreichen und den Werteverzehr zu bewerkstelligen. Darüber hinaus kann der Rücklagenbestand aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses weiter ausgebaut werden und für zukünftige negative Ergebnisse zum Ausgleich verwendet werden.

Durch die Ergebnisverbesserung im Ergebnishaushalt kann auch der im Haushaltsplan bestehende Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 944.310 Euro auf rund 2.566.510 Euro erhöht werden. Diese Mittel stehen dem Finanzhaushalt und damit zur Finanzierung der Investitionen zusätzlich zur Verfügung. Bei allen drei Posten (Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen sowie Erwerb bewegliches Vermögen) war der Ansatz für das Jahr 2020 höher, als die aktuellen Hochrechnungen. Unter dem Strich stehen deutliche Einsparungen in Höhe von 1,185 Millionen Euro. Hier werden einige Maßnahmen erst zeitversetzt im Jahr 2021 umgesetzt. Außerdem werden die Rücklagen benötigt, um die geplanten Großprojekte anzugehen.

Der bestehende Finanzierungsmittelbestand erhöht sich in Folge des sehr guten Rechnungsabschlusses 2019 und der Hochrechnung 2020 zum Ende des Jahres 2020 von 5.837.085 Euro auf voraussichtlich 13.812.071 Euro.

Aufgrund der positiven Zwischenergebnisse des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts können anstehende Großprojekte ohne Kreditaufnahmen finanziert werden. „Die erfreulichen Zahlen sprechen für die nachhaltige und generationengerechte Finanzwirtschaft Weilheims, die Ökologie, Ökonomie und Soziales gleichermaßen berücksichtigt“, hob Bürgermeister Johannes Züfle abschließend hervor.

Der Gemeinderat hat vom Finanzzwischenbericht 2020 Kenntnis genommen.

Alter Friedhof – weitere Nutzung
Die Nachnutzung des „Alten Friedhofs“ in Weilheim war nicht nur Beratungsgegenstand im Gemeinderat, sondern auch Bestandteil der Bürgerbefragung im Rahmen des Strategischen Entwicklungskonzepts (STEK) 2030. Dabei sprach sich die Mehrheit der Weilheimer Bürger für eine Umgestaltung und Nutzung des Areals als Park oder beispielsweise Friedenspfades aus (zu den weiteren Ergebnissen der Befragung folgt ein separater Bericht im Mitteilungsblatt).
„Die Umgestaltung des Alten Friedhofs ist ein besonders sensibles Projekt“, betonte Bürgermeister Johannes Züfle. Bei der Planung dieses Projektes muss aus Sicht der Verwaltung unbedingt berücksichtigt werden, dass der Friedhof für viele Menschen, für Trauernde und Nachfahren ein Ort der Abschiednahme und der Trauerbewältigung ist. „Die besondere Würde dieses Ortes darf auch in der Verwirklichung der Umgestaltung auf keinen Fall verloren gehen“, so Züfle.

Zunächst wurden aus rechtlicher Sicht die Rahmenbedingungen geprüft: Grundsätzlich kann ein Friedhof oder ggf. auch Teile eines Friedhofes entwidmet werden. Voraussetzung für die Entwidmung eines Friedhofes ist, dass die Ruhezeiten aller dort belegten Gräber abgelaufen sind; dies ist im Bestattungsgesetz so verankert. Sollte der Friedhof nach Ablauf aller Ruhezeiten, aber vor Ablauf aller Nutzungsrechte entwidmet werden, sieht es die Friedhofsordnung der Stadt Weilheim an der Teck vor, dass die Verstorbenen und die Aschen der Verstorbenen auf Kosten der Stadt umgebettet werden.

Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass sich zahlreiche Gräber auf dem Friedhof befinden, die nicht innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre ablaufen. Einige Ruhezeiten laufen erst 2028/2029 ab.

Der Gemeinderat verständigte sich erstmals auf Jahreszahlen und beschließt die Ausarbeitung konkreter Pläne für die langfristige Nutzung und Umgestaltung des alten Friedhofs, sobald mehrere aneinander liegende Felder abgeräumt wurden – frühestens also ab dem Jahr 2025. Dazu schreibt die Stadtverwaltung alle Nutzungsberechtigen der noch bestehenden Gräber an und fragt ab, ob die jeweilige Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt oder die verbleibende Nutzungszeit in Anspruch genommen wird.


Fahrzeuge des städtischen Bauhofs
Ersatzbeschaffung 2020: Bagger

Der städtische Bauhof bekommt Ersatz: Ein KUBOTA-Minibagger KX060-5 KGLS2 soll den Fuhrpark fortan unterstützen und löst seinen Vorgänger aus dem Baujahr 2001 ab. Weil der alte Minibagger in die Jahre gekommen ist und zunehmend Verschleißerscheinungen aufweist, waren entsprechende Finanzmittel bereits im Haushalt 2020 für eine Ersatzbeschaffung einkalkuliert.

Vor der Investition prüfte der Bauhof jedoch zunächst, ob anstelle eines Baggers mit Gummiketten ein Radbagger für die anstehenden Arbeiten besser geeignet ist. Das Kettenfahrzeug wäre flexibler im Einsatz gewesen, da es kein zusätzliches Transportfahrzeug benötigt. Im Praxistest hat sich jedoch gezeigt, dass deutliche Einschränkungen im Gelände und in den Einsatzmöglichkeiten hinzunehmen wären. Somit sollte doch ein Gummikettenbagger als Ersatz beschafft werden.

Drei Firmen gaben ein Angebot für einen Minibagger mit entsprechender Ausstattung ab. Daraufhin testeten die Mitarbeiter des Bauhofs einige Tage lang zwei verschiedene Bagger. Der Praxistest zeigt: Mit 78.510 Euro schnitt der günstigste Bagger, ein KUBOTA-Minibagger KX060-5 KGLS2 von der Firma Böhrer Baumaschinen GmbH & Co. KG mit Sitz in Weilheim, beim Praxistest als bestes Fahrzeug ab.

Der Gemeinderat entschied einstimmig die Anschaffung des Baggers für den städtischen Bauhof. Die Lieferung erfolgt noch in 2020.


Bekanntgaben


Gewässerschau
Am 15. Dezember 2020 folgt die zweite Gewässerschau in diesem Herbst/Winter. Dieses Mal wird der Kaibach in Hepsisau begangen.

Schafstall
Die Arbeiten am Schafstall stehen kurz vor ihrem Abschluss. Die Verwaltung dokumentierte anhand tagesaktueller Fotos den Fortschritt.
Mit dem Einbau der Kleinklimazonen und der Hubfenster ist die Hardware nun vollständig eingebaut. Lediglich die -elektrische Steuerung der Fenster fehlt noch und ein Rolltor soll noch kurz vor Weihnachten, spätestens im Januar, eingebaut werden. Der Schäfer zeigt sich rundum zufrieden, die Schafe inkl. 300 Lämmer sind seit dem 26. Oktober im Stall und fühlen sich sichtlich wohl. Alle beteiligten Firmen haben engagiert daran mitgewirkt den Umbau in kurzer Zeit zu bewerkstelligen.

Mülleimer
„Weilheim ist eine saubere Stadt“, sagt Bürgermeister Johannes Züfle. Dazu werden insbesondere vom Team des städtischen Bauhofs große Anstrengungen unternommen. Damit Weilheim eine saubere Stadt bleibt und Besucher und Bürger weiterhin Kleinabfälle im Stadtgebiet entsorgen können, werden die rund 80 teilweise beschädigten und veralteten Mülleimer gegen neue ausgetauscht. Die neue Bauweise der Behälter soll dafür Sorge tragen, dass nicht ganze Mülltüten oder Pizzakartons entsorgt werden können. Durch die Umrüstung auf neue Behältnisse wird auch optisch eine Verbesserung des Stadtambientes erreicht.


Anfragen
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigte sich, ob die Markungsputzete dieses Jahr stattfindet. Die Verwaltung erklärte, dass die für dieses Jahr geplante Gemeinschaftsaktion coronabedingt ausfällt.

Eine weitere Stimme aus dem Gremium fragte nach dem Stand der Lärmschutzwände am Ortseingang Egelsberg. Stadtbaumeister Jens Hofmann erklärte, dass in einem nächsten Schritt oberhalb der Betonelemente noch die Holzelemente eingehängt werden.
 

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