Seite drucken
Weilheim an der Teck (Druckversion)

Kindergartenausschuss

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 30.04.2014

Am vergangenen Dienstag tagte der Kindergartenausschuss in öffentlicher Sitzung im Ratssaal des Rathauses. Ihm gehören neben sechs Gemeinderäten auch die Elternvertreter der fünf städtischen Kindertageseinrichtungen, Erzieherinnen und weitere beratende Mitglieder an.

Entwicklung der Kindergartenzahlen und Bedarfsplanung
Bei der Entwicklung der Kindergartenzahlen bis zum Sommer 2017 stellte der Ausschuss fest, dass die Auslastung der Gruppen weiterhin zufriedenstellend ist.
Da es im Einzugsbereich des Kindergartens Bahnhofstraße im Hochrechnungszeitraum voraussichtlich zu Engpässen kommen wird, hat der Ausschuss zur Entlastung der Aufnahmesituation am Kindergarten Bahnhofstraße nachfolgende Bezirksänderungen ab sofort beschlossen:
• die Holzmadener Straße wird zukünftig dem Einzugsgebiet des Kindergartens Egelsberg zugeordnet,
• das Gewerbegebiet „Schlucht“ sowie Teile des Wohngebiets „Hinter der Ziegelhütte“ (Tulpenstraße und Fliederweg), das Wohngebiet „Rosenstraße“ und die Gewerbegebiete „Tobelwasen“ und „Zwischen den Wegen“ werden zukünftig dem Kindergarten Lerchenstraße zugeordnet,
• in die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ-Gruppe) des Kindergartens Bahnhofstraße werden nur noch Kinder aus dem Einzugsbereich Bahnhofstraße oder Geschwisterkinder aus der bestehenden VÖ-Gruppe aufgenommen.
Anschließend bekräftigte der Ausschuss die Aufnahme, sowohl des Freien Kindergartens Weilheim e. V., als auch des Waldkindergartens e. V. in die örtliche Bedarfsplanung bis Ende
2015.

Betreuung von Kindern unter drei Jahren
und Bedarfsplanung
Im Anschluss befasste sich das Gremium mit dem Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U3).
Seit August 2013 gilt der bundesweite Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren in Deutschland. Neben den städtischen Kinderkrippen bieten drei Freie Träger und der Tageselternverein Betreuungsplätze für Kinder ab einem Jahr in Weilheim an.
Aufgrund dieser Vielzahl an Betreuungsmöglichkeiten konnte bisher allen interessierten Eltern ein entsprechender Betreuungsplatz für ihr U3-Kind in Weilheim angeboten werden. In Weilheim, so erklärte Bürgermeister Züfle, sind momentan rund 35 % aller Kinder unter drei Jahren in einer Betreuung. Dennoch stehen sowohl in den städtischen Krippen als auch bei den Freien Trägern oder der Kindertagespflege noch weitere Plätze zur Verfügung. Bisher und hoffentlich auch in Zukunft kann daher der Rechtsanspruch in Weilheim erfüllt werden.
Auch im Kleinkindbereich bekräftigte der Ausschuss die Aufnahme der Freien Träger Verein Kinderspielgruppen e. V., Freier Kindergarten Weilheim e. V. – Vobeki – als auch die KiTa Rasselbande gGmbH in die örtliche Bedarfsplanung bis Ende 2015.

Ferienplan 2015
Vom Ferienplan 2015, der insgesamt wie alljährlich 26 Schließtage im gesamten Jahr umfasst, wurde Kenntnis genommen.

Anträge des Gesamtelternbeirates
Für den Kindergarten Öhrich wurden drei Anträge gestellt. Der Wunsch nach einer qualifizierten pädagogischen Fachkraft für die Sprachförderung im Kindergarten konnte Anfang dieses Monats mit der Beschäftigung einer gelernten Erzieherin als neue Sprachhelferin erfüllt werden. Der Bitte nach Nutzung einer städtischen Sporthalle zum wöchentlichen „Sportunterricht“ der Kindergartenkinder konnte dagegen nicht entsprochen werden, da beide Schulsporthallen (im Bildungszentrum Wühle und bei der Limburg-Grundschule) morgens ausschließlich durch den Schulsport belegt sind. Ein Ausweichen in die neue Lindach-Sporthalle ist aus steuerlichen Gründen nicht möglich. Aus diesem Grund haben die Erzieherinnen neben der täglichen Nutzung des Gartens zusätzlich noch wöchentlich einen Bewegungstag, aber auch vermehrte Wanderungen und Ausflüge in die nähere und weitere Umgebung des Kindergartens in ihr Programm eingeplant, sodass dem Bewegungsdrang der Kinder entsprochen werden kann.
Darüber hinaus wird die Verwaltung mit den Erzieherinnen nochmals Alternativen (z. B. ein Ausweichen in andere Kindergärten) prüfen.
Des Weiteren wurden vom Elternbeirat zwei kleinere Räume im Kindergarten Öhrich angesprochen. Die Verwaltung führte aus, dass diese im ursprünglichen Plan des Kindergartens Öhrich als Materialräume festgelegt wurden, zwischenzeitlich aber durch die Kinder zum Spielen oder als Rückzugsgebiet vereinnahmt wurden. Aus brandschutztechnischen Gründen müssen diese zukünftig wieder ihrem ursprünglichen Verwendungszweck zugeführt werden. Eine Brandverhütungsschau durch das Landratsamt hat eine weitere Nutzung für und von den Kindern untersagt.
Für die Kindertagesstätte Lerchenstraße wurde die Einführung eines Mittagessens in den Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ-Gruppen) beantragt. Dies hätte neben organisatorischen vor allem personelle Auswirkungen. Die Verwaltung sagte zu, die notwendigen Veränderungen nochmals zu prüfen sowie die Auswirkung der Mehrausgaben (Personal und Miete für zusätzliche Geräte) auf die Gebühren zu kalkulieren. Nach Vorliegen aller relevanten Daten und Kosten soll endgültig entschieden werden.

Weitere Anfragen und Anträge wurden keine gestellt.

http://www.weilheim-teck.de//rathaus-gemeinderat/kommunalpolitik/gemeinderat-archiv