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Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

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Aus dem Gemeinderat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 14.04.2016

Bürgerfragerunde

Gebühren Ganztagsschule Bildungszentrum Wühle

Eine Weilheimer Bürgerin stellte die Frage, warum die Stadt Gebühren für die künftige Ganztagsschule am BZW verlange, obwohl dies in anderen Kommunen nicht erfolge. Der Bürgermeister verwies in diesem Zusammenhang auf den folgenden Tageordnungspunkt, wo dies behandelt und erläutert werde.

Erschließung Gänsweide II

Ein Weilheimer Bürger erkundigte sich nach den geänderten Erschließungskosten durch die neue Festlegung der Straßen­einmündung des Baugebiets in die Bissinger Straße. Die Ver­waltung verwies auf Tagesordnungspunkt 3, bei dem u. a. erläutert wird, dass die neue Variante eine Verringerung der Erschließungsanlagen mit sich bringt.

Limburghalle

Von einem Teilnehmer einer Besichtigung wurde behauptet, dass von städtischen Mitarbeitern bewusst falsche Aus­sagen ge­troffen wurden. Die Verwaltung wies diese An­schuldigung zurück und verwahrte sich gegen die undifferenzierte Stimmungs­mache sowohl in der Bürgerfragestunde als auch beim Besichtigungstermin selbst.

Mittagessen ohne Buchung des Ganztagsangebotes
am Bildungszentrum Wühle

Eine Bürgerin erkundigte sich nach der Möglichkeit für ­Schüler, ggf. auch der oberen Klassen, ein Mittagessen einzunehmen, ohne das Betreuungsangebot zu buchen. Bürgermeister Züfle verwies auf den folgenden Tagesordnungspunkt, bei dem die Fragestellung aufgegriffen werden kann.


Ganztagsbetreuungsangebot am Bildungszentrum Wühle
- Festsetzung der Betreuungsgebühren

Der Vorsitzende Bürgermeister Züfle erläuterte, dass im Stadtentwicklungskonzept Weilheim 2020 die Einführung der Ganztagsschule am BZW mit einem gemeinsamen pädagogischen Konzept der Real- und der Werkrealschule als Leitprojekt festgelegt ist. Ursprünglich war geplant, nach der Evaluation der Ganztagsbetreuung an der Limburgschule erst im Schuljahr 2017/2018 am Bildungszentrum zu starten. Um die Lücke ­zwischen betreutem Ganztag der Grundschule und dem Start an den weiterführenden Schule zu verkürzen, wurde mit den ­Schulen vereinbart, bereits mit dem kommenden Schuljahr zu starten. Derzeit sind Verwaltung, Schulvertreter und die beauftragte Familienbildungsstätte aus Kirchheim an den Detailplanungen zu Angeboten, in die neben der hauptamtlichen Betreuung durch Personal der Familienbildungsstätte auch der Schul­sozialverein, der Schulsozialarbeiter, die Musikschule, die Schulkontaktarbeit und weitere Ehrenamtliche eingebunden werden.

Weit fortgeschritten sind laut Bürgermeister Züfle die Einbauten der im Zuge des Ganztagsbetriebes erforderlichen Betreuungsräume, der Mensa und der Ausgabeküche.

Bereits erfolgt sind die Fachraumverlegungen, um für die neuen Räume Platz zu schaffen. Insgesamt werden bis zum Abschluss der Arbeiten in den Sommerferien ca. 1,9 Mio. € investiert.

Das Angebot wird in offener Form gemacht. D. h. jede Familie kann entscheiden, ob ihr Kind teilnimmt oder nicht. Bei einer Nutzung des Angebots macht das Land die Vorgabe, dass ­mindestens drei der vier Angebotstage (Montag bis Donnerstag) gebucht werden. Die Betreuung umfasst die Zeit von 7.50 Uhr (1. Stunde) bis 15.30 Uhr und diese wird durch Vormittags- und Nachmittagsunterricht, das Mittagessen und die Ganztags­angebote sowie die Hausaufgabenbetreuung gestaltet.

Zur Gebührenerhebung verwies die Verwaltung darauf, dass es sich bei ca. 1 € pro betreuten Stunde um sehr moderate Ge­bühren handle. Wenn entsprechend viel Mittagsunterricht stattfindet, wird dieser Betrag im Monat ca. 25 € betragen, bei weniger stundenplanmäßigem Unterricht kann er auch bis über 40 € im Monat ansteigen. Das Mittagessen wird zusätzlich zum reinen Bezugspreis von derzeit 3,50 € pro Tag abgerechnet.

Damit auch Sozialschwache und Kinder von Familien mit ­prekären Einkommen die Chance haben, die Ganztagsschule zu besuchen, wird es eine Sozialklausel geben, durch ­welche die Gebühren deutlich reduziert werden können bis hin zur Gebühren­freiheit. So kann jedes Kind die Ganztagsschule besuchen, gleich welches Einkommen die Eltern zur Verfügung haben. Mit diesem Modell wurden an der Limburgschule gute Erfahrungen gemacht.

Die Gebührenerhebung begründete Bürgermeister Züfle mit den zahlreichen Angeboten, welche die Stadt in den letzten Jahren im Bildungs- und Betreuungsbereich geschaffen hat. Er nannte beispielhaft die drei Krippengruppen, eine weitere Ganztagsgruppe, den Ganztagsbetrieb an der Limburgschule, die Schulsozialarbeit und nun den Ganztagsbetrieb am Bildungszentrum. Damit einhergehen nicht nur tolle Angebote, sondern auch beträchtliche laufende Kosten. Diese belaufen sich für den Ganztagsbetrieb in der Wühle auf rund 200.000 € pro Jahr. Um dies finanziell tragen zu können, sollen die Nutzer rund 20 % der laufenden Kosten über Gebühren beitragen. Nachdem dies im Kindergartenbereich und an der Limburgschule gelte, sollte ­dieses Modell an den weiterführenden Schulen fortgesetzt ­werden. Anschließend schilderte die Verwaltung, dass Eltern der Werk­realschule um eine Lösung für die zukünftigen Sechstklässler gebeten haben, die sich derzeit im sogenannten „Ganztag“ befinden. Bürgermeister Züfle schlug vor, statt einem abge­stuften Einstieg der Klassen 5 bis 7, jeweils um ein Jahr versetzt, sofort mit den Klassen 5 und 6 einzusteigen. Nach Rücksprache mit den Schulen ist dies organisatorisch möglich.

Die anschließenden Wortmeldungen der Stadträte gingen im Wesentlichen in zwei Richtungen. Einerseits wurde die Not­wendig­keit der Gebührenerhebung in Bezug zum Kinder­gärten und der Limburgschule gesehen. Andererseits wurde aber angeregt, das Einführungsjahr 2016/2017 einmalig gebührenfrei zu stellen, um mehr Anmeldungen und einen besseren Start zu erreichen. Andere Räte vertraten die Ansicht, dass es bisher Konsens war, den Eltern die sehr moderaten 1 € pro Betreuungs­stunde als vertretbaren Anteil zumuten zu können.

Eine weitere Anfrage bezog sich auf die Möglichkeit, generell für alle Schüler des Bildungszentrums ein Mittagessen anzu­bieten. Bürgermeister Züfle sieht dies in der Zukunft durchaus als Option an. Hauptamtsleiter Launer ergänzte, dass dabei aber kein bloßes Essensangebot ohne Betreuung ermöglicht werden sollte, da dies ein Konkurrenzangebot zum echten Ganztagsbetrieb darstellen würde und damit Auswirkungen auf die Anmeldezahlen und die Zuschusssituation von Seiten des Landes haben würde.

Anschließend wurde der Antrag, im Startjahr 2016/2017 einmalig keine Gebühren für die Ganztagsbetreuung zu erheben, bei fünf Ja-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Anschließend wurde einstimmig beschlossen:

1.
Pro Betreuungstag werden nachfolgende monatliche Gebühren festgesetzt:

1.1.
für die Betreuung von 7.50 bis 15.30 Uhr
ohne Nachmittagsunterricht 13,50 €

1.2.
für die Betreuung von 7.50 bis 15.30 Uhr
mit Nachmittagsunterricht 7,50 €

1.3
Für Betreuung einer zusätzlichen Schulstunde 3,50 €
(z. B. Unterrichtsbeginn 2. Stunde)

Die Gebühren sind für elf Monate im Jahr zu bezahlen.


Die Ganztagsbetreuung kann nur drei oder vier Tage
von Montag bis Donnerstag gebucht werden.

2.
Alle Kinder der Ganztagsbetreuung sind verpflichtet,
am Mittagessen teilzunehmen. Die Kosten des Essens­anbieters werden ohne Aufschlag (evtl. gerundet)
den Eltern in gleicher Höhe verrechnet.

3.
Die 6. Klassenstufe kann bereits zum Schuljahr 2016/2017 am Ganztagsangebot teilnehmen.


Bebauungsplan „Gänsweide II“
– Anwesen Bissinger Straße 15
– Ausübung Vorkaufsrecht § 24 BauGB

Bürgermeister Züfle erläuterte in Kürze die wesentlichen Belange zum Bebauungsplanverfahren Gänsweide II. Bereits in einer früheren Sitzung wurde die aktuelle Erschließungsvariante beschlossen, nach welcher das künftige Neubaugebiet über eine Erschließungsstraße an die Bissinger Straße angebunden wird. Diese zweite Erschließung ist erforderlich, weil sonst das gesamte Gebiet Gänsweide I und II ausschließlich über eine einzige Zufahrt (Limburgstraße) erschlossen wäre. Dies brächte erhebliche Probleme, beispielsweise bei Feuerwehrein­sätzen oder Straßenreparaturen. Aus städtebaulicher Sicht ist die Anbindung erforderlich. Darüber hinaus wurde diese weitere Anbindung auch von den Anliegern aus dem bestehenden Baugebiet Gänsweide I im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gefordert. Da das betroffene Gebäude zur Veräußerung stand, könnte die planerische Anbindung auch realisiert werden. Die Stadt hat sich daher um den Aufkauf des 687 m² großen Grundstücks bemüht. Dieses wurde jedoch an einen Auswärtigen veräußert, obwohl die Stadt denselben Preis geboten hatte. Durch die ­aktuelle Bebauungsplanung hat die Stadt aber ein Vorkaufsrecht zur Sicherung der Interessen der Allgemeinheit.

Nach wenigen Wortmeldungen wurde bei vier Enthaltungen die Ausübung des Vorkaufsrechts zum Wohle der Allgemeinheit (Sicherung der öffentlichen Erschließung) beschlossen.


Anpassung Eintrittsgeld für das Freibad
zur Badesaison 2016

Die Eintrittspreise des städtischen Freibades wurden zuletzt 2014 angepasst, trotzdem liegen sie im Vergleich zu Freibädern in der Region im unteren Preissegment. Der Freibadbetrieb stellt eine sogenannte Freiwilligkeitsleistung der Stadt dar und erwirtschaftet ein Gesamtdefizit von ca. 200.000 € im Jahr. Der Kostendeckungsgrad liegt bei nur ca. 19 %, weshalb vorgeschlagen wurde, die Eintrittspreise um ca. 6 % zu erhöhen. Bewusst sollen dabei die vergleichsweise sehr günstigen Saisonkarten teurer werden. Dies wurde sowohl vom Gutachter der Machbarkeitsstudie zum Bäderangebot als auch vom neugegründeten Förderverein Weilheimer Freibad angeregt. Trotzdem bezeichnet der Bürgermeister die vorgeschlagene Erhöhung als moderat.

Ohne weitere Wortmeldungen wurden einstimmig folgende neue Eintrittspreise beschlossen:

Erwachsene/Abendkarte ab 17 Uhr 3,50/2,20 €

Jugendliche/Abendkarte ab 17 Uhr 1,90/1,20 €

Auswärtige Schüler- und Jugendgruppen je Person 0,50 €

Saisonkarten Erwachsene 50,00 €

Saisonkarten Jugendliche 24,00 €

Saisonkarten Familien 90,00 €

Saisonkarten Alleinerziehende mit Kind 50,00 €

Kinder bis 6 Jahren sind frei. Das 3. und weitere Kinder sind frei, wenn für das 1. und 2. Kind eine Saisonkarte gekauft wurde.


Umnutzung Rathaus Hepsisau – Vergabepaket 1

Im 1. Ausschreibungspaket wurden die Gewerke Elektrik (14 ­Firmen), Heizung (14 Firmen), Sanitär/Lüftungstechnik (12 ­Firmen) und Fensterbau (24 Firmen) beschränkt ausge­schrieben. Die wirtschaftlichsten Angebote lagen alle innerhalb der Kostenschätzung der Verwaltung.

Im Anschluss erfolgte ohne weitere Wortmeldungen im ­Gremium die einstimmige Vergabe an die jeweils günstigsten Bieter:

Elektrik an die Firma Elektro Bernauer aus Weilheim zum Bruttopreis von 62.589,36 €. Heizung an die Firma Naasz aus Weilheim zum Bruttopreis von 58.338,32 €. Sanitär/Lüftungstechnik an die Firma Andrade und Sigel aus Weilheim zum Bruttopreis von 44.295,37 €. Fensterbau an die Firma Bauausstattung ­Pflüger aus Weilheim zum Bruttopreis von 43.660,39 €.


Jahresbau Straßen und Schächte 2016 bis 2017
– Vergabe Bauarbeiten

Wie in jedem Jahr wurden laut Bürgermeister Züfle die Jahresbauarbeiten (kleine Reparaturen und Austausche) für Straßen und Schächte öffentlich ausgeschrieben. Hierfür wurde an fünf Firmen das entsprechende Leistungsverzeichnis versandt von welchen drei Firmen Angebote abgegeben haben. Nach Über­prüfung inkl. der Nebenangebote durch die Verwaltung war die Firma Moll aus Gruibingen die wirtschaftlichste Bieterin. An diese wurden einstimmig die Jahresbauarbeiten zu einem geprüften Angebotspreis von 374.707,38 € (brutto) vergeben.


Los 1 Sanierung Wehrstraße und Ulrichstraße
Los 2 Neubau Zufahrt Mensa BZW
– Vergabe

Laut Bürgermeister Züfle stehe gemäß dem Modernisierungskonzept für 2016 der Bereich Wehr- und Ulrichstraße aufgrund der schadhaften Wasserleitung und Straßenbereiche sowie dem hydraulisch überlasteten und von Schäden gekennzeichneten Kanal zur Sanierung an. Es werden Synergien durch die Kombination von Erneuerung der Straßeneinläufe und Hausanschlüssen sowie dem Bau der fehlenden Gehwegverbindung mit dem Einlegen von Stromkabeln der Netze BW erzielt. Nach der umfassenden Sanierung ist der komplette Straßenaufbau nach dem aktuellen Stadt der Technik hergestellt.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt deutlich unter der Kostenschätzung der Verwaltung. Allerdings wird das finanzielle ­Polster noch zur Beseitigung von Altlasten gebraucht, da im vorhandenen Straßenbelag bei Probeentnahmen teerhaltiges Material gefunden wurde.

Aus dem Gremium wurde darum gebeten, die Anlieger früh­zeitig zu informieren. Bürgermeister Züfle verwies auf eine für den 19. April geplante Informationsveranstaltung. Zu der nun nach erfolgter Vergabe eingeladen werden kann. Neben der Verwaltung nimmt auch die nun feststehende ausführende Firma teil.

Danach wurden einstimmig Los 1 mit 891.210,93 € und Los 2 mit 18.802,13 € (jeweils brutto) an die Firma G. Moll aus Gruibingen vergeben.


EKVO Kanalsanierung 2016
– Vergabe der Bauarbeiten

Bürgermeister Züfle führte in Kürze aus, dass im Rahmen der Eigenkontrollverordnung und der damit verbunden Kanal­untersuchung mittels Kamera viele Schadstellen im städtischen Kanalnetz festgestellt worden waren. Die Schadensklassifizierung, welche auch die Dringlichkeit der einzelnen Sanierungsmaßnahmen widerspiegelt, wurde vom beauftragten Büro Weber Ing. aus Pforzheim aufbereitet und in die Finanzplanungen auch der kommenden Jahre aufgenommen. Die Sanierung erfolgt mit Inlinern bei längeren Abschnitten, über punktuell eingebaute Innengewebe und teilweise durch Roboter. Die wesentlichen Schwerpunkte benannte Stadtbaumeister Hofmann mit Bereichen in der Neidlinger-, Häringer, Untere Graben- und Kirchheimer Straße sowie nördlich von Hepsisau.

Das Leistungsverzeichnis wurde an sechs Firmen versandt, alle haben ein Angebot abgegeben und lagen teilweise sogar erheblich unter den kalkulierten Ansätzen des Ingenieurbüros.

Im Anschluss wurde ohne weitere Wortmeldungen die Kanal­sanierung in geschlossener Bauweise an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Erles Umweltservice aus Meckesheim zum Bruttoangebotspreis von 183.319,83 € einstimmig vergeben.


Genehmigung von Spenden
– Pauschale Annahmeentscheidung für das 1. Quartal 2016
– Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden

Einstimmig beschlossen wurden die Annahmen von folgenden Spenden durch den Gemeinderat: Eine Kleinspende in Höhe von 280 € zugunsten des Kindergartens Öhrich und jeweils als Einzelspenden 600 € zugunsten der Kindertagesstätte Bahnhofstraße für eine Theateraufführung, 860 € an den Kindergärten Hepsisau für Gartenbänke und 1.785 € in Form einer Sachspende für die Zurverfügungstellung eines Evopäd-Parcours.


Bekanntgaben und Anfragen

Einbahnstraßen-Regelung Einfahrt in das Gewerbegebiet AU von der L 1200

Wie im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beantragt, wurde von der Verwaltung mit der Straßenverkehrsbehörde erörtert, ob grundsätzlich eine Einbahnstraße im Bereich der Firma Kirschmann aus Fahrtrichtung Jesingen möglich wäre. Dies wurde bejaht. Allerdings müsste hierfür das Straßenstück für rund 165.000 € ausgebaut werden.

Graffiti im Durchgang „Schupfen“ in die Hofgärten

Ein professioneller Graffitti-Sprayer ist in Absprache mit den Hauseigentümern dabei, den unschönen Durchgang aufzu­werten. Für die gegenüberliegende Seite ist ein Projekt mit dem professionellen Sprayer und dem Jugendtreff geplant.

Tätigkeitsbericht Schulsozialarbeiter

Von einer Stadträtin wurde nachgefragt, ob der Schulsozial­arbeiter im Gremium einen Tätigkeitsbericht abgeben könnte. Ein Bericht im Laufe des Jahres wurde zugesagt.

Kontaktdaten

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  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
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