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Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Weilheim an der Teck hat im Juli 2023 mit der Erstellung ihres ersten kommunalen Wärmeplanes begonnen. Gemäß der Bestimmungen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (§ 27 Abs. 3 KlimaG BW) sind Stadtkreise und Große Kreisstädte verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Auch die übrigen Städte – zu denen Weilheim an der Teck gehört - können einen freiwilligen kommunalen Wärmeplan erstellen.
Es handelt sich hierbei – wie beim verpflichtenden kommunalen Wärmeplan – um ein Instrument, welches dazu dienen soll, eine Strategie zum langfristigen Umbau der Wärmeversorgung mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu entwickeln.
Hierfür sind zwei Potenzialbereiche relevant:
▪ Ermittlung der Einsparpotenziale durch energetische Sanierungen
▪ Untersuchung kommunaler Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien
Zu den erneuerbaren Energien zählen:
▪ Abwasserwärme
▪ Biogas/Biomasse
▪ Geothermie: Oberflächennahe Geothermie und Tiefengeothermie
▪ Grundwasser
▪ Solarthermie: Dach- und Freiflächen
▪ Abwärme: Abwärme-Quellen im kommunalen Gebiet (bspw. aus Industriebetrieben)
▪ Kraft-Wärme-Kopplung
Umfang, Inhalt und mit der Kommunalen Wärmeplanung verbundene Befugnisse werden im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz für alle Kommunen geregelt – unabhängig von Einwohnerzahl und Status. Um eine qualitativ hochwertige und aussagekräftige Kommunale Wärmeplanung erarbeiten zu können, wurden die Kommunen durch das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz zur Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen Daten ermächtigt.
Diese stammen insbesondere von den lokalen Energieunternehmen und Bezirksschornsteinfegern. Die Stadt selbst trägt ebenfalls mit einer Reihe von Daten zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung bei. Nachfolgend ein Überblick über die einbezogenen Daten:
Bis Juni 2024 möchte die Stadt Weilheim an der Teck die Kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben. Erstellt wird diese durch das Ingenieurbüro EGS-Plan mit Sitz in Stuttgart.