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Steuern & Gebühren: Weilheim an der Teck

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Vimeo

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Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

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Rechtsgrundlage

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Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Vereinigte Staaten von Amerika

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Chatbase
Chatbase ist eine Plattform zum Erstellen, Trainieren und Verwalten von KI-Chatbots mit verschiedenen Datenquellen.
Verarbeitungsunternehmen
Chatbase.co Inc.
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Wir setzen Chatbots ein, um mit Ihnen zu kommunizieren. Chatbots sind in der Lage, ohne menschliche Hilfe auf Ihre Fragen und sonstigen Eingaben zu reagieren.

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Hierzu analysieren die Chatbots neben Ihren Eingaben weitere Daten, um passende Antworten zu geben (z. B. Namen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, Kundennummern und sonstige Identifikatoren, Bestellungen und Chatverläufe). Ferner können über den Chatbot Ihre IP-Adresse, Logdateien, Standortinformationen und andere Metadaten erfasst werden. Diese Daten werden auf den Servern des Chatbot-Anbieters gespeichert.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für den Einsatz von Chatbots ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern der Chatbot zur Vertragsanbahnung oder im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt wird. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In allen anderen Fällen erfolgt der Einsatz auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst effektiven Kundenkommunikation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ort der Verarbeitung
Chatbase verarbeitet im Rahmen der Interaktion mit Ihnen alle eingegebenen Daten und leitet diese an unsere internen Chatsysteme weiter.Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten nach Kanada erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2001) 4539 der Europäischen Kommission.
Datenempfänger

Chatbase.co Inc., 4700 Keele Street, 215 Bergeron Centre, Toronto, ON, Canada, M3J 1P3

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Weilheim an der Teck
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Digitale Prozesse

Hauptbereich

Auf einen Blick

Grund & Gewerbesteuer
Grundsteuer A Hebesatz320 v.H.
Grundsteuer B Hebesatz240 v.H.
Gewerbesteuer Hebesatz380 v.H.
Hundesteuer
Für den ersten Hund108,00 €
Für jeden weiteren Hund216,00 €
Zwingersteuer324,00 €
Kampfhunde810,00 €
Wasser & Abwasser  
Grundpreis:26,19 € inkl. 7% MwSt.
Wasser:2,56 €/m³ zzgl. MwSt.
Abwasser:3,57 €/m³
Niederschlagswasser:0,46 €/m²

Vergnügungssteuer

Wenn Sie ein vergnügungssteuerpflichtiges Gerät anmelden wollen, finden Sie das entsprechende Formular unter Rathausvordrucke (Allgemein)

Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren

Für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren schauen Sie bitte unter Ortsrecht.

Hundesteuer

1. Steuerschuld
Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 01. Januar für jeden über drei Monate alten Hund, der von natürlichen Personen gehalten wird. Die Hundesteuer ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides zur Zahlung fällig. Bei Steuerpflichtigen, die am vorteilhaften Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die Steuerbeträge über das angegebene Bankkonto fristgerecht eingezogen.

2. Steuersätze
Die Hundesteuersätze in der Stadt Weilheim, wie auch in den Gemeinden Holzmaden und Ohmden betragen:

  • für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen Hund 108,00 €
  • für jeden zweiten und jeden weiteren Hund 216,00 € 
  • Die Zwingersteuer beträgt 324,00 €
  • Die Kampfhundesteuer beträgt 810,00 €

3. Steuerbefreiungen
Eine Hundehaltung ist nur noch dann nicht steuerpflichtig, wenn sie ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient oder ausdrücklich von der Steuer befreit ist.

Steuerbefreiungen werden nur noch auf Antrag gewährt für das Halten von Hunden,

  • die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen;
  • die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.

4. Hundesteuermarken
Hundesteuermarken sind für drei Jahre gültig.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund seine Steuermarke am Halsband trägt.

Endet eine Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist die Hundesteuermarke mit der Anzeige bei der Gemeindeverwaltung unbedingt zurückzugeben.

5. Steuerpflicht nach dem 1. Januar
Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird ein drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am 1. Tag des folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Die evtl. zuviel bezahlte Steuer wird erstattet.

6. Meldepflicht
Die Hundehalter werden gebeten, Wohnungswechsel sowie Beginn oder Ende der Hundehaltung innerhalb 14 Tagen anzuzeigen. Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie der erforderlichen Anzeigepflicht der Hundehaltung nicht nachkommen. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 16 Abs. 2 des Hundesteuergesetzes eine Geldbuße nach sich ziehen.

Anzeigen über Hundehaltungen nehmen entgegen:

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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