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Stadtarchiv Weilheim
Im Stadtarchiv Weilheim werden die in der Stadtverwaltung seit 1506 entstandenen Unterlagen verwahrt. Aus dem Archivgut kann eine Fülle von Fragen zur Geschichte der Stadt Weilheim, aber auch zur Geschichte einzelner Gebäude oder einzelner Personen in der Stadt, beantwortet werden.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse an stadtgeschichtlichen Fragen hat, kann das Stadtarchiv an den Öffnungstagen benutzen. Zwei Mitarbeiter des Kreisarchivs Esslingen, Frau Mühlnickel-Heybach oder Herr Fuchs, stehen zweimal im Monat dienstags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr für Ihre Anliegen und Auskünfte im Rathaus Weilheim zur Verfügung. Vor einem Besuch ist eine Anmeldung unter der Nummer Telefonnummer: 0711-3902-42340 unbedingt erforderlich.
Fragen an die Stadtgeschichte können Sie auch per E-Mail an Kreisarchiv(@)lra-es.de oder Stadtarchiv(@)weilheim-teck.de stellen.
Bei einem persönlichen Besuch im Stadtarchiv Weilheim sind folgende Regeln einzuhalten:
- maximal zwei Benutzer an einem Tag
- Terminvereinbarung unter der Nummer Telefonnummer: 0711-3902-42340 zwingend erforderlich
- Gemäß der am 4. Dezember 2021 in Kraft getretenen Corona-Verordnung gilt ein vierstufiges Warnsystem. Je nach Vorliegen der Basisstufe, der Warnstufe, der Alarmstufe I oder der Alarmstufe II sind die Zugangsregeln anzupassen.
Basisstufe und Warnstufe: Für den Zutritt ist ein negativer Corona-
Testnachweis, ein Impf- oder Genesenen-Nachweis erforderlich (3G).
Als Testnachweis gilt ein negativer Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden
alt) oder ein negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt).
Alarmstufe I: Für den Zutritt ist ein negativer Corona-Testnachweis, ein Impf-
oder Genesenen-Nachweis erforderlich (3G). Als Testnachweis gilt
ausschließlich ein negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt).
Alarmstufe II: Für den Zutritt ist ein Impf- oder Genesenen-Nachweis und
ein negativer Corona-Testnachweis erforderlich (2G+). Ein negativer Schnell-
oder PCR-Testnachweis ist ausschließlich dann vorzulegen, falls die Impfung
oder Infektion länger als 6 Monate zurückliegt.
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske (FFP2, KN95/N95, OP-Maske)
- Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, ist der Archivbesuch nicht gestattet.
Termine Stadtarchiv
07.02.2023 Herr Fuchs
21.02.2023 Frau Mühlnickel-Heybach
07.03.2023 Herr Fuchs
21.03.2023 Herr Fuchs
11.04.2023 Frau Mühlnickel-Heybach
25.04.2023 Frau Mühlnickel-Heybach
09.05.2023 Herr Fuchs
23.05.2023 Herr Fuchs
13.06.2023 Frau Mühlnickel-Heybach
27.06.2023 Frau Mühlnickel-Heybach
11.07.2023 Herr Fuchs
25.07.2023 Herr Fuchs
08.08.2023 Frau Mühlnickel-Heybach
22.08.2023 Frau Mühlnickel-Heybach
12.09.2023 Herr Fuchs
26.09.2023 Herr Fuchs
10.10.2023 Frau Mühlnickel-Heybach
24.10.2023 Frau Mühlnickel-Heybach
07.11.2023 Herr Fuchs
21.11.2023 Herr Fuchs
05.12.2023 Frau Mühlnickel-Heybach
19.12.2023 Frau Mühlnickel-Heybach