# Analytics ID: UA-54734766-1

Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Weilheim an der Teck
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jobs
Digitale Prozesse

Hauptbereich

Aus dem "Gemeinsamen Ausschuss"

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 24.05.2017

Am vergangenen Donnerstag tagte der „Gemeinsame Ausschuss“ der Verwaltungsgemeinschaft in den neu erstellten Räumen der Mensa am Bildungszentrum Wühle. Bürgermeister Johannes Züfle lud die Anwesenden dazu ein, die Einrichtung im Anschluss an die Sitzung zu besichtigen und aus erster Hand die wichtigsten Eckdaten zu erfahren.

Grußwort Bürgermeister Züfle, Weilheim
Das traditionelle Grußwort hielt der Hausherr persönlich und gab einen kurzen Überblick über die relevanten kommunal-politischen Themen Weilheims. Durch die – entgegen landläufig anders lautender Prognosen – um rund 25 Prozent ge-stiegene Geburtenrate, ist die Kleinkindbetreuung ein dringendes und sensibles Themenfeld. Für die Betreuung von Kindern ab einem Jahr besteht naturgemäß lediglich ein kurzes Zeitfenster für die Planung und Bereitstellung von Krippenplätzen. Deshalb wird zunächst kurzfristig in Hepsisau eine Interimsgruppe eingerichtet, bis in Weilheim an einem geeigneten Standort eine 2-gruppige Einrichtung mit Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden kann.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Sanierung des Freibads. Wie marode die Technik bereits ist, zeigte zuletzt das -traditionelle Anbaden, das bei 15 Grad Wassertemperatur stattfinden musste. Badefreundlicher konnte man das Becken mit der reparaturanfälligen Heizanlage an diesem Tag schlicht nicht erwärmen. Mit viel Glück und Engagement konnte der Mangel zwischenzeitlich jedoch beseitigt werden.

Zuletzt wies der Vorsitzende auf das Doppeljubiläum im Jahr 2019 hin. Auch die Gemeinde Bissingen feiert im gleichen Jahr ihre erste urkundliche Erwähnung.

11. FNP-Änderung „Grund“, Gemarkung Ochsenwang (Wohngebiet „Grund“ Eduard-Mörike-Straße, Herausnahme der Gebiete „Krumme Äcker“ und „Wittumgsäcker“)
– Beendigung des Verfahrens
Um dem Wunsch privater Bauinteressenten nachzukommen, hat die Gemeinde Bissingen seit Jahrzehnten versucht, neue Bauplätze im Ortsteil Ochsenwang zu schaffen. Nach gescheiterten Grundstückverhandlungen an anderen Standorten, wurde bei der Verwaltungsgemeinschaft der Antrag gestellt, ein 0,8 Hektar großes Wohngebiet nördlich der Eduard-Mörike-Straße im Gewann „Grund“ auszuweisen. Als Ausgleich der Flächenbilanz sollten die Gebiete „Krumme Äcker“ und „Wittumgsäcker“ aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan herausgenommen werden.

Bereits bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden allerdings Bedenken aus naturschutzrechtlichen Gründen geäußert. Ein zu umfassender Eingriff in das dortige Landschaftsschutzgebiet wurde befürchtet. Nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen hat der „Gemeinsame Ausschuss“ den öffentlichen Belangen der Siedlungsentwicklung jedoch eine höhere Bedeutung beigemessen und den Änderungsplan zusammen mit der Begründung sowie dem Umweltbericht zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Daraufhin wurden wiederum Bedenken von Privatpersonen oder deren Anwälten vorgetragen. Auch das Landratsamt hat gegen die Darstellung der neuen Wohnbaufläche aus fachlichen und rechtlichen Gründen seine Bedenken gemäß Stellungnahme vom 3. Dezember 2007 aufrechterhalten.

Ein wiederholter Versuch der Gemeinde Bissingen zum Aufkauf von alternativen Flächen im Gebiet „Krumme Äcker“ blieb -mangels Reaktion des Eigentümers erfolglos und wurde schließlich aufgegeben.

Seitens Verwaltungsgemeinschaft wurde daher ein Vorstoß gemacht, durch Änderung des Flächennutzungsplanes die Ausweisung von Bauland im Gebiet „Grund“ planerisch zu vollziehen. Die entsprechenden Unterlagen wurden beim Landratsamt Esslingen eingereicht. Von diesem wurde die Genehmigung jedoch versagt.

Die Stadt Weilheim und die Gemeinde Bissingen lenkten daraufhin rechtliche Schritte ein und forderten das Landratsamt auf, den Widerspruch dem Regierungspräsidium vorzulegen. Aber auch von diesem wurde der Widerspruch der Gemeinde -Bissingen gegen die Ablehnung des Befreiungsantrags von der Festsetzung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Gebiete um Bissingen und Ochsenwang“ zurückgewiesen.

In einem letzten Versuch, das berechtigte Interesse zur Ausweisung eines Wohngebietes mit dringend benötigten Bauplätzen voranzutreiben, hat die Gemeinde Bissingen daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. In mündlicher Verhandlung wurde die Klage am 16. März 2016 jedoch ebenfalls abgewiesen.

Nach Vorliegen der Urteile entschied die Gemeinde Bissingen nun, von weiteren Schritten bezüglich des Wohngebiets „Grund“ abzusehen. Der „Gemeinsame Ausschuss“ hat die 11. Flächennutzungsplanänderung damit abgeschlossen und in seiner letzten Sitzung formal beendet. Es gilt für diese Bereiche der rechtskräftige Flächennutzungsplan vom 26. Oktober 1993.

18. FNP-Änderung „Fürhaupten“, Gemarkung Bissingen
Feststellungsbeschluss
In Bissingen stehen schon seit längerem keine gemeindlichen Gewerbeflächen mehr zur Verfügung. Dadurch können ört-lichen Gewerbetreibenden, die ihr Gewerbe erweitern wollen, keine Flächen angeboten werden. Da die Gemeinde Bissingen nach dem Regionalplan eine auf Eigenentwicklung beschränkte Kommune ist, müssen zur Ausweisung von Flächen konkrete örtliche Bedarfe nachgewiesen werden. Dies wurde im Rahmen eines zweistufigen Befragungsverfahrens ermittelt. Die Bandbreite reicht dabei vom produzierenden Gewerbe über Handwerker bis hin zum Handel/Supermarkt zur Sicherung der örtlichen Nahversorgung. Insgesamt werden mittelfristig rund 4 Hektar nachgefragt. Bei den betroffenen Flächen handelt es sich hauptsächlich um landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich.

Die Gemeinde Bissingen hat daher die 18. Änderung des FNP im Bereich „Führhaupten“ beantragt und der „Gemeinsame Ausschuss“ hat die Einleitung des Verfahrens am 20. Oktober 2015 beschlossen.

Die Flächennutzungsplanänderung hat zwischenzeitlich die erforderlichen Verfahrensschritte durchlaufen. Der „Gemeinsame Ausschuss“ hat sich intensiv mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit befasst. Die Gemeinde Bissingen wird die relevanten Punkte weiter verfolgen und die Anregungen aufnehmen. Die Beschlüsse der Sitzung vom 7. Juni 2016 bezüglich der Behandlung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden damit bestätigt. Außerdem hat das Gremium die Behandlung der eingegangenen Ein-wendungen und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung beschlossen und die 18. FNP-Änderung „Fürhaupten“ auf Gemarkung Bissingen festgestellt (Feststellungsbeschluss).

19. FNP-Änderung „Rosenloh“, Gemarkung Weilheim an der Teck
Einleitungsbeschluss
Bereits im strategischen Entwicklungskonzept wurde festgelegt, dass die Stadt bedarfsgerecht neue Gewerbeflächen aus-weisen möchte. In den vergangenen Jahren konnten zahlreiche Gewerbegrundstücke zugeteilt werden. Zwischenzeitlich verfügt die Stadt nur noch über rund 4.000 m² im Bereich AU IV. Da Weilheim im Regionalplan als „Gemeinde mit Eigenentwicklung“ beschrieben ist, können jedoch nicht beliebig große Flächen neu ausgewiesen werden. Für die Neuausweisung ist der Nachweis von konkretem Bedarf zu erbringen.
In einer schriftlichen Befragung bei rund 850 ortsansässigen Gewerbetreibenden wurde von zunächst 25 Betrieben Bedarf an weiteren Entwicklungsflächen in den nächsten zehn Jahren gemeldet. Sechs der Firmen haben ihre Stellungnahme in einer zweiten, vertiefenden Befragung konkretisiert. Dadurch kann ein örtlicher Bedarf von rund sieben Hektar gegenüber den Genehmigungsbehörden nachgewiesen werden. In einem ersten Gespräch ist vom Verband Region Stuttgart bereits Zustimmung hierzu signalisiert worden. Die zusätzlichen Gewerbeflächen sollen nach Möglichkeit im Bereich nördlich der L 1200 und westlich der L 1214 und damit in Richtung Autobahn ausgewiesen werden.

Die Erhebungen und Planungen beziehen sich auf ein Gesamtareal von 30 Hektar und umfassen ca. 250 Flurstücke im Eigentum von etwa 160 Grundstückseigentümern, innerhalb derer dann der Bedarf von rund sieben Hektar ausgewiesen werden soll. So kann auf etwaige naturschutz- oder eigentumsrechtlichen Schwierigkeiten reagiert werden und frühzeitige Festlegungen können vermieden werden.

Der „Gemeinsame Ausschuss“ hat nun das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan im Bereich „Rosenloh“ auf der Gemarkung der Stadt Weilheim eingeleitet, mit der planerischen Zielsetzung, weitere Gewerbeflächen bereitzustellen. Bedauert wurde lediglich, dass hierdurch weitere Ackerflächen verloren gehen. Bürgermeister Johannes Züfle teilte die Bedenken, wies jedoch darauf hin, dass sich dieser Trend durch die gesamte Region Stuttgart zieht. Die Anzahl der freien Gewerbeflächen ist in den letzten Jahren rapide geschrumpft, nicht nur in Weilheim. Er versprach aber, die Anregungen mitzunehmen und in seine Gremienarbeit beim Verband Region Stuttgart einfließen zu lassen. Der Beschluss zur 19. Änderung des FNP wird nun öffentlich bekannt gemacht und die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.

Bekanntgaben und Anfragen
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
zum Seitenanfang