# Analytics ID: UA-54734766-1

Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Weilheim an der Teck
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jobs
Digitale Prozesse

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 28.10.2020

Nachtrag

Aus dem Gemeinderat

 

Abschluss der Jahresrechnung 2019

–Feststellung des Rechnungsergebnisses
im Kämmereihaushalt

Das Ergebnis der Ergebnisrechnung fiel deutlich besser aus als erwartet. So konnte das geplante ordentliche Ergebnis in Höhe von -1.347.450 Euro auf +1.751.004,24 Euro gesteigert werden. Über die Abschreibungen hinaus wird somit ein entsprechender Überschuss erwirtschaftet. Dem im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) im Vordergrund stehenden Begriff der „intergenerativen Gerechtigkeit“ ist die Stadt Weilheim an der Teck somit auch im Jahr 2019 gerecht geworden.

 

Dies ist insbesondere auf die positive Entwicklung im Bereich der Erträge in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro (davon Gewerbesteuer +1,75 Mio. Euro) und durch die teilweise Verschiebung von Maßnahmen ins Folgejahr zurückzuführen. Eine Kreditaufnahme war bereits bei der Haushaltsplanung 2019 nicht erforder­lich.

 

Beim Sonderergebnis war ein deutliches negatives Ergebnis zu verzeichnen. Dies kam insbesondere aufgrund der vor­zeitigen Abrechnung des Finanzierungsvertrages der Wohnbauflächenentwicklung Gänsweide II zustande. Da im Jahr 2019 noch nicht alle Grundstücke verkauft werden konnten, musste die Maßnahme über die außerordentlichen Aufwendungen bzw. über das Basiskapital in der Anlagenbuchhaltung abgerechnet ­werden. Nach dem Verkauf der Grundstücke im Jahr 2020 kann wieder mit außerordentlichen Erträgen gerechnet werden.

 

Im neuen Haushaltsrecht stellt der Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Einzahlungen und Auszahlungen aus ­laufender Verwaltungstätigkeit (d. h. der Saldo aus allen zahlungs­wirksamen Erträgen und Aufwendungen, ohne Abschreibung und Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen) den liquiditätsmäßigen Überschuss bzw. Fehlbetrag des laufenden Betriebs dar. Ein Zahlungsmittelüberschuss steht, ähnlich wie früher die Zuführungsrate (Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt), dem Finanzhaushalt zusätzlich für Investitionen zur Verfügung. Ein Zahlungsmittelbedarf jedoch belastet hingegen den Finanzhaushalt.

 

Das im Verhältnis zur Planung deutlich bessere ordentliche Ergebnis wirkt sich entsprechend auf die Finanzrechnung aus, indem der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Ver­waltungs­tätigkeit dem Finanzhaushalt für Investitionen zur Verfügung steht. Das ursprünglich im Planansatz positive ­Ergebnis von 15.450 Euro hat sich sehr deutlich verbessert und beträgt 3.348.941,04 Euro.

 

Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Finanzhaushalt durch den Zufluss des Zahlungsmittelüberschusses in Höhe von rund 3,35 Mio. Euro profitiert. Damit konnte eine Verbesserung des ­negativen Finanzierungsmittelbestands auf rund -7,13 Mio. Euro erreicht werden. Geplant wurde ursprünglich mit einer negativen Veränderung von rund -8,93 Mio. Euro.

 

Durch die o. g. Sachverhalte hat sich die Liquidität zum Jahres­ende 2019 im Vergleich zur Planung deutlich verbessert. Die Stadt Weilheim an der Teck verfügt Ende 2019 über eine ­Liquidität von rund 2,86 Mio. Euro zzgl. kurzfristiger Festgeld­anlagen in Höhe von 4,02 Mio. Euro.

 

In Anbetracht der erfreulichen Zahlen muss dennoch, wie in den letzten Jahren, abermals darauf hingewiesen werden, dass weiter­hin sparsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgegangen werden muss, da

die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie in den kommenden Jahren noch nicht absehbar sind,

die hohen Steuereinnahmen aufgrund der Wechsel­wirkung des FAG zwei Jahre später zu höheren Umlagen und ­niedrigeren Zuweisungen führen,

die hohen Gewerbesteuerzahlungen sich aufgrund ­konjunktureller Schwankungen schnell wieder reduzieren können,

durch hohe Investitionen in den kommenden Jahren mit einer deutlichen Abnahme der liquiden Mittel zu rechnen ist und gleichzeitig hohe Kreditaufnahmen nötig werden,

Handlungsspielräume kann sich die Stadt nur durch strikte Ausgabendisziplin, konsequente Ausschöpfung ihrer Erträge und Einzahlungen sowie kritisches Hinterfragen von Auf­gaben sichern. Zukünftige Investitionsentscheidungen sind sehr bedacht zu treffen.

   

Abschluss der Jahresrechnung 2019


Jahresabschluss 2019 und Bilanz zum 31. Dezember 2019 für den Eigenbetrieb
„Abwasserbeseitigung der Stadt Weilheim an der Teck“

Weiter führte Stadtkämmerer Dennis Bräunle in seiner ­Präsentation den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasser­beseitigung aus. Als hoheitlicher Eigenbetrieb unterliegt die Abwasserbeseitigung im Gegensatz zum Eigenbetrieb Wasserversorgung keiner Steuerpflicht.

 

In den Jahresplanungen wurde noch von einem ­negativen ­Ergebnis von -11.600 Euro ausgegangen, welches im Rechnungs­ergebnis mit -15.563 Euro nur knapp verfehlt wurde.

 

Die kalkulierten Abwassermengen lagen mit rund 435 Kubikmetern im Durchschnitt, haben im Vergleich zum Vorjahr leicht abgenommen. In der Finanzrechnung überwiegen die Aus­zahlungen aus Investitionstätigkeiten den Einzahlungen und dem Zahlungsmittelüberschuss, was zu einem Finanzierungsmittelbedarf von rund 24.700 Euro führt. Zuzüglich rund 325.000 Euro Tilgungsleistungen und haushaltsunwirksamen Aus­zahlungen in Höhe von rund 141.000 Euro verbleibt ein Defizit von 490.557,89 Euro. Entgegen den Planungen wurde dies nicht durch Aufnahme eines Darlehens ausgeglichen, sondern aus Mitteln des Kernhaushaltes entnommen.

 

Der Schuldenstand ändert sich durch geringe ­Umschuldungen auf 4,6 Mio. Euro. Zum Jahresabschluss weisen die liquiden Mittel einen negativen Stand von 2,28 Mio. Euro auf, was jedoch im Hinblick auf den Zahlungsmittelüberschuss und Schuldenstand gewertet werden muss.

 

Das Gremium erkannte den Jahresabschluss und die Bilanz einstimmig an.

 

Abschluss der Jahresrechnung 2019


Jahresabschluss 2019 und Bilanz zum 31. Dezember 2019 für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Weilheim an der Teck“

Zuletzt stellte Stadtkämmerer Dennis Bräunle den Jahresabschluss und die Bilanz des Eigenbetriebs Stadtwerke in Kürze vor. Er betonte zunächst die Besonderheit von zwei Betriebs­teilen, der Wasserversorgung und dem untergeordneten Teil Tiefgarage. Die Ergebnisrechnung des Betriebsteils Wasserversorgung weist einen Gewinn von 70.473 Euro aus.

 

Der wesentlich kleinere Betriebsteil Tiefgarage bucht einen leicht verbesserten Jahresverlust von 65.742 Euro. Durch den gemeinsam geführten Eigenbetrieb können diese Verluste mit den Gewinnen der Wasserversorgung gegengerechnet werden und mindern so die Steuerlast. Im gegengerechneten Gesamtergebnis sind also 4.731 Euro an Gewinn zu verzeichnen.

Stadtkämmerer Bräunle schloss seine erklärenden Aus­führungen mit dem Blick auf den Schuldenstand. Der Eigen­betrieb Stadtwerke hat nahezu gleiche Teile an äußeren ­Schulden am Markt, wie auch Darlehen beim Kernhaushalt der Stadt, was in Summe 2,3 Mio. Euro ergibt.

 

Die Bilanz und die Jahresrechnung wurden einstimmig angenommen.

     

Feststellung und Auslegung der Jahresrechnung 2019 sowie der Bilanzen und
der Jahresabschlüsse 2019 für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Stadtwerke“

 

Die Jahresrechnung 2019 der Stadt sowie die Jahresabschlüsse und die Bilanzen 2019 für die Eigenbetriebe „Abwasser­beseitigung“ und „Stadtwerke“ sind abgeschlossen. Sie wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2020 festgestellt. Außerdem wurde vom Beteiligungsbericht 2019 Kenntnis genommen.

 

Seit dem Haushaltsjahr 2015 stellt die Stadt Weilheim an der Teck die Haushaltsplanung und die Jahresrechnung in Form der doppelten Buchführung dar.

   

I. Ergebnishaushalt

 

Ordentliche Erträge

 

Ertragsart

Plan­ansatz €

Ergebnis

Änderung

Steuern und
ähnliche Abgaben

15.299.000

17.161.800,25

1.862.800,25

Zuweisungen, ­Zuwendungen etc.

5.685.300

5.945.631,82

260.331,82

Aufgelöste
Investitions­zuschüsse

679.800

670.346,52

-9.453,48

Öffentlichrechtliche Entgelte

1.291.200

1.429.962,58

138.762,58

Privatrechtliche ­Leistungsentgelte

541.050

638.564,31

97.514,31

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

656.500

846.151,42

189.651,42

Zinsen und ähnliche Erträge

195.800

66.871,18

-128.928,82

Aktivierte Eigenleistungen

0

77.725,56

77.725,56

Sonstige ordentliche Erträge

510.500

539.813,01

29.313,01

Summe der ordentlichen Erträge

24.859.150

27.376.866,65

2.517.716,65

   

Ordentliche Aufwendungen

 

Aufwandsart

Plan­ansatz €

Ergebnis

Änderung

Personalaufwendungen

7.198.000

7.287.526,38

89.526,38

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

5.660.000

4.763.002,13

-896.997,87

Planmäßige ­Abschreibungen

2.051.200

2.132.979,91

81.779,91

Zinsen und
ähnliche Aufwendungen

64.600

62.433,52

-2.166,48

Transferaufwendungen, FAG- und Kreisumlage

9.958.800

10.160.300,30

201.500,30

Sonstige ordentliche ­Aufwendungen

1.274.000

1.219.620,17

-54.379,83

Summe der ordentlichen Aufwendungen

26.206.600

25.625.862,41

-580.737,59

 

Die Ergebnisrechnung beinhaltet alle ergebniswirksamen Vorgänge der laufenden Verwaltungstätigkeit und übernimmt im Wesentlichen die Funktionen des Verwaltungshaushaltes (des kameralen „alten“ Haushaltsrechts). Das Ergebnis der Ergebnisrechnung erhöht oder reduziert die Kapitalpositionen der Bilanz.

 

Besonders positiv hervorzuheben ist, dass über die Ab­schreibungen in Höhe von rund 2,13 Mio. Euro hinaus noch ein positives ordentliches Ergebnis in Höhe von 1,75 Mio. Euro erwirtschaftet wurde.

 

Durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen ist gewährleistet, dass die Kommune ihren jährlichen Ressourcenbedarf erwirtschaften und damit ihre Substanz bzw. die gesamte Infra­struktur aufrechterhalten kann. Dem im Neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) im Vordergrund stehenden Begriff der „intergenerativen Gerechtigkeit“ ist die Stadt Weilheim an der Teck somit im Jahr 2019 voll umfassend nachgekommen.

 

II. Finanzhaushalt

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

 

Einzahlungsart

Plan­ansatz €

Ergebnis

Änderung

Einzahlungen aus

Investitionszuwendungen

712.000

77.314,77

-634.685,23

Investitionsbeiträgen und ähnliche Entgelte

0

47.000,00

47.000,00

Veräußerung von ­Sachvermögen

2.638.500

263.584,46

-2.374.915,54

Veräußerung von ­Finanzvermögen

68.500

73.500,00

5.000,00

Einzahlungen aus ­Investitionstätigkeit

3.419.000

461.399,23

-2.957.600,77

   

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

 

Auszahlungen für

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

1.125.000

2.874.419,72

1.749.419,72

Baumaßnahmen

10.247.500

7.514.348,12

-2.733.151,88

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

657.900

308.455,86

-349.444,14

Erwerb von ­Finanzvermögen

100.000

100.000,00

0,00

Investitionsförderungs­maßnahmen

108.800

9.736,65

-99.063,35

Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen

23.000

22.504,02

-495,98

Auszahlungen aus Investitions­tätigkeit

12.262.200

10.829.464,37

-1.432.735,63

 

Die Finanzrechnung enthält sämtliche Ein- und Aus­zahlungen einer Rechnungs­periode und stellt somit die Änderung des Bestandes an liquiden Mitteln zum Geschäftsjahresende dar. Die Finanzrechnung übernimmt mit der Investitions- und Finanzierungs­rechnung Elemente des Vermögenshaushaltes nach dem „alten“ kameralen Haushaltsrecht.

 

Investitionsraten bzw. Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf 2000 bis 2019

 

Der Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung beträgt für das Jahr 2019 3.348.941,04 Euro.

 

Entwicklung der Ergebnisrücklagen

 

Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 10.933.409,60 Euro.

 

Die Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 0 Euro.

 

Die Überschüsse des Ergebnishaushaltes werden in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen bzw. des Sonder­ergebnisses verbucht und stehen dort zur Deckung von zu­künftigen negativen Ergebnissen zur Verfügung.

 

Entwicklung von Schulden und Liquidität

 

Im Jahr 2015 erfolgte die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht. Die Funktion der „alten“ kameralen allgemeinen Rücklage ist mit der Ergebnisrücklage im neuen Haushaltsrecht nicht vergleichbar. Eine Überleitung der allgemeinen ­kameralen Rücklage in die Eröffnungsbilanz auf doppischer Grundlage findet nicht statt. Die „alte“ allgemeine Rücklage geht in der Eröffnungs­bilanz als Kapitalposition „Basiskapital“ auf. Die ­liquiden Mittel sind auf der Aktivseite der Bilanzposition enthalten.

   

Der Stand der Zahlungs­mittel zum 31. Dezember 2019 betrug 2.856.721,53 Euro.

 

Der Stand der Geldanlagen zum 31. ­Dezember 2019 betrug 4.051.742,67 Euro.

 

Der Stand an Forderungen und Verbindlichkeiten zu ver­bundenen Unternehmen 2.737.447,26 Euro.

 

Der Schuldenstand beträgt am 31. ­Dezember 2019 pro Einwohner 159 Euro (Stand 31. Dezember 2019: 10.326 Ein­wohner). Vorjahre: 2018: 171 Euro, 2017: 181 Euro; 2016: 195 Euro; 2015: 207 Euro; 2014: 224 Euro; 2013: 238 Euro; 2012: 248 Euro; 2011: 264 Euro; 2010: 176 Euro; 2009: 187 Euro. Dieser Wert liegt deutlich unter dem Landesdurchschnitt aller ­Kommunen in Baden-Württemberg in Höhe von 360 Euro.

II.
Veröffentlichung des Ergebnisses
der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019

 

In der Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2020 wurde ­folgender Beschluss gefasst:

 

1.  
Der von der Stadtkämmerei vorgelegte Rechnungs­abschluss 2019 mit Rechen­schaftsbericht vom 6. Oktober 2020 wird in der hier beigefügten Fassung anerkannt.

2.  
Die Jahresrechnung 2019 wird gem. § 95 Gemeindeordnung, wie im Rechen­schaftsbericht beschrieben, festgestellt.

3.  
Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2019 ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichts­behörde und dem Kreisrechnungsprüfungsamt des LRA Esslingen mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Rechenschafts­bericht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.

4.  
Vom Beteiligungsbericht zum 31. Dezember 2019 gem. § 105 Abs. 2 GemO wird Kenntnis genommen.

5.  
Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 Gemeinde­haushaltsverordnung wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2 – 4 Gemeinde­haushaltsverordnung aufgestellt.

   

Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 20. Oktober 2020 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten fest:

 

1.

Ergebnisrechnung

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

27.376.866,65 €

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

25.625.862,41 €

1.3

Ordentliches Ergebnis

1.751.004,24 €

1.4

Außerordentliche Erträge

27.341,75 €

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

2.902.617,95 €

1.6

Sonderergebnis

-2.875.276,20 €

1.7

Gesamtergebnis

-1.124.271,96 €

2.

Finanzrechnung

2.1

Einzahlungen aus laufender Verwaltungs­tätigkeit

26.774.644,80 €

2.2

Auszahlungen aus laufender Verwaltungs­tätigkeit

23.425.703,76 €

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf
der Ergebnisrechnung

3.348.491,04 €

2.4

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

461.399,23 €

2.5

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

10.829.464,37 €

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit

-10.368.065,14 €

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

-7.019.124,10€

2.8

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.583,26 €

2.9

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

114.431,04 €

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit

-110.847,78 €

2.11

Änderung des Finazierungsmittelbestands
zum Ende des Jahres

-7.129.971,88€

2.12

Saldo aus haushaltsunwirksamen ­Einzahlungen und Auszahlungen

-887.231,28 €

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

10.853.924,69€

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln

-7.997.203,16 €

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende
des Haushaltsjahres

2.856.721,53 €

3.

Bilanz

3.1

Immaterielles Vermögen

37.692,43 €

3.2

Sachvermögen

95.182.139,00 €

3.3

Finanzvermögen

15.337.006,25€

3.4

Abgrenzungsposten

98.366,51 €

3.5

Nettoposition

0,00 €

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite

110.655.204,19 €

3.7

Basiskapital

77.948.410,45 €

3.8

Rücklagen

10.933.409,60 €

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00 €

3.10

Sonderposten

16.869.190,95 €

3.11

Rückstellungen

130.350,00 €

3.12

Verbindlichkeiten

3.703.783,49 €

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

1.070.059,70 €

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite

110.655.204,19 €

4.

Verwendung des Jahresergebnisses

4.1

Zuführung eines Überschusses des ordent­lichen Ergebnisses zur Rücklage aus ­Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

1.751.004,24 €

4.2

Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

-2.875.276,20 €

     

Schlussbetrachtung

 

Das Ergebnis der Ergebnisrechnung fiel deutlich besser aus als erwartet. So konnte das geplante ordentliche Ergebnis in Höhe von -1.347.450 € € auf +1.751.004,24 € gesteigert werden. Über die Abschreibungen hinaus wird somit ein entsprechender Überschuss erwirtschaftet. Dem im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) im Vordergrund stehenden Begriff der „intergenerativen Gerechtigkeit“ ist die Stadt Weilheim an der Teck somit auch im Jahr 2019 gerecht geworden.

Dies ist insbesondere auf die positive Entwicklung im Bereich der Erträge in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro (davon Gewerbesteuer + 1,75 Mio. Euro) und durch die teilweise Verschiebung von Maßnahmen ins Folgejahr zurückzuführen. Eine Kreditaufnahme war bereits bei der Haushaltsplanung 2019 nicht erforder­lich.

Beim Sonderergebnis war ein deutliches negatives zu ver­zeichnen. Dies kam insbesondere aufgrund der vorzeitigen Abrechnung des Finanzierungsvertrages der Wohnbauflächenentwicklung Gänsweide II zustande. Da im Jahr 2019 noch nicht alle Grundstücke verkauft werden konnten, musste die Maßnahme über die außerordentlichen Aufwendungen bzw. über das Basiskapital in der Anlagenbuchhaltung abgerechnet ­werden. Nach dem Verkauf der Grundstücke im Jahr 2020 kann wieder mit außerordentlichen Erträgen gerechnet werden. 

Im neuen Haushaltsrecht stellt der Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Einzahlungen und Auszahlungen aus ­laufender Verwaltungstätigkeit (d. h. der Saldo aus allen zahlungswirk­samen Erträgen und Aufwendungen, ohne Abschreibung und Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen) den liquiditäts­mäßigen Überschuss bzw. Fehlbetrag des laufenden Betriebs dar. Ein Zahlungsmittelüberschuss steht, ähnlich wie früher die Zuführungsrate (Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt), dem Finanzhaushalt zusätzlich für Investitionen zur Verfügung. Ein Zahlungsmittelbedarf jedoch belastet hingegen den Finanzhaushalt.

Das im Verhältnis zur Planung deutlich bessere ordentliche Ergebnis wirkt sich entsprechend auf die Finanzrechnung aus, indem der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Ver­waltungs­tätigkeit dem Finanzhaushalt für Investitionen zur Verfügung steht. Das ursprünglich im Planansatz positive ­Ergebnis von 15.450 Euro hat sich sehr deutlich verbessert und beträgt 3.348.941,04 Euro.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Finanzhaushalt durch den Zufluss des Zahlungsmittelüberschusses in Höhe von rund 3,35 Mio. Euro profitiert. Damit konnte eine Verbesserung des negativen Finanzierungsmittelbestands auf rund -7,13 Mio. Euro erreicht werden. Geplant wurde ursprünglich mit einer negativen Veränderung von rund -8,93 Mio. Euro.

Durch die o. g. Sachverhalte hat sich die Liquidität zum Jahres­ende 2019 im Vergleich zur Planung deutlich verbessert. Die Stadt Weilheim an der Teck verfügt Ende 2019 über eine ­Liquidität von rund 2,86 Mio. Euro zzgl. kurzfristiger Festgeld­anlagen in Höhe von 4,02 Mio. Euro.

In Anbetracht der erfreulichen Zahlen muss dennoch, wie in den letzten Jahren, abermals darauf hingewiesen werden, dass weiter­hin sparsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgegangen werden muss, da


die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie in den kommenden Jahren noch nicht absehbar sind,


die hohen Steuereinnahmen aufgrund der Wechsel­wirkung des FAG zwei Jahre später zu höheren Umlagen und ­niedrigeren Zuweisungen führen,


die hohen Gewerbesteuerzahlungen sich aufgrund ­konjunktureller Schwankungen schnell wieder reduzieren können,


durch hohe Investitionen in den kommenden Jahren mit einer deutlichen Abnahme der liquiden Mittel zu rechnen ist und gleichzeitig hohe Kreditaufnahmen nötig werden,


Handlungsspielräume kann sich die Stadt nur durch strikte Ausgabendisziplin, konsequente Ausschöpfung ihrer Erträge und Einzahlungen sowie kritisches Hinterfragen von Auf­gaben sichern. Zukünftige Investitionsentscheidungen sind sehr bedacht zu treffen.

III.
Veröffentlichung des Ergebnisses
des Jahres­abschlusses 2019
für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

 

Feststellung des Rechnungsergebnisses

 

1.         
Der von der Stadtkämmerei zusammen mit der Wibera ausgearbeitete Jahres­abschluss 2019 und die Bilanz zum 31. Dezember 2019 sowie der Abschlussbericht 2019 der Stadtkämmerei vom 03.09.2020 für den Eigenbetrieb Abwasser­beseitigung der Stadt werden in den hier beigefügten Fassungen anerkannt und der Jahresabschluss 2019 mit folgendem Ergebnis festgestellt:

2.          Feststellung des Jahresabschlusses

2.1.       Bilanzsumme 13.161.321,03 €

2.1.1.   davon entfallen auf der Aktivseite auf

             – das Anlagevermögen  12.947.820,36 €

             – das Umlaufvermögen  189.895,98 €

2.1.2.   davon entfallen auf der Passivseite auf

             – das Eigenkapital    2.600.159,47 €

             – die empfangenen Ertragszuschüsse  2.810.630,13 €

             – die Rückstellungen 468.815,64 €

             – die Verbindlichkeiten   7.281.715,79 €

2.2.       Jahresergebnis

2.2.1.   Summe der Erträge  2.186.019,35 €

2.2.2.   Summe der Aufwendungen 2.198.752,13 €

             Jahresverlust -12.732,78 €

2.2.3.  
Veränderung aus der Gebührenausgleichs-
rückstellung 2019

             –
Aufgrund gebührenrechtlichem ­Verrechnungsbeschluss    -67.453  €

             – Einstellung Überdeckung in Kalkulation   +0,00 €

             Einstellung in die Gebührenausgleichsrückstellung

             – gebührenrechtliche Überdeckung 2019   -0,00 €

3.         
Verwendung des Jahresgewinns/    
Behandlung des Jahresverlustes

3.1.       bei einem Jahresgewinn – entfällt

             a) zur Tilgung des Verlustvortrags   0,00 €

             b) zur Einstellung in Rücklagen 0,00 €

             c) zur Abführung an den Haushalt der Stadt     0,00 €

             d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 €

3.2.       bei einem Jahresverlust

             a) auszugleichen aus dem Haushalt der Stadt 0,00 €

             b) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag -12.732,78 €

4.         
Der Abschluss der Finanzrechnung wird wie folgt ­festgestellt:

 

2019

Ergebnis

Summe der Einzahlungen aus ­laufender Verwaltungstätigkeit

1.962.600,00 €

2.045.832,29 €

Summe der Auszahlungen aus ­laufender Verwaltungstätigkeit

1.573.900,00 €

1.538.969,26 €

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf
der Ergebnisrechnung

388.700,00 €

506.863,03 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 €

1.000,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Einzelnen:

Kanal Obere Mühlstraße

0,00 €

5.040,63 €

Kanal Lindachstaße, Planungsrate

10.000,00 €

0,00 €

Kanal Wehr-/Mörike-/Malistraße

0,00 €

36.667,36 €

Erschließung Schlucht

0,00 €

6.609,78 €

RÜB 103 Aufdim. Ablaufleitung;
RÜB Feinsiebrechen

120.000,00 €

15.798,04 €

Erwerb von bew. Vermögen (Kanal)

380.000,00 €

364.739,76 €

Sonstige Baumaßnahmen, ­Lerchenstraße

0,00 €

-1.381,72 €

EKVO

135.000,00 €

41.797,71 €

Prozessleitsystem Kläranlage

3.000,00 €

4.093,39 €

Erwerb von bew. Vermögen
(Kläranlage)

80.000,00 €

37.166,61€

Kläranlage Umgehung Zwischen­hebewerk

0,00 €

22.010,80 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

728.000,00 €

532.542,36€

Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf aus Investitionstätigkeit

-728.000,00 €

-531.542,36 €

Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf insgesamt

-339.300,00 €

-24.679,33 €

Kreditaufnahmen

728.000,00 €

0,00 €

Tilgungen 2019

309.900,00 €

324.879,62 €

Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

418.100,00 €

-324.879,62 €

Änderung Finanzierungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres

78.800,00 €

-349.558,95 €

Haushaltsunwirksame Einzahlungen

0,00 €

0,00 €

Haushaltsunwirksame Auszahlungen

180.000,00 €

140.998,94 €

Überschuss/Bedarf aus haushalts­unwirksamen Ein- und Auszahlungen

-180.000,00 €

-140.998,94 €

Veränderung des Bestands
an Zahlungs­mitteln
auf 31. Dezember 2019

-101.200,00 €

-490.557,89 €

   

5.          Der Betriebsleitung wird für 2019 Entlastung erteilt.

 

IV.
Veröffentlichung des Ergebnisses
des Jahresabschlusses 2019
für den Eigenbetrieb Stadtwerke

 

1.         
Der von der Stadtkämmerei zusammen mit der Wibera ausgearbeitete Jahresabschluss 2019 und die Bilanz zum 31. Dezember 2019 sowie der Abschlussbericht 2019 der Stadtkämmerei vom 30. September 2020 für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Weilheim an der Teck“ werden in den hier beigefügten Fassungen anerkannt und der Jahresabschluss 2019 mit folgendem Ergebnis festgestellt:

2.          Feststellung des Jahresabschlusses

2.1        Bilanzsumme 7.211.879,71 €

2.1.1    davon entfallen auf der Aktivseite auf

             – das Anlagevermögen  6.762.188,31 €

             – das Umlaufvermögen  449.691,40 €

2.1.2    davon entfallen auf der Passivseite auf

             – das Eigenkapital    3.500.273,59 €

             – die empfangenen Ertragszuschüsse  3.687,40 €

             – die Rückstellungen 14.570,00 €

              die Verbindlichkeiten 3.693.348,72 €

2.2.       Jahresgewinn/Jahresverlust

                                              Wasservers.      Tiefgarage       Gesamt

2.2.1 
Summe der
Erträge  1.268.932,01 €            36.123,23 € 1.305.055,24 €

2.2.2   
Summe der
Aufwendungen                     1.198.459,01 €   101.865,52 €       1.300.324,53 €

             Gewinn/Verlust            70.473,00 €    -65.742,29 €       4.730,71 €

2.3.      
Verwendung des Jahresgewinns/    
Behandlung des Jahresverlustes

             a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag 0,00 €

             b)
aus dem Haushalt der Stadt
auszugleichen -65.742,29 €

             c)
auf neue Rechnung vorzutragen
(Wasserversorgung) 70.473,00 €

2.4.      
Der Jahresverlust der Tiefgarage in Höhe von 65.742,29 € wird im Jahr 2020 aus dem Kämmereihaushalt ausge­glichen.

3.         
Der Abschluss der Finanzrechnung wird wie folgt festgestellt:

 

 

Plan 2019

Ergebnis

Summe der Einzahlungen aus ­laufender Verwaltungstätigkeit

1.313.350,00 €

1.352.635,72 €

Summe der Auszahlungen aus ­laufender Verwaltungstätigkeit

1.023.900,00 €

1.069.364,37 €

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf
der Ergebnisrechnung

289.450,00 €

283.271,35 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

- €

- €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

793.000,00 €

316.157,65 €

Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf aus Investitionstätigkeit

-793.000,00 €

-316.157,65 €

Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf

-503.550,00 €

-32.886,30€

Einzahlungen aus der Aufnahme
von Krediten

793.000,00 €

- €

Auszahlungen für die Tilgung
von Krediten

179.800,00 €

191.431,88 €

Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

613.200,00 €

-191.431,88 €

Änderung Finanzierungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres

109.650,00 €

-224.318,18 €

Haushaltsunwirksame Einzahlungen

- €

262.329,58 €

Haushaltsunwirksame Auszahlungen

- €

166.038,20 €

Überschuss/Bedarf aus haushalts­unwirksamen Ein- und Auszahlungen

 

96.291,38 €

Veränderung des Bestands
an Zahlungsmitteln
zum 31. Dezember 2019

109.650,00 €

-128.026,80 €

   

4.   Der Betriebsleitung wird für 2019 Entlastung erteilt.

V. Öffentliche Auslegung

 

Die Jahresrechnung 2019 mit Rechenschaftsbericht, die ­Bilanzen und die Jahres­abschlüsse 2019 für die Abwasser­beseitigung und die Stadtwerke sowie der Beteiligungsbericht 2019 liegen an sieben Werktagen, nämlich vom 30. Oktober 2020 bis 9. November 2020, jeweils einschließlich, bei der Stadtkämmerei im 1. OG des Rathauses zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
zum Seitenanfang