Hauptbereich
Aus dem Gemeinderat
Nachtrag
Aus dem Gemeinderat
Abschluss der Jahresrechnung 2019
–Feststellung des Rechnungsergebnisses
im Kämmereihaushalt
Das Ergebnis der Ergebnisrechnung fiel deutlich besser aus als erwartet. So konnte das geplante ordentliche Ergebnis in Höhe von -1.347.450 Euro auf +1.751.004,24 Euro gesteigert werden. Über die Abschreibungen hinaus wird somit ein entsprechender Überschuss erwirtschaftet. Dem im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) im Vordergrund stehenden Begriff der „intergenerativen Gerechtigkeit“ ist die Stadt Weilheim an der Teck somit auch im Jahr 2019 gerecht geworden.
Dies ist insbesondere auf die positive Entwicklung im Bereich der Erträge in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro (davon Gewerbesteuer +1,75 Mio. Euro) und durch die teilweise Verschiebung von Maßnahmen ins Folgejahr zurückzuführen. Eine Kreditaufnahme war bereits bei der Haushaltsplanung 2019 nicht erforderlich.
Beim Sonderergebnis war ein deutliches negatives Ergebnis zu verzeichnen. Dies kam insbesondere aufgrund der vorzeitigen Abrechnung des Finanzierungsvertrages der Wohnbauflächenentwicklung Gänsweide II zustande. Da im Jahr 2019 noch nicht alle Grundstücke verkauft werden konnten, musste die Maßnahme über die außerordentlichen Aufwendungen bzw. über das Basiskapital in der Anlagenbuchhaltung abgerechnet werden. Nach dem Verkauf der Grundstücke im Jahr 2020 kann wieder mit außerordentlichen Erträgen gerechnet werden.
Im neuen Haushaltsrecht stellt der Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (d. h. der Saldo aus allen zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen, ohne Abschreibung und Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen) den liquiditätsmäßigen Überschuss bzw. Fehlbetrag des laufenden Betriebs dar. Ein Zahlungsmittelüberschuss steht, ähnlich wie früher die Zuführungsrate (Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt), dem Finanzhaushalt zusätzlich für Investitionen zur Verfügung. Ein Zahlungsmittelbedarf jedoch belastet hingegen den Finanzhaushalt.
Das im Verhältnis zur Planung deutlich bessere ordentliche Ergebnis wirkt sich entsprechend auf die Finanzrechnung aus, indem der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit dem Finanzhaushalt für Investitionen zur Verfügung steht. Das ursprünglich im Planansatz positive Ergebnis von 15.450 Euro hat sich sehr deutlich verbessert und beträgt 3.348.941,04 Euro.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Finanzhaushalt durch den Zufluss des Zahlungsmittelüberschusses in Höhe von rund 3,35 Mio. Euro profitiert. Damit konnte eine Verbesserung des negativen Finanzierungsmittelbestands auf rund -7,13 Mio. Euro erreicht werden. Geplant wurde ursprünglich mit einer negativen Veränderung von rund -8,93 Mio. Euro.
Durch die o. g. Sachverhalte hat sich die Liquidität zum Jahresende 2019 im Vergleich zur Planung deutlich verbessert. Die Stadt Weilheim an der Teck verfügt Ende 2019 über eine Liquidität von rund 2,86 Mio. Euro zzgl. kurzfristiger Festgeldanlagen in Höhe von 4,02 Mio. Euro.
In Anbetracht der erfreulichen Zahlen muss dennoch, wie in den letzten Jahren, abermals darauf hingewiesen werden, dass weiterhin sparsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgegangen werden muss, da
die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie in den kommenden Jahren noch nicht absehbar sind,
die hohen Steuereinnahmen aufgrund der Wechselwirkung des FAG zwei Jahre später zu höheren Umlagen und niedrigeren Zuweisungen führen,
die hohen Gewerbesteuerzahlungen sich aufgrund konjunktureller Schwankungen schnell wieder reduzieren können,
durch hohe Investitionen in den kommenden Jahren mit einer deutlichen Abnahme der liquiden Mittel zu rechnen ist und gleichzeitig hohe Kreditaufnahmen nötig werden,
Handlungsspielräume kann sich die Stadt nur durch strikte Ausgabendisziplin, konsequente Ausschöpfung ihrer Erträge und Einzahlungen sowie kritisches Hinterfragen von Aufgaben sichern. Zukünftige Investitionsentscheidungen sind sehr bedacht zu treffen.
Abschluss der Jahresrechnung 2019
–
Jahresabschluss 2019 und Bilanz zum 31. Dezember 2019 für den Eigenbetrieb
„Abwasserbeseitigung der Stadt Weilheim an der Teck“
Weiter führte Stadtkämmerer Dennis Bräunle in seiner Präsentation den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung aus. Als hoheitlicher Eigenbetrieb unterliegt die Abwasserbeseitigung im Gegensatz zum Eigenbetrieb Wasserversorgung keiner Steuerpflicht.
In den Jahresplanungen wurde noch von einem negativen Ergebnis von -11.600 Euro ausgegangen, welches im Rechnungsergebnis mit -15.563 Euro nur knapp verfehlt wurde.
Die kalkulierten Abwassermengen lagen mit rund 435 Kubikmetern im Durchschnitt, haben im Vergleich zum Vorjahr leicht abgenommen. In der Finanzrechnung überwiegen die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten den Einzahlungen und dem Zahlungsmittelüberschuss, was zu einem Finanzierungsmittelbedarf von rund 24.700 Euro führt. Zuzüglich rund 325.000 Euro Tilgungsleistungen und haushaltsunwirksamen Auszahlungen in Höhe von rund 141.000 Euro verbleibt ein Defizit von 490.557,89 Euro. Entgegen den Planungen wurde dies nicht durch Aufnahme eines Darlehens ausgeglichen, sondern aus Mitteln des Kernhaushaltes entnommen.
Der Schuldenstand ändert sich durch geringe Umschuldungen auf 4,6 Mio. Euro. Zum Jahresabschluss weisen die liquiden Mittel einen negativen Stand von 2,28 Mio. Euro auf, was jedoch im Hinblick auf den Zahlungsmittelüberschuss und Schuldenstand gewertet werden muss.
Das Gremium erkannte den Jahresabschluss und die Bilanz einstimmig an.
Abschluss der Jahresrechnung 2019
–
Jahresabschluss 2019 und Bilanz zum 31. Dezember 2019 für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Weilheim an der Teck“
Zuletzt stellte Stadtkämmerer Dennis Bräunle den Jahresabschluss und die Bilanz des Eigenbetriebs Stadtwerke in Kürze vor. Er betonte zunächst die Besonderheit von zwei Betriebsteilen, der Wasserversorgung und dem untergeordneten Teil Tiefgarage. Die Ergebnisrechnung des Betriebsteils Wasserversorgung weist einen Gewinn von 70.473 Euro aus.
Der wesentlich kleinere Betriebsteil Tiefgarage bucht einen leicht verbesserten Jahresverlust von 65.742 Euro. Durch den gemeinsam geführten Eigenbetrieb können diese Verluste mit den Gewinnen der Wasserversorgung gegengerechnet werden und mindern so die Steuerlast. Im gegengerechneten Gesamtergebnis sind also 4.731 Euro an Gewinn zu verzeichnen.
Stadtkämmerer Bräunle schloss seine erklärenden Ausführungen mit dem Blick auf den Schuldenstand. Der Eigenbetrieb Stadtwerke hat nahezu gleiche Teile an äußeren Schulden am Markt, wie auch Darlehen beim Kernhaushalt der Stadt, was in Summe 2,3 Mio. Euro ergibt.
Die Bilanz und die Jahresrechnung wurden einstimmig angenommen.
Feststellung und Auslegung der Jahresrechnung 2019 sowie der Bilanzen und
der Jahresabschlüsse 2019 für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Stadtwerke“
Die Jahresrechnung 2019 der Stadt sowie die Jahresabschlüsse und die Bilanzen 2019 für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Stadtwerke“ sind abgeschlossen. Sie wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2020 festgestellt. Außerdem wurde vom Beteiligungsbericht 2019 Kenntnis genommen.
Seit dem Haushaltsjahr 2015 stellt die Stadt Weilheim an der Teck die Haushaltsplanung und die Jahresrechnung in Form der doppelten Buchführung dar.
I. Ergebnishaushalt
Ordentliche Erträge
Ertragsart | Planansatz € | Ergebnis | Änderung |
Steuern und | 15.299.000 | 17.161.800,25 | 1.862.800,25 |
Zuweisungen, Zuwendungen etc. | 5.685.300 | 5.945.631,82 | 260.331,82 |
Aufgelöste | 679.800 | 670.346,52 | -9.453,48 |
Öffentlichrechtliche Entgelte | 1.291.200 | 1.429.962,58 | 138.762,58 |
Privatrechtliche Leistungsentgelte | 541.050 | 638.564,31 | 97.514,31 |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 656.500 | 846.151,42 | 189.651,42 |
Zinsen und ähnliche Erträge | 195.800 | 66.871,18 | -128.928,82 |
Aktivierte Eigenleistungen | 0 | 77.725,56 | 77.725,56 |
Sonstige ordentliche Erträge | 510.500 | 539.813,01 | 29.313,01 |
Summe der ordentlichen Erträge | 24.859.150 | 27.376.866,65 | 2.517.716,65 |
Ordentliche Aufwendungen
Aufwandsart | Planansatz € | Ergebnis | Änderung |
Personalaufwendungen | 7.198.000 | 7.287.526,38 | 89.526,38 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 5.660.000 | 4.763.002,13 | -896.997,87 |
Planmäßige Abschreibungen | 2.051.200 | 2.132.979,91 | 81.779,91 |
Zinsen und | 64.600 | 62.433,52 | -2.166,48 |
Transferaufwendungen, FAG- und Kreisumlage | 9.958.800 | 10.160.300,30 | 201.500,30 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen | 1.274.000 | 1.219.620,17 | -54.379,83 |
Summe der ordentlichen Aufwendungen | 26.206.600 | 25.625.862,41 | -580.737,59 |
Die Ergebnisrechnung beinhaltet alle ergebniswirksamen Vorgänge der laufenden Verwaltungstätigkeit und übernimmt im Wesentlichen die Funktionen des Verwaltungshaushaltes (des kameralen „alten“ Haushaltsrechts). Das Ergebnis der Ergebnisrechnung erhöht oder reduziert die Kapitalpositionen der Bilanz.
Besonders positiv hervorzuheben ist, dass über die Abschreibungen in Höhe von rund 2,13 Mio. Euro hinaus noch ein positives ordentliches Ergebnis in Höhe von 1,75 Mio. Euro erwirtschaftet wurde.
Durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen ist gewährleistet, dass die Kommune ihren jährlichen Ressourcenbedarf erwirtschaften und damit ihre Substanz bzw. die gesamte Infrastruktur aufrechterhalten kann. Dem im Neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) im Vordergrund stehenden Begriff der „intergenerativen Gerechtigkeit“ ist die Stadt Weilheim an der Teck somit im Jahr 2019 voll umfassend nachgekommen.
II. Finanzhaushalt
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Einzahlungsart | Planansatz € | Ergebnis | Änderung |
Einzahlungen aus | |||
Investitionszuwendungen | 712.000 | 77.314,77 | -634.685,23 |
Investitionsbeiträgen und ähnliche Entgelte | 0 | 47.000,00 | 47.000,00 |
Veräußerung von Sachvermögen | 2.638.500 | 263.584,46 | -2.374.915,54 |
Veräußerung von Finanzvermögen | 68.500 | 73.500,00 | 5.000,00 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.419.000 | 461.399,23 | -2.957.600,77 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
| € | € | € |
Auszahlungen für | |||
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden | 1.125.000 | 2.874.419,72 | 1.749.419,72 |
Baumaßnahmen | 10.247.500 | 7.514.348,12 | -2.733.151,88 |
Erwerb von beweglichem Sachvermögen | 657.900 | 308.455,86 | -349.444,14 |
Erwerb von Finanzvermögen | 100.000 | 100.000,00 | 0,00 |
Investitionsförderungsmaßnahmen | 108.800 | 9.736,65 | -99.063,35 |
Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen | 23.000 | 22.504,02 | -495,98 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 12.262.200 | 10.829.464,37 | -1.432.735,63 |
Die Finanzrechnung enthält sämtliche Ein- und Auszahlungen einer Rechnungsperiode und stellt somit die Änderung des Bestandes an liquiden Mitteln zum Geschäftsjahresende dar. Die Finanzrechnung übernimmt mit der Investitions- und Finanzierungsrechnung Elemente des Vermögenshaushaltes nach dem „alten“ kameralen Haushaltsrecht.
Investitionsraten bzw. Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf 2000 bis 2019
Der Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung beträgt für das Jahr 2019 3.348.941,04 Euro.
Entwicklung der Ergebnisrücklagen
Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 10.933.409,60 Euro.
Die Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 0 Euro.
Die Überschüsse des Ergebnishaushaltes werden in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen bzw. des Sonderergebnisses verbucht und stehen dort zur Deckung von zukünftigen negativen Ergebnissen zur Verfügung.
Entwicklung von Schulden und Liquidität
Im Jahr 2015 erfolgte die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht. Die Funktion der „alten“ kameralen allgemeinen Rücklage ist mit der Ergebnisrücklage im neuen Haushaltsrecht nicht vergleichbar. Eine Überleitung der allgemeinen kameralen Rücklage in die Eröffnungsbilanz auf doppischer Grundlage findet nicht statt. Die „alte“ allgemeine Rücklage geht in der Eröffnungsbilanz als Kapitalposition „Basiskapital“ auf. Die liquiden Mittel sind auf der Aktivseite der Bilanzposition enthalten.
Der Stand der Zahlungsmittel zum 31. Dezember 2019 betrug 2.856.721,53 Euro.
Der Stand der Geldanlagen zum 31. Dezember 2019 betrug 4.051.742,67 Euro.
Der Stand an Forderungen und Verbindlichkeiten zu verbundenen Unternehmen 2.737.447,26 Euro.
Der Schuldenstand beträgt am 31. Dezember 2019 pro Einwohner 159 Euro (Stand 31. Dezember 2019: 10.326 Einwohner). Vorjahre: 2018: 171 Euro, 2017: 181 Euro; 2016: 195 Euro; 2015: 207 Euro; 2014: 224 Euro; 2013: 238 Euro; 2012: 248 Euro; 2011: 264 Euro; 2010: 176 Euro; 2009: 187 Euro. Dieser Wert liegt deutlich unter dem Landesdurchschnitt aller Kommunen in Baden-Württemberg in Höhe von 360 Euro.
II.
Veröffentlichung des Ergebnisses
der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019
In der Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2020 wurde folgender Beschluss gefasst:
1.
Der von der Stadtkämmerei vorgelegte Rechnungsabschluss 2019 mit Rechenschaftsbericht vom 6. Oktober 2020 wird in der hier beigefügten Fassung anerkannt.
2.
Die Jahresrechnung 2019 wird gem. § 95 Gemeindeordnung, wie im Rechenschaftsbericht beschrieben, festgestellt.
3.
Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2019 ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde und dem Kreisrechnungsprüfungsamt des LRA Esslingen mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.
4.
Vom Beteiligungsbericht zum 31. Dezember 2019 gem. § 105 Abs. 2 GemO wird Kenntnis genommen.
5.
Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 Gemeindehaushaltsverordnung wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2 – 4 Gemeindehaushaltsverordnung aufgestellt.
Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 20. Oktober 2020 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten fest:
1. | Ergebnisrechnung | |
1.1 | Summe der ordentlichen Erträge | 27.376.866,65 € |
1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | 25.625.862,41 € |
1.3 | Ordentliches Ergebnis | 1.751.004,24 € |
1.4 | Außerordentliche Erträge | 27.341,75 € |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen | 2.902.617,95 € |
1.6 | Sonderergebnis | -2.875.276,20 € |
1.7 | Gesamtergebnis | -1.124.271,96 € |
2. | Finanzrechnung | |
2.1 | Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 26.774.644,80 € |
2.2 | Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 23.425.703,76 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf | 3.348.491,04 € |
2.4 | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 461.399,23 € |
2.5 | Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 10.829.464,37 € |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | -10.368.065,14 € |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | -7.019.124,10€ |
2.8 | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 3.583,26 € |
2.9 | Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 114.431,04 € |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | -110.847,78 € |
2.11 | Änderung des Finazierungsmittelbestands | -7.129.971,88€ |
2.12 | Saldo aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | -887.231,28 € |
2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 10.853.924,69€ |
2.14 | Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln | -7.997.203,16 € |
2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende | 2.856.721,53 € |
3. | Bilanz | |
3.1 | Immaterielles Vermögen | 37.692,43 € |
3.2 | Sachvermögen | 95.182.139,00 € |
3.3 | Finanzvermögen | 15.337.006,25€ |
3.4 | Abgrenzungsposten | 98.366,51 € |
3.5 | Nettoposition | 0,00 € |
3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite | 110.655.204,19 € |
3.7 | Basiskapital | 77.948.410,45 € |
3.8 | Rücklagen | 10.933.409,60 € |
3.9 | Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0,00 € |
3.10 | Sonderposten | 16.869.190,95 € |
3.11 | Rückstellungen | 130.350,00 € |
3.12 | Verbindlichkeiten | 3.703.783,49 € |
3.13 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 1.070.059,70 € |
3.14 | Gesamtbetrag auf der Passivseite | 110.655.204,19 € |
4. | Verwendung des Jahresergebnisses | |
4.1 | Zuführung eines Überschusses des ordentlichen Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses | 1.751.004,24 € |
4.2 | Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses | -2.875.276,20 € |
Schlussbetrachtung
Das Ergebnis der Ergebnisrechnung fiel deutlich besser aus als erwartet. So konnte das geplante ordentliche Ergebnis in Höhe von -1.347.450 € € auf +1.751.004,24 € gesteigert werden. Über die Abschreibungen hinaus wird somit ein entsprechender Überschuss erwirtschaftet. Dem im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) im Vordergrund stehenden Begriff der „intergenerativen Gerechtigkeit“ ist die Stadt Weilheim an der Teck somit auch im Jahr 2019 gerecht geworden.
Dies ist insbesondere auf die positive Entwicklung im Bereich der Erträge in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro (davon Gewerbesteuer + 1,75 Mio. Euro) und durch die teilweise Verschiebung von Maßnahmen ins Folgejahr zurückzuführen. Eine Kreditaufnahme war bereits bei der Haushaltsplanung 2019 nicht erforderlich.
Beim Sonderergebnis war ein deutliches negatives zu verzeichnen. Dies kam insbesondere aufgrund der vorzeitigen Abrechnung des Finanzierungsvertrages der Wohnbauflächenentwicklung Gänsweide II zustande. Da im Jahr 2019 noch nicht alle Grundstücke verkauft werden konnten, musste die Maßnahme über die außerordentlichen Aufwendungen bzw. über das Basiskapital in der Anlagenbuchhaltung abgerechnet werden. Nach dem Verkauf der Grundstücke im Jahr 2020 kann wieder mit außerordentlichen Erträgen gerechnet werden.
Im neuen Haushaltsrecht stellt der Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (d. h. der Saldo aus allen zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen, ohne Abschreibung und Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen) den liquiditätsmäßigen Überschuss bzw. Fehlbetrag des laufenden Betriebs dar. Ein Zahlungsmittelüberschuss steht, ähnlich wie früher die Zuführungsrate (Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt), dem Finanzhaushalt zusätzlich für Investitionen zur Verfügung. Ein Zahlungsmittelbedarf jedoch belastet hingegen den Finanzhaushalt.
Das im Verhältnis zur Planung deutlich bessere ordentliche Ergebnis wirkt sich entsprechend auf die Finanzrechnung aus, indem der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit dem Finanzhaushalt für Investitionen zur Verfügung steht. Das ursprünglich im Planansatz positive Ergebnis von 15.450 Euro hat sich sehr deutlich verbessert und beträgt 3.348.941,04 Euro.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Finanzhaushalt durch den Zufluss des Zahlungsmittelüberschusses in Höhe von rund 3,35 Mio. Euro profitiert. Damit konnte eine Verbesserung des negativen Finanzierungsmittelbestands auf rund -7,13 Mio. Euro erreicht werden. Geplant wurde ursprünglich mit einer negativen Veränderung von rund -8,93 Mio. Euro.
Durch die o. g. Sachverhalte hat sich die Liquidität zum Jahresende 2019 im Vergleich zur Planung deutlich verbessert. Die Stadt Weilheim an der Teck verfügt Ende 2019 über eine Liquidität von rund 2,86 Mio. Euro zzgl. kurzfristiger Festgeldanlagen in Höhe von 4,02 Mio. Euro.
In Anbetracht der erfreulichen Zahlen muss dennoch, wie in den letzten Jahren, abermals darauf hingewiesen werden, dass weiterhin sparsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgegangen werden muss, da
•
die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie in den kommenden Jahren noch nicht absehbar sind,
•
die hohen Steuereinnahmen aufgrund der Wechselwirkung des FAG zwei Jahre später zu höheren Umlagen und niedrigeren Zuweisungen führen,
•
die hohen Gewerbesteuerzahlungen sich aufgrund konjunktureller Schwankungen schnell wieder reduzieren können,
•
durch hohe Investitionen in den kommenden Jahren mit einer deutlichen Abnahme der liquiden Mittel zu rechnen ist und gleichzeitig hohe Kreditaufnahmen nötig werden,
•
Handlungsspielräume kann sich die Stadt nur durch strikte Ausgabendisziplin, konsequente Ausschöpfung ihrer Erträge und Einzahlungen sowie kritisches Hinterfragen von Aufgaben sichern. Zukünftige Investitionsentscheidungen sind sehr bedacht zu treffen.
III.
Veröffentlichung des Ergebnisses
des Jahresabschlusses 2019
für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Feststellung des Rechnungsergebnisses
1.
Der von der Stadtkämmerei zusammen mit der Wibera ausgearbeitete Jahresabschluss 2019 und die Bilanz zum 31. Dezember 2019 sowie der Abschlussbericht 2019 der Stadtkämmerei vom 03.09.2020 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt werden in den hier beigefügten Fassungen anerkannt und der Jahresabschluss 2019 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
2. Feststellung des Jahresabschlusses
2.1. Bilanzsumme 13.161.321,03 €
2.1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf
– das Anlagevermögen 12.947.820,36 €
– das Umlaufvermögen 189.895,98 €
2.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf
– das Eigenkapital 2.600.159,47 €
– die empfangenen Ertragszuschüsse 2.810.630,13 €
– die Rückstellungen 468.815,64 €
– die Verbindlichkeiten 7.281.715,79 €
2.2. Jahresergebnis
2.2.1. Summe der Erträge 2.186.019,35 €
2.2.2. Summe der Aufwendungen 2.198.752,13 €
Jahresverlust -12.732,78 €
2.2.3.
Veränderung aus der Gebührenausgleichs-
rückstellung 2019
–
Aufgrund gebührenrechtlichem Verrechnungsbeschluss -67.453 €
– Einstellung Überdeckung in Kalkulation +0,00 €
Einstellung in die Gebührenausgleichsrückstellung
– gebührenrechtliche Überdeckung 2019 -0,00 €
3.
Verwendung des Jahresgewinns/
Behandlung des Jahresverlustes
3.1. bei einem Jahresgewinn – entfällt
a) zur Tilgung des Verlustvortrags 0,00 €
b) zur Einstellung in Rücklagen 0,00 €
c) zur Abführung an den Haushalt der Stadt 0,00 €
d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 €
3.2. bei einem Jahresverlust
a) auszugleichen aus dem Haushalt der Stadt 0,00 €
b) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag -12.732,78 €
4.
Der Abschluss der Finanzrechnung wird wie folgt festgestellt:
| 2019 | Ergebnis |
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.962.600,00 € | 2.045.832,29 € |
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.573.900,00 € | 1.538.969,26 € |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf | 388.700,00 € | 506.863,03 € |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 € | 1.000,00 € |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Einzelnen: | ||
Kanal Obere Mühlstraße | 0,00 € | 5.040,63 € |
Kanal Lindachstaße, Planungsrate | 10.000,00 € | 0,00 € |
Kanal Wehr-/Mörike-/Malistraße | 0,00 € | 36.667,36 € |
Erschließung Schlucht | 0,00 € | 6.609,78 € |
RÜB 103 Aufdim. Ablaufleitung; | 120.000,00 € | 15.798,04 € |
Erwerb von bew. Vermögen (Kanal) | 380.000,00 € | 364.739,76 € |
Sonstige Baumaßnahmen, Lerchenstraße | 0,00 € | -1.381,72 € |
EKVO | 135.000,00 € | 41.797,71 € |
Prozessleitsystem Kläranlage | 3.000,00 € | 4.093,39 € |
Erwerb von bew. Vermögen | 80.000,00 € | 37.166,61€ |
Kläranlage Umgehung Zwischenhebewerk | 0,00 € | 22.010,80 € |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 728.000,00 € | 532.542,36€ |
Finanzierungsmittelüberschuss/ | -728.000,00 € | -531.542,36 € |
Finanzierungsmittelüberschuss/ | -339.300,00 € | -24.679,33 € |
Kreditaufnahmen | 728.000,00 € | 0,00 € |
Tilgungen 2019 | 309.900,00 € | 324.879,62 € |
Finanzierungsmittelüberschuss/ | 418.100,00 € | -324.879,62 € |
Änderung Finanzierungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres | 78.800,00 € | -349.558,95 € |
Haushaltsunwirksame Einzahlungen | 0,00 € | 0,00 € |
Haushaltsunwirksame Auszahlungen | 180.000,00 € | 140.998,94 € |
Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen | -180.000,00 € | -140.998,94 € |
Veränderung des Bestands | -101.200,00 € | -490.557,89 € |
5. Der Betriebsleitung wird für 2019 Entlastung erteilt.
IV.
Veröffentlichung des Ergebnisses
des Jahresabschlusses 2019
für den Eigenbetrieb Stadtwerke
1.
Der von der Stadtkämmerei zusammen mit der Wibera ausgearbeitete Jahresabschluss 2019 und die Bilanz zum 31. Dezember 2019 sowie der Abschlussbericht 2019 der Stadtkämmerei vom 30. September 2020 für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Weilheim an der Teck“ werden in den hier beigefügten Fassungen anerkannt und der Jahresabschluss 2019 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
2. Feststellung des Jahresabschlusses
2.1 Bilanzsumme 7.211.879,71 €
2.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
– das Anlagevermögen 6.762.188,31 €
– das Umlaufvermögen 449.691,40 €
2.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
– das Eigenkapital 3.500.273,59 €
– die empfangenen Ertragszuschüsse 3.687,40 €
– die Rückstellungen 14.570,00 €
die Verbindlichkeiten 3.693.348,72 €
2.2. Jahresgewinn/Jahresverlust
Wasservers. Tiefgarage Gesamt
2.2.1
Summe der
Erträge 1.268.932,01 € 36.123,23 € 1.305.055,24 €
2.2.2
Summe der
Aufwendungen 1.198.459,01 € 101.865,52 € 1.300.324,53 €
Gewinn/Verlust 70.473,00 € -65.742,29 € 4.730,71 €
2.3.
Verwendung des Jahresgewinns/
Behandlung des Jahresverlustes
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag 0,00 €
b)
aus dem Haushalt der Stadt
auszugleichen -65.742,29 €
c)
auf neue Rechnung vorzutragen
(Wasserversorgung) 70.473,00 €
2.4.
Der Jahresverlust der Tiefgarage in Höhe von 65.742,29 € wird im Jahr 2020 aus dem Kämmereihaushalt ausgeglichen.
3.
Der Abschluss der Finanzrechnung wird wie folgt festgestellt:
| Plan 2019 | Ergebnis |
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.313.350,00 € | 1.352.635,72 € |
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.023.900,00 € | 1.069.364,37 € |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf | 289.450,00 € | 283.271,35 € |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | - € | - € |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 793.000,00 € | 316.157,65 € |
Finanzierungsmittelüberschuss/ | -793.000,00 € | -316.157,65 € |
Finanzierungsmittelüberschuss/ | -503.550,00 € | -32.886,30€ |
Einzahlungen aus der Aufnahme | 793.000,00 € | - € |
Auszahlungen für die Tilgung | 179.800,00 € | 191.431,88 € |
Finanzierungsmittelüberschuss/ | 613.200,00 € | -191.431,88 € |
Änderung Finanzierungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres | 109.650,00 € | -224.318,18 € |
Haushaltsunwirksame Einzahlungen | - € | 262.329,58 € |
Haushaltsunwirksame Auszahlungen | - € | 166.038,20 € |
Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen |
| 96.291,38 € |
Veränderung des Bestands | 109.650,00 € | -128.026,80 € |
4. Der Betriebsleitung wird für 2019 Entlastung erteilt.
V. Öffentliche Auslegung
Die Jahresrechnung 2019 mit Rechenschaftsbericht, die Bilanzen und die Jahresabschlüsse 2019 für die Abwasserbeseitigung und die Stadtwerke sowie der Beteiligungsbericht 2019 liegen an sieben Werktagen, nämlich vom 30. Oktober 2020 bis 9. November 2020, jeweils einschließlich, bei der Stadtkämmerei im 1. OG des Rathauses zur öffentlichen Einsichtnahme aus.