# Analytics ID: UA-54734766-1

Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Weilheim an der Teck
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jobs
Digitale Prozesse

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 20.05.2021

Bürgerfragerunde

 

Aus dem Zuschauerraum wurden keine Fragen gestellt.

   

Gemeinsamer Gutachterausschuss

– Gründung und Beitritt Zweckverband

Bürgermeister Johannes Züfle erläuterte eingangs die Gut­achter­landschaft in Baden-Württemberg und deren Geschäftsgrundlagen. Gutachterausschüsse werden in Baden-Württemberg in den Kommunen gebildet. Innerhalb eines Landkreises können benachbarte Kommunen die Aufgaben nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über ­kommunale Zusammen­arbeit übertragen. Derzeit gibt es in Baden-Württem­berg noch um die 900 Gutachterausschüsse. 2017 wurde im Rahmen einer Novellierung der GuAVO-­Regelungen festgelegt, dass die sehr kleinteilige Struktur von den bisherigen lokalen Gutachterausschüssen zugunsten größerer Einheiten ver­ändert werden soll. Als Orientierungswert gilt beispielsweise, dass mindestens 1.000 auswertbare Kaufverträge pro Jahr erreicht werden sollen, um rechtssichere und damit von der Ver­waltungsgerichtsbarkeit akzeptierte Bodenrichtwerte und Grundstückswertermittlungen liefern zu können.

Im Landkreis Esslingen erfüllt dies lediglich die Stadt Esslingen. Selbst die fünf großen Kreisstädte Nürtingen, Kirchheim, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen und Ostfildern kommen nicht an die geforderte Zahl heran. In der Stadt Weilheim an der Teck verhält es sich so, dass seit März 2020 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Gutachterausschüsse im Siebenerbund folgender Städte und Gemeinden besteht: Weilheim an der Teck, Bissingen an der Teck, Holzmaden, Ohmden, Lenningen, Owen und Erkenbrechtsweiler. Die gemeinsame Geschäftsstelle konnte ihre Aufgaben seither sachgerecht und rechtskonform erfüllen – die die Vorgaben des Landes jedoch nicht: 2020 waren es nur rund 750 auswertbare Kauffälle. „Hinzu kommt, dass die mit 2,5 Mann bzw. Frau besetzte Geschäftsstelle im Falle von längerer Krankheit oder Personalwechsel schnell an den Rand ihrer Rechtskonformität gelangen könnte“, so der Vorsitzende.

Diese Argumentation spielte im Siebenerbund auch eine Rolle, weshalb die Mitglieder sich darauf verständigten, sich der Heraus­forderung zu stellen und eine Lösung zu finden. Auch interkommunal waren sich schließlich alle einig, die Über­legungen zur Gründung eines Zweckverbandes zu verfolgen. Aktuell haben sich im Landkreis Esslingen bereits 20 ­Kommunen beraten – in allen Fällen wurde dem Beitritt zu einem Zweckverband zugestimmt, sodass davon ausgegangen werden kann, dass der Zweckverband auch wirklich zustande kommt und bereits zum 1. Juli gegründet werden kann. Aus dem Siebener­bund haben bislang vier Mitglieder zugestimmt. Mit Weilheim tagen diese Woche noch Bissingen und Lenningen – hier stehen die Entscheidungen entsprechend noch aus.

Zudem erfordert nun auch die bundesweite Grundsteuerreform von der Gerichtsbarkeit akzeptierte Grundlagen für die Einheitswertbescheide, die ein Gutachterausschuss ebenfalls nur dann liefern kann, wenn er die genannten Vorgaben erfüllt.

Mit dem Zusammenschluss zu größeren Einheiten und der damit einhergehenden Bildung eines gemeinsamen Gut­achter­ausschusses können Zuständigkeitsbereiche entstehen, in denen das Aufkommen an Kauffällen vergrößert wird. Nur durch die ­Bildung von neuen Kooperationen und Einheiten können die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg und damit auch im Landkreis Esslingen in die Lage versetzt werden, unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik, ihre Aufgaben sachgerecht und rechtskonform zu erfüllen. Schließlich beteiligten sich alle 43 Kommunen des Landkreises Esslingen kostenmäßig an der Erstellung eines Gutachtens samt recht­licher Ausarbeitung einer Verbandssatzung. Nun liegt sowohl die Verbandssatzung als auch das Gutachten als Grundlage für die Gründung eines Zweckverbandes vor.

Mit Beitritt zum Zweckverband gehen alle Aufgaben vollständig auf diesen über. Damit ist auch die Verantwortlichkeit über die Stellenbesetzung, Stellenverwaltung, Personalpflege, Bereitstellung von Räumlichkeiten usw. verbunden. Das derzeitige städtische Personal bei der Geschäftsstelle hat sich bereits im Vorfeld zur Gründung für eine Versetzung zum Zweckverband ausgesprochen. Der Zweckverband stellt einen entsprechenden Übernahmeantrag. Zur Finanzierung erhebt der Zweckverband nach § 15 des Satzungsentwurfs eine jährliche Umlage, die auf die Einwohnerzahl der Mitgliedskommunen bezogen berechnet wird.

Nach Klärung einiger Fragen und Abstimmung im Ratsrund sprach sich der Gemeinderat einstimmig für den Beitritt zu dem zu gründenden „Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ aus. Der Beitritt soll auch dann erfolgen, wenn nicht alle der im Satzungsentwurf benannten Mitgliedskommunen den Beitritt beschließen sollten. In diesem Fall soll der Zweckverband mit denjenigen Städten und Gemeinden gegründet werden, die dem Beitritt zugestimmt haben. Die Verbandssatzung soll entsprechend angepasst werden.

   

Neuausrichtung Gutachterausschuss

– Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

– Aufhebung der Erstreckungssatzung

Vor dem Hintergrund der unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt erläuterten Gründung eines Zweckverbands und deren Beitritt ging es nun um die Aufhebung der öffentlich-rechtliche Vereinbarung eines Gutachterausschusses zum 30. Juni 2021.

Im Rahmen dieser Rückabwicklung der Tätigkeitsübertragung durch das Außer-Kraft-Treten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird auch die Erstreckungssatzung auf das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Lenningen mit Wirkung zum 30.06.2021 aufgehoben. Der Gemeinderat stimmte ge­schlossen zu.

   

Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes

Die Hintergründe zum kalkulatorischen Zinssatz erklärte Stadtkämmerer Dennis Bräunle. Das in den Anlagegütern gebundene Eigen- und Fremdkapital darf keiner anderen Verwendung zugeführt werden – dies regelt die sogenannte kalkulatorische Verzinsung.

Fremdkapitalzinsen und der entgangene Gewinn aus einer alternativen Anlagemöglichkeit (Opportunitätskosten) werden als kalkulatorische Verzinsung angesetzt. „Dieser Zinssatz wird flächendeckend auf alle Produkte angewandt, er wird regelmäßig auf die Probe gestellt und neu berechnet“, so Bräunle. Der Gemeinderat hatte bislang den Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals mit 4,5 % festgesetzt. In Anbetracht der in den vergangenen Jahren deutlich rückläufigen Entwicklung der Zinshöhe am Kapitalmarkt ist eine Neukalkulation bzw. Über­prüfung des kalkulatorischen Zinssatzes notwendig.

Durch die Senkung des Zinssatzes ergeben sich für die be­troffenen Einrichtungen ab dem Haushaltsjahr 2021 ­niedrigere Kosten, wodurch entsprechend günstigere Gesamtansätze und -ergebnisse zu erwarten sind. Die Neufestsetzung des Zins­satzes ab dem Jahr 2021 hat zudem auch (geringe) Aus­wirkungen auf die Berechnungsgrundlagen der Gebühren­kalkulationen aller kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde.

Der kalkulatorische Zinssatz wird nach Beschluss des Gemeinde­rates ab dem Haushaltsjahr 2021 auf 2,0 % festgesetzt.

 

Gebührenkalkulation Abwasser für das Jahr 2021

Beschlussfassung über die neuen Abwassergebührensätze Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung

der Abwassersatzung vom 13. Dezember 2011

Im Vergleich zur letzten Kalkulation für das Jahr 2020 er­geben sich im Ergebnishaushalt für das Jahr 2021 im Wesent­lichen ­folgende nennenswerte einmalige oder dauerhafte Ver­änderungen, die den unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt neu angesetzten kalkulatorischen Zinssatz bereits ent­halten:

 

• Nachdem die Untersuchungen des Kanalnetzes gemäß der Eigenkontrollverordnung in 2014 bereits abgeschlossen werden konnten, werden seit dem Jahr 2015 jährlich Mittel zur Be­hebung der festgestellten Schäden eingestellt. Im Jahr 2021 werden voraussichtlich rund 230.000 Euro (2020: 210.000 Euro) als Jahresrate für die sukzessive Behebung der festgestellten Schäden benötigt.

• Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Mehrbelastung im Bereich des Kanalunterhalts rund 20.000 Euro. Im Vergleich zur vor­letzten Kalkulation im Jahr 2015 betragen die Mehr­aufwendungen allein in diesem Bereich knapp 65.000 Euro.

• Im Vergleich zum Jahr 2020 wird in 2021 die zu bezahlende Umlage an das Gruppenklärwerk voraussichtlich um über 3.000 Euro höher ausfallen.

• Auch im Bereich der Kläranlage fallen in 2021 im Vorjahresvergleich für Unterhaltungsmaßnahmen höhere Aufwendungen an.

• In Summe werden im Bereich des Unterhalts der Kläranlage voraussichtlich Mittel in Höhe von 227.500 Euro im Jahr 2021 be­nötigt – im Vergleich zur vorletzten Kalkulation im Jahr 2015 beträgt der Mehraufwand knapp 203.000 Euro.

• Nachdem die Abwasserabgabe in den vergangenen Jahren teilweise mit erfolgten Kanalsanierungsmaßnahmen bzw. mit getätigten Investitionen im Zuge der Optimierung der Klär­anlage verrechnet werden konnte, ist dies leider voraussichtlich im Jahr 2021 nicht möglich. Es fallen daher Auf­wendungen für die Abwasserabgabe in Höhe von voraussichtlich 50.000 Euro an.

• In der letzten Kalkulation 2020 wirkte sich die Einstellung von bestehenden Gebührenüberdeckungen vor allem im Schmutzwasserbereich deutlich gebührenmindernd aus. Die aktuell aufgelaufenen Unterdeckungen betragen im Schmutzwasserbereich saldiert rund 357.500 Euro und im Niederschlagswasserbereich ebenso saldiert rund 146.800 Euro. Es sind damit bis einschließlich des Jahres 2018 sämtliche bestehende Gebührenunterdeckungen in den Bereichen Schmutz- und Niederschlagswasser ausgeglichen. Darüber hinaus ist im Bereich Niederschlagswasser der teilweise Ausgleich der bestehenden Unterdeckung aus dem Jahr 2019 in Höhe von 10 % in der Kalkulation 2021 berücksichtigt.

Anhand der Gebührenberechnung zeigt sich, dass die Schmutzwassergebühr für 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 0,44 Euro gestiegen ist (kostendeckende Gebühr pro Kubikmeter 2020: 2,67 Euro / 2021: 3,11 Euro). Bei der Niederschlagswasser­gebühr ergab sich keine Änderung (kostendeckende Gebühr pro Quadratmeter: 0,46 Euro). Beispielhaft wirkt sich dies für eine Familie mit zwei Kindern im Einfamilienhaus wie folgt aus:

 

Verbrauch in m³

Fläche in m²

Gebühren alt

Gebühren neu

Gebühren­belastung

Differenz in Euro

 

 

pro m³

pro m²

pro m³

pro m²

alt

neu

 

123

 

103

2,67 €

 

0,46 €

3,11 €

 

0,46 €

328,41 €

47,38 €

375,79 €

382,53 €

47,38 €

429,91 €

54,12 €

0,00 €

54,12 €

   

Die Mehrbelastung beläuft sich somit für ein Jahr auf rund 54 Euro bzw. 4,51 Euro pro Monat.

Durch die Gebührenanpassung auf Basis der Planzahlen 2021 wird ein kostendeckender Betrieb der Abwasserbeseitigung angestrebt. Gewinne dürfen mit der Abwasserbeseitigung nach geltendem Recht nicht erwirtschaftet werden. Entstehende Überdeckungen sind den Gebührenzahlern innerhalb von fünf Jahren wieder gutzubringen.

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag sowie der Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasser­beseitigung der Stadt Weilheim an der Teck vom 13. Dezember 2011 zu.

   

Freibadsaison 2021:

Anpassung der Öffnungszeiten und Eintrittsgelder

aufgrund der Corona-Pandemie

„Auch in diesem Jahr wird ein gewohnter, uneingeschränkter Badebetrieb leider nicht möglich sein“, sagte Bürger­meister Johannes Züfle einleitend in diesen Tagesordnungspunkt. „Es ist fraglich, wann wir öffnen können und wie, da die neuen Vorgaben der Corona-Verordnung aktuell noch nicht vor­liegen“, so der Vorsitzende im Hinblick auf eine nur langsam nach unten be­wegende Inzidenz. Dennoch soll der Grundstein gelegt ­werden für eine mögliche Öffnung des Freibads zum 3. Juni, wenn es die Verordnungen dann hergeben. Aufgrund der Corona-Pandemie gab es bereits im Jahr 2020 eine verkürzte Freibadsaison unter Pandemiebedingungen mit angepassten Eintrittspreisen bei einer zulässigen Besucherzahl von 250. Wenngleich die Ausgangslage heute im Vergleich zum Vorjahr bedeutend anders aussieht, ist zu erwarten, dass die Vorgaben von Seiten des Landes deutlich verschärft werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass etwa 160 geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen zeitgleich das Freibad besuchen dürfen.

Für die Saison 2021 sind die Vorbereitungsarbeiten fast abgeschlossen. Es soll wie im letzten Jahr wieder einen Online-Ticketverkauf und Schichtbetrieb geben, um möglichst vielen Menschen einen Besuch im Freibad zu ermöglichen. Zwischen den Schichten pausiert der Badebetrieb jeweils eine halbe Stunde zur Desinfektion. Personen, die keine Möglichkeit haben, sich selbst ein Ticket zu buchen, haben täglich von 8 bis 9 Uhr die Gelegenheit, den Service im Bürgerbüro in Anspruch zu ­nehmen.

Aufgrund der Erfahrungen vom letzten Jahr wurden kleine ­Änderungen der Einlasszeiten und Eintrittspreise vorge­nommen: Die Vormittagsschicht wird leicht verkürzt und im Preis ­günstiger (entsprechend dem Abendtarif). Damit sollen vor allem die Dauer­schwimmer eine deutliche Vergünstigung er­halten, da es auch in diesem Jahr technisch nicht möglich ist, Dauerkarten anzubieten. Die Mittagsschicht wird verlängert und es gibt einen neuen Familientarif, um weiterhin die Attraktivität als Familienbad zu stärken. Die Abendschicht wird, wie im ­letzten Jahr, mit einem günstigeren Abendtarif beibehalten.

Donnerstags wird in dieser Saison die Abendschicht für die Allgemeinheit entfallen – zugunsten eines Trainingsabends für die DLRG. „Damit wollen wir dem Verein nach der langen Schließung des Lehrschwimmbeckens wieder die Möglichkeit zu einem eingeschränkten Trainingsbetrieb geben“, erläuterte Züfle die Änderung.

In der anschließenden Beratung des Gremiums wurden mögliche Alternativen zu einem Drei-Schicht-Betrieb und die Sinnhaftigkeit eines Familientickets diskutiert. Schließlich stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung geschlossen zu und setzt die Eintrittsgelder im städtischen Freibad für die Badesaison 2021 wie folgt fest:

 9.00 – 12.00 Uhr Erwachsene 2,50 Euro/Kinder 1,50 Euro

12.30 – 17.00 Uhr Erwachsene 3,50 Euro/Kinder 2,00 Euro

17.30 – 20.00 Uhr Erwachsene 2,50 Euro/Kinder 1,50 Euro

 

Familienticket: 10,00 Euro

   

Limburghalle: Brandschutz

– Vergabe Elektroarbeiten

Nach Gemeinderatsbeschluss vom 17. November 2020 wurde von Januar bis April 2021 die Planung und Ausführung der Brandschutzmaßnahmen vorbereitet. „Wir hatten nun einige organisatorische Dinge anzugehen, was Fluchtwege, die Bestuhlung oder auch die Höchstpersonenanzahl anbelangt – hierzu werden wir noch mit einer Benutzungsordnung zur Beschlussfassung auf den Gemeinderat zukommen“, erklärte Bürgermeister Johannes Züfle zum organisatorischen Brandschutz. In dieser Sitzung ging es jedoch um den technischen Brandschutz. „Diese zwei Säulen sollen es ermöglichen, dass in der Limburghalle weiterhin Veranstaltungen sicher stattfinden können“, so Züfle.

Der Bauantrag für die technischen Brandschutzmaßnahmen, unter anderem der Einbau einer Brandmeldeanlage und die Ertüchtigung der Türen, wurde Ende April 2021 eingereicht – mit der Genehmigung wird bis Juli 2021 gerechnet. Bei der beschränkten Ausschreibung für die flächendeckende Brandmeldeanlage wurden 15 Firmen angeschrieben, von denen fünf ein Angebot abgaben. Nach Prüfung und Wertung ist die Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH aus Stuttgart mit rund 94.300 Euro netto wirtschaftlichste Bieterin, die den Auftrag mit Beschluss des Gemeinderats erhält. Die Montage der flächen­deckenden Brandmeldeanlage ist für die Sommerferien eingeplant. Eine Fertigstellung aller Maßnahmen ist bis Ende ­September/Anfang Oktober 2021 geplant. Im Haushalt 2021 sind Finanzmittel in Höhe von 228.000 Euro für die erforder­lichen Brandschutzmaßnahmen enthalten.

   

Kläranlage – Nitrifikationsbecken 2 und 3:

Technische Ausrüstung

– Vergabe Arbeiten

Die Nitrifikationsbecken 2 und 3 in der Kläranlage sind offene Betonbecken, die 1975 direkt nebeneinander gebaut wurden. Durch die Bauweise sind die Becken der Witterung ausgesetzt. Dies führte über die Jahre zu Schäden am Bauwerk, die jedoch für das Alter des Bauwerks nicht außergewöhnlich sind. 2020 wurde das Bauwerk durch Weber-Ingenieure GmbH, Pforzheim, untersucht, woraus ein Sanierungskonzept resultiert, das ­folgende Arbeiten umfasst: Untergrundvorbereitung mittels Hochdruckwasserstrahlen, Korrosionsschutz der sichtbaren Bewehrung sowie Rissbehandlung. Um weitere Schäden zu vermeiden, wird die Maßnahme in den Jahren 2021 und 2022 in zwei Bauabschnitten umgesetzt. Nach der Betonsanierung kann von einer weiteren Nutzung der Becken von rund 30 ­Jahren ausgegangen werden.

Nun soll auch die Belüftung der im Jahr 2000 eingebauten Becken erneuert werden, da das alte System störanfällig ist und keine optimale Belüftung gewährleistet. „Schön ist, dass wir mit dieser technischen Ausrüstung der Belüftung rund 10.500 Euro Stromkosten jedes Jahr einsparen und damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, führte Bürgermeister Züfle aus.

Die Arbeiten für die Technische Ausrüstung wurden öffentlich ausgeschrieben. Nach Prüfung und Wertung von drei Ange­boten ist die Firma R-A-P Rohr- und Anlagenbau Pietsch GmbH, Eschwege, mit rund 174.000 Euro brutto wirtschaftlichste ­Bieterin – an die der Gemeinderat die Vergabe beschloss. Die Finanzmittel sind für die Jahre 2021 und 2022 im Haushalt eingeplant.

 

Bekanntgaben und Anfragen

Sportbodensanierung in der Lindach-Sporthalle

Bürgermeister Johannes Züfle gab bekannt, dass die Sportbodensanierung in der Lindach-Sporthalle fertiggestellt ist. So wurde die Zeit gut genutzt und man ist dort für den Sportbetrieb gerüstet, sobald er dann beginnen kann.

 

PCB-Sanierung im Bildungszentrum Wühle (BZW)

Die geplante Sanierung der mit PCB (Polychlorierte Biphenyle - chlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe) belasteten Fenster im BZW soll planmäßig zum 25. Mai starten.

 

Brücke Winterhaldenbach

Stadtbaumeister Jens Hofmann beschrieb anhand von Bildern die Schäden an einer Brücke über den Winterhaldenbach, die vor einigen Wochen gemeldet wurden. An dem gewölbeartigen Brückenfundament sind Steine herausgebrochen, wonach die Brücke nicht mehr standsicher und deshalb vorläufig gesperrt ist. Da die für eine Brückensanierung erforderliche wasserrechtliche Genehmigung vom Landratsamt noch aussteht, prüft die Stadtverwaltung derzeit, ob ein Provisorium dafür sorgen kann, die Befahrung der Brücke aufrecht zu erhalten. Im Gemeinderat erhoben sich zwei Stimmen, die eindringlich eine schnellstmögliche Befahrbarkeit der Brücke forderten, gerade jetzt zur Silage-Erntezeit. Größere Schäden durch die großen Erntemaschinen an anderen Zufahrtswegen sollen so vermieden werden. Bürger­meister Züfle sicherte zu, dass die Hinweise aufgenommen ­werden und alles was technisch und finanziell vertretbar ist, getan wird.

 

Wanderweg Heinrichsruh

Eine Bitte aus dem Ratsrund betraf die Sanierung der Treppenstufen des Wanderwegs Heinrichsruh – dieses Thema möge im Haushaltsplan aufgenommen werden, damit der Weg im ­kommenden Jahr ausgebessert werden kann.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
zum Seitenanfang