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Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

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Aus dem Ortschaftsrat

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 16.04.2015

Ortsvorsteher Hartmut Hummel konnte zu einer gut besuchten Sitzung zahlreiche Bürgerinnen und Bürger begrüßen.

Bürgerfragerunde
Eine Hepsisauer Bürgerin stellte im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt 2 die Frage, an welcher Stelle Parkmöglichkeiten für die Pkw der Flüchtlinge und Asylbewerber im Falle der Unterbringung im Rathaus in Hepsisau vorgesehen seien. Dies sei aus ihrer Sicht wichtig, da bereits ohne diese Nutzung die Parkmöglichkeiten in der Ortsmitte sehr eingeschränkt seien. Die Beantwortung der Frage der Bürgerin wurde auf die Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt 2 verschoben.

Vorschlag zur dauerhaften Nutzung des Gebäudes Rathaus Hepsisau
– Barrierefreie Unterbringung der Verwaltungsstelle im EG
– Zusammenfassung der Garagen für die Feuerwehr im Gebäude Mittlere Ortsstraße 4
– Nutzung des 1. und 2. OG mit städtischen Wohnungen
Einleitend verwies Ortsvorsteher Hummel darauf, dass die Asyl- und Flüchtlingsthematik nicht neu sei. Im Zuge der Auflösung des früheren Ostblocks oder auch des Balkankrieges waren in der Vergangenheit auch schon deutlich mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Bei derzeit ca. 240.000 Flüchtlingen in Deutschland suchen Land, Kreise und Gemeinden händeringend nach Wohnraum. Zum einen für die Erstunterbringungen wie jüngst durch die Entscheidung des Gemeinderates für eine Gemeinschaftsunterkunft am Lindachstadion, zum anderen aber auch für die sogenannte Anschlussunterbringung. In dieser werden Familien und Flüchtlinge und Asylbewerber nach zwei Jahren bzw. nach der Erlangung eines Aufenthaltstitels den Kommunen zugewiesen. Um diese Anschlussunterbringung handelt es sich auch bei der möglichen Unterbringung im Hepsisauer Rathaus. Anschlussunterbringungen sind in wohnungsähnlichen Räumlichkeiten zu gewährleisten, welche die Stadt bis zum Jahresende noch in bestehenden Räumlichkeiten gewährleisten könne. Dies ist ab dem Jahr 2016 nicht mehr möglich. Daher habe die Stadtverwaltung nach Prüfung aller verfügbaren Räume den Vorschlag gemacht, im Zuge der schon lang gewünschten besseren Ausnutzung des Hepsisauer Rathauses in den beiden Obergeschossen Wohnungen einzubauen.
Ortsvorsteher Hummel betonte, dass dies für die Ortschaftsräte zunächst überraschend war, sich aber bei genauerem Hin-sehen als logische und auch sinnvolle Konsequenz im Sinne der Nutzung des recht großen Gebäudes darstellt. Da dieses Thema im Zentrum von Hepsisau die Gemüter sicher bewegt, wurde innerhalb des Ratsgremiums bereits in mehrfachen Zusammenkünften ein intensiver Austausch durchgeführt. Hepsisau möchte sich trotz einzelner Vorbehalte der Aufnahme von Flüchtlingen nicht verschließen. Das Ratsgremium befürworte daher grundsätzlich die Aufnahme im Rahmen einer Anschlussunterbringung.
Bürgermeister Züfle ergänzte, dass Deutschland in der komfortablen Situation von langen Jahrzehnten in Frieden, Freiheit und Wohlstand alleine aus moralischen Gründen Flüchtlinge aufnehmen sollte. Allerdings sprechen auch harte Fakten für eine Aufnahme. So ist des Recht auf Asyl ein Grundrecht mit Verfassungsrecht, das sich aus Artikel 16a des Grundgesetzes ergibt.
In § 18 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist schließlich geregelt, dass die Kommunen verpflichtet sind, für die Anschlussunterbringung zu sorgen. Dass dies eine schwierige Aufgabe ist, verdeutlichte er anhand der Asylbewerberzahlen der letzten Jahre. Lag diese Zahl 2012 bei 65.000, so stieg sie 2013 auf 110.000 und betrug 2014 173.000. Welche Heraus-forderungen sich daraus ergeben, zeigt auch die Situation des Landkreises, der bis Jahresende zu seinen vorhandenen rund 1.800 Plätzen noch weitere 2.000 Plätze schaffen muss.
Die Stadt muss bis Jahresende insgesamt 18 Personen aufnehmen. Hierfür stehen noch städtische Wohnungen bereit. Für die für 2016 prognostizierten rund 30 Personen reichen die Kapazitäten aber nicht mehr aus. Die Stadt hatte aus diesem Grund bereits schon mehrere Aufrufe gestartet, damit private Vermieter ihre Wohnungen für diese Zwecke zur Verfügung -stellen. Dies jedoch mit dem dürftigen Ergebnis, dass nur eine einzige Familie untergebracht werden konnte. Die Stadt suchte deshalb nach weiteren eigenen Möglichkeiten, beispielsweise einem Neubau einer Wohnanlage und nach Möglichkeiten im Bestand, Umbauten durchzuführen. Aufgrund der Vorgaben von 10 m2 pro Person zuzüglich Küche und Bad/WC könnte das Rathaus in Hepsisau ca. 25 Personen aufnehmen. In diesem Zuge würde die Ortschaftsverwaltung und das Ortsvorsteherzimmer aus dem 1. OG in das bisherige Feuerwehrmagazin im EG umziehen und könnte einen behindertengerechten Zugang erhalten. In diesem Zuge würde die Feuerwehrgarage im Nachbargebäude neu eingebaut, in welchem bereits die zweite Garage untergebracht ist. Hierbei könnte man die Fläche vergrößern und durch ein Rolltor auch einsatztaktische Vorteile erzielen. Dieses Vorhaben wurde als Ziel bereits im Jahr 2007 im Feuerwehrbedarfsplan niedergeschrieben.
Bürgermeister Züfle warb bei Räten und Zuhörern dafür, vorhandene Leerstände und Synergien zu nutzen. Er zeigte sich überzeugt, dass eine gute Basis für ein gutes Zusammenleben geschaffen werden kann, wenn Verwaltung, Kirche, Vereine und Dorfgemeinschaft sowie der Arbeitskreis Asyl zusammenstehen.
Zur in der Bürgerfragestunde angesprochenen Parkplatzproblematik erläuterte das Stadtoberhaupt, dass aufgrund der Einkommenssituation der Flüchtlingsfamilien mit einem Pkw-Aufkommen nicht gerechnet werden müsse, vielmehr müsse an die Unterbringungsmöglichkeit von Fahrrädern im Rahmen der Planung gedacht werden.
Im Anschluss diskutierte der Ortschaftsrat die Thematik ausführlich. Neben Detailfragen einzelner Ortschaftsräte bezüglich der Begrifflichkeiten war es einzelnen Ortschaftsräten sehr wichtig, dass die Wohnungen für die Anschlussunterbringungen nicht zu klein sind, damit schon von vorneherein keine größeren Probleme auftauchen. Das vorgegebene Mindestmaß von 10 m2 plus Küche, Bad und WC pro Person ist dabei zwingend einzuhalten und sollte, wenn möglich, erhöht werden. Bürgermeister Züfle verwies darauf, dass es sich derzeit nur um eine schematische Planung handle und die gesetzlichen Vorgaben auf jeden Fall eingehalten werden. Darüber hinaus sei auch noch nicht bekannt, welche Arten und Größen von Familien kommen. Eine Vergrößerung der Wohnungen müsse angesichts der landesweiten Unterbringungsnot aber ausgeschlossen werden. Diese sei aus Sicht der Bewohner auch nicht erforderlich. Denn diese hätten deutlich andere Maßstäbe als Einheimische. Aus Flucht und Vertreibung kommend, zunächst in Gemeinschaftsunterkünften wohnend, sei eine eigene kleine Wohnung mit eigener Küche und eigenem Bad eine tolle Entwicklung. Ordnungsamtsleiter Helmut Burkhardt ergänzte, dass die in Weilheim in Kleinstwohnungen untergebrachten Personen sehr dankbar für eigene vier Wände seien.
Vom Ortsvorsteher und den Räten wurde eine enge Beteiligung des Gremiums bei den Umbauplanungen gewünscht. Die Verwaltung sagte zu, das Baugesuch im Ortschaftsrat zur Beratung vorzustellen.
Das Gremium sprach sich auch dafür aus, möglichst Familien im Rathaus unterzubringen und die Flüchtlinge müssten unterstützt und integriert werden. Ortsvorsteher Hummel sieht hier die Mitwirkung im Arbeitskreis Asyl in Weilheim als probates Mittel an. Es wäre sinnvoll, wenn sich einige Hepsisauer ebenfalls einbringen würden.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die Größe und Aufteilung der neuen Verwaltungsstelle im Erdgeschoss. Hier lag es Ortsvorsteher Hummel besonders am Herzen, dass nicht nur ein Raum vorgesehen werden sollte, sondern für vertrauliche Gespräche oder Telefonate die Möglichkeit bestehen sollte, diese in einem kleineren abgetrennten Bereich durchzuführen. Bürgermeister Züfle sagte zu, dass die Verwaltungsstelle nach modernen Gesichtspunkten ausgestattet sein wird und die Möglichkeit eines Diskretionsbereiches geprüft werde.
Anschließend erfolgte bei einer Gegenstimme der Beschluss, das Rathaus Hepsisau im 1. und 2. Obergeschoss zur Nutzung für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung umzubauen und das seither als Feuerwehrgarage genutzte Erdgeschoss im westlichen Teil des Rathauses für die Ortschaftsverwaltung zu verwenden. Im städtischen Gebäude Mittlere Ortsstraße 4 wird Ersatz für die entfallende Garage im Rathaus geschaffen sowie Räume für die Freiwillige Feuerwehr erstellt. Die hierfür voraussichtlich erforderlichen Mittel von 652.000 € sollen im Rahmen eines Nachtragshaushaltes bereitgestellt und für die Bewirtschaftung freigegeben werden.

Bekanntgaben und Anfragen
1. Baustelle Untere Ortsstraße
Ortsvorsteher Hummel gab bekannt, dass derzeit die Hausanschlüsse eingebaut werden und die folgenden Baumaßnahmen rechtzeitig bis zum Maihock fertiggestellt werden.

2. DSL-Verkabelung in Hepsisau
Laut Ortsvorsteher Hummel hatten sich im Rahmen des Testbetriebs Fehler der Installation herausgestellt, weshalb die Verkabelung teilweise nochmals neu eingerichtet werden musste. Derzeit laufe ein weiterer Testbetrieb. Die Telekom geht davon aus, dass das schnelle Internet in Hepsisau wie zugesagt zur Jahresmitte in Betrieb gehen kann.

3. ELR-Anträge für private Vorhaben
Bürgermeister Züfle gab bekannt, dass auch private Investoren für größere Umbau und Erhaltungsmaßnahmen in Hepsisau Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum erhalten können. Das Programm hat eine breite Förderkulisse und es wurden neben kommunalen Vorhaben auch private Maßnahme teilweise mit namhaften Beträgen gefördert. Anträge für 2016 sollten über die Stadt bis spätestens Oktober 2015 gestellt werden.

4. Hallengebühren
Ein Ortschaftsrat beantragte nach den ersten Erfahrungen mit den erhöhten Gebühren für die Zipfelbachhalle dieses Thema im Rahmen der nächsten Ortschaftsratssitzung zu behandeln.

5. Pavillon Ortsmitte
An die Planungen zum Pavillon in der Ortsmitte erinnerte ein Ortschaftsrat. Die Verwaltung antwortete, dass dies eingeplant sei und die Summe im Haushaltsplan eingestellt wurde.

6. Ertüchtigung des Bolzplatzes
Ein Ortschaftsrat erkundigte sich, warum die auf Herbst 2014 zugesagte Ertüchtigung des Bolzplatzes noch nicht durchgeführt wurde. Laut Verwaltung waren die Wetter- bzw. Bodenbedingungen wegen des sehr feuchten Winters für die Arbeiten nicht geeignet, da sonst die Schäden am Bolzplatz größer wären als der Nutzen. In einem Gespräch mit dem Bauhofleiter ist das Thema bereits besprochen worden und es wird in Kürze, sobald es die Witterung und die Bodenverhältnisse erlauben, mit der Ertüchtigung des Bolzplatzes begonnen.

Kontaktdaten

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  • Faxnummer 07023 106-114
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