# Analytics ID: UA-54734766-1

Weilheim Aktuell: Weilheim an der Teck

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Weilheim an der Teck
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Jobs
Digitale Prozesse

Hauptbereich

Kindergartenausschuss

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 16.04.2015

Am vergangenen Dienstag tagte der Kindergartenausschuss in öffentlicher Sitzung im Ratssaal des Rathauses. Ihm gehören neben sechs Gemeinderäten auch die Elternvertreter der fünf städtischen Kindertageseinrichtungen, Erzieherinnen und weitere beratende Mitglieder an.

Entwicklung der Kindergartenzahlen und Bedarfsplanung
Bei der Entwicklung der Kindergartenzahlen bis zum Jahr 2018 ist festzustellen, dass die Zahl der Kindergartenkinder im nächsten Jahr und in den Folgejahren zum Teil wieder leicht ansteigen werden und somit die Auslastung der Gruppen weiterhin hoch ist.
Vor allem in den Einzugsbereichen Bahnhof- und Lerchenstraße sind die Gruppen sehr stark ausgelastet. In den Kindergärten Öhrich, Egelsberg und Hepsisau sind dagegen noch freie Kapazitäten zur Aufnahme von Dreijährigen vorhanden.
Es bleibt daher abzuwarten, ob die prognostizierte Entwicklung sich auch tatsächlich bewahrheitet. Entlastungen wären durch Bezirkswechsel, Wechsel zu Freien Trägern oder in Ganztagsgruppen möglich. Anschließend bekräftigte der Ausschuss die Aufnahme sowohl des Freien Kindergartens Weilheim e. V. als auch des Waldkindergartens e. V. in die örtliche Bedarfsplanung bis Ende 2016.

Neue VÖ-Krippe am Egelsberg
Seit neun Jahren bietet der Freie Träger Kita Rasselbande gGmbH im „dritten“ Gruppenraum des Kindergartens Egelsberg eine Krippe für Kinder zwischen einem und drei Jahren an. Anfang des Jahres hat die Geschäftsleitung der Kita Rasselbande der Stadt mitgeteilt, dass sie ihre Kinderbetreuung zum 31. Juli 2015 beenden werden. Grund für die Schließung der Rasselbande sind nach Auskunft der Geschäftsleitung die schon im zweiten Jahr rückläufigen Anmeldezahlen und die damit verbundenen Einnahmeausfälle.
Vorschlag der Verwaltung ist nunmehr, in den frei gewordenen Räumen eine neue Krippe für Kinder unter drei Jahren durch die Stadt einzurichten, damit der seit August 2013 bestehende Rechtsanspruch von Eltern auf Betreuung ihrer Kinder zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr auch in Weilheim weiterhin erfüllt werden kann. Angelehnt an die Betreuungszeiten der Rasselbande wird dem Gemeinderat in seiner Sitzung am kommenden Dienstag vorgeschlagen, eine Krippe täglich von 7.30 bis 14 Uhr einzurichten. Wie in allen städtischen Krippen soll – sofern der Gemeinderat zustimmt – die Möglichkeit bestehen, zwischen einer Betreuung an fünf, drei oder zwei Tagen in der Woche zu wählen.
Der Kindergartenausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die Krippe am Egelsberg einzurichten und für den Umbau und die Renovierung der betroffenen Räume im Haushalt 2015 außerplanmäßig 103.000 € zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung dieser Kosten sollen andere Projekte aus dem diesjährigen Haushalt gestrichen und in die nächsten Jahre verschoben werden.
Dies hat Auswirkungen auf die Kinderkrippe Lerchenstraße. Dort gibt es seit 1½ Jahren die Möglichkeit, zwischen einer Betreuung bis 14 oder bis 17 Uhr zu wählen. Entscheidend für diesen Beschluss im September 2013 war die Tatsache, dass die Stadt ausschließlich Ganztagsbetreuungsplätze für Krippenkinder angeboten hatte. Nachdem nun am Egelsberg eine städtische Krippe mit VÖ-Öffnungszeiten (7.30 bis 14 Uhr) entstehen soll, werden mit Eröffnung der neuen Kinderkrippe in der Krippe Lerchenstraße lediglich noch Ganztagsplätze angeboten werden. Dadurch soll ein optimaler Personaleinsatz gewährleistet werden.
Die neue Kinderkrippe soll nach den Umbaumaßnahmen zum 1. Oktober 2015 am Egelsberg starten. Eine Übergangslösung für die Eltern soll angeboten werden.

Betreuung von Kindern unter drei Jahren und Bedarfsplanung
Im Anschluss befasste sich das Gremium mit den sonstigen Betreuungsangeboten von Kindern unter drei Jahren (U3) in Weilheim. Seit August 2013 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Neben den bestehenden städtischen Kinderkrippen in der Lerchen- und Bahnhofstraße bieten nach Schließung der Kita Rasselbande noch zwei Freie Träger und der Tageselternverein Betreuungsplätze für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Weilheim an. Aufgrund dieser Vielzahl an Betreuungsmöglichkeiten konnte bisher allen interessierten Eltern ein entsprechender Betreuungsplatz für ihr U3-Kind angeboten werden. In Weilheim, so erklärte Bürgermeister Züfle, besuchen derzeit rund 30 % aller Kinder unter drei Jahren eine Betreuung. Mit (Wieder-)Eröffnung der Krippe am Egelsberg stehen in Weilheim nach den bisherigen Erfahrungen wieder ausreichend Plätze für die jüngsten Einwohner zur Verfügung und die Stadt geht davon aus, dass auch weiterhin die vorhandenen Plätze den Bedarf abdecken können.
Auch im Kleinkindbereich bekräftigte der Ausschuss einstimmig die Aufnahme der Freien Träger Verein Kinderspielgruppen e. V. und des Freien Kindergartens Weilheim e. V. – Vobeki – in die örtliche Bedarfsplanung bis Ende 2016.

Aufhebung der Zweitkraftregelung in den Kindertageseinrichtungen
Der nächste Tagesordnungspunkt hatte die tarifliche Eingruppierung von Erzieher/-innen zum Thema. Bisher wird bei der Einstellung (und Bezahlung) der Fachkräfte zwischen der Gruppenleitung und der Zweitkraft unterschieden.
Um die Position der Stadt auf dem Arbeitsmarkt für Erzieher/-innen zu verbessern, folgte der Kindergartenausschuss dem Vorschlag der Verwaltung und empfahl dem Gemeinderat einstimmig, diese Regelung zum neuen Kindergartenjahr aufzugeben. Dies hätte zur Folge, dass Erzieher/-innen, die bisher als „Zweitkraft“ in Gruppen beschäftigt werden, ab September mehr Gehalt bekommen. In der Summe belaufen sich die jährlichen Mehrbelastungen für die Stadt zwischen 17.000 € und maximal 55.000 €.

3. Anpassung der Kindergarten- und Krippengebühren ab 1. September 2015
Empfehlung der kommunalen und kirchlichen Landesverbände ist seit Jahren eine 20-%ige Abdeckung der Betriebskosten durch die Gebühren der Eltern. Obwohl die Stadt Weilheim in der Regel alle zwei Jahre die Gebühren im Kinderbetreuungsbereich anpasst, liegt der Kostendeckungsgrad in Weilheim derzeit bei lediglich rund 18 %. Damit dieser Deckungsgrad leicht gesteigert, zumindest aber gehalten werden kann – auch im Hinblick auf die Aufhebung der Zweitkraftregelung bei den Erzieherinnen und den damit verbundenen Mehrkosten – empfahl der Kindergartenausschuss dem Gemeinderat einstimmig die Erhöhung der Gebühren um durchschnittlich 7 % zum 1. September 2015.
Neu an den Gebühren ist, dass ab September die Gebühren für das Mittagessen in den Betreuungsgebühren nicht mehr enthalten sind, sondern zusätzlich zu bezahlen sind. So wird die monatliche Essensgebühr für Kinder in Kindergartengruppen 60 € und in Krippengruppen 50 € pro Monat und Kind betragen. Besucht das Krippenkind die Einrichtung nur an drei Tagen in der Woche, fallen 30 € im Monat für das Mittagessen an, bei einem Besuch von zwei Tagen in der Woche werden 20 €/Monat erhoben. Ein Geschwisterrabatt – wie bei den Betreuungsgebühren – wird nicht gewährt.

Ferienplan 2016
Vom Ferienplan 2016, der insgesamt wieder 26 Schließtage im gesamten Jahr umfasst, wurde Kenntnis genommen.

Anträge des Gesamtelternbeirates
Seitens der Eltern wurden fünf schriftliche Anträge gestellt. Ein Antrag ist bei der Kindertagesstätte Lerchenstraße die Einführung eines Mittagessens für die Kinder in den Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten. Die Verwaltung zeigte Verständnis für diesen Wunsch, wies aber auf die pädagogischen und finanziellen Hindernisse eines Mittagessens in diesen Gruppen hin. So müsse verhindert werden, dass Kinder, die kein warmes Essen gebucht haben und ein zweites, kaltes Vesper zu sich nehmen, neben solchen Kindern essen müssen, die eine warme Mahlzeit erhalten. Hierfür stehen aber keine separaten Räume zur Verfügung. Ob sich gleich viele Eltern finden, die eine VÖ-Gruppe mit Essen buchen bzw. ohne Essen (wie seither) ist mehr als fraglich. Ebenfalls fraglich ist die Übernahme von rund 14.000 € zusätzlichen Personalkosten je Gruppe. Würden alle drei derzeitigen VÖ-Gruppen umgestellt, müssten 42.000 € zusätzlich aufgebracht werden. Von Seiten der Eltern wurde geäußert, dass eine 100-%ige Übernahme dieser Kosten (rund 120 € im Monat inkl. Essen) zu teuer sei. Dies würde bedeuten, dass diese Kosten von der Allgemeinheit zu tragen wären.
Nach einer lebhaften Diskussion verwies der Ausschuss das Thema an den Gemeinderat, der zuerst über die Höhe des Kostenersatzes für das geplante neue Mittagessen entscheiden soll. Je nach Höhe dieses Kostenersatzes könnte noch bis zur Sommerpause eine verbindliche Umfrage bei den betroffenen Eltern seitens der Verwaltung vorgenommen werden. In dieser Anmeldung sollen den Eltern alle Eckpunkte eines möglichen Mittagessens aufgelistet werden (z. B. Preis, Verbindlichkeit, Dauer, möglicher Gruppenwechsel der Kinder u. Ä.). Nach dem Rücklauf der Anmeldungen müsste dann letztlich entschieden werden.
Drei weitere Anträge des Gesamtelternbeirates betrafen die personelle Ausstattung der Einrichtungen und die Bezahlung der Fachkräfte. Da der Ausschuss die Aufhebung der Zweitkraftregelung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen hatte, war dieser Antrag bereits erledigt. Dem Wunsch der Eltern nach Aufstockung des Personals bzw. nach einer generellen Erhöhung des Fachkräfteschlüssels in den Einrichtungen, konnte das Gremium aus finanziellen Gesichtspunkten nicht zustimmen, zumal die Stadt bereits in allen Einrichtungen – zum Teil sogar deutlich – über dem Mindestpersonalschlüssel liegt, somit also mehr Personal angestellt hat, als von der Genehmigungsbehörde gefordert ist. In allen Gruppen mit einem Mittagessen sind zudem noch hauswirtschaftliche Kräfte eingestellt. Die Verwaltung wies auch darauf hin, dass die gesetzlich vorgegebenen Personalschlüssel in den letzten Jahren von 150 % auf 183 % angehoben wurden, also sehr wohl auf gesellschaftliche Veränderungen reagiert wurde.
Darüber hinaus konnte Bürgermeister Züfle dem Ausschuss berichten, dass ab Mai alle derzeit noch offenen Stellen wieder vollständig besetzt sind.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
  • Marktplatz 6
  • 73235 Weilheim an der Teck
  • Telefonnummer 07023 106-0
  • Faxnummer 07023 106-114
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

  • Montag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
zum Seitenanfang